866 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (845 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuer­gesetz 1994 geändert wird

Von der Neuregelung sind Tabakwaren betroffen, wenn sie im Reiseverkehr von Personen mit Wohnsitz im Inland aus dem Drittland eingeführt werden. Diese Waren können nach der bisherigen Regelung bis zu bestimmten Höchstmengen (insbesondere 200 Stück Zigaretten) einfuhrumsatzsteuerfrei eingeführt werden. Diese Grenzen erweisen sich jedoch als zu hoch. Es kommt in immer größerem Ausmaß zu reinen Einkaufsfahrten in das benachbarte Drittland (großteils zu den sogenannten Duty-Free-Läden). Diese führen zu schwerwiegenden Wettbewerbsnachteilen für inländische Unternehmer und damit zu einer schweren Schädigung der inländischen Wirtschaft verbunden mit dem Existenzverlust bzw. der Existenzgefährdung für eine Vielzahl inländischer Betriebe (zB Trafiken). Weiters resultieren daraus beträchtliche Budgetausfälle.

Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wird die Möglichkeit geschaffen, diese Freimengen abzusenken, um dadurch sowohl eine weitere Schädigung der österreichischen Wirtschaft als auch Budgetausfälle zu vermeiden.

Die beabsichtigte Einschränkung findet ihre Deckung in Artikel 5 Abs. 8 der Richtlinie 69/169/EWG und ist somit EU-konform.

Es ist beabsichtigt, von der Verordnungsermächtigung auf die Weise Gebrauch zu machen, daß dadurch eine Vereinheitlichung der Umsatzsteuer- und der Tabaksteuerregelungen herbeigeführt wird. Hinsichtlich der Tabaksteuer besteht bereits seit 1. Juli 1997 eine Beschränkung der steuerfreien Einfuhr auf 25 Stück Zigaretten oder 5 Stück Zigarren oder 10 Stück Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 Gramm) oder 25 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammen­stellung dieser Waren bis zu 25 Gramm (Verordnung BGBl. II Nr. 162/1997). Diese Einschränkungen sollen im Verordnungswege auch für die Einfuhrumsatzsteuer eingeführt werden.

Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 24. September 1997 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Dr. Alexander Van der Bellen, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Peter Rosenstingl und Hermann Böhacker sowie der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger.

Bei der Abstimmung wurder der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmen­mehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (845 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustim­mung erteilen.

Wien, 1997 09 24

                    Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch                                                  Dr. Ewald Nowotny

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann