879 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag 377/A der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 14. Jänner 1997 im Nationalrat eingebracht.

Der Antrag war wie folgt begründet:

„Die mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 1996 neu geschaffene Krankenscheingebühr in Höhe von 50 S wurde schon anläßlich der Beschlußfassung von vielen Seiten heftig kritisiert. Nun stellt sich auch in der Praxis heraus, daß die (ohnehin nur bis zur Einführung der Chipkarte gültige) Kranken­scheingebühr einen ungeheuren Verwaltungsaufwand für die Arbeitgeber und die Krankenversiche­rungsträger bedeutet, sodaß die erhofften Mehreinnahmen durch diese weitere Belastung der Bevölke­rung fast zur Gänze für die Bürokratie verbraucht werden und die Betriebe in ihrer Leistungsfähigkeit durch die kostenlose Durchführung einer weiteren unnötig komplizierten Regelung weiter beeinträchtigt werden.

Die Krankenscheingebühr ist aber nicht nur aus verwaltungstechnischen Gründen, sondern auch grund­sätzlich kaum geeignet, Einsparungen zu erreichen: Sie belastet nämlich nur den extramuralen Bereich, nicht aber die Ambulanzen der Krankenanstalten; die Krankenscheingebühr wird demnach eine kosten­mäßig absolut kontraproduktive Verschiebung weg von den niedergelassenen Vertragsärzten hin zum Krankenanstaltenbereich bewirken.

Die Antragsteller schlagen aus allen genannten Erwägungen die rückwirkende Abschaffung dieser neuen Belastung der Versicherten vor. Die geringen zu erwartenden Erlöse aus der Krankenscheingebühr werden durch die Einsparungen mit Einführung der Chipkarte kompensiert werden können.“

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 377/A in seiner Sitzung am 1. Oktober 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Reinhart Gaugg.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Dr. Josef Trinkl, Karl Öllinger, Dr. Volker Kier, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Franz Hums, Dr. Elisabeth Pittermann, Reinhart Gaugg sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 10 01

                        Dr. Elisabeth Pittermann                                                   Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau