876 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (843 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Chile über soziale Sicherheit

Nach dem Ende der Militärdiktatur in Chile war Chile um eine Rückkehr der Flüchtlinge bemüht. Erste Kontakte wurden bereits Ende der 80iger Jahre aufgenommen, wobei die Bereitschaft Österreichs zum Abschluß eines Abkommens zur Absicherung der sozialversicherungsrechtlichen Stellung der Rückkehrer nach Herstellung demokratischer Verhältnisse in Chile zum Ausdruck gebracht wurde.

Unter Berücksichtigung der weiteren politischen Entwicklungen in Chile kam es 1992 zu einer ersten Fühlungsnahme mit dem von der neuen chilenischen Regierung eingerichteten Rückwanderungskomitee. Im Mai 1993 wurden schließlich in Wien Expertenbesprechungen zur Vorbereitung eines Abkommens aufgenommen, die nach einer weiteren Expertenbesprechung im Jänner 1996 zum Entwurf eines Abkommens führten.

Nach Durchführung des innerstaatlichen Begutachtungsverfahrens und entsprechenden Änderungen bei weiteren Besprechungen im Juni 1996 und Februar 1997 wurde das Abkommen in der Folge unterzeichnet.

Das Abkommen entspricht in materiellrechtlicher Hinsicht von Österreich insbesondere mit Kanada und den USA abgeschlossenen Abkommen, wobei den mit diesen beiden Staaten in jüngster Zeit geschlossenen Zusatzabkommen bereits Rechnung getragen wurde.

In den Erläuterungen der Regierungsvorlage ist eine Übersicht enthalten, in der das chilenische System der Pensionsversicherung aus dem Jahr 1952 sowie das neue Pensionssystem 1981 erläutert werden.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in den Erläuterungen der Regierungsvorlage zum Ausdruck gebracht, daß bei einem Inkrafttreten des Abkommens mit 1. Jänner 1998 mit Ausgaben von 2 Millionen Schilling für das Jahr 1998, 2,3 Millionen Schilling für das Jahr 1999 und 2,7 Millionen Schilling für das Jahr 2000 gerechnet werden muß.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Oktober 1997 in Verhandlung genommen, Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Dr. Sonja Moser.

An der Debatte beteiligten sich der Abgeordnete Mag. Herbert Haupt sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, den Abschluß des gegenständlichen Übereinkommens zu genehmigen.

Dem Ausschuß erschien bei der Genehmigung des vorliegenden Abkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Chile über soziale Sicherheit (843 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 1997 10 01

                                Dr. Sonja Moser                                                           Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau