772 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten


über den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicher­heitsbericht 1995) (III-82 der Beilagen und Zu III-82 der Beilagen)


Der gegenständliche Bericht ist in die zehn Abschnitte

Einleitung,

Kriminalität im Spiegel der polizeilichen Kriminalstatistik,

Lagebilder und Maßnahmen betreffend ausgewählter Deliktsformen,

Maßnahmen und Tätigkeiten zur Verbesserung der Verbrechensverhütung und Verbrechensauf­klärung,

Migrationswesen,

Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten,

Festnahmen und Demonstrationen,

Maßnahmen auf den Gebieten Katastrophenschutz, Zivilschutz, Strahlenschutz, Flugpolizei und Entminungsdienst,

Kriminalität im Spiegel der Strafrechtspflege

sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Strafrechtspflege

gegliedert, wobei die Abschnitte 2 bis 8 vom Bundesministerium für Inneres und die Abschnitte 9 und 10 vom Bundesministerium für Justiz erstellt wurden.

Der 2. Abschnitt enthält eine Reihe von Statistiken. Ihnen zufolge sind die Verbrechen im Berichtsjahr gegenüber 1994 von 107 868 auf 101 545 zurückgegangen; dies bedeutet eine Abnahme von 5,9 Prozent. Die Zahl der Vergehen ist gleichfalls um 3,0 Prozent rückläufig, nämlich von 396 700 auf 384 888. Bei der Gesamtzahl aller strafbaren Handlungen ist mit minus 3,6 Prozent eine Abnahme von 504 568 Fällen auf 486 433 Fälle zu verzeichnen.

Die Gesamtsumme aller strafbaren Handlungen, Verbrechen und Vergehen ist daher insgesamt zurück­gegangen.

Da der Rückgang der geklärten Fälle im Berichtsjahr prozentmäßig jenem der bekanntgewordenen strafbaren Handlungen entspricht, blieben die Aufklärungsquoten im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr konstant.

In absoluten Zahlen ausgedrückt, konnten 1995 29 306 Verbrechen geklärt werden. Dies entspricht einer Abnahme von 5,3 Prozent gegenüber 1994. Bei den Vergehen war eine Abnahme der absoluten Zahl der aufgeklärten Fälle von 2,9 Prozent zu verzeichnen, bei allen gerichtlich strafbaren Handlungen ergab sich ein Rückgang von 3,2 Prozent.

Der 4. Abschnitt befaßt sich mit personellen, organisatorischen, technischen und baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Verbrechensverhütung und Verbrechensaufklärung und berichtet auch über die Ausbildung in diesem Bereich sowie über die internationale Zusammenarbeit; des weiteren über die Vorberei­tungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Beitritt zur Europäischen Union.

Der 5. Abschnitt „Migrationswesen“ befaßt sich im einzelnen mit dem Aufenthalts-, Paß- und Asyl­wesen, der Bundesbetreuung, der Integration, fremdenpolizeilichen Maßnahmen, der Grenzüberwachung und -kontrolle. Seit dem 1. Jänner 1995 ist Österreich Mitglied der Europäischen Union und damit gleichberechtigter Partner in allen relevanten EU-Gremien. Die erarbeiteten Ergebnisse werden gleich­falls in diesem Abschnitt behandelt.

Die dem Abschnitt 6 zugrundeliegende Unfallbilanz 1995 zeigt eine rückläufige Tendenz, was bestätigt, daß die Verkehrsüberwachung durch die Exekutive einen wesentlichen Anteil für die Verkehrssicherheit leistet. Die Exekutive hat 1995 ihre Präsenz auf den Straßen (personell und materiell) verstärkt, das Verhalten der Verkehrsteilnehmer konnte dadurch positiv beeinflußt werden.


Im Berichtsjahr fanden im gesamten Bundesgebiet 2 870 Demonstrationen mit den Schwerpunkten
EU-Beitritt, Sparpaket, (Transit-)Verkehr, Atomkraftwerke, Umweltschutz, Tierschutz und Rassismus statt.

Im Jahre 1995 wurden insgesamt 2 482 flugpolizeiliche Einsätze zur Unterstützung der Sicherheits­behörden und Sicherheitsdienststellen durchgeführt.

Der Ausschuß für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 25. Juni 1997 in Verhandlung genommen. Vor Eingang in die Debatte beschloß der Ausschuß für innere Angelegenheiten auf Antrag des Abgeordneten Anton Leikam gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäfts­ordnungs­gesetzes des Nationalrates einstimmig, den vorliegenden Bericht im Ausschuß nicht endzuerledigen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Günther Platter, Emmerich Schwemlein, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Franz Steindl, Matthias Achs, Karl Freund, Dr. Volker Kier, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger, Walter Murauer, Günter Kiermaier, Helmut Dietachmayr, Ludmilla Parfuss, Rudolf Anschober, Hermann Mentil, Herbert Scheibner, Franz Lafer sowie der Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl und der Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Hause die Kenntnisnahme des vorliegenden Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheits­bericht 1995) (III-82 der Beilagen und Zu III-82 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 06 25

                          Emmerich Schwemlein                                                            Anton Leikam

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann