548 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses


betreffend den Ersten Bericht der Bundesregierung über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst (Gleichbehandlungsbericht) (III-52 der Beilagen)


Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GBG), BGBl. Nr. 100/1993, sieht im § 53 das Berichtswesen vor. Demzufolge hat die Bundesregierung dem Nationalrat bis zum 1. Oktober jeden zweiten Jahres, erstmalig zum 1. Oktober 1996 einen umfassenden Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst (Gleichbehandlungsbericht) vorzulegen.

Ressorts im Sinne des B-GBG sind die Zentralstellen mit den ihnen nachgeordneten Dienststellen und die Dienststellen, die keinem Bundesministerium nachgeordnet sind. Zentralstellen im Sinne des
B-GBG sind das Bundeskanzleramt, die übrigen Bundesministerien sowie jene Dienststellen, die keinem Bundesministerium nachgeordnet sind.

Auf Grund des außerordentlich umfangreichen Datenmaterials können nur Auszüge der Ressortberichte abgedruckt werden, die allerdings vor dem Hintergrund der Aussagekraft und der Vergleichbarkeit ausgewählt wurden.

Die Bezeichnung der Ressortberichte richtet sich nach dem Bundesministeriengesetz der abgelaufenen Legislaturperiode. Folgende Ressortberichte sind im gegenständlichen Gleichbehandlungsbericht enthalten:

         –   Bundeskanzleramt

         –   Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

         –   Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

         –   Bundesministerium für Arbeit und Soziales

              –    Arbeitsmarktservice Österreich

         –   Bundesministerium für Finanzen

         –   Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz

         –   Bundesministerium für Inneres

         –   Bundesministerium für Jugend und Familie

         –   Bundesministerium für Justiz

         –   Bundesministerium für Landesverteidigung

         –   Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft

         –   Bundesministerium für Umwelt

         –   Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

         –   Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr

         –   Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

         –   Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung

         –   Parlamentsdirektion

         –   Rechnungshof

         –   Verfassungsgerichtshof

         –   Verwaltungsgerichtshof

         –   Volksanwaltschaft

         –   Präsidentschaftskanzlei

Ferner gibt der vorliegende Bericht Auskunft über die Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission des Bundes.


Der Gleichbehandlungsausschuß hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 5. Dezember 1996 in Verhandlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloß der Ausschuß auf Antrag der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac und Rosemarie Bauer gemäß § 28b Abs. 4 GOG, den gegenständlichen Bericht nicht endzuerledigen.

Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten Inge Jäger, Dr. Gertrude Brinek, Elfriede Madl, Mag. Gisela Wurm, Maria Schaffenrath, Mag. Doris Kammerlander sowie die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten Dr. Helga Konrad beteiligten, wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Berichtes zu empfehlen.

Der Gleichbehandlungsausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Ersten Bericht der Bundesregierung über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst (Gleichbehandlungsbericht) (III-52 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 12 05

                                     Ridi Steibl                                                                  Dr. Elisabeth Hlavac

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau

Abweichende persönliche Stellungnahme
der Abgeordneten Doris Pollet-Kammerlander

(gemäß § 42 Abs. 5 GOG)

zum Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den ersten Bericht der Bundesregierung über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst (Gleichbehandlungsbericht) (III-52 der Beilagen)


Der gegenständliche Bericht konnte aus folgenden Gründen nicht zur Kenntnis genommen werden:


Selbst die ausgewählten Kennzahlen wurden nicht lückenlos erhoben. Spitzenreiter in diesem Punkt ist das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Fehlen jedoch bei einem Ressort die Daten, so schmälert dies auch den Wert der Daten der anderen Ressorts, da eine Gesamtübersicht zu diesen Kennzahlen nicht mehr erstellt werden kann.

Vermißt wird in diesem Bericht auch eine Gesamtübersicht aller Ressorts und eine Evaluierung der erhobenen Daten. Die Grünen haben im Jahre 1995 eine Anfragenserie zu den Zentralstellen eingereicht und eine statistische Darstellung und Auswertung der Daten in Auftrag gegeben. Ein Vergleich dieser Daten mit dem gegenständlichen Bericht erlaubt auf Grund der grundsätzlichen Übereinstimmung die Übernahme der Schlußfolgerungen zur Anfragenserie (Unterschiede ergeben sich nur aus der Tatsache, daß die Anfragenserie nicht die nachgeordneten Dienststellen umfaßte und der Berichtszeitraum zum Teil um ein halbes Jahr variiert). In diesem Zusammenhang wird daher auf die Studie von Ulrike Schermann-Richter, Frauen im Bundesdienst oder: Der gläserne Plafond, herausgegeben von der Grünen Bildungswerkstatt 1996, verwiesen, welche auch sehr anschauliche Tabellen beinhaltet:

„Manche ,Männerburgen’ führten allerdings eine Beschleunigung der Zunahme der Frauenanteile seit 1993 herbei (zB BMaA, BMF, BMI, BMLF, BMwA). ,Repräsentative’ Frauenanteile gibt es aber 1995 nur in den schon lange frauenfreundlicheren Zentralstellen (BKA, BMAS, BMGK, BMJF, BMU, BMWFK).

Die Struktur der weiblichen Bediensteten hat sich bereits seit Anfang der 80er Jahre insofern verbessert, als der Anteil der Beamtinnen an allen Frauen, vor allem im Höheren und im Gehobenen Dienst (A und B), rascher gewachsen ist als bei den Männern. Seit 1993 kam es lediglich bei den B-Beamt/inn/en zu einem ,Wachstumsschub’ des Frauenanteils.

Trotzdem sind auch noch Mitte der 90er Jahre die meisten Frauen im Bundesdienst in niedrigen Verwendungs-/Entlohnungsgruppen beschäftigt. Die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der hierarchischen Struktur sind im Vergleich mit früheren Jahren dieselben geblieben: In den Zentralstellen sind die meisten Männer A-Beamte (42% aller Männer), die meisten Frauen dagegen Vertragsbedienstete in niedrigen Entlohnungsgruppen (ebenfalls 42% aller Frauen – siehe Abbildung unten auf dieser Seite).

Das B-GBG dürfte – vor allem auf der Ebene der Abteilungsleitungen – gewisse Anstrengungen zur Erhöhung der extrem niedrigen Frauenanteile auf allen Leitungsebenen herbeigeführt haben. Die 40%-Marke haben 1995 auf Sektions- und Gruppenleitungsebene erst jeweils eine, auf Abteilungsebene zwei Zentralstellen überschritten. Insgesamt beträgt der Frauenanteil bei den Leitungsfunktionen erst 15% (Sektionen 4%, Gruppen 11%, Abteilungen 17% – siehe Abbildung folgende Seite).“

Für den nächsten Bericht sollte jedenfalls ein weiterer Zahlenkomplex aufgenommen werden: Frauenanteil bei den Kündigungen und Einsparungen, um die Effekte des Sparpakets auf die Frauen transparent zu machen.


Darüber hinaus ergeht im Sinne einer effizienten Ressourcennutzung die Anregung, daß ein von allen Ressorts einvernehmlich erstellter Kennzahlenkatalog in Zukunft vom Bundesrechenamt zentral erstellt wird, statt der derzeit gepflogenen selbständigen Erfassung durch jedes einzelne Ressort.

Anschließend wird folgender Kriterienkatalog angeregt:

         1.  Hierarchie:

               Frauenanteil (absolut und in Prozent)

               nach Verwendungsgruppen und

               nach Leitungsfunktionen

               Vergleich mit dem/n Vorbericht(en)

         2.  Dienstverhältnis

               Frauenanteil (absolut und in Prozent)

               bei Beamt/inn/en

               bei Vertragsbediensteten

               bei befristeten Dienstverhältnissen

               bei Sonderverträgen

         3.  Neuzugänge und Beförderungen

               Frauenanteil (absolut und in Prozent)

               bei Neubesetzungen von Verwendungsgruppen

               bei Neubesetzungen von Leitungsfunktionen

               im Berichtszeitraum

               Vergleich mit dem/n Vorbericht(en)

         4.  Abgänge und Einsparungen

              a)    Frauenanteil (absolut und in Prozent)

                     bei Kündigungen

                     bei einvernehmlichen Lösungen

                     bei Pensionseintritt

                     bei Posteneinsparungen

                     im Berichtszeitraum

              b)    Sonstige Veränderungen im Dienststand auf Grund Reorganisation, Ausgliederung usw.

         5.  Karenzen und Herabsetzung der Wochendienstzeit

               bei Leitungsfunktionen

               getrennt nach Männer und Frauen

               im Verhältnis zum Personalstand

               Veränderung gegenüber Vorbericht(en)

         6.  Anwendung der §§ 42 und 43

               im Berichtszeitraum, Veränderungen gegenüber Vorbericht(en)

         7.  Kommissionen und Beiräte

               Frauenanteil in Kommissionen und Beiräten absolut und in Prozent zum Berichtszeitpunkt

               Veränderungen gegenüber Vorbericht(en)

          8.  Gegenüberstellung der Ministerien und Reihung der Ministerien nach Frauenfreundlichkeit und -feindlichkeit

          9.  Gesamtzahlen aller Zentralstellen und nachgeordneten Dienststellen hinsichtlich der Punkte 1 bis 8.

Doris Pollet-Kammerlander