677 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Entschließungsantrag 357/A(E) der Abgeordneten Ing. Mathias Reichhold und Genossen betreffend nationale Aufstockung der EU-BSE-Kompensation

Die Abgeordneten Ing. Mathias Reichhold und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Dezember 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Einkommenseinbrüche bei den Rinderbauern sind nicht nur auf Grund des Liraverfalls im ersten Halbjahr 1995 und der seit dem ersten Quartal 1996 anhaltenden BSE-Krise derart dramatisch, daß sie weder durch den heuer bereits ausbezahlten Hartwährungsausgleich noch durch die beiden Tranchen der BSE-Kompensation auch nur annähernd ausgeglichen werden können.

Nicht einmal die Verdoppelung der größeren Tranche der BSE-Hilfe reicht dafür aus. Daher ist eine Aufstockung aus nationalen Mitteln noch heuer sowie für 1997 dringend erforderlich. Der vom EU-Recht vorgegebene Rahmen, der auch eine nationale Aufstockung dieser Mittel vorsieht, sollte voll ausgeschöpft werden.“

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. April 1997 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Mathias Reichhold, Rudolf Schwarzböck, Mag. Thomas Barmüller sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde der Abgeordnete Karl Freund gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 04 29

                                    Karl Freund                                                            Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann