874 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (650 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen über soziale Sicherheit

Die Beziehungen zwischen Österreich und Norwegen werden einerseits durch die auf Grund des EWR-Abkommens geltenden EWG-Verordnungen und andererseits für die von diesen EG-Verordnungen nicht erfaßten Personengruppen durch das bilaterale Abkommen zwischen Österreich und Norwegen geregelt.

Das vorliegende Abkommen tritt an die Stelle des derzeitigen österreichisch-norwegischen Abkommens über soziale Sicherheit vom 27. August 1985, BGBl. Nr. 218/1986. Das Abkommen sieht Regelungen und Ergänzungen der EWG-Verordnungen im Bereich der sozialen Sicherheit entsprechend dem geltenden Abkommen vor und erklärt zur Rechtsvereinheitlichung die Regelungen dieser EWG-Verordnungen für die hievon nicht erfaßten Personengruppen für entsprechend anwendbar. Dadurch wird – entsprechend dem zuletzt getroffenen bilateralen Abkommen – auch im Verhältnis zu Norwegen eine Ausdehnung des bisherigen Anwendungsbereiches der bilateralen Beziehungen auf die Staats­angehörigen von Drittstaaten erreicht.

In den Erläuterungen der Regierungsvorlage wird hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen zum Ausdruck gebracht, daß für die ersten drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Übereinkommens ein finanzieller Mehraufwand von rund 310 000 S zu erwarten ist.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Oktober 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, den Abschluß des gegenständlichen Übereinkommens zu genehmigen.

Dem Ausschuß erschien bei der Genehmigung des vorliegenden Abkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen über soziale Sicherheit (650 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 1997 10 01

                        Dr. Elisabeth Pittermann                                                   Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau