674 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Österreichischen Waldbericht 1995 (III-69 der Beilagen)


Der gegenständliche Bericht, der im Nationalrat am 16. Dezember 1996 eingebracht wurde, besteht neben einer Zusammenfassung aus folgenden Teilen:

–   Waldzustand,

–   die wirtschaftliche Lage der Forstwirtschaft,

–   Wildbach- und Lawinenverbauung,

–   forstliche Raumplanung,

–   Forstorganisation,

–   internationale Agenden der österreichischen Forstwirtschaft,

–   Beeinträchtigung des Waldes durch Wild und Weidevieh.

Darüber hinaus ist ein ausführlicher Tabellenteil angeschlossen.

Hinsichtlich des Waldzustandes weist der Österreichische Waldbericht 1995 ähnliche Ergebnisse aus wie in den Vorjahren. Zunehmende Waldflächen, Holzvorräte und -zuwächse sowie eine Zunahme der Laub- und Mischwälder geben ein positives Zeugnis hinsichtlich Nachhaltigkeit und Biodiversität. Die Stabilität des Waldes wird jedoch durch Stammschädigungen, Verbißschäden und permanente Luftverunreinigungen gefährdet. Dies wird vor allem in sensiblen Waldregionen, insbesondere im Schutzwald, deutlich sichtbar sowie in Regionen, die zusätzlich zunehmenden touristischen Aktivitäten ausgesetzt sind.

Gegenüber den Vorjahren hat sich die Forstwirtschaft 1995 wirtschaftlich leicht erholt. Diese Erholung konnte jedoch nur durch intensive Kosteneinsparungen, vor allem im Personalbereich, erreicht werden. Wirtschaftliche Indikatoren, wie zB sinkende Holzpreise oder rückläufige Bautätigkeit, lassen erwarten, daß in den nächsten Jahren die wirtschaftliche Lage der Forstwirtschaft wieder schlechter wird. Es ist daher anzunehmen, daß die Investitionstätigkeit infolge geringerer Eigenmittelaufbringung abnimmt.

Das Waldmanagement ist vor allem nach Effizienzkriterien auszurichten, um die Waldpflege und die Bemühungen zur Sanierung sensibler Waldregionen nachhaltig sicherzustellen. Dazu ist es notwendig, der Forstwirtschaft und ihren Partnern entsprechende Rahmenbedingungen zu eröffnen. Darüber hinaus ist der Öffentlichkeit zu vergegenwärtigen, daß „Waldkonsum“ auch Rechte und Pflichten beinhaltet, die der Erhaltung und Förderung des Ökosystems Wald dienen.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 29. April 1997 in Verhandlung genommen. Auf Antrag des Abgeordneten Georg Schwarzenberger beschloß der Ausschuß einstimmig vor Eingang in die Debatte gemäß § 28b GOG, den vorliegenden Bericht nicht endzuerledigen.

An der an die Ausführungen des Berichterstatters anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Heinz Gradwohl, Rainer Wimmer, Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller, Ing. Mathias Reichhold, Mag. Thomas Barmüller, Jakob Auer, Franz Koller sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Ein im Zuge der Debatte von den Abgeordneten Heinz Gradwohl und Georg Schwarzenberger eingebrachter Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle


           1. den Waldbericht 1995, vorgelegt vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft (III-69 der Beilagen), zur Kenntnis nehmen und

           2. die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 1997 04 29

                               Franz Kampichler                                                       Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann

Anlage

Entschließung

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft wird ersucht, künftig in den jährlichen Bericht gemäß § 16 Abs. 6 Forstgesetz (Waldbericht) auch einen Abschnitt über die Entwicklung der Österreichischen Bundesforste AG sowie der von ihr betreuten Flächen unter besonderer Berücksichtigung der im Bundesforstegesetz 1996 genannten Aufgaben und Zielsetzungen aufzunehmen.