515 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmmmmmmmm

Bericht

des Familienausschusses


über den Antrag 302/A der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 433/1996, geändert wird


Die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 2. Oktober 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die mit dem Sparpaket 1996 erfolgte Reduzierung der Bezugsdauer der Familienbeihilfe für Studierende auf die Mindeststudiendauer plus ein Semester je Studienabschnitt ist willkürlich gewählt und entspricht in keiner Weise der realen Dauer der Ausbildungszeit. Die Ausbildungssituation an den österreichischen Universitäten ist schon seit geraumer Zeit derart schlecht, daß ein Abschluß in der Mindeststudiendauer nur für einen verschwindend geringen Prozentsatz von Studierenden möglich ist. So ist im Hochschulbericht 1993 wörtlich zu lesen:

,Angesichts der Studienbedingungen in manchen Studienrichtungen ist es für einen großen Teil der Studenten kaum möglich, die Studienabschnitte in den Regelstudienzeiten zu bewältigen. Im Studienjahr 1991/92 konnten beispielsweise nur 5% der Absolventen ihr Studium in der vorgesehenen Mindeststudiendauer abschließen, die Studienzeitüberschreitung betrug durchschnittlich fünf Semester. Das Durchschnittsalter bei Erstabschluß liegt mittlerweile bei 27,1 Jahren. Diese Gegebenheiten fanden in zweifacher Hinsicht Berücksichtigung: Bei einer Vielzahl von Förderungen wurde die Altersgrenze für den Bezug generell auf 27 Jahre erhöht; im neuen Studienförderungsgesetz wurde eine Verlängerungsmöglichkeit des Beihilfenanspruchs bei nachweisbar schlechten Studienbedingungen vorgesehen.‘ (Hochschulbericht 1993, S 106)

Was 1993 noch offen zugegeben wurde und das Angleichen der Sozialleistungen an die reale Studiendauer auslöste, wird im jüngsten Hochschulbericht 1996 nur mehr mit Abschwächungen zugegeben. Doch noch immer gilt, daß die durchschnittliche Studiendauer bei etwa 14 Semestern liegt, der Anteil der Studierenden, die in der gesetzlichen Mindeststudiendauer einen Abschluß erlangen konnten, sank ,im letzten Jahrzehnt relativ kontinuierlich von 6% auf 4,6%‘ (Hochschulbericht 1993, S 100). Nur ,der Anteil an AbsolventInnen, die die gesetzliche Studiendauer um fünf und mehr Semester überschreiten, ist in den letzten Jahren leicht gesunken. Trotzdem verlängert sich in zahlreichen Studienrichtungen das Studium von weit mehr als der Hälfte der AbsolventInnen um fünf und mehr Semester‘ (Hochschulbericht 1996, S 100).

Angesichts dieser unveränderten Faktenlage ist eine Verkürzung der Anspruchsberechtigung für die Familienbeihilfe, wie sie im Sparpaket 1996 vorgenommen wurde, nicht gerechtfertigt, sondern nur als Sozialabbau einzustufen. Noch dazu fällt mit der Familienbeihilfe auch der daran gekoppelte Kinderabsetzbetrag weg. Angesichts der realen Durchschnittsstudienzeiten sind jährlich etwa 30 Prozent der FamilienbeihilfenbezieherInnen betroffen. Diese erleiden durch das Sparpaket einen Jahresverlust in der Höhe von mindestens 26 400 S.

Daß die Studierenden zu den sozial schwächsten Gruppen in dieser Gesellschaft gehören, zeigt ein Blick in die ,Materialien zur sozialen Lage der Studierenden‘, die im November 1995 vom Wissenschaftsministerium herausgegeben wurden. Nach diesem Bericht hat die Hälfte der Studierenden im Schnitt nicht mehr als 6 000 S monatlich zur Verfügung, nur ein Viertel der Studierenden hat mehr als 8 000 S monatlich zu Verfügung.


Mit dem Sparpaket 1996 ist nicht nur die Bezugsdauer für die Familienbeihilfe für Studierende gekürzt worden, sondern auch die Freifahrt wurde den Studierenden ab dem 19. Lebensjahr gestrichen, was ebenfalls zu erheblichen Mehrkosten für die Studierenden führt. Studierende in Wien verlieren allein durch diese Maßnahme mindestens 470 S monatlich, was bei jenen, die zu jener Hälfte zählen, die nicht mehr als 6 000 S verdienen, einem Zwölftel ihres Einkommens entspricht. Verlieren diese auf Grund des letzten Sparpakets auch noch die Familienbeihilfe, dann bedeutet das ein monatliches Minus von 2 670 S oder 44,5 Prozent ihres Einkommens. Zum Leben bleiben also der Hälfte der Studierenden bloß noch 3 330 S monatlich. Studierende, die nicht am Studienort wohnen und in den Hochschulstandort einpendeln, verlieren zum Teil noch erheblich mehr. Die Gewährung der Freifahrt und eine Hinaufsetzung der Bezugsdauer der Familienbeihilfe bis zum 27. Lebensjahr erscheinen daher mehr als gerechtfertigt.“

Der Familienausschuß hat diesen Initiativantrag in seiner Sitzung am 3. Dezember 1996 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war Abgeordneter Karl Öllinger. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Sonja Moser, Dr. Martin Graf, Edith Haller, Dr. Ilse Mertel, Karl Öllinger sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 12 03

                                Gabriele Binder                                                                  Dr. Ilse Mertel

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau