878 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag 306/A der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 2. Oktober 1996 im Nationalrat eingebracht.

Der Antrag war wie folgt begründet:

„Bei der Anfechtung von Kündigungen und Entlassungen bestehen nach wie vor Benachteiligungen für Arbeitnehmer, deren Betriebsrat der gegen sie gerichteten Maßnahme zustimmt oder in deren Betrieb kein Betriebsrat besteht.

Die Antragsteller schlagen daher vor, das Sperrecht des Betriebsrates vollkommen zu beseitigen, sodaß jeder Arbeitnehmer auch dann, wenn der Betriebsrat seiner Kündigung oder Entlassung ausdrücklich zustimmt, die Entscheidung seines Arbeitgebers bei Gericht selbst anfechten kann.

Außerdem sollte die Frist für die Anfechtung von einer Woche auf vierzehn Tage verlängert werden, um den von einer Kündigung oder Entlassung betroffenen Arbeitnehmern eine ausreichende Frist zu gewähren, um sich beraten zu lassen und gegebenenfalls eine Anfechtung bei Gericht einzubringen.“

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 306/A in seiner Sitzung am 1. Oktober 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war Sigisbert Dolinschek.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Dr. Volker Kier, Heidrun Silhavy, Reinhart Gaugg, Dr. Gottfried Feurstein, Sigisbert Dolinschek, Sophie Bauer, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Meisinger sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 10 01

                                     Ridi Steibl                                                                Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau