695 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verfassungsausschusses


über den Antrag 309/A der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 30. Oktober 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Bezügegesetz ist vorgesehen, daß nur Mitglieder des Nationalrates, welche am 31. Dezember 1996 noch keine Anwartschaft auf Pensionsversorgung nach den Art. IV bis VIa des Bezügegesetzes erworben haben, einen Verzicht auf Pensionsversorgung aussprechen können. Dies bedeutet, daß alle derzeit angelobten Nationalräte weiter im bisherigen Schema der Politikerpensionen verhaftet sind und keine Möglichkeit haben, auch wenn sie sich anderwärtig versichert haben, auf ihre Politikerpension zu verzichten.

Dabei ist gar nicht sichergestellt, daß die Nationalräte in den Genuß dieser Pension gelangen, da dafür eine Mindestzeit von zehn Jahren vorgesehen ist. Wer kürzer Mandatar ist, zahlt zwar ein, bekommt aber am Ende keine Pension, ohne die bisher geleisteten Beiträge in die neue Versicherung mitnehmen zu können. Dies führt dazu, daß es im vitalen Interesse des oder der Abgeordneten ist, möglichst lange auf seinem Mandat zu verweilen, um in den Genuß der Pension zu kommen und nicht umsonst eingezahlt zu haben. Dies mag aber der individuellen Lebensplanung des einzelnen durchaus widersprechen. Wie auch ein Blick in die Statistik beweist, verweilen heute Abgeordnete im Schnitt wesentlich kürzer im Hohen Haus als noch vor 20 Jahren.

Abgeordnete, die schon bisher Leistungen in die Pensionsversicherung geleistet haben, sollen durch die Änderung des § 23j Abs. 4 die Möglichkeit erhalten, bisher bezahlte Beiträge zurückzuerhalten. Dabei wird ausdrücklich auf eine Verzinsung verzichtet.

Dies alles belegt, daß es auch für Personen, die vor dem 31. Dezember 1996 eine Anwartschaft auf eine Pensionsvorsorge erlangt haben, möglich sein sollte, einen Verzicht auf die Pensionsvorsorge auszusprechen.“

Der Verfassungsausschuß hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 7. Mai 1997 in Verhandlung genommen.

An der sich an die Ausführungen des Berichterstatters Dr. Volker Kier anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Dr. Peter Kostelka, Mag. Johann Ewald Stadler, Andreas Wabl, Mag. Dr. Heide Schmidt, Dr. Michael Krüger, Peter Schieder und MMag. Dr. Willi Brauneder.

Nach Erschöpfung der Rednerliste beschloß der Ausschuß mit Stimmenmehrheit, die Verhandlung über den Antrag zu vertagen.

In seiner Sitzung am 13. Mai 1997 nahm der Verfassungsausschuß die Verhandlung über den vertagten Antrag wieder auf. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Mag. Johann Ewald Stadler, Karl Donabauer, Dr. Andreas Khol und Andreas Wabl das Wort.

Bei der Abstimmung fand der Antrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 05 13

                                Dr. Volker Kier                                                               Dr. Andreas Khol

                                   Berichterstatter                                                                Obmannstellvertreter