835 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses


über den Antrag 236/A(E) der Abgeordneten Ing. Monika Langthaler und Genossen betreffend wirksame Maßnahmen zur Einschränkung des Walfanges

Die Abgeordneten Ing. Monika Langthaler und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungs­antrag am 18. Juni 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Neue wissenschaftliche Untersuchungen – veröffentlicht von der Londoner Environmental Investigation Agency (EIA) – haben ergeben, daß das Überleben von Walen, Delphinen und diversen anderen Meeressäugern unmittelbar und ernsthaft bedroht ist. Ursache hierfür ist die Änderung des Klimas, die in Verbindung mit der Verschmutzung und Überfischung der Meere und dem Ozonabbau in der Strato­sphäre katastrophale Wirkungen hat.

Angesichts der schon vorhandenen Umweltbelastungen ist die weitere direkte Bedrohung durch den Walfang völlig verantwortungslos und steht im Widerspruch zu allen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Trotz des bestehenden Moratoriums jagen manche Staaten wie Japan und Norwegen weiterhin Wale im sogenannten ,wissenschaftlichen Walfang‘. Norwegen hat bereits die Walfangsaison 1996 eröffnet.“

Der Außenpolitische Ausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 1997 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 1997 07 01

                       Mag. Doris Kammerlander                                                        Peter Schieder

                                 Berichterstatterin                                                                         Obmann

Anlage

Entschließung

Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen internationaler Vereinbarungen, insbesondere bei der Internationalen Walfangkommission, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, daß das bestehende, unbefristete Moratorium für den kommerziellen Walfang nicht aufgehoben, und daß es auch auf den „wissenschaftlichen Walfang“ ausgeweitet wird. Parallel dazu ist ein intensives wissenschaftliches Forschungsprogramm über die Auswirkungen von Umweltgefahren für Meeressäuger zu initiieren.

Die österreichische Bundesregierung möge im Rahmen der internationalen Beziehungen, insbesondere mit Norwegen und Japan, darauf hinwirken, daß der sogenannte „wissenschaftliche Walfang“ und der Walfang, der den Regeln der Internationalen Walfangkommission widerspricht, eingestellt wird.