629 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Dr. Volker Kier  und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994 (ASchG) (BGBl. Nr. 450/1994) aufgehoben wird (369/A)

Die Abgeordneten Dr. Volker Kier, Dr. Hans Peter Haselsteiner, Mag. Helmut Peter und Genossen haben diesen Initiativantrag am 13. Dezember 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, welches als BGBl. Nr. 450/1994 am 17. Juni 1994 verlautbart wurde, ist ein hervorragendes Beispiel dafür, mit welchem Mangel an Seriosität und welcher Mißachtung der eigenen Möglichkeiten in den vergangenen Jahren Gesetze von den Regierungsfraktionen beschlossen wurden.

Dabei handelt es sich bei der vom gegenständlichen Gesetz behandelten Materie um ein Anliegen von außerordentlicher gesellschaftlicher Wichtigkeit: Niemand kann und will die Verantwortung dafür tragen, daß sich mangels ausreichenden Arbeitsschutzes Betriebsunfälle und Berufskrankheiten häufen und damit nicht nur schwerer wirtschaftlicher, sondern auch menschlich unermeßlicher Schaden entsteht.

Im Falle dieses Bundesgesetzes waren allerdings die Voraussetzungen für den entsprechenden gesetzlichen Vollzug von Anfang an nicht gegeben. Die im Dezember 1996 im Nationalrat beschlossene Novelle zum ASchG änderte an den fragwürdigen und arbeitsfeindlichen Inhalten de facto nichts außer einer Aufschiebung von Inkrafttretensbestimmungen im Bereich der Gefahrenermittlung und einigen unwesentlichen administrativen Erleichterungen für die Betriebe.

Eine Abschaffung dieses Gesetzes erscheint dringend geboten, da die Kosten für die Organisation der Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzes seitens der Betriebe in keine Relation zur beabsichtigten Wirkung zu bringen sind. Eine rein taxative Aneinanderreihung von gesetzlichen Maßnahmen zur Verhütung aller hypothetischen Gefahrenquellen bläht bloß die innerbetriebliche Bürokratie auf und macht die Einhaltung eines effizienten und sinnvollen ArbeitnehmerInnenschutzes unmöglich.

Des weiteren wurde in der oben zitierten Novelle auch die Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung durch den Ausschluß der Dienstnehmer des öffentlichen Bereiches vom Geltungsbereich beibehalten.

Die Erfahrung der vergangenen beiden Jahre hat zudem gezeigt, daß ein Schutzgesetz in der vorliegenden Struktur zu überbordender und zum Teil skurriler Verordnungstätigkeit des Beamtenapparats im BMAS führt, welcher in der Regel den praktischen Erfordernissen der Arbeitswelt ahnungslos gegenübersteht.

Durch ein Außerkraftsetzen des bestehenden Gesetzes soll die Möglichkeit der Schaffung eines zielgerechten und effektiven Schutzes für Erwerbstätige geschaffen werden. Eine völlige Neukodifizierung der Materie ist umgehend in Angriff zu nehmen.“

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag (369/A) in seiner Sitzung am 7. März 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Klara Motter. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Sophie Bauer, Dr. Elisabeth Pittermann, Mag. Herbert Haupt, Mag. Dr. Josef Trinkl, Klara Motter, Heidrun Silhavy sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 03 07

                           Mag. Dr. Josef Trinkl                                                      Annemarie Reitsamer

                                   Berichterstatter                                                                           Obfrau