722 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend Schaffung einer „ewigen Anwartschaft“ in der Arbeitslosenversicherung [305/A(E)]

Die Abgeordneten Edith Haller, Mag. Herbert Haupt, Sigisbert Dolinschek und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 2. Oktober 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Teil des Strukturanpassungsgesetzes 1996 war die Begrenzung der Rahmenfristverlängerung für die Anwartschaft nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz auf maximal drei Jahre. Ein Effekt dieser Maßnahme ist der Verlust jeglicher Absicherung für ehemalige Arbeitnehmer, die sich selbständig gemacht haben und dies bereits länger als drei Jahre sind. Durch das rasche Inkrafttreten sind von der Maßnahme auch Personen betroffen, die mangels langer Selbständigkeit keine Gelegenheit hatten, für Arbeitslosigkeit selbst vorzusorgen, den Verlust ihrer Arbeit als Selbständige nicht verhindern können und die sich in Kenntnis der Begrenzung der Rahmenfristerstreckung wohl nie für eine selbständige Tätigkeit entschieden hätten.

Es kann zwar nicht Sinn der Arbeitslosenversicherung sein, das Risiko der Arbeitslosigkeit auch für selbständig Erwerbstätige abzudecken, die ja für diese Versicherung nur als Arbeitgeber, nicht aber für sich selbst Beiträge leisten. Die Einschränkung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung auf drei Jahre stellt aber eine unzumutbare Ungerechtigkeit dar, wenn auch Selbständige keine Leistungen erhalten, die lange Jahre – oft ohne jemals Leistungen in Anspruch zu nehmen – in die Arbeitslosen­versicherung eingezahlt haben und dann (etwa als gut qualifizierte, aber wegen ihres Alters nicht mehr vermittelbare Arbeitslose) selbständig erwerbstätig werden und sich so eine neue Existenz aufbauen.“

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag [305/A(E)] in seiner Sitzung am 27. Mai 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Marianne Hagenhofer.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Mag. Walter Guggenberger, Mag. Dr. Josef Trinkl, Marianne Hagenhofer, Winfried Seidinger, Heidrun Silhavy sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch. Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 05 27

                           Marianne Hagenhofer                                                      Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau