617 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verkehrsausschusses


über die Regierungsvorlage (437 der Beilagen): Änderungen zum Übereinkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderung zu verwenden sind (ATP)

Das „Übereinkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP)“ ist für Österreich mit 1. März 1978 in Kraft getreten (BGBl. Nr. 144/1978 idF BGBl. Nr. 623/1995). Dem Übereinkommen sind Anlagen und diesen Anhänge beigefügt, die die technischen Detailbestimmungen enthalten. Die vorgeschlagenen Änderungen sind das Ergebnis eines im Jahr 1989 durchgeführten Ringversuches, an dem elf Prüfanstalten aus elf Nationen, darunter auch die Bundesversuchs- und Forschungsanstalt Arsenal, teilgenommen haben. Das Ziel dieses Ringversuches war es, die Vergleichbarkeit der Versuchsergebnisse zu überprüfen und gegebenenfalls den maximal zulässigen Fehler von zehn Prozent auf fünf Prozent senken zu können. Die Versuchsergebnisse zeigten einerseits eine sehr gute Übereinstimmung der Ergebnisse, andererseits hat sich auch gezeigt, daß bei der Prüfung nach den bisherigen ATP-Vorschriften sich leicht unterschiedliche Prüfmethodiken entwickeln konnten, die doch zu erkennbaren unterschiedlichen Ergebnissen führten. Es wurden daher die Ergebnisse in der Test Stations Group der Subcommission D2/D3 des IIR genau analysiert und Maßnahmen überlegt, um auch diese Abweichungen durch eine einheitliche Versuchsdurchführung zu verringern.

Die gegenständlichen Änderungen des Abkommens haben gesetzändernden Charakter und bedürfen gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Sie sind der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich auf Grund eines Durchführungsgesetzes, welches der Nationalrat am 21. Februar 1991 beschlossen hat (BGBl. Nr. 82/1991) und welches am 22. Februar 1991 in Kraft trat, zugänglich, so daß eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Die Änderungen enthalten keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Da alle EG-Staaten Vertragspartner des ATP sind und an den Verhandlungen zu den Änderungen des ATP teilgenommen haben, ist EG-Konformität gegeben.

Der Verkehrsausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 7. März 1997 in Verhandlung genommen und nach Wortmeldung des Abgeordneten Peter Rosenstingl sowie des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem Abschluß des Staatsvertrages: Änderungen zum Übereinkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderung zu verwenden sind (ATP) (437 der Beilagen) die Genehmigung erteilen.

Wien, 1997 03 07

                    Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch                                                   Rudolf Parnigoni

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann