493 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Bautenausschusses

 

                                                                                                                                            



über den Entschließungsantrag 137/A(E) der Abgeordneten Andreas Wabl und Genossen betreffend Aufhebung der Verordnung über den Straßenverlauf der B 146 (Ennsnahe Trasse)

Die Abgeordneten Andreas Wabl und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. März 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gemäß § 4 Abs. 1 BundesstraßenG 1971 war bei Erlassung der Verordnung vom 7. September 1990, BGBl. Nr. 599/1990, über den Verlauf der B 146 Ennstal Straße ,Ennsnahe Trasse‘ ua. auf die Umweltverträglichkeit des Projektes Bedacht zu nehmen.

Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union per 1. Jänner 1995 haben die Richtlinien des Rates vom 2. April 1979, 79/409/EWG, (,Vogelschutz-Richtlinie‘) und vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG, (,Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie‘) für Österreich Geltung erlangt. Die Trassenverordnung ist mit beiden Richtlinien unvereinbar und somit seit 1. Jänner 1995 gesetzwidrig.

Das betroffene Gebiet (,Roßwiesen‘) beherbergt im Anhang I der ,Vogelschutz-Richtlinie‘ angeführte Arten und prioritäre Arten laut Anhang II der ,Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie‘ (Wachtelkönig ua.). Das Land Steiermark hat sich mit ,LIFE‘-Vertrag Nr. B4-3200/95/848 gegenüber der EU-Kommission verpflichtet, das ,Roßwiesen‘-Gebiet, durch das die verordnete Trasse führt, als besonderes Schutzgebiet für das Netz ,NATURA 2000‘ auszuweisen.

Die Schutzwürdigkeit des Gebietes nach den Kriterien der Richtlinien ist wissenschaftlich bestätigt (siehe Beilage) und laut Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Mai 1995,
GZ 6-54/3Bu 3/117-1995, fachlich unbestritten.

Der EU-Kommission liegen bereits Beschwerden vor, die auf die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Republik Österreich im Sinn der im Urteil des EuGH vom 2. August 1993,
C-355/90, (Santona) erfolgten Rechtsauslegung hinwirken.

Das Projekt ,Ennsnahe Trasse‘ erwies sich seit der Erlassung der Trassenverordnung auch nach innerstaatlichem Naturschutz- und Wasserrecht als nicht durchsetzbar und ist in der Bevölkerung im höchsten Maße umstritten, sodaß auf Grund eines Beschlusses des Steiermärkischen Landtages (Nr. 374 vom 9. Juli 1993) im Auftrag der Bundesstraßenverwaltung eine Alternativplanung (Dipl.-Ing. Dr. Rinderer – Generelles Projekt 1994 – Bestandsausbau/Planfall A) erstellt wurde, deren Weiterverfolgung in der Wirkungsanalyse der Verkehrsplaner Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Cerwenka/Dipl.-Ing. Dr. Snizek empfohlen wurde. Die bisher erfolgten Baumaßnahmen sind für das genannte Alternativprojekt zur Gänze verwertbar.“

Der Bautenausschuß hat den vorliegenden Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 15. Oktober 1996 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Andreas Wabl, Hermann Kröll und Hannelore Buder.

Hierauf wurden die Verhandlungen vertagt.


Am 21. November 1996 setzte der Bautenausschuß seine Beratungen fort. An dieser Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander, Mag. Reinhard Firlinger, Dr. Volker Kier sowie der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner das Wort.

Bei der Abstimmung fanden der Entschließungsantrag 137/A(E) sowie ein Antrag des Abgeordneten Andreas Wabl, den Ausschußverhandlungen Sachverständige beizuziehen, nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bautenausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 11 21

                                    Karl Freund                                                                         Kurt Eder

                                   Berichterstatter                                                                Obmannstellvertreter