877 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag 264/A der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 10. Juli 1996 im Nationalrat eingebracht.

Der Antrag war wie folgt begründet:

„Die privaten Krankenanstalten arbeiten – wie die Kostenvergleiche etwa auch im Sozialbericht 1994 beweisen – im Vergleich mit den öffentlichen durchaus kostengünstig. Dennoch werden sie nicht nur nicht forciert, sondern durch die angekündigte Umgestaltung des KRAZAF sogar in ihrem Bestand gefährdet. Umso bedenklicher scheint es, wenn nun auch die vorhandenen Direktverrechnungsverträge seitens der Sozialversicherungsträger zum 31. Dezember 1996 gekündigt werden.

Die Antragsteller schlagen daher zur Stärkung der Position privater Krankenanstalten vor, private Krankenanstalten auch dann für die Versicherten zugänglich zu machen, wenn im jeweiligen Sprengel eine öffentliche Krankenanstalt besteht und für alle nichtöffentlichen Krankenanstalten eine Vergütung in Höhe der Kosten der nächstgelegenen öffentlichen Krankenanstalt sicherzustellen. Der Patient soll bei Inanspruchnahme einer nichtöffentlichen Krankenanstalt die Kosten in Höhe der in der nächstgelegenen öffentlichen Krankenanstalt zu erwartenden Höhe in jedem Fall ersetzt erhalten.

Durch diese Maßnahmen könnte die Konkurrenz zwischen öffentlichen und privaten Krankenanstalten verstärkt und die Kostenexplosion im stationären Bereich eingedämmt werden.“

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 264/A in seiner Sitzung am 1. Oktober 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Mag. Herbert Haupt.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Mag. Herbert Haupt, Karl Öllinger, Dr. Volker Kier, Dr. Elisabeth Pittermann, Reinhart Gaugg sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 10 01

                                     Ridi Steibl                                                                Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau