728 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über den Gewässer­schutzbericht 1996 (III-72 der Beilagen)


Gemäß § 33e WRG hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft dem Nationalrat in Abständen von nicht mehr als drei Jahren über den Stand des Gewässerschutzes zu berichten. Der Gewässerschutz­bericht, der im Nationalrat am 7. Jänner 1997 eingebracht wurde, besteht aus folgenden Teilen:

–   WRG-Novelle 1990 – Erfolge und zukünftige Aufgaben

–   Abwassererfassung und -reinigung

–   Wasserhaushalt Österreichs

–   Schutz der Gewässer – Schutzwasserwirtschaft

–   Gewässerbeschaffenheit – Wassergüte

–   Vollzug der WRG-Novelle 1990

–   Landwirtschaft und Gewässerschutz

–   Gewässerschutz in der Europäischen Union

–   Bilaterale/multilaterale Wasserwirtschaft und Gewässerschutz

–   Bundesamt für Wasserwirtschaft

–   Austrian Working Group on Water

–   Bundesministerium für Umwelt

–   Private Organisationen im Gewässerschutzbereich

–   Organogramm der Wasserwirtschaft in Österreich

Im Anschluß an die Gesamtschau über die wesentlichen Bestimmungen der Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990 befaßt sich der erste Abschnitt mit der Abwassersituation in Österreich. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, daß die Abwassererfassung und -reinigung in Österreich bereits weit fortgeschritten ist. Über 75% der Einwohner sind an öffentliche Abwasserreinigungsanlagen angeschlossen, wobei das Abwasser nahezu zur Gänze einer biologischen Reinigung zugeführt wird. Der Anschlußgrad soll in den nächsten 10 bis 15 Jahren auf 80 bis 85% erhöht werden.

Als Maß für die Belastung des Abwassers wurde im vorliegenden Bericht der chemische Sauerstoff­bedarf (CSB) herangezogen. In Österreich fallen demnach täglich 2 246 Tonnen CSB an. Nach entsprechender Reinigung belasten zirka 386 Tonnen CSB die Gewässer. Eine Erhebung der bei der kommunalen Abwasserreinigung anfallenden Klärschlämme ergab, daß 22% in der Landwirtschaft verwertet, 34% thermisch behandelt und 43% zwischengelagert bzw. deponiert werden.

Im Vergleich zu anderen Ländern sind die hydrologischen Verhältnisse Österreichs äußerst günstig. Auf Grund der durchschnittlichen jährlichen Niederschlagsmenge von 1 170 mm beträgt das jährlich nutzbare Wasserdargebot zirka 84 Milliarden m3. Entsprechend dem Wasserbedarf von 2,6 Milliarden m3 wird das gesamte Wasserdargebot zu 3%, die Grundwasservorkommen zu 6% für wirtschaftliche Zwecke genutzt.

Im Schutzwasserbau hat sich in den letzten Jahren eine weitgehende Anpassung an die ökologischen Erfordernisse vollzogen. Wesentliche Impulse für die Ökologisierung wurden durch die 1994 erfolgte Novellierung des Wasserbautenförderungsgesetzes gesetzt.

Die Wasserqualität der österreichischen Gewässer kann insgesamt als zufriedenstellend eingestuft werden. 72% der in der Gütekarte dargestellten Gewässer weisen eine saprobiologische Klassifizierung von Güteklasse II oder besser auf. Ein Vergleich der biologischen Gütebilder 1966 bis 1971, 1988 und 1995 läßt deutlich die Sanierungserfolge erkennen. Diese sind in erster Linie auf den forcierten und gezielten Ausbau von Abwasserreinigungsanlagen zurückzuführen. Das Ziel der Güteklasse II wird jedoch dort schwer zu erreichen sein, wo Siedlungen und abwassereinleitende Betriebe an Gewässern mit geringer Wasserführung liegen.


Flächenhafte Überschreitungen der Grundwasserschwellenwerte wurden vor allem bezüglich Nitrat und Atrazin sowie dessen Abbauprodukte festgestellt. Die Gebiete mit voraussichtlichem Sanierungsbedarf (zirka 6 500 km2 hinsichtlich Stickstoffparameter bzw. 6 800 km2 hinsichtlich Atrazin und Abbauprodukte) konzentrieren sich insbesondere auf die fruchtbaren, klimatisch begünstigten Ackerbauregionen im Nordosten, Osten und Südosten Österreichs sowie auf die Tallandschaften entlang der Donau.

Die Wasserqualität der österreichischen Donaustrecke wird in einem eigenen Kapital behandelt und im Vergleich zu den anderen Donauanrainerstaaten diskutiert.

Vermehrter Nährstoffeintrag führte Anfang der siebziger Jahre zu starken Eutrophierungserscheinungen in zahlreichen stehenden Gewässern. Die nachhaltigen Sanierungserfolge werden beispielhaft anhand der limnologischen Verhältnisse einiger Seen aufgezeigt.

Der Gewässerschutzbericht enthält auch eine Zusammenstellung über den Vollzug der besonderen Bestimmungen zum Gewässerschutz, über die Tätigkeit der Obersten Wasserrechtsbehörde sowie der wasserwirtschaftlichen Fachstellen.

Die mit der Landwirtschaft verbundenen Fragen und Anforderungen werden zusammenfassend dargelegt, wobei auch Strategien und Wege zu einer gewässerverträglichen Landwirtschaft aufgezeigt werden.

Ein umfangreiches Kapitel beschäftigt sich mit den Auswirkungen des österreichischen Beitritts zur Europäischen Union. Die Thematik des Gewässerschutzes hat in den letzten Jahren auch in den bilateralen Grenzgewässerkommissionen an Bedeutung gewonnen. Man ist auf internationaler Ebene bestrebt, durch multilaterale Abkommen (zB Donauschutzkonvention) und durch koordinierte Programme die Qualität der Grund- und Oberflächengewässer zu sichern bzw. wiederherzustellen.

Um die bestehenden Kenntnisse in fachübergreifender Zusammenarbeit besser nutzbar zu machen und zur Erzielung von Einsparungseffekten im Verwaltungsbereich, wurden mit Beginn 1995 die drei wasserwirtschaftlichen Bundesanstalten sowie die Bundesanstalt für Fischereiwirtschaft neu geordnet und als Institute im Bundesamt für Wasserwirtschaft zusammengeführt. Wesentliche Arbeitsschwer­punkte der Institute werden im Bericht beispielhaft dargestellt.

Schließlich wird über gewässerschutzrelevante Aktivitäten des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie, des Umweltbundesamtes und der für die Förderung im Bereich der Siedlungswasser­wirtschaft zuständigen Österreichischen Kommunalkredit AG sowie privater Organisationen berichtet.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 27. Mai 1997 in Verhandlung genommen. Vor Eingang in die Debatte beschloß der Ausschuß auf Antrag des Abgeordneten Georg Schwarzenberger gemäß § 28b Abs. 4 GOG einstimmig, den vorliegenden Bericht nicht endzuerledigen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Rainer Wimmer, Katharina Horngacher und Otmar Brix sowie der Bundesminister für Land und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnis­nahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über den Gewässer­schutzbericht 1996 (III-72 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 05 27

                               Franz Kampichler                                                       Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann