875 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (768 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über soziale Sicherheit

Die Kündigung des Abkommens über soziale Sicherheit vom 11. März 1993, BGBl. Nr. 594/1994, erfolgte zur Sicherstellung des Entfalls der Zahlung von österreichischen Familienbeihilfen für Kinder in Kroatien, da eine Teilkündigung des genannten Abkommens nur für den Bereich der Familienbeihilfen nicht möglich war.

Durch das gegenständliche neue Abkommen sollen für den Bereich der Kranken-, Unfall- und Pensions­versicherung sowie hinsichtlich des Arbeitslosengeldes Regelungen entsprechend dem bisherigen Abkommen getroffen werden.

Wie bereits in den Zusatzabkommen mit Kanada und den USA (BGBl. Nr. 570/1996 bzw. 779/1996) soll anstelle der bisher vorgesehenen Pensionsberechnung entsprechend dem Zeitenverhältnis („pro-rata-temporis-Berechnung“) nunmehr die Berechnung der österreichischen Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der österreichischen Versicherungszeiten vorgenommen werden (Direktberechnung).

Weiters schließt das nunmehrige neue Abkommen im Bereich der Krankenversicherung in Anpassung an die entsprechenden Regelungen im Artikel 33 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 eine gezielte Inanspruchnahme einer ärztlichen Betreuung im anderen Vertragsstaat ohne Genehmigung des zuständigen Trägers aus.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in den Erläuterungen der Regierungsvorlage zum Ausdruck gebracht, daß sich aus der Durchführung des neuen Abkommens gegenüber der Rechtslage vor der Kündigung des bisherigen Abkommens weder eine Vermehrung der Personalaufwandes noch ein finanzieller Mehraufwand in der Form eines Beitrages des Bundes zu den einzelnen Zweigen der Pensionsversicherung ergibt.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Oktober 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Dr. Sonja Moser.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Karl Öllinger, Dr. Volker Kier, Reinhart Gaugg sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, den Abschluß des gegenständlichen Übereinkommens zu genehmigen.

Dem Ausschuß erschien bei der Genehmigung des vorliegenden Abkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über soziale Sicherheit (768 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 1997 10 01

                                Dr. Sonja Moser                                                           Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau