910 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Budgetausschusses


über die Regierungsvorlage (841 und Zu 841 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1998 samt Anlagen


In der 84. Sitzung des Nationalrates am 18. September 1997 gab der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger die begleitende Erklärung zum Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1998 (in der Folge “BFG/98”) ab. In der 89. Sitzung am 9. Oktober 1997 wurde die Vorlage in Erste Lesung genommen und sodann dem Budgetausschuß zur Vorberatung zugewiesen.

Die Regierungsvorlage besteht aus dem eigentlichen Bundesfinanzgesetz sowie den einen Bestandteil desselben bildenden Anlagen; es sind dies: Der Bundesvoranschlag (Anlage I) samt den Gesamtüber­sichten (Anlagen Ia bis Ic), der Konjunkturausgleich-Voranschlag (Anlage II) samt dessen summari­scher Aufgliederung (Anlage IIa), der Stellenplan (Anlage III), der Fahrzeugplan (Anlage IV) und der Plan für Datenverarbeitungsanlagen (Anlage V).

Bundesfinanzgesetz

Die Erstellung des Entwurfes des BFG obliegt dem BMF nach Art. 77 Abs. 2 B-VG, in Verbindung mit § 32 BHG und § 2 sowie Teil 2, Abschnitt E, Z 2, der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76.

Der Nationalrat bewilligt das Bundesfinanzgesetz samt Anlagen. Bei Genehmigung des Bundesfinanz­gesetzes steht dem Bundesrat keine Mitwirkung zu (Art. 42 Abs. 5 B-VG).

Der Text des BFG/98 entspricht im wesentlichen dem Text des BFG/97; neben den Ausführungen von grundsätzlicher Art werden daher nur die Abänderungen erläutert.

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel I:

Der Art. I spricht die Bewilligung des Bundesvoranschlages durch den Nationalrat gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG aus und gibt die Schlußsummen der Einnahmen und Ausgaben nach den Gliederungsvorschriften des BHG wieder.

Zu Artikel II:

Im Art. II sind die Vorschriften für die Bedeckung des Abganges enthalten.

Der jeweilige Abgang ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Ausgaben und Einnahmen des allgemeinen Haushaltes, wie sie in der Anlage I zum Bundesfinanzgesetz (Bundesvoranschlag) vom Nationalrat genehmigt worden sind. Gleichzeitig räumt der Bundesfinanzgesetzgeber dem Bundes­minister für Finanzen das Recht ein, durch Ausübung der im Bundesfinanzgesetz enthaltenen Über­schreitungsermächtigungen diese Struktur zu verändern. Die Struktur bzw. die Höhe des Abganges verändert sich auch, wenn Mindereinnahmen eintreten bzw. Mehreinnahmen oder Ausgabeneinsparungen anfallen, die nicht zur Bedeckung von Überschreitungen herangezogen werden. Die Ermächtigung des Art. II berechtigt zur Schuldaufnahme auch für einen strukturell geänderten Abgang. Sie darf jedoch nur bis zum voraussehbaren tatsächlichen Abgang, höchstens jedoch bis zu der in Art. I, II und in Verbindung mit Art. III und VII ausgewiesenen Höhe ausgenützt werden. Der voraussehbare tatsächliche Abgang wird sich grundsätzlich auf die sich in der zweiten Monatshälfte November abzeichnenden Gebarungsdaten stützen müssen.

Für die Bedeckung von Voranschlagsüberschreitungen nach Art. VII sollen Kreditoperationen nur dann getätigt werden, wenn die Bedeckung dieser Mehrausgaben durch Minderausgaben und/oder Mehrein­nahmen nicht sichergestellt werden kann. Maßgeblich für die Beurteilung der Bedeckungsmöglichkeit ist die Einschätzung der Gebarungsentwicklung zum Zeitpunkt der Genehmigung der Ansatzüberschreitung, auch unter Bedachtnahme auf die Notwendigkeit für Ansatzüberschreitungen gemäß Art. V des Gesetzes.

Die Ermächtigung im Art. II mit den kurzfristigen Verpflichtungen ist erforderlich, weil der Devisen­mittelkurs bei Aufnahmen und Rückzahlungen kurzfristiger Verpflichtungen verschieden ist und deshalb der Bruttoaufnahmebetrag erhöht bzw. vermindert wird.

Die bisherige Erlösverrechnung der Währungstauschverträge wirkte sich verzerrend auf den Limitrahmen gemäß Art. II des Bundesfinanzgesetzes aus. Durch die Eröffnung neuer Voranschlagsansätze können die Erlöse aus Währungstauschverträgen von den tatsächlichen Tilgungen aus Währungstauschverträgen des jeweiligen Finanzjahres unterschieden werden.

Zu Artikel III:

Im Abs. 1 wird der BMF ermächtigt, unter den dort normierten Voraussetzungen – wenn es im volkswirtschaftlichen Interesse liegt – der österreichischen Volkswirtschaft zusätzliche Bundesmittel bis zu dem in der Anlage II (Konjunkturausgleich-Voranschlag) ausgewiesenen Gesamtbetrag von rund 5,1 Milliarden Schilling zuzuführen, um dadurch erforderlichenfalls auf die Konjunkturentwicklung stabilisierend oder belebend einzuwirken.

Für das Jahr 1998 wurde der Veranschlagung der Einnahmen im Entwurf für den Bundesvoranschlag ein nominelles Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) von +3,8 vH zugrunde gelegt. Bei der Beur­teilung der Entwicklung der nominellen Wachstumsrate der österreichischen Wirtschaft ist von den hiefür maßgeblichen aktuellen Orientierungsdaten unter Berücksichtigung der Beratungen der Arbeits­gruppe beim Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung für vorausschauende volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, der Vertreter der Sozialpartner angehören, auszugehen.

Österreich hat im Rahmen der EU-Mitgliedschaft Mittel zur Finanzierung des Gesamthaushaltes an die EU abzuführen. Grundlage hiefür ist der gemäß Art. 201 EG-Vertrag erlassene, und gemäß Art. 2 des EU-Beitrittsvertrages, BGBl. Nr. 45/1995, verbindliche Beschluß 88/376/EWG, Euratom, des Rates über das System der Eigenmittel vom 24. Juni 1988, ABl. Nr. L 185/24 sowie die Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1552/89 zur Durchführung des Beschlusses 88/376/EWG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften, ABl. Nr. L 155/1, zuletzt geändert mit Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2729/94 des Rates vom 31. Oktober 1994, ABl. Nr. L 293/5 vom 12. November 1994. Art. 2 Abs. 1 des Eigenmittelbeschlusses sieht vor, daß folgende Einnahmen als Eigenmittel in den Haushalt der Gemeinschaften einzusetzen sind:

           a) Agrarabschöpfungen, Prämien und andere Abgaben, die von den Gemeinschaftsorganen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik eingeführt worden sind oder noch eingeführt werden, und Abgaben, die im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation für Zucker vorgesehen sind;

          b) Zölle des Gemeinsamen Zolltarifes;

           c) Einnahmen, die sich aus der Anwendung eines für alle Mitgliedstaaten einheitlichen Satzes auf die nach Gemeinschaftsvorschriften bestimmte einheitliche Mehrwertsteuer-Bemessungsgrund­lage eines jeden Mitgliedstaates ergeben;

          d) Einnahmen, die sich ergeben aus der Anwendung eines im Rahmen des Haushaltsverfahrens unter Berücksichtigung aller sonstigen Einnahmen festzulegenden Satzes auf den Gesamtbetrag des Bruttosozialprodukts aller Mitgliedstaaten.

Die in Österreich aus öffentlichen Abgaben aufgebrachten Mittel zur Finanzierung öffentlicher Haushalte sind somit zum Teil für die Finanzierung des EU-Gesamthaushaltes zu verwenden. Diese Eigenmittel der EU sind ausschließlich auf Grund des EU-Rechtes der EU zur Verfügung zu stellen und stehen zur Finanzierung innerstaatlicher Budgets nicht zur Verfügung.

Beim Voranschlagsansatz 2/52904 sind die an den EG-Gesamtshaushalt abzuführenden Eigenmittel veranschlagt. Die im Art. III vorgesehene Bedeckungsermächtigung in Höhe von 20 vH findet seine Begründung in dem möglichen Eintreten mehrerer Umstände, deren Folgen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nur schwer abgeschätzt werden können:

–   Es muß im Laufe des Jahres 1998 mit Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplänen gerechnet werden, welche die EU-Haushaltsordnung gemäß Art. 15a ua. für die Verbuchung des Saldos im
EU-Haushalt vorsieht. Art. 32a bestimmt, daß dieser Saldo aus dem Haushaltsjahr n, je nachdem, ob es sich um einen Haushaltsüberschuß oder um ein -defizit handelt, auf der Einnahmen- oder Ausgabenseite im Haushaltsjahr n+1 eingesetzt wird.

–   Des weiteren ist auf Grundlage von Art. 10 Abs. 5 VO 1552/89 (Abrechnung der Mehrwertsteuer-Grundlagen des Vorjahres) mit einer Nachzahlungsverpflichtung von seiten Österreichs an die EU zu rechnen, deren Höhe sich derzeit nur schwer schätzen läßt.

–   Ebenfalls nicht berücksichtigt wurde der eventuelle Abruf einer BSP-Reserve im laufenden Haushaltsjahr. Zu erwarten ist ein Betrag von rund 450 Millionen Schilling.

–   Weitere Änderungen können sich insbesondere auf Grund der Anpassung des Haushaltsvolu­mens 1998 an die Durchführungsbedingungen oder eine allfällige Revision der “Finanziellen Vorschau” ergeben.

Das Auftreten einer oder all dieser oben angeführten Eventualitäten kann zu erhöhten Eigenmittel­abfuhren an die EU führen, welche die Einnahmen aus öffentlichen Abgaben vermindern. Mit Abs. 3 wird der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, diese Einnahmenverminderung durch zusätzliche Kreditoperationen abzudecken.

2

Zu Artikel IV bis VIII:

Unter Bedachtnahme auf Art. 51b B-VG wird neben den bereits in § 41 BHG und Art. III BFG enthaltenen Ermächtigungen in den Art. IV bis VII die bundesgesetzliche Ermächtigung für die Genehmigung weiterer Voranschlagsansatzüberschreitungen geschaffen.

Die Ermächtigungen basieren auf dem gegebenen Erfordernis, den Ausgabenvollzug der tatsächlichen Entwicklung während des Finanzjahres zweckmäßig und wirtschaftlich anpassen zu können.

Durch die Umschichtungen tritt keine erhebliche Veränderung der Ausgabengliederung des Bundes­voranschlages ein; da die Bedeckung der Mehrausgaben zum überwiegenden Teil durch Ausgaben­rückstellungen erfolgt, haben die Überschreitungen auf die Gesamtausgabensumme nur geringfügige Bedeutung.

Die im Art. 51b Abs. 4 B-VG geforderte “sachliche” Voraussetzung und die dort in den Z 1 bis 3 genannten Kriterien für die Inanspruchnahme der Überschreitungsermächtigung ergeben sich einerseits aus der bei den einzelnen Bestimmungen enthaltenen Abgrenzung, andererseits aus der generellen Umschreibung des Art. VIII.

“Ziffernmäßig bestimmt oder errechenbar” im Sinne der obgenannten Verfassungsbestimmung ist eine Überschreitungsermächtigung dadurch, daß die zulässige Höhe der Überschreitung entweder in einem absoluten Betrag oder in Relation zu einer bestimmten Bezugsgröße ausgedrückt wird. Die in Art. IV vorgesehenen Überschreitungsermächtigungen sind durch die tatsächlich belegbare Höhe jener “Mehreinnahmen” errechenbar, auf die die betreffenden Überschreitungsermächtigungen abgestellt sind.

Österreich erhält auf Grund diverser Bestimmungen des EU-Rechtes Zahlungen von der EG (vgl. die Erläuterungen zu Kapitel 52). Diese Zahlungen werden bei den Voranschlagsansätzen 2/51314 (EAGFL/Garantie) sowie 2/51305, 2/51306 und 2/51315 (Strukturfonds) verrechnet. Die Verwendung dieser EU-Mittel erfolgt – gemäß den EU-Vorschriften binnen bestimmter Fristen – durch entsprechende Ausgaben in den jeweils fachzuständigen Ressorts. Für die Leistung dieser Ausgaben ist daher in den jeweiligen Fachkapiteln vorgesorgt.

Die EU-Strukturfonds (Europäischer Regionalfonds, Europäischer Sozialfonds, Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft/Abteilung Ausrichtung) sind das zentrale Instrumentarium zur Gewährleistung des Zieles des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Union (Art. 130a des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) und dienen damit zur Flankierung der Binnenmarktpolitik und der Gemeinschaftlichen Agrarpolitik.

Wesentliche Grundsätze der Vergabe der Mittel der EU-Strukturfonds sind die Konzentration des Mitteleinsatzes auf bestimmte regional-, arbeitsmarkt- und agrarpolitische Ziele, die Vergabe der Mittel in Form einer Kofinanzierung für zielorientierte, mehrjährige Maßnahmenprogramme, das Prinzip der Additionalität und der Partnerschaft.

Der genaue Zeitpunkt der von den EU-Strukturfonds zur Kofinanzierung bereitzustellenden Bundesmittel ist teilweise schwer abschätzbar. Soweit daher Rückflüsse aus den EU-Strukturfonds nicht veranschlagt sind, ist – um die einlangenden EU-Mittel widmungsgemäß verwenden zu können – für die Leistung der korrespondierenden Mehrausgaben im Wege einer Überschreitungsermächtigung im Art. IV Abs. 3 vorgesorgt. Art. IV Abs. 5 dient der größeren Budgetflexibilität.

Der Wegfall der Titel 753 und 773 in Art. V Abs. 1 Z 2 ist durch die Auflassung der Verwertungsstelle des Österreichischen Branntweinmonopols und die Ausgliederung der Österreichischen Bundesforste bedingt. Mit der Änderung des Betrages in Z 3 (im BFG/97 Z 40) erfolgt lediglich eine Wertanpassung. Der Wegfall des Voranschlagsansatzes 1/64297 in Z 5 (im BFG/97 Z 6) ist eine Folge des Infrastruktur­finanzierungsgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 113/1997, wonach die damit zusammenhängenden Ausgaben zukünftig von der ASFINAG zu tragen sein werden. Die Hinzufügung der Voranschlagsansätze 1/11103 und 1/11108 in Z 9 (im BFG/97 Z 11) ist erforderlich, um die Erfordernisse im Zusammenhang mit der Sicherung der Außengrenzen aus der Luft abzudecken. Mit der neuen Ermächtigung in Z 11 soll für allfällige unvorhergesehene Erhöhungen von Mietzinsen, Mieterinvestitionen, Betriebskosten und dergleichen an die BIG vorgesorgt werden. Mit der Z 12 wird für notwendige Förderungen für Opferschutzeinrichtungen im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie, BGBl. Nr. 759/1996, vorgesorgt. Mit der Ermächtigung in Z 15 wird die Möglichkeit geschaffen, gemeinsam mit der EU kofinanzierte Ausgaben für Erwachsenenausbildung zu tätigen. Die neue Überschreitungsermächtigung der Z 16 wird für die entsprechende ressortbezogene Verwendung der vorgesehenen Technologiemilliarde benötigt. Die neue Ermächtigung Z 34 bzw. Z 37 dient einer erhöhten Budgetflexibilität der zwischen Bund und Ländern kofinanzierten Agrarförderungen bzw. stellt sicher, daß Erlöse aus Veräußerungen von militärisch genützten Liegenschaften und Hochbauten bis zu 50 Millionen Schilling für Bauten der Landesverteidigung (wieder)verwendet werden können. Mit der neuen Ermächtigung des Art. VII Z 14 soll für Mehrausgaben vorgesorgt werden, die bei der verstärkten Teilnahme Österreichs an der Überwachungsmission der EU in Ex-Jugoslawien voraussichtlich im Zusammenhang mit der österreichischen Präsidentschaft anfallen werden. Z 26 soll die Tilgung von kurzfristigen Schulden, die im Vorjahr eingegangen wurden, ermöglichen. Die Umschichtungs­möglichkeiten in Z 27 und Z 28 dienen der größeren Budgetflexibilität.

Art. VIII Abs. 1 bringt zum Ausdruck, daß die hier zusammengefaßten Voraussetzungen für alle Überschreitungen Geltung haben. Weiters wird klargestellt, daß unter Mehreinnahmen auch Einnahmen aus zusätzlichen Kreditoperationen zu verstehen sind. Abs. 2 dient der größeren Budgetflexibilität.

Zu Artikel IX:

In Ausführung des § 66 BHG enthält Art. IX die gesetzliche Ermächtigung für den Bundesminister für Finanzen, Haftungen in den angeführten Fällen zu übernehmen.

Zu Artikel X:

Der Bundesminister für Finanzen wird gemäß § 53 Abs. 4 BHG ermächtigt, andere als die in den Abs. 1 bis 3 leg. cit. angeführten Rücklagenzuführungen durchzuführen. Gegenüber dem BFG/97 wurde zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwendung von Mitteln aus der Technologiemilliarde die gesetzliche Möglichkeit für eine Rücklagenzuführung der nicht in Anspruch genommenen Ausgaben­beträge der Voranschlagsansätze 1/14156, 1/14158, 1/63178, 1/64176, 1/64178 sowie 1/65226 geschaffen, damit die Mittel für die Technologie- und Exportoffensive auch in späteren Budgetjahren verwendet werden können. Gleiches gilt auch für Aufwendungen im Zusammenhang mit der EU-Präsidentschaft Österreichs im Jahre 1998 (1/20058 und 1/20068). Die Ausgabenbeträge des Voranschlagsansatzes 1/14168 wurden deshalb rücklagefähig gemacht, weil nicht bekannt ist, ob die internationale Jury über die Vergabe der Ludwig-Wittgenstein- und START-Programme so rechtzeitig vor Ablauf des Budgetjahres 1998 entscheiden wird, daß die hiefür bereitgestellten Mittel noch 1998 ausgeschüttet werden können. Die Ausgabenbeträge des Voranschlagsansatzes 1/50118 sollen für die Erstellung von wissenschaftlichen, finanzmathematischen Studien im Auftrag der Bundesfinanzierungs­agentur einer Rücklage zugeführt werden.

Die gesetzliche Möglichkeit für eine Rücklagenzuführung bei Agrarförderungen soll die Umsetzung von Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung von Agarförderungen ermöglichen.

Zu Artikel XI und XII:

In den §§ 62 bis 64 BHG sind die Voraussetzungen festgelegt, unter welchen der Bundesminister für Finanzen über Forderungen, über Bestandteile des beweglichen und über Bestandteile des unbeweglichen Bundesvermögens verfügen darf. Dementsprechend werden in den Art. XI und XII die jeweiligen Höchstgrenzen für die Ausnutzung dieses Ermächtigungsrahmens festgelegt.

Zu Artikel XIII, XIV und XV:

Die angeführten Artikel verweisen auf die Rechtsgrundlagen für die Personalbewirtschaftung des Bundes und für die Verwaltung der Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie der Datenverarbeitungsanlagen des Bundes.

Zu Artikel XVI:

Im Sinne des Budgetkonsolidierungsprogrammes beabsichtigt die Bundesregierung, etwaige Maßnahmen betreffend eine Gehaltsregulierung im öffentlichen Dienst durch äquivalente Maßnahmen bei den Sachausgaben einzusparen. Die gegenständliche Bestimmung soll hiefür die gesetzliche Grundlage schaffen.

Zu Artikel XVII:

Diese Verweisungsbestimmung entspricht den Legistischen Richtlinien 1990.

Zu Artikel XVIII und XIX:

Diese Artikel betreffen den Wirksamkeitsbeginn und die Vollziehung des BFG.

Bundesvoranschlag

Dem BFG/98 ist als Anlage I der Bundesvoranschlag für das Jahr 1998 angeschlossen. Dieser enthält unter Bedachtnahme auf § 16 BHG sämtliche im Finanzjahr 1998 zu erwartende Einnahmen und voraussichtlich zu leistende Ausgaben des Bundes und zeigt nachstehende Schlußziffern, die gegenüber dem Bundesvoranschlag für das Jahr 1997 bzw. dem Erfolg 1996 folgendes Vergleichsbild ergeben:

 

Bundesvoranschlag 1998

Bundesvoranschlag 1997 1)

Erfolg
1996

 

in Millionen Schilling

Allgemeiner Haushalt:

 

 

 

 Ausgaben.................................................................................

749 319

747 175

754 788

 Einnahmen...............................................................................

682 009

679 220

665 422

Abgang ...

67 310

67 955

89 366

Ausgleichshaushalt:

 

 

 

 Ausgaben.................................................................................

232 021

187 915

130 231

 Einnahmen...............................................................................

299 331

255 870

219 596

Überschuß ...

67 310

67 955

89 366

Bruttoinlandsprodukt (BIP)

 

 

 

in Mrd. S..................................................................................

2 580,8 2)

2 480,5 3)

2 416,0 2)

Abgang des allgemeinen

 

 

 

Haushaltes in vH des BIP........................................................

2,6

2,7

3,7

 

RUNDUNGSDIFFERENZEN

1) BVA 1997 in der Fassung der 2. BFG-Novelle, BGBl. I Nr. 36/1997.

2) Prognose des WIFO vom März 1997.

3) Prognose des WIFO vom März 1996.

Die Bundesregierung hat am 24. Juli 1997 den Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für 1998 beschlossen. Gleichzeitig wurde vom Ministerrat auch der vorläufige Entwurf des Bundesvoranschlages für 1999 zustimmend zur Kenntnis genommen.

1. Budgetpolitische Zielsetzung

Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr mit der Erstellung des bisher größten Konsolidie­rungsprogrammes einen großen und nachhaltigen Schritt zur Sanierung des Staatshaushaltes gesetzt. Vorrangige politische Ziele dieses zukunftsorientierten Programms sind die Erhaltung der guten Beschäftigungssituation und der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich sowie die Wieder­gewinnung der notwendigen fiskalpolitischen Handlungsspielräume, insbesondere zur langfristigen Finanzierung des Sozialstaates. Auf dieser Basis hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, das für 1997 geplante Nettodefizit des Bundes von 2,7 vH des BIP während dieser Legislaturperiode weiter abzusenken.

Bei der Erstellung des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 und des vorläufigen Voranschlags­entwurfes für das Jahr 1999 wurde deshalb der im Vorjahr begonnene Kurs für nachhaltig wirkende strukturelle Änderungen weiter beschritten.

–   Einerseits sollen Reformmaßnahmen das starke Wachstum bei bestimmten Ausgaben einbremsen, den Staat “schlanker” und effizienter machen und die Einnahmenergiebigkeit durch entsprechende Adaptierungen verbessern. Dabei steht die soziale Verteilungsgerechtigkeit und Ausgewogenheit weiterhin im Vordergrund;

–   anderereseits soll eine Wirtschaftsoffensive zur Sicherung von Beschäftigung und zur Förderung des Wirtschaftsstandortes Österreich beitragen. Insbesondere sollen eine Technologie- und eine Exportoffensive der Wirtschaft und dem Arbeitsmarkt neue Impulse geben.

Das erklärte und prioritäre Ziel der Träger der österreichischen Budgetpolitik ist es, an der Wirtschafts- und Währungsunion ab Eintritt in die dritte Stufe, also per 1. Jänner 1999, teilzunehmen. Mit den fortgeführten Reformmaßnahmen wird es gelingen, wieder den erforderlichen budgetpolitischen Spielraum zu erlangen und die Konvergenzkriterien für die öffentlichen Haushalte nicht nur im Jahr 1997, sondern auch in den folgenden Jahren zu halten.

2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Für die Jahre 1998 und 1999 wird mit einer Beschleunigung des Wachstums in Österreich gerechnet, das durch die generell positiven makroökonomischen Rahmenbedingungen in der Europäischen Union erzeugt wird. Die dämpfenden Effekte der Budgetkonsolidierung in Europa lassen nach und die Wechselkurse einer wahrscheinlich größeren Gruppe von EU-Mitgliedstaaten wird ab 1999 fixiert, womit der wachstumsdämpfende Effekt von Wechselkursschwankungen abnehmen wird. Die Nachfrage aus Übersee dürfte sich etwas abdämpfen, doch könnte ein positiver Start der Beitrittsverhandlungen mit mehreren Staaten Mittel- und Osteuropas die Nachfrage dort stimulieren. Für den OECD-Raum wird ein reales Wachtstum von 2,7 vH 1998 und 2,8 vH 1999 erwartet.

Das höhere Wachtsum sollte sich auch in einem Zuwachs in Beschäftigung ausdrücken. Da dieser zum Teil im Teilzeitbereich wirksam wird. sollte die Arbeitslosenrate geringer sinken als der Beschäftigungs­zuwachs.

Dem Bundesvoranschlag für das Jahr 1998 bzw. dem Voranschlagsentwurf für 1999 wurden gemäß der Märzprognose 1997 des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung folgende Annahmen über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zugrunde gelegt:

Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) soll um 2,2 vH 1998 und um 2,8 vH 1999 steigen (nominell 3,8 vH bzw. 4,5 vH). 1998 und 1999 werden die Netto-Masseneinkommen um etwa 1,8 vH bzw. 2,5 vH zunehmen. Die Sparquote könnte sich wieder auf einem höheren Niveau einpendeln, weshalb der private Konsum real um 1,3 vH 1998 und etwa 2 vH 1999 steigen könnte. Die Warenexporte (im Sinne der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung) sollten 1998 um 7,5 vH und 1999 um 8,5 vH zunehmen, der reale Zuwachs dürfte um 0,5 bzw. 1,1 Prozentpunkte darunter liegen. Die Warenimporte dürften 1998 nominell um 6,4 vH und 1999 um 7,0 vH zunehmen. Die Leistungsbilanz bleibt weiter im Defizit. Für 1998 wird daher mit einer Arbeitslosenquote von etwa 4,4 vH (EU-Definition) gerechnet. Sie sollte sich auf 4,2 vH 1999 reduzieren. Der Verbraucherpreisanstieg bleibt mit 1,6 vH 1998 und 1,8 vH 1999 moderat.

3. Konjunkturausgleich-Voranschlag

Um im Jahre 1998 bei Bedarf konjunkturbelebende Maßnahmen setzen zu können, ist dem Bundes­finanzgesetz für das Jahr 1998 ein Konjunkturausgleich-Voranschlag (Anlage II) mit einer Stabili­sierungs- und einer Konjunkturbelebungsquote in Höhe von insgesamt rund 5,1 Milliarden Schilling angeschlossen.

4. Budgetvollzug 1996

Der Bundesvoranschlag 1996 sah ein Defizit von 89,8 Milliarden Schilling oder 3,7 vH des Brutto­inlandsprodukts vor. Der Erfolg weist einen Abgang im Bundeshaushalt von 89,4 Milliarden Schilling oder 3,7 vH des BIP aus. Im Vergleich zum Voranschlag wurden im allgemeinen Haushalt die Ausgaben um rund 2,3 Milliarden Schilling und die Einnahmen um rund 2,8 Milliarden Schilling überschritten.

Erstmals seit dem Jahr 1991 ist es 1996 wieder gelungen, den veranschlagten Budgetabgang nicht nur einzuhalten, sondern sogar um mehr als 0,4 Milliarden Schilling zu unterschreiten. Trotz beträchtlicher Einnahmensausfälle (zB öffentliche Abgaben netto –3,5 Milliarden Schilling, Erlöse aus der Veräuße­rung von Bundesanteilen an Unternehmungen –3,7 Milliarden Schilling, Dienstgeberbeiträge für den Familienlastenausgleichsfonds und Arbeitslosenversicherungsbeiträge insgesamt –0,7 Milliarden Schil­ling) und Mehrausgaben (zB Bundesbeiträge zur Pensionsversicherung +3,0 Milliarden Schilling) konnte durch Ausgabeneinsparungen und durch zusätzliche Einnahmen in vielen anderen Bereichen das Gesamtergebnis noch verbessert werden. Auch der Anstieg der Finanzschulden hat sich im Vergleich zu früheren Jahren deutlich abgeflacht.

Stellenplan 1998

Abschnitt I

Dem Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1998 (Bundesvoranschlag 1998) ist als Anlage III der Stellenplan angeschlossen, der seit dem Bundesvoranschlag 1990 eine erweiterte Gliederung enthält, die dem von der Bundesregierung angestrebten Prinzip der Budgetklarheit wesentlich entgegenkommt.

Diese erweiterte Gliederung stellt sich wie folgt dar:

Teil I          Allgemeiner Teil

Teil II         Planstellen für Bundesbedienstete

                       Abschnitt A, Planstellenverzeichnis

                       Abschnitt B, Ernennungsreserve

Teil V         Planstellenverzeichnis der Bundesbediensteten, für die dem Bund die Personalausgaben zur Gänze von einem anderen Rechtsträger ersetzt werden

Teil VI       Planstellenverzeichnis der Bundesbediensteten, die aus zwingenden, erst während des Finanzjahres eintretenden Anlässen aufgenommen oder in unterschiedlichem, vorher nicht bestimmbarem Ausmaß beschäftigt werden

Teil VII      Verzeichnis der Bundesbediensteten, für die eine Gesamtjahresarbeitsleistung in Stunden festgelegt ist

3

Der Teil III wird seit der Ausgliederung der Österreichischen Bundesbahnen aus dem Bundeshaushalt nicht mehr geführt. Der Teil IV, Planstellen für Jugendliche, Anlernkräfte und Lehrlinge, wurde zwecks vereinfachter Darstellung und einer verwaltungstechnisch einfacheren Verrechnung in den Teil II.A integriert, wobei aber für Lehrlinge eine gesonderte Kennzeichnung beibehalten wurde.

Zu den einzelnen Teilen des Stellenplanes ist anzumerken:

Der Teil I, Allgemeiner Teil, wurde im Zuge der seinerzeitigen generellen Neustrukturierung des Stellenplanes einem neuen systematischen Aufbau und einer sprachlichen Neufassung unterzogen. Die einzelnen Punkte wurden so gefaßt, daß eine inhaltliche Bereinigung der zu regelnden Themenkreise erreicht werden konnte. Ab dem Budgetjahr 1998 wurde jedoch ein neuer Punkt 2 eingefügt, so daß der Allgemeine Teil nunmehr insgesamt 11 Punkte umfaßt.

Punkt 1 umschreibt die Gliederung des Stellenplanes und beinhaltet grundsätzliche Regeln für die Planstellenveranschlagung.

Punkt 2 regelt die Besetzung von Planstellen im Zusammenhang mit den in der UT 0 budgetierten Ausgabenansätzen. Diese Ausgabenansätze dürfen nicht überschritten werden.

Punkt 3 regelt die Besetzung von Planstellen über den im Stellenplan festgesetzten Stand. Hier ist auf die seit dem Bundesvoranschlag 1990 bestehende Neufassung des Abs. 1 besonders zu verweisen. Diese sieht vor, daß jede Abdeckung eines Personalmehrbedarfes der Bewilligung durch den Bundesfinanz­gesetzgeber bedarf.

Die Bundesregierung setzte im Jahr 1995 ein arbeitsmarktpolitisches Signal für die Beschäftigung von älteren arbeitslosen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Im Stellenplan 1998 stehen hiefür 200 Planstellen zur Verfügung.

Da auch die Integration Behinderter in die Arbeitswelt zu den Schwerpunkten der Bundesregierung zählt, stehen im Jahr 1998 450 Planstellen für die Beschäftigung behinderter Mitmenschen zur Verfügung.

Punkt 4 legt die Grundsätze für die Bindung von Planstellen fest.

Punkt 5 regelt die Aufnahme von Ersatzkräften. Weiters mußten die Bestimmungen des § 15c des Mutterschutzgesetzes und des § 8 des Eltern-Karenzurlaubsgesetzes für die Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigungen berücksichtigt werden.

Im Punkt 6 wird festgelegt, daß bei Ausgliederungsmaßnahmen, im Falle der Inanspruchnahme von Karenzurlauben, keine Ersatzkräfte aufgenommen werden dürfen.

Im Punkt 7 wird das Verfahren für die Umwandlung von Planstellen festgelegt.

Die Bestimmungen des Punktes 8 legen die Grundsätze für die Handhabung der Ernennungsreserve fest.

Der Punkt 9 regelt die Bewirtschaftung des Personalbedarfs für Vertragslehrer, wobei die Rahmen­bedingungen hiefür durch die Festlegung von Gesamtjahresarbeitsleistungen in Stunden vorgegeben werden.

Der Teil II enthält die Planstellen für Bundesbedienstete, wobei im Abschnitt A, Planstellenverzeichnis, jene Planstellen enthalten sind, die den einzelnen Ressorts für die Vollziehung der ihnen übertragenen Aufgaben zur Verfügung stehen, und zwar in jenem Umfang, der in seiner Gesamtzahl (ausgewiesen in den Spalten “Summe Beamte”, “Summe Vertragsbedienstete”, “Gesamtsumme”) nicht überschritten werden darf.

Im Abschnitt B, Ernennungsreserve, sind die zentral zu verwaltenden Rahmenvorsorgen für die Ernennung von Bundesbeamten bestimmter Besoldungsgruppen festgelegt, soweit die Planstelleninhaber von ihrem Optionsrecht in das neue Besoldungssystem noch keinen Gebrauch gemacht haben. Dadurch tritt aber keine Planstellenvermehrung ein.

Im Teil V, Planstellenverzeichnis der Bundesbediensteten, für die dem Bund die Personalausgaben zur Gänze von einem anderen Rechtsträger ersetzt werden, wird jenes Personal zusammengefaßt, für das dem Bund tatsächlich keine Personalkosten entstehen.

Im Teil VI, Planstellenverzeichnis der Bundesbediensteten, die aus zwingenden, erst während des Finanzjahres eintretenden Anlässen aufgenommen oder in unterschiedlichem, vorher nicht bestimmbarem Ausmaß beschäftigt werden, sind jene Personalkapazitäten ausgewiesen, für die in der Vergangenheit im Wege der Aufnahme von Vertragsbediensteten über den Stand durch Beschluß der Bundesregierung eine entsprechende Bedeckung erreicht werden mußte.

Diese nunmehr gewählte Art der Darstellung dient ebenfalls der Budgetklarheit und soll überdies sicher­stellen, daß vom Bundesfinanzgesetzgeber, über den Teil II.A des Stellenplanes hinaus, jene personellen Rahmenvorgaben festgelegt werden, deren tatsächliches Ausmaß zum Zeitpunkt der Erstellung des Stellenplanes nicht genau festlegbar ist. Im wesentlichen handelt es sich hier um Urlaubsersatzkräfte und solche Personalbedürfnisse, wie sie zur Erprobung neuer Konzepte erforderlich sind.

Der Teil VII, Verzeichnis für Bundesbedienstete, für die eine Gesamtjahresarbeitsleistung in Stunden festgelegt ist, soll gewährleisten, daß für jene Bereiche, in denen auf Grund ressortspezifischer Gegebenheiten keine Deckung mit dem Budgetjahr erreicht werden kann (Studienjahr, Schuljahr), die Personalkapazität so festgelegt wird, daß die Bewirtschaftung auch unter wechselnden Bedingungen möglich ist. Es kann zB während eines Schuljahres ein und dieselbe Leistung (Supplierung einer Unterrichtsstunde) als Mehrleistung zu werten sein (wenn sie von einem vollbeschäftigten Lehrer erbracht wird) oder eine stellenplanpflichtige Leistung ergeben, wenn sie von einem teilbeschäftigten Lehrer als zusätzliche Unterrichtsstunde zu leisten ist.

Die Umrechnung auf die Normplanstelle, unter Zugrundelegung von 20 Werteinheiten für eine volle Lehrverpflichtung, dient nur der budgetären Veranschlagung und sagt nichts über die tatsächliche Beschäftigung physischer Personen aus. Durch das Auseinanderfallen des Schuljahres mit dem Budgetjahr – ein Schuljahr teilt sich auf zwei Budgetjahre auf – kommt es zu einer rechnerisch unterschiedlichen Budgetauswirkung. Jedes Schuljahr belastet rechnerisch ein Budgetjahr nur zu einem Drittel (1. September bis 31. Dezember) und das darauf folgende Budgetjahr zu zwei Drittel (1. Jänner bis 30. August). Dadurch tritt aber keine Planstellenvermehrung ein. Die Normplanstelle ist daher nur eine dem Budgetvollzug dienende Rechengröße.

Zusammenfassend wird abermals darauf verwiesen, daß eine Veränderung des Stellenplanes nur mehr im Gesetzeswege erfolgen kann.

Abschnitt II

Die Bundesregierung will bei der von ihr verfolgten Budgetkonsolidierung auch auf dem Personalsektor eine restriktive und sparsame Politik weiterverfolgen. Diese Bemühungen sind durch die laufende Überprüfung von Betriebskonzepten auf ihre Gültigkeit und von Verwaltungsabläufen auf ihre Zweck­mäßigkeit und Wirtschaftlichkeit gekennzeichnet. Es werden dabei alle sich bietenden Rationalisierungs­maßnahmen ausgenützt. Weiters werden diese Bemühungen durch begleitende Maßnahmen des Personalcontrollings unterstützt.

Bei den Einsparungsbemühungen wurden weitere Schritte gesetzt, die eine Effizienzsteigerung der Verwaltung bewirken und den Intentionen der Bundesregierung nach Ausgliederung jener Bereiche entgegenkommen, deren Aufgaben nicht unbedingt im Rahmen der Bundesverwaltung zu besorgen sind.

Der Stellenplan 1997 weist 227 450 Planstellen aus und demgegenüber wird der Stellenplan 1998 nur mehr 222 829 Planstellen ausweisen. Daraus ergibt sich eine Differenz von 4 621 Planstellen. Diese Differenz ergibt sich aus Einsparungen von insgesamt 5 607 Planstellen und aus Vermehrungen von 986 Planstellen.

Der Stellenplan für das Jahr 1998 zeigt in der Gegenüberstellung zum Stellenplan für das Jahr 1997 im Ergebnis folgendes Bild:

 

 

Stellenplan
1997

Stellenplan
1998

Differenz

 

 

Teil II.A

166 819

162 679

–4 140

 

 

Teil IV

837

0

–  837

 

 

Zwischensumme

167 656

162 679

–4 977

 

 

Teil V

48 705

47 192

–1 513

 

 

Teil VI

1 338

1 338

0

 

 

Summe

 

 

 

 

 

II.A–VI

217 699

221 209

–6 490

 

 

Teil VII

 

 

 

 

 

(LWStA) *)

9 751

11 620

+1 869

 

 

Gesamtsumme

227 450

222 829

–4 621

 

 

*) LWStA = Lehrerwochenstundenaufwand

 

Zusätzliche Einsparungen könnten noch erfolgen, wenn im Laufe des Jahres 1997 Planstellen durch weitere Pensionierungen frei werden und nicht mehr nachbesetzt werden sollen.

Abschnitt III

Zur Erläuterung der Entwicklung der Stellenpläne und der in Aussicht genommenen Planstellen­vermehrungen bzw. -verminderungen sind nachstehende Übersichten angeschlossen:

Die Anlagen A.G bis A.3 enthalten eine Zusammenstellung der für das Jahr 1998 vorgesehenen Plan­stellen, getrennt nach Ressorts, und zwar die Anlage A.G die summarische Zusammenfassung der Anlagen A.1 bis A.3, die Anlage A.1 die Planstellen des Teiles II.A, wobei hier der rechnerische Wert der Normplanstellen des Teiles VII als Anmerkung in einer gesonderten Zeile ausgewiesen ist. Die Anlage A.2 enthält die diesbezügliche Zusammenstellung über die im Teil V und die Anlage A.3 jene über die im Teil VI veranschlagten Planstellen.

Die Anlagen B.G, B.1, B.2 und B.3 enthalten eine Gegenüberstellung des Gesamtstellenplanes 1998 zum Gesamtstellenplan 1997, die Anlagen B1.1, B1.2 und B1.3 zusätzlich getrennt nach Planstellenbereichen.

Die Anlage B.2 enthält eine Übersicht über die in den einzelnen Ressorts zum Stichtag 1. August 1995 aus der Ernennungsreserve zugewiesenen höherwertigen Planstellen.

Die Anlage C enthält eine Übersicht über die Entwicklung der Stellenpläne in den einzelnen Besoldungs- und Entlohnungsgruppen (anteilsmäßige Aufgliederungen der Planstellen) in den Jahren 1938, 1959, 1965, 1970, 1980, 1986, 1987 und 1988.

Die Anlage C.1 beginnt mit dem Jahr 1989 und berücksichtigt die der Systematik der Anlage C zugrundeliegende geänderte Gesetzeslage. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Zahlen für das Jahr 1988 auf die geänderten Grundlagen umgerechnet und der Jahresübersicht 1989 vorangestellt.

Die Anlagen C2.G, C2.1, C2.2 und C2.3 geben die Planstellenentwicklung nach Bedienstetenkategorien ab 1990 wieder und sie folgen der Neustrukturierung des Stellenplanes. Da eine systematische Gegen­überstellung mit dem Jahr 1989 nur ein falsches statistisches Bild ergeben würde, wurde eine fiktive Umrechnung des Stellenplanes 1989 nicht vorgenommen.

Die Anlage D enthält eine Übersicht über die Entwicklung der einzelnen Verwaltungsbereiche in den Jahren 1959, 1965, 1970, 1975, 1978, 1979 und 1980.

Die Anlage D.1 enthält eine Übersicht über die Entwicklung der einzelnen Verwaltungszweige seit dem Jahr 1981 unter Berücksichtigung der in diesem Zeitraum eingetretenen Verschiebungen innerhalb des Stellenplanes, wodurch die tatsächliche Entwicklung der Planstellenanzahl in den einzelnen Verwal­tungszweigen, vor allem in den Zentralstellen, ersichtlich ist.

Die Anlage D2.G, D2.1, D2.2 und D2.3 beginnt mit der im Jahr 1990 erfolgten systematischen Neugliederung des Stellenplanes und werden künftighin die Entwicklung der Planstellen in den einzelnen Verwaltungszweigen so wie bisher dokumentieren. Zum besseren Verständnis der Anlagen D.1, D2.1, D2.2 und D2.3 ist eine Aufstellung angeschlossen, die eine Zuordnung der einzelnen Planstellenbereiche zu den Verwaltungszweigen enthält.

Die Anlagen E.G, E.1, E.2 und E.3 enthalten der neuen Systematik folgend Übersichten zum Stellenplan 1998 über die nach Verwendungsgruppen aufgegliederten Personalkapazitäten der einzelnen Ressorts.

Die Anlagen F.G, F.1, F.2 und F.3 enthalten der neuen Systematik folgend summarische Übersichten zu den Teilen II.A, V und VI des Stellenplanes, die nach Besoldungsgruppen im Sinne des § 2 des Gehalts­gesetzes gegliedert sind.

Fahrzeugplan für das Jahr 1998

Der I. Abschnitt (Allgemeiner Teil) bleibt gegenüber dem Fahrzeugplan 1997 (in der Fassung BGBl. I Nr. 36/1997) abgesehen von der durch das BGBl. I Nr. 64/97 bedingten Streichung der Personen­kraftwagen (Kategorie III) für die Landeshauptmänner in P. 1 Abs. 2 Z 1 und der Erhöhung der Betragsgrenze in P. 1 Abs. 2 Z 2 auf 330 000 Schilling im wesentlichen inhaltlich unverändert.

Wie in den Vorjahren kann ein Haltungskostenbeitrag für privateigene Kraftfahrzeuge (Personen­kraftwagen oder Krafträder) von Bundesbediensteten nach Maßgabe der dienstrechtlichen Vorschriften gewährt werden, wenn die Voraussetzungen für die Benützung eines bundeseigenen Kraftfahrzeuges, das dem privateigenen Kraftfahrzeug entspricht, durch den Bundesbediensteten gegeben sind und das privateigene Kraftfahrzeug an Stelle eines bundeseigenen benützt wird.

Die Gesamtzahl der im Plan der Kraftfahrzeuge enthaltenen Fahrzeuge vermindert sich gegenüber dem Fahrzeugplan 1997 (in der Fassung BGBl. I Nr. 36/1997) um 797. Diese Verminderung ist im wesent­lichen auf die ab 1998 wirksam werdenden Kompetenzveränderungen bzw. Ausgliederungen aus dem Bundesbudget im Landwirtschaftsbereich und im Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten zurückzuführen.

Während sich im Plan für Luftfahrzeuge die Anzahl um 4 auf 54 erhöhte, konnte die Anzahl der Wasserfahrzeuge um 1 auf 169 vermindert werden.

Plan für Datenverarbeitungsanlagen für das Jahr 1998

Der Wortlaut des Allgemeinen Teiles des Planes für Datenverarbeitungsanlagen wurde gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die Anzahl der Anlagen hat sich gegenüber dem Vorjahr von 2 241 um 211 auf 2 030 vermindert. Ein Großteil dieser Verminderung ergab sich durch die Ausgliederung der Post- und Telegraphenverwaltung.

Im einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:

Type A (Kleinanlagen):

         bundeseigene................................................................................................................................................. –124

         angemietete........................................................................................................................................................ –1

Type B (Mittelanlagen):

         bundeseigene................................................................................................................................................. –268

         angemietete......................................................................................................................................................... ....

Type C (Großanlagen):

         bundeseigene................................................................................................................................................. +155

         angemietete...................................................................................................................................................... –12

Type D (Sonderanlagen):

         bundeseigene................................................................................................................................................... +31

         angemietete........................................................................................................................................................ +8

                                                                                                                                                                        –––––

–211

Dadurch ergab sich bei folgenden Bereichen eine Veränderung in der Anzahl der Anlagen:

Nationalbank und Phonothek ................................................................................................................................. –1

Universitäten ......................................................................................................................................................... –354

Wissenschaftliche Anstalten ................................................................................................................................ +41

Kunsthochschulen ................................................................................................................................................. +39
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Zentralleitung .............................................................. +2
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Vertretungsbehörden ................................................. +8
Heer und Heeresverwaltung .................................................................................................................................. +42
Bundesamt für Wasserwirtschaft ........................................................................................................................... –1
Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr,
Verwaltungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft ................................................................................... +8
Fernmeldebehördliche Tätigkeiten ......................................................................................................................... +5

                                                                                                                                                                          ––––

–211

Für die Spezialdebatte wurden der Bundesvoranschlag und der Konjunkturausgleich-Voranschlag in folgende Beratungsgruppen gegliedert:

Beratungsgruppe I

Spezialberichterstatterin: Abg. Dr. Elisabeth Hlavac

Kapitel 01     Präsidentschaftskanzlei

Kapitel 02     Bundesgesetzgebung

Kapitel 03     Verfassungsgerichtshof

Kapitel 04     Verwaltungsgerichtshof

Kapitel 05     Volksanwaltschaft

Kapitel 06     Rechnungshof

Beratungsgruppe II

Spezialberichterstatterin: Abg. Dr. Elisabeth Hlavac

Kapitel 10     Bundeskanzleramt mit Dienststellen

Kapitel 13     Kunst (einschließlich Konjunkturausgleich-Voranschlag)

Kapitel 71     Bundestheater

Beratungsgruppe III

Spezialberichterstatterin: Abg. Ingrid Tichy-Schreder

Kapitel 20     Äußeres

Beratungsgruppe IV

Spezialberichterstatter: Abg. Helmut Dietachmayer

Kapitel 11     Inneres (einschließlich Konjunkturausgleich-Voranschlag)

Beratungsgruppe V

Spezialberichterstatterin: Abg. Dr. Maria Theresia Fekter

Kapitel 30     Justiz (einschließlich Konjunkturausgleich-Voranschlag)

Beratungsgruppe VI

Spezialberichterstatter: Abg. Johann Schuster

Kapitel 12     Unterricht und kulturelle Angelegenheiten (einschließlich Konjunkturausgleich-Voran­schlag)

Beratungsgruppe VII

Spezialberichterstatterin: Abg. Sophie Bauer

Kapitel 15     Soziales

Kapitel 16     Sozialversicherung

Kapitel 17     Gesundheit

Beratungsgruppe VIII

Spezialberichterstatter: Abg. Johann Kurzbauer

Kapitel 60     Land- und Forstwirtschaft (einschließlich Konjunkturausgleich-Voranschlag)

Beratungsgruppe IX

Spezialberichterstatter: Abg. Mag. Franz Steindl

Kapitel 63     Handel, Gewerbe, Industrie, Fremdenverkehr

Kapitel 64     Bauten und Technik

Beratungsgruppe X

Spezialberichterstatter: Abg. Dr. Robert Rada

Kapitel 14     Wissenschaft und Forschung (einschließlich Konjunkturausgleich-Voranschlag)

Kapitel 65     Verkehr und öffentliche Wirtschaft (einschließlich Konjunkturausgleich-Voranschlag)

Beratungsgruppe XI

Spezialberichterstatter: Abg. Heinz Gradwohl

Kapitel 50     Finanzverwaltung

Kapitel 51     Kassenverwaltung

Kapitel 52     Öffentliche Abgaben

Kapitel 53     Finanzausgleich

Kapitel 54     Bundesvermögen

Kapitel 55     Pensionen (Hoheitsverwaltung)

Kapitel 59     Finanzschuld, Währungstauschverträge

Beratungsgruppe XII

Spezialberichterstatter: Abg. Walter Murauer

Kapitel 40     Militärische Angelegenheiten (einschließlich Konjunkturausgleich-Voranschlag)

Beratungsgruppe XIII

Spezialberichterstatter: Abg. Josef Schrefel

Kapitel 18     Umwelt

Kapitel 19     Jugend und Familie

Bundesfinanzgesetz, Stellenplan, Fahrzeugplan und Plan für Datenverarbeitungsanlagen

Generalberichterstatter: Abg. Ernst Fink

Der Budgetausschuß hat den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des BFG/98 samt dessen Anlagen in der Zeit vom 22. bis 31. Oktober 1997 in Verhandlung gezogen. Am 22. Oktober 1997 wurde ein öffentliches Hearing unter Beiziehung folgender Experten abgehalten: Prof. Dr. Bernd Genser, Uni­versität Konstanz, Prof. Dr. Gerhard Lehner, Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, Dr. Karl Pichelmann, Institut für Höhere Studien, Univ.-Prof. Dr. Friedrich Schneider, Institut für Volkswirt­schaftslehre der Universität Linz und Dr. Ewald Walterskirchen, Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung. An der diesbezüglichen Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Hans Peter Haselsteiner, Dr. Ewald Nowotny, Dr. Alexander Van der Bellen, Ing. Mag. Erich L. Schreiner, Mag. Franz Steindl, Johann Kurzbauer, Dr. Sonja Moser, Ing. Kurt Gartlehner, Marianne Hagenhofer, Karl Gerfried Müller und Dipl.-Kfm. Holger Bauer sowie der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger.

Im Laufe der Verhandlungen wurden Anträge gestellt, die in einem Unterausschuß vorbehandelt worden sind, dem seitens der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, Karl Gerfried Müller, Robert Sigl und Rainer Wimmer, seitens des Parlamentsklubs der Österreichi­schen Volkspartei die Abgeordneten Ernst Fink, Mag. Cordula Frieser, Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, seitens des Klubs der Freiheitlichen die Abgeordneten Hermann Böhacker, Ing. Mag. Erich L. Schreiner und Mag. Gilbert Trattner, seitens des Klubs Liberales Forum der Abgeordnete Dr. Hans Peter Haselsteiner sowie seitens des Grünen Klubs der Abgeordnete Dr. Alexander Van der Bellen angehörten.

An der Debatte am 31. Oktober 1997 beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner,
Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Hans Peter Haselsteiner, Dr. Ewald Nowotny, Dr. Alexander Van der Bellen, Hermann Böhacker, Jakob Auer, Marianne Hagenhofer, Peter Rosenstingl, Mag. Dr. Josef Höchtl, Hermann Mentil und Ing. Mag. Erich L. Schreiner sowie der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger.

Während einer Unterbrechung der Ausschußsitzung wurden die eingebrachten Anträge im erwähnten Unterausschuß am 31. Oktober 1997 vorbehandelt. Über das Ergebnis dieser Verhandlungen wurde im Rahmen der Schlußabstimmungen dem Budgetausschuß vom Vorsitzenden des Unterausschusses
Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler mündlich berichtet.

Die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Dr. Ewald Nowotny brachten einen Abänderungsantrag zum Text des Bundesfinanzgesetzes hinsichtlich der zu ändernden Schlußsummen sowie der Art. II, IV, V, VII, VIII und X ein. Dieser Antrag war wie folgt begründet:

Zu Z 1:

Die Änderungen von Voranschlagsbeträgen des Bundesvoranschlages bedingen auch Änderungen der Schlußsummen der Einnahmen und Ausgaben.

Zu Z 2:

Die Ergänzung des Art. II durch Abs. 4 ist durch die Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes sowie des Bundesfinanzierungsgesetzes, BGBl. Nr. 763/1992, notwendig geworden, wonach die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur auch für sonstige Rechtsträger und Sonderkonten des Bundes Schulden aufzunehmen, Währungstauschverträge abzuschließen sowie Veranlagungen durchzuführen hat.

Zu Z 3 und 11:

Die entsprechenden Bestimmungen im Art. IV und VIII können im Hinblick darauf entfallen, daß die summenmäßigen Ausgabenumschichtungen in Höhe von 470 Millionen Schilling vom Voranschlags­ansatz 1/63176 zu 1/63156 mit einem Abänderungsantrag erfolgen.

Zu Z 4:

Diese Bestimmung soll die Umschichtung von Mitteln bis zur Höhe von 12 Millionen Schilling in das Kapitel 12 für Zwecke der nationalen EU-Kofinanzierung ermöglichen.

Zu Z 5:

Die VA-Ansätze, über welche die Ausgaben für die Technologie- und Exportoffensive verrechnet werden sollen, werden durch die Einfügung der VA-Ansätze 1/50236, 1/50296 und 1/63156 ergänzt.

Zu Z 6:

Die Änderung der Überschreitungsermächtigung ist durch verrechnungstechnische Umstellungen sowie die Einfügung des VA-Ansatzes 1/15536 bedingt.

Zu Z 7 und 13:

Der VA-Ansatz 1/60346 entfällt aus verrechnungstechnischen Gründen.

Zu Z 8:

Z 40: Mit dieser Überschreitungsermächtigung wird für eine allenfalls notwendige Mittelbereitstellung vorgesorgt, die aus der bevorstehenden Novellierung des Börsengesetzes 1989 mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1998 resultiert.

Z 41: Um Ausgaben für Liegenschaftsankäufe für das hochrangige Straßennetz sicherzustellen, wird die gesetzliche Möglichkeit zur Bereitstellung von Mitteln bis zu 100 Millionen Schilling geschaffen.

Zu Z 9:

Die Betragsänderung dient der höheren Budgetflexibilität.

Zu Z 10:

Gemäß § 10 ASFINAG-Gesetz in der Fassung des Art. II Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997, BGBl. I Nr. 113, hat der Bund nach Maßgabe der im jährlichen Bundesfinanzgesetz erteilten Ermächtigung dafür Sorge zu tragen, daß der ASFINAG die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Aufrechterhaltung der Liquidität und des Eigenkapitals notwendigen Mitteln unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung stehen. Diesen allfälligen Forderungen der ASFINAG gegen den Bund stehen aus bilanztechnischen Gründen als Gegenposition die gegenständliche, betragsmäßig beschränkte Ermächtigung gegenüber.

Zu Z 12:

Durch die Rücklagefähigkeit der Pauschalvorsorge (VA-Ansätze 1/51816, 1/51817 und 1/51818) soll für künftige Finanzjahre vorgesorgt werden. Weiters wird zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwendung von Mitteln für die Technologie- und Exportoffensive die gesetzliche Möglichkeit für eine Rücklagenzuführung der nicht in Anspruch genommenen, nur die Technologie- und Exportoffensive betreffenden Teile der Ausgabenbeträge der VA-Ansätze 1/50236, 1/50296 und 1/63156 geschaffen, damit die Mittel für die Technologie- und Exportoffensive auch im folgenden Budgetjahr verwendet werden können. Die Einfügung des Klammerausdrucks dient der Präzisierung dieser Zielsetzung bei bereits rücklagefähigen VA-Ansätzen.”

Weiters brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Dr. Ewald Nowotny einen Abänderungsantrag zum Stellenplan ein, der wie folgt begründet war:

“Durch die frühzeitige Erstellung des Stellenplanentwurfes 1998 haben sich seither sowohl durch Neuorganisationen als auch durch das Wirksamwerden neuer Gesetze und damit neuer Vollzugsaufgaben Änderungen in der Bewertung von Arbeitsplätzen ergeben, deren Umsetzung zwingend notwendig ist. Die vorgesehenen Bewertungsänderungen sind mit Ausnahme des Kapitels 11 kostenneutral, da die Höherreihungen durch niedrigere Bewertungen bei anderen Arbeitsplätzen oder durch zusätzliche Einsparung von Planstellen kapitelweise kompensiert werden. Die Mehrkosten in der UT 0 beim Kapitel 11 betragen ungefähr 2,15 Millionen Schilling und können nur durch Umschichtungen im Gesamtkapitel bedeckt werden.

Im Zusammenhang mit Umstrukturierungen im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung erfolgt keine gesonderte Darstellung der Bauhöfe mehr. Der Planstellenbereich ,6099 Bauhöfe‘ wird daher aufgelassen; die dort zuletzt systemisierten 110 Planstellen werden dem Planstellenbereich ,6080 Wildbach- und Lawinenverbauungsdienst‘ zugeschlagen.

Die Änderungen im Allgemeinen Teil des Stellenplanes betreffen die Einrichtung eines Planstellenpools mit 300 zusätzlichen Lehrlingsplanstellen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, die Schaffung weiterer 50 Behindertenplanstellen und die Berichtigung von Redaktionsversehen.”

Schließlich brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Dr. Ewald Nowotny einen Abänderungsantrag zum Fahrzeugplan ein, dem folgende Begründungen beigegeben waren:

Zu Paragraph 1/1860:

Streichung von drei Kraftfahrzeugen für besondere Zwecke, deren Ausscheiden aus dem Fahrzeugplan 1998 dem Bundesministerium für Finanzen verspätet (15. September 1997) vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie bekanntgegeben wurde.

Zu Paragraph 1/6080:

Im Zusammenhang mit Umstrukturierungen im Bereich ,Wildbach- und Lawinenverbauung‘ erfolgt keine gesonderte Veranschlagung bei den Bauhöfen (1/6099) mehr; diese werden ab dem BVA 1998 bei der Wildbach- und Lawinenverbauung (1/6080) mitveranschlagt. Zum Zeitpunkt des Ministerrats­beschlusses über das Budget 1998 war die Frage der budgetären Darstellung noch nicht endgültig geklärt.

Zu Paragraph 1/1110:

Nachträgliche Aufnahme eines auf Grund eines redaktionellen Versehens im Plan der Luftfahrzeuge nicht enthaltenen Hubschraubers, der im Jahre 1998 für Zwecke der Außengrenzüberwachung angeschafft wird.”

Das Bundesfinanzgesetz wurde vom Ausschuß in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeord­neten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Dr. Ewald Nowotny mehrstimmig angenommen.

Das Ergebnis der Ausschußberatungen bezüglich des Bundesvoranschlages und des Konjunkturaus­gleich-Voranschlages ist den Berichten der Spezialberichterstatter zu entnehmen.

Der Stellenplan wurde unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Dr. Ewald Nowotny mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ferner wurde der Fahrzeugplan in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Dr. Ewald Nowotny mehrstimmig angenommen.

Der Plan der Datenverarbeitungsanlagen wurde vom Ausschuß mehrstimmig angenommen.

Der Budgetausschuß stellt somit als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1998 mit den angeschlossenen Abänderungen (Anlage 1) sowie dessen

Anlage I – Bundesvoranschlag in der Fassung der Spezialberichte samt

Anlagen Ia bis Ic – Gesamtübersichten unter Berücksichtigung der sich aus den Spezialberichten ergebenden Abänderungen zu den Beratungsgruppen sowie

Anlage II – Konjunkturausgleich-Voranschlag samt dessen summarischer Aufgliederung in der Anlage IIa,

Anlage III – Stellenplan mit den angeschlossenen Abänderungen (Anlage 2),

Anlage IV – Fahrzeugplan mit den angeschlossenen Abänderungen (Anlage 3),

Anlage V – Plan für Datenverarbeitungsanlagen (841 und Zu 841 der Beilagen) wird die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilt.


4

Wien, 1997 10 31

                                     Ernst Fink                                                    Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Generalberichterstatter                                                                     Obmann

Anlage 1

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1998 in 841 der Beilagen


Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage ist wie folgt zu ändern:

1. Im Art. I lauten die Schlußsummen:

 

Allgemeiner

Haushalt

Ausgleichs-

haushalt

Gesamt-

haushalt

 

 

Millionen Schilling

 

Ausgaben.................................

754 109,533

232 021,207

986 130,740

Einnahmen................................

686 799,824

299 330,916

986 130,740

Abgang.....................................

 67 309,709

Überschuß................................

 67 309,709

2. Im Art. II wird als neuer Abs. 4 eingefügt:

“(4) Zusätzlich zu den Bestimmungen der Abs. 1 bis 3 ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, nach den Bestimmungen des BHG Kreditoperationen im Zusammenhang mit § 2 Abs. 1 Z 10 des Bundesfinanzierungsgesetzes, BGBl. Nr. 763/1992, bis zu einem Betrag von insgesamt 10 vH der Ausgaben des Gesamthaushalts durchzuführen.”

3. Art. IV Abs. 5 entfällt.

4. Art. V Abs. 1 Z 15 lautet:

       “15. bei den Voranschlagsansätzen des Ermessens des Kapitels 12 bis zu einem Betrag von insgesamt 12 Millionen Schilling für Zwecke der nationalen Kofinanzierung von aus Mitteln der EU mitfinanzierten Maßnahmen (Gemeinschaftsinitiativen), wenn die Bedeckung durch gleichhohe Ausgabeneinsparungen beim Voranschlagsansatz 1/15016 sichergestellt werden kann;”

5. Im Art. V Abs. 1 Z 16 werden nach dem Voranschlagsansatz 1/14158 die Voranschlagsansätze “1/50236, 1/50296, 1/63156” eingefügt.

6. Art. V Abs. 1 Z 19 lautet:

       “19. beim Voranschlagsansatz 1/15536 bis zu einem Betrag von 350 Millionen Schilling zur Erfüllung von erforderlichen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialfonds, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen innerhalb des Kapitels 15 sichergestellt werden kann;”

7. Im Art. V Abs. 1 Z 34 entfällt der Voranschlagsansatz “1/60346”.

8. Im Art. V Abs. 1 wird nach der Z 39 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und werden als neue Z 40 und 41 eingefügt:

       “40. beim Voranschlagsansatz 1/54846 bis zu einem Betrag von 30 Millionen Schilling für die Umstrukturierung der Wiener Börse, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;

         41. beim Voranschlagsansatz 1/64233 bis zu einem Betrag von 100 Millionen Schilling für Zahlungen gemäß § 11 des ASFINAG-Ermächtigungsgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 113, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann.”

9. Im Art. V Abs. 2 Z 3 wird der Betrag von “15 Millionen Schilling” durch “25 Millionen Schilling” ersetzt.


10. Im Art. VII wird nach der Z 28 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und als neue Z 29 eingefügt:

       “29. beim Voranschlagsansatz 1/64293 bis zu einem Betrag von 3 000 Millionen Schilling gemäß § 10 des ASFINAG-Gesetzes, BGBl. Nr. 591/1982.”

11. Im Art. VIII entfallen der Abs. 2 und die Absatzbezeichnung “(1)”.

12. Im Art. X Abs. 1 Z 2 werden nach dem Voranschlagsansatz 1/50118 die Voranschlagsansätze “1/50236 (für Technologie/Exportoffensive), 1/50296 (für Technologie/Exportoffensive), 1/51816, 1/51817, 1/51818, 1/63156 (für Technologie/Exportoffensive)” und wird nach den Voranschlagsansätzen 1/14156, 1/14158, 1/63178, 1/64176, 1/64178 und 1/65226 jeweils der Klammerausdruck “(für Technologie/Exportoffensive)” eingefügt.

13. Im Art. X Abs. 1 Z 3 entfällt der Voranschlagsansatz “1/60346”.

Anlage 2

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1998 in 841 und Zu 841 der Beilagen
Anlage III – Stellenplan für das Jahr 1998

Die Anlage III (Stellenplan) der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

1. Allgemeiner Teil

1. Punkt 1 Absatz 3 des Allgemeinen Teiles zum Stellenplan 1998 lautet:

“(3) Unter Planstellen für jugendliche Bedienstete sind Planstellen für

           1. Lehrlinge bis zur Beendigung des Lehrverhältnisses und während der gesetzlichen Behaltefrist sowie

           2. Vertragsbedienstete, sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

zu verstehen.

Lehrlinge nach Beendigung der gesetzlichen Behaltefrist und jugendliche Vertragsbedienstete, deren Übernahme auf eine Planstelle des Planstellenverzeichnisses des Bundes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht möglich ist, können längstens bis zum Ende des Kalenderjahres weiterbeschäftigt werden, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben.

Die Weiterbeschäftigung von Lehrlingen während der gesetzlichen Behaltefrist bedarf keiner Planstellenbindung.”

2. Punkt 3 Absatz 1 zweiter Satz lautet:

“Hievon ausgenommen sind die Fälle der Abs. 2 bis 5 und 7 sowie des Punktes 9 Abs. 3 lit. b.”

3. Punkt 3 Absatz 3 zweiter Satz lautet:

“Hiefür stehen 500 Planstellen zusätzlich zur Verfügung.”

4. Nach Punkt 3 Absatz 6 wird ein Absatz 7 wie folgt eingefügt:

“(7) Werden in einem Planstellenbereich über die vorgesehene Anzahl von Lehrlingen hinaus weitere Lehrstellen vorgesehen, kann die Bundesregierung auf Antrag des Bundesministers für Finanzen für die Besetzung dieser Lehrstellen Planstellen zuweisen. Hiefür stehen 300 Planstellen zusätzlich zur Verfügung.”

5. Punkt 4 Absatz 8 entfällt.

6. In Punkt 4 erhalten die Absätze 9, 10 und 11 die Bezeichnung 8, 9 und 10.

7. Nach Punkt 5 Absatz 1 erster Satz ist einzufügen:

“Dies gilt jedoch nicht für Lehrlinge während der gesetzlichen Behaltefrist.”

8. Punkt 5 Absatz 5 erster Satz lautet:

“Für einen Richter oder Staatsanwalt, der aus einem aus Abs. 1 oder 4 angeführten Grund vom Dienst abwesend ist, kann über die im Teil II.A für das Kapitel “30 Justiz” festgelegte Zahl von übrigen Richtern und Staatsanwälten ein Richter eines Gerichtshofes I. Instanz (§ 77 Abs. 6 Richterdienstgesetz) beziehungsweise ein Staatsanwalt der Gehaltsgruppe I ernannt werden.”

2. Planstellenverzeichnisse (Teil II.A und V.)

Die Planstellenverzeichnisse Teil II.A, Kapitel 10, 11, 12, 14, 18, 30, 40, 50, 63, 64 und 65 und Teil V., Kapitel 50 erhalten die nachstehende Fassung:

Anlage 3

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1998 in 841 und Zu 841 der Beilagen
Anlage IV – Fahrzeugplan für das Jahr 1998

1. In der Anlage IV “Fahrzeugplan für das Jahr 1998” der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind bei den nachfolgenden Paragraphen neu einzufügen bzw. folgende Änderungen vorzunehmen:

1.1 II. Abschnitt TZ 1 “Plan der Kraftfahrzeuge”:

 

 

Fahrzeuge

Paragraph

Bezeichnung

von

um

auf

 

 

Anzahl

1/1860

Umweltpolitische Maßnahmen

 

 

 

 

Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke:

 7

– 3

 4

1/6080

Wildbach- und Lawinenverbauungsdienst

 

 

 

 

Fahrzeuge für betriebliche Zwecke:

+56

56

 

Lastkraftwagen (mit einer Nutzlast über 1 000 kg):



+18


18

 

Lastkraftwagen (mit einer Nutzlast bis einschl. 1 000 kg):



+21


21

 

Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke:

+77

77

1.2 II. Abschnitt TZ 2 “Plan der Luftfahrzeuge”:

 

 

Luftfahrzeuge

Paragraph

Bezeichnung

von

um

auf

 

 

Anzahl der Hubschrauber

1/1110

Flugpolizei und Flugrettungsdienst

23

+ 1

24

1.3 II. Abschnitt TZ 3 “Plan der Wasserfahrzeuge”:

 

 

Wasserfahrzeuge

Paragraph

Bezeichnung

von

um

auf

 

 

Anzahl der Boote, Zillen uä. mit
Außenbordmotor

1/6080

Wildbach- und Lawinenverbauungsdienst

+ 2

 2

2. Diese Änderungen sind auch in den in der Anlage IV enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

 

910 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (841 und
Zu 841 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1998 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe I

Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei

Kapitel 02: Bundesgesetzgebung

Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof

Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof

Kapitel 05: Volksanwaltschaft

Kapitel 06: Rechnungshof


Der Budgetausschuß hat die in der Beratungsgruppe I zusammengefaßten finanzgesetzlichen Ansätze des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 unter dem Vorsitz des Obmannstellvertreters Ing. Kurt Gartlehner in seiner Sitzung am 28. Oktober und unter dem Vorsitz des Ausschußobmannes Abgeordneter Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler am 31. Oktober 1997 in Verhandlung genommen.

Im Bundesvoranschlag 1998 sind bei den gegenständlichen Budgetkapiteln Gesamtausgaben von 2 215,715 Millionen Schilling veranschlagt. Hievon entfallen 629,856 Millionen Schilling auf personelle und 1 585,859 Millionen Schilling auf Sachausgaben. Gegenüber dem Jahr 1997 ergibt sich eine Steigerung der präliminierten Ausgaben um 35,330 Millionen Schilling. An Gesamteinnahmen werden bei dieser Beratungsgruppe 47,584 Millionen Schilling erwartet, das sind um 23,607 Millionen Schilling weniger als im Jahre 1997.

Bei Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei sind Gesamtausgaben von 61,755 Millionen Schilling budgetiert, das sind um 0,680 Millionen Schilling mehr als für das Jahr 1997. An Einnahmen wird mit einer Summe von 1,238 Millionen Schilling gerechnet.

Die Personalausgaben sind mit 36,074 Millionen Schilling um 0,001 Millionen Schilling niedriger als 1997 veranschlagt. Bei den Sachausgaben ist eine Erhöhung der präliminierten Ausgaben um 0,681 Millionen Schilling gegenüber dem Jahr 1997 auf 25,681 Millionen Schilling zu verzeichnen.

Bei Kapitel 02: Bundesgesetzgebung sind Gesamtausgaben von 1 599,642 Millionen Schilling veranschlagt, das sind 0,015 Millionen Schilling weniger als für 1997 vorgesehen. Die Einnahmen betragen 36,536 Millionen Schilling.

Die gesamten bei den Titeln 021 Nationalrat, 022 Bundesrat, 023 Gemeinsame Ausgaben für Mitglieder des Nationalrates, Bundesrates und des Europäischen Parlaments sowie 024 Parlamentsdirektion veran­schlagten Sachausgaben sind für das Jahr 1998 mit 1 407,653 Millionen Schilling angesetzt; das bedeutet eine Kürzung der Aufwendungen um 4,582 Millionen Schilling gegenüber 1997.

Bei Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof sind Gesamtausgaben in der Höhe von 65,120 Millionen Schilling, das sind um 3,628 Millionen Schilling mehr als im Jahr 1997, vorgesehen. An Einnahmen sind 1,000 Millionen Schilling budgetiert.

Der Personalaufwand ist für das Jahr 1998 mit 28,360 Millionen Schilling veranschlagt; das sind um 2,868 Millionen Schilling mehr gegenüber dem Jahr 1997. Die Sachausgaben sind mit 36,760 Millionen Schilling um 0,760 Millionen Schilling höher als für das Jahr 1997 veranschlagt.

Bei Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof sind Gesamtausgaben in der Höhe von 137,762 Millionen Schilling veranschlagt; das sind um 11,851 Millionen Schilling mehr als für das Jahr 1997. An Einnahmen wird mit 5,000 Millionen Schilling gerechnet.

Der Personalaufwand ist mit 116,770 Millionen Schilling gegenüber dem Vorjahr um 6,859 Millionen Schilling höher budgetiert. Mit 20,992 Millionen Schilling liegen die Sachausgaben um 4,992 Millionen Schilling höher als im Vergleich zum Vorjahr.

Bei Kapitel 05: Volksanwaltschaft sind Gesamtausgaben von 52,489 Millionen Schilling, also um 7,973 Millionen Schilling höher als für das Jahr 1997, veranschlagt. Hievon entfallen 28,929 Millionen Schilling auf den Personalaufwand; das sind um 5,413 Millionen Schilling mehr als 1997. Für Sach­ausgaben sind 23,560 Millionen Schilling vorgesehen; das bedeutet eine Erhöhung um 2,560 Millionen Schilling gegenüber dem Jahr 1997. An Einnahmen sind im Voranschlag bei diesem Kapitel 1,810 Millionen Schilling budgetiert.

Bei Kapitel 06: Rechnungshof sind für das Jahr 1998 Gesamtausgaben von 298,947 Millionen Schilling präliminiert; das sind um 11,213 Millionen Schilling mehr als 1997. An Einnahmen wird mit 2,000 Mil­lionen Schilling gerechnet.

Der Personalaufwand ist mit 227,734 Millionen Schilling budgetiert und somit gegenüber 1997 unverändert. Die Sachausgaben sind mit 71,213 Millionen Schilling gegenüber dem Vorjahr um 11,213 Millionen Schilling höher veranschlagt.

An der Debatte, die sich an die Ausführungen der Spezialberichterstatterin anschloß, ergriffen die Abgeordneten Mag. Walter Posch, Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Martin Graf, Mag. Dr. Heide Schmidt, Mag. Theresia Stoisits, Dr. Günther Kräuter, Karl Donabauer, Dr. Josef Cap, Mag. Cordula Frieser, Otmar Brix, Georg Wurmitzer, Ing. Walter Meischberger, Dr. Johann Stippel, Franz Lafer, Dr. Johan­nes Jarolim und Maria Rauch-Kallat das Wort.

Der Präsident des Nationalrates Dr. Heinz Fischer, der Zweite Präsident des Nationalrates Dr. Heinrich Neisser und der Dritte Präsident des Nationalrates MMag. Dr. Wilhelm Brauneder sowie der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler und die Volksanwälte Horst Schender, Mag. Evelyn Messner und Ingrid Korosec sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann nahmen zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler, Dr. Ewald Nowotny, Mag. Ewald Trattner, Dr. Hans Peter Haselsteiner und Dr. Alexander Van der Bellen brachten einen Abänderungsantrag ein, der dem VA-Ansatz 1/02403 betraf und dem folgende Begründung beigegeben war:

“Auf zwei Tranchen aufgeteilt – 1998 und 1999 – sollen die EDV-Geräte, die zum größten Teil am Beginn dieses Jahrzehntes von den parlamentarischen Fraktionen angeschafft wurden, ersetzt werden. Für diesen Geräteaustausch und den EDV-Generationswechsel soll damit eine budgetäre Vorsorge geschaffen werden. Der Generationswechsel wurde auch deshalb notwendig, da nach der neuen Richtlinie die EU-Vorlagen nicht mehr in Papierform verteilt, sondern nur mehr elektronisch zur Verfügung gestellt werden.

Daher ergibt sich durch den Wegfall von Kopierkosten sowie Kosten, die aus der Verteilung der Vorlagen entstanden sind, eine Einsparung bei verschiedenen anderen Ansätzen.

Die Abgeordneten Dr. Heinz Fischer, Dr. Heinrich Neisser, MMag. Dr. Wilhelm Brauneder, Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol, Dr. Ewald Stadler, Mag. Dr. Heide Schmidt sowie MMag. Dr. Madeleine Petrovic brachten einen Entschließungsantrag betreffend Schaffung eines Gedenktages gegen Gewalt und Rassismus im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus ein, der wie folgt begründet war:

“Auf europäischer Ebene hat es in den letzten Jahren verschiedene Initiativen zur Schaffung eines Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus gegeben.

Österreich sollte sich diesen Initiativen anschließen und im Jahr 1997 – das zum europäischen Jahr gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit erklärt wurde – ein deutliches Zeichen setzen.

Die Entscheidung über den Termin eines solchen Gedenktages in Österreich soll einerseits die Intentionen berücksichtigen, die das Europäische Parlament in einer einstimmigen Entschließung vom 18. Juni 1995 zum Ausdruck gebracht hat, aber auch den Besonderheiten der österreichischen Zeitgeschichte Rechnung tragen.

Unter Berücksichtigung all dieser Überlegungen scheint der 5. Mai ein geeigneter Termin für einen solchen Gedenktag, da an diesem Tag das Konzentrationslager Mauthausen befreit wurde.

Das Konzentrationslager Mauthausen wurde im August 1938 errichtet. Die Gefangenen dieses Lagers stammten aus zahlreichen europäischen Staaten und aus den verschiedensten politischen und gesell­schaftlichen Schichten. Im Konzentrationslager Mauthausen wurden Menschen sowohl aus rassischen als auch aus politischen oder religiösen (und anderen) Gründen inhaftiert. Insgesamt wurden darin etwa 210 000 Menschen einem schlimmen Schicksal und brutaler Gewaltanwendung ausgesetzt; rund die Hälfte davon ist in Mauthausen und seinen Nebenlagern ermordet worden bzw. ums Leben gekommen.


Dies alles war Grund dafür, daß bereits in der Vergangenheit der Opfer des Konzentrationslagers Mauthausen gedacht wurde und daß der Tag der Befreiung dieses Konzentrationslagers in Österreich zum Anlaß genommen wurde, um ein Bekenntnis gegen Gewalt und Rassismus abzulegen, wobei Gewalt in einem umfassenden Sinn verstanden und abgelehnt werden muß.”

Wie von seiten der Unterzeichner ergänzend erklärt wurde, beabsichtige auch der Bundesrat, einen Entschließungsantrag gleicher Intention zu verabschieden.

Bei der Abstimmung am 31. Oktober 1997 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungs­gruppe I gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 unter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrages teils einstimmig, teils mehrstimmig angenommen.

Der erwähnte Entschließungsantrag fand die einhellige Zustimmung des Budgetausschusses.

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle

           1. dem Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei,

               dem Kapitel 02: Bundesgesetzgebung,

               dem Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof,

               dem Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof,

               dem Kapitel 05: Volksanwaltschaft und

               dem Kapitel 06: Rechnungshof

               des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 (841 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen seine verfassungsmäßige Zustimmung erteilen;

           2. die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 1997 10 31

                             Dr. Elisabeth Hlavac                                            Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                            Spezialberichterstatterin                                                                   Obmann

Anlage 1

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 in 841 der Beilagen

1. In der Anlage I (Bundesvoranschlag) der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

Kapitel 02

 

Bundesgesetzgebung

 

 

 

1/02403

43

Bundesgesetzgebung;
Parlamentsdirektion;
Anlagen



41,542



+ 8,000



49,542

2. Die durch die Änderungen unter Punkt 1 bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

Anlage 2

Entschließung

Der 5. Mai – der Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen – möge in Österreich im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus als Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus begangen werden.

Der Nationalrat ersucht daher die Bundesregierung, die in diesem Zusammenhang erforderlichen Veranlassungen zu treffen.

Insbesonders erscheint es dem Nationalrat erforderlich zu sein, in den Schulen, innerhalb des österreichischen Bundesheeres sowie beim Zivildienst auf diesen Gedenktag in geeigneter Weise Bedacht zu nehmen, um die Sensibilität gegenüber den verschiedenen Formen der Gewalt zu wecken und zu verstärken.

Darüber hinaus möge an die Länder und Gemeinden herangetreten werden, damit auch von den Gebietskörperschaften im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und an die Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen der 5. Mai als Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus wahr­genommen wird.

Auch der Nationalrat wird in Zukunft jedes Jahr diesen Gedenktag in einer besonderen Weise begehen.

Mit diesem Schritt schließt sich die Republik Österreich einer europäischen Initiative an und bringt damit zum Ausdruck, daß sie die Idee eines Gedenktages an die Opfer des Nationalsozialismus auch auf europäischer Ebene mit großem Nachdruck unterstützt.

 

 

910 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP  hat die i

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (841 und
Zu 841 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1998 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe II

Kapitel 10: Bundeskanzleramt mit Dienststellen

Kapitel 13: Kunst

Kapitel 71: Bundestheater

Der Budgetausschuß hat die in der Beratungsgruppe II zusammengefaßten Kapitel 10 “Bundeskanzleramt mit Dienststellen”, Kapitel 13 “Kunst” und Kapitel 71 “Bundestheater” des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 am 24. Oktober unter dem Vorsitz des Obmannstellvertreters Mag. Gilbert Trattner und am 31. Oktober 1997 unter dem Vorsitz des Ausschußobmannes in Verhandlung genommen.


Kapitel 10: Bundeskanzleramt mit Dienststellen

Im Bundesvoranschlag für Kapitel 10 “Bundeskanzleramt mit Dienststellen” ist für das Budgetjahr 1998 ein Ausgabenbetrag von 5 051 226 000 S vorgesehen.

Auf Grund der Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 (BGBl. I Nr. 21/1997) wurde dem Bundeskanzleramt einerseits die Kompetenz für die “Angelegenheiten des Verbraucherschutzes” sowie für das Kapitel 13 “Kunstangelegenheiten” (siehe hiezu Berichterstatterbericht Kapitel 13) übertragen, andererseits wurde die Kompetenz für die “Angelegenheiten der ehemaligen Sektion II – zentrale Personalkoordination” abgegeben.

Unter Berücksichtigung dieser Aufgabenverschiebungen entfallen von den Gesamtausgaben 1 365 633 000 S auf den Personalaufwand, der somit gegenüber dem Vorjahr um 128 816 000 S erhöht ist. Diese Erhöhung resultiert aus den Auswirkungen der Kompetenzänderungen in den Bereichen Verbraucherschutz und Kunst, aus der erstmaligen Berücksichtigung des Unabhängigen Bundesasyl­senates (UBAS) sowie für eine Vorsorge für die Bezugserhöhung und Besoldungsreform.

Zur Bestreitung des Sachaufwandes sind 3 685 593 000 S veranschlagt; das sind um 95 510 000 S mehr als im Vorjahr.

Das Mehrerfordernis des Sachaufwandes resultiert im wesentlichen aus den Aufwendungen für den UBAS, die EU-Ratspräsidentschaft sowie für die Erhöhung der Zahlungen an die Bundesimmobilien­gesellschaft.

Die Ausgaben des Bundeskanzleramts – Zentralleitung, der Ständigen Vertretung Österreichs
bei der OECD, die Europäische Maul- und Klauenseuchekommission sowie für das Inter-
nationale Tierseuchenamt
sind unter Paragraph 1000 veranschlagt; sie werden im Jahre 1998 1 443 131 000 S betragen.

Die Personalausgaben von 460 046 000 S liegen um 30 550 000 S über jenen des Vorjahrs, was auf die Auswirkung der Kompetenzänderungen zurückzuführen ist.

Die Sachausgaben betragen 1998 983 085 000 S. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr 1997 um 30 494 000 S ist auf Grund der Kompetenzänderungen sowohl im Bereich des Verbraucherschutzes als auch im Bereich der Kunst zurückzuführen.

Der unter Paragraph 1001 ausgewiesene Bedarf der Verwaltungsakademie ist mit 85 674 000 S veranschlagt. Der Personalaufwand wird 27 121 000 S, die Sachausgaben werden 58 553 000 S betragen.

Der unter Paragraph 1002 ausgewiesene Bedarf für den Konsumentenschutz ist mit 36 099 000 S veranschlagt; für Förderungen sind 3 016 000 S und für Aufwendungen 33 033 000 S vorgesehen.

Für die Kosten des Drucks und Vertriebs des Bundesgesetzblattes und der “Amtlichen Sammlung wiederverlautbarter österreichischer Rechtsvorschriften” ist unter Ansatz 10038 mit 25 874 000 S vorgesorgt.

Die Kredite für regional- und strukturpolitische Maßnahmen sind unter Paragraph 1004 mit insgesamt 14 960 000 S veranschlagt.

Für den Innovations- und Technologiefonds sind unter Paragraph 1005 Förderungsausgaben von insgesamt 399 043 000 S veranschlagt, was eine um 18 189 000 S geringere Dotierung als im Vorjahr bedeutet.

Zur Finanzierung von Hilfs- und Beratungsmaßnahmen sowie von projektbegleitenden Beratungs­verträgen für Sondermaßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Osthilfe sind unter Paragraph 1006 Mittel in Höhe von insgesamt 144 100 000 S vorgesehen.

Weiters sind für Mietzahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft unter Ansatz 1/10078 “Zahlungen an die BIG” 5 271 000 S veranschlagt.

Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes 1997 wurde der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) unter Paragraph 1008 eingerichtet. Der Personalaufwand hiezu beträgt 47 000 000 S, die Sachausgaben werden 23 000 000 S betragen.

Auf Grund des österreichischen Vorsitzes bei der EU-Ratspräsidentschaft im 2. Halbjahr 1998 wurde unter Paragraph 1009 ein Betrag von 44 862 000 S für Aufwendungen für Fachminister­konferenzen und Ratstagungen sowie für Repräsentationen und allgemeine Infrastrukturkosten vorgesorgt.

Die Ausgaben für das Staatsarchiv und Archivamt sind unter Titel 101 mit insgesamt 83 779 000 S berücksichtigt; hievon entfallen auf den Personalaufwand 58 031 000 S und auf den Sachaufwand 25 748 000 S.

Die Kredite des Statistischen Zentralamtes sind unter Titel 102 mit insgesamt 649 136 000 S veranschlagt.

Die Personalausgaben in Höhe von 455 347 000 S liegen um 7 239 000 S über jenen des Vorjahres, was auf einen vermehrten Personalbedarf im Zusammenhang mit der Erstellung von EU-konformen Statistiken zurückzuführen ist. Die Sachausgaben sind 1998 mit 193 789 000 S veranschlagt.

Unter Titel 103 sind die Bezüge der aktiven Bediensteten des Amtes der Österreichischen Staats­druckerei im Ausmaß von insgesamt 20 842 000 S budgetiert. Sie werden von der Österreichischen Staatsdruckerei gemäß Staatsdruckereigesetz, BGBl. Nr. 340/1981, ersetzt. Dieser Kostenersatz ist bei Titel 2/103 veranschlagt.

Die Kredite für die Förderung der Publizistik, der Presse, der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit der politischen Parteien und für die Zuwendungen an politische Parteien sind unter Titel 104 mit insgesamt 607 583 000 S veranschlagt; davon sind 325 486 000 S für gesetzliche Verpflichtungen und 282 097 000 S für Ermessensausgaben vorgesehen.

Für die Zwecke der Volksgruppenförderung sind unter Titel 105 52 720 000 S vorgesehen.

Unter Titel 107 ist mit 812 236 000 S für die Förderung und Unterstützung des Sports auf gesamt­österreichischer und internationaler Ebene vorgesorgt. Von diesem Betrag entfallen 610 900 000 S auf die Sportförderung und 201 336 000 S auf den Betrieb von neun Bundessportheimen und Bundessport­schulen (inklusive 80 662 000 S Personalkosten).

Die Verminderung gegenüber dem Vorjahr um 16 141 000 S resultiert aus dem Wegfall des Bundessport­heimes Obergurgl.

Auf Grund der Kompetenzänderung wurde unter Titel 108 für die Angelegenheiten des Strahlen­schutzes, Veterinärwesens, Lebensmittelangelegenheiten sowie für die Gentechnologie ein Betrag in Höhe von insgesamt 189 194 000 S vorgesehen. Von diesem entfallen auf den Strahlenschutz 116 648 000 S, für Veterinärwesen 62 440 000 S, für Lebensmittel und Chemikalien 5 323 000 S sowie für die Gentechnologie 4 783 000 S.

Der Titel 109 Dienststellen wurde ebenfalls auf Grund der Kompetenzänderung eröffnet. Bei diesem sind insgesamt 366 722 000 S veranschlagt. Wovon für den Personalaufwand für den Bereich Lebensmittel­untersuchungsanstalten 108 811 000 S, für Veterinärmedizinische Anstalten 91 393 000 S sowie für den Veterinärmedizinischen Grenzbeschaudienst 16 457 000 S vorgesehen sind. Die Erhöhung der Personal­ausgaben in diesen Bereichen resultiert vor allem von zusätzlich benötigten Tierärzten bei den veterinärbehördlichen Grenzeintrittsstellen, welche auf Grund des EU-Beitritts Österreichs für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Tieren und deren Erzeugnissen eingerichtet werden müssen sowie für eine Vorsorge für die Bezugserhöhung.

Für den Sachaufwand sind für den Bereich Lebensmitteluntersuchungsanstalten 67 417 000 S, für die Veterinärmedizinischen Anstalten 65 381 000 S sowie für den Veterinärmedizinischen Grenzbeschau­dienst 17 263 000 S veranschlagt.

Die Erhöhung der Sachausgaben resultiert vor allem aus der Ausstattung (Labors, Kühlhäuser, Stallungen) der Grenzeintrittsstellen sowie aus der Einrichtung des neuen Virologiegebäudes auf dem Areal der Bundesanstalt für Tierseuchenbekämpfung in Mödling.

An Einnahmen werden bei Kapitel 10 “Bundeskanzleramt mit Dienststellen” im Jahre 1998 768 605 000 S erwartet. Dies bedeutet eine Erhöhung gegenüber dem Jahre 1997 um 24 216 000 S. Diese Mehreinnahmen resultieren vor allem aus Kostenersätzen für die Mitbenüt­zung des Zentralen Ausweichsystems.

Kapitel 13: Kunst

Im Bundesvoranschlag für Kapitel 13 “Kunst” stehen die gleichen Budgetmittel zur Verfügung wie in den Jahren 1997 und 1996. Die Ausgaben belaufen sich auf 1 150 000 000 S und die Einnahmen auf 208 000 S.

Innerhalb der einzelnen Kunstsparten hat sich gegenüber dem Vorjahr auch keine ziffernmäßige Veränderung ergeben.

Da es im Bereich des Kapitels 13 “Kunst” keine Personalausgaben mehr gibt, stehen bei den Sach­ausgaben für:

Anlagen                  10 351 000 S,

Förderungen         1 012 086 000 S und bei den

Aufwendungen     127 563 000 S zur Disposition.

In Prozenten ausgedrückt sind dies

88% für Förderungen,

 1% für die Anlagen und

11% bei den Aufwendungen.

Innerhalb der einzelnen Kunstsparten bei den Förderungen/Subventionen verhält sich die prozentuale Verteilung wie folgt:

Bildende Künste und Ausstellungen: 6,58%

Musik und darstellende Kunst: 41,74%

Literatur: 18,85%

Kunstförderungsbeitrag: 6,73%

Filmwesen: 16,88%

Künstlerhilfe Fonds: 3,95%

Innerstaatliche Durchführung kultureller Auslandsangelegenheiten: 0,32%

Kulturentwicklung – Kulturinitiativen: 4,94%.

Beim Konjunkturausgleich-Voranschlag 1998 wurden bei der Musik und darstellenden Kunst, Förderun­gen von 25 019 000 S budgetiert.

Kapitel 71: Bundestheater

Die Gesamtausgaben des Kapitels 71 “Bundestheater” sind in Höhe von 3 024 640 000 S veranschlagt. Das bedeutet gegenüber dem Jahr 1997 keine Veränderung. Der Erfolg des Jahres 1996 beträgt 3 026 917 000 S. Die Gesamteinnahmen des Kapitels 71 “Bundestheater” sind in Höhe von 673 000 000 S veranschlagt. Das bedeutet gegenüber dem Jahr 1997 keine Veränderung. Der Erfolg des Jahres 1996 beträgt 737 959 000 S.

In der Debatte, die sich an die Ausführungen der Spezialberichterstatterin anschloß, ergriffen die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Dr. Andreas Khol, Dr. Heide Schmidt, Peter Schieder, Mag. Terezija Stoisits, Mag. Reinhard Firlinger, Dr. Gertrude Brinek, Dr. Johann Stippel, Dr. Michael Krüger, Franz Morak, Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Arnold Grabner, Dr. Alois Pumberger, Edeltraud Gatterer, Maria Schaffenrath, Dr. Elisabeth Hlavac, Mag. Doris Kammerlander, Dr. Stefan Salzl, Mag. Gisela Wurm, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, Ridi Steibl, Hannelore Buder, Mag. Herbert Haupt, Karl Donabauer, Anna Huber und Inge Jäger das Wort.

Der Bundeskanzler Mag. Viktor Klima und die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer nahmen zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.


Bei der Abstimmung am 31. Oktober 1997 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der in der Beratungs­gruppe II zusammengefaßten Kapitel mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ein von den Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 10: Bundeskanzleramt mit Dienststellen,

 dem Kapitel 13: Kunst und

 dem Kapitel 71: Bundestheater

– samt dem zum Kapitel 13 gehörenden Teil des Konjunkturausgleich-Voranschlages – des Bundes­voranschlages für das Jahr 1998 (841 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1997 10 31

                             Dr. Elisabeth Hlavac                                            Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                            Spezialberichterstatterin                                                                   Obmann

 

910 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (841 und
Zu 841 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1998 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe III

Kapitel 20: Äußeres


Der Budgetausschuß hat das in der Beratungsgruppe III enthaltene Kapitel 20 “Äußeres” des Bundes­voranschlages für das Jahr 1998 unter dem Vorsitz des Obmanns Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in seinen Sitzungen am 30. und 31. Oktober 1997 in Verhandlung genommen.

Im vorliegenden Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 1998 sind beim Kapitel 20 “Äußeres” Gesamt­ausgaben von 4 330,000 Millionen Schilling und Einnahmen von 125,525 Millionen Schilling präliminiert. Dies bedeutet gegenüber 1997 eine Erhöhung der Ausgaben um 300,473 Millionen Schilling oder 7,46%, wobei jedoch die zusätzlichen Mittel nur zur Abdeckung der Kosten im Zusammenhang mit der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft durch Österreich vorgesehen sind. Bei den Einnahmen ergibt sich ein Rückgang von 2,475 Millionen Schilling oder 1,93%.

Ausgaben

Bei den einzelnen Gebarungsgruppen des Bereiches “Ausgaben” ergeben sich gegenüber 1997 folgende Unterschiede:

Millionen

Schilling

 1.... Beim Personalaufwand wurden um...................................................................................................... +  44,985

oder 5,55% mehr veranschlagt. Der Mehrbedarf ist bedingt durch Auffüllung vorher nicht besetzter Planstellen, Optierungen in das neue Gehaltsschema, Struktur­änderungen, generell höhere Fremdwährungskurse als in den letzten Jahren sowie Systemumstellungen bei den Bediensteten nach anderen Rechtsvorschriften bei den Vertretungen im Ausland. Weiters sind 9,500 Millionen Schilling für die Vergütung der zusätzlich erforderlichen Überstunden der Bediensteten des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft durch Österreich im 2. Halbjahr 1998 vorgesehen.

 2.... Zur Bedeckung bzw. Verrechnung der Kosten im Zusammenhang mit der EU-Rats­präsidentschaft wurden bei Kapitel 20 “Äußeres” folgende Veranlassungen getroffen:

        a)   Einrichtung eines zentralen EU-Präsidentschaftsbudgets (kurs Zentralbudget), das vom Exekutivsekretariat für die EU-Präsidentschaft im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten geriert wird, mit einem Betrag von + 300,000

              bei den Voranschlagsansätzen 1/20053 “Anlagen” und 1/20058 “Aufwendungen” des neuen Paragraphen 2005.

              Im Hinblick auf die Erzielung maximaler Synergieeffekte und unter der Vorgabe größtmöglicher Sparsamkeit werden aus diesem Zentralbudget allgemeine organisa­torische Kosten (Sachaufwand) und technische Infrastrukturkosten abgedeckt. Weiters werden aus dem Zentralbudget die Kosten folgender Veranstaltungen getragen: Europäischer Rat, allfällige sonstige Gipfeltreffen, Treffen der Bundes­regierung mit der Euopäischen Kommission und EU-Drittstaaten-Treffen, die in Österreich stattfinden. Darüber hinaus werden bei den Veranstaltungen, die von den Fachressorts in Österreich durchgeführt werden, eine Reihe von Kostenfaktoren aus dem Zentralbudget abgedeckt, die als Sachaufwand anzusehen und bei denen durch eine  zentrale  Gestion Kostenersparnisse erzielbar sind. Die übrigen  Kosten  für  die

Millionen

Schilling

              Durchführung von informellen Ministerräten und sonstigen Veranstaltungen sind, soweit in Einzelfällen bestimmte Kostenfaktoren nicht von EU-Organen über­nommen werden, jeweils von dem Ressort zu tragen, dem innerstaatlich die Federführung in dieser Materie zukommt, und das bei der jeweiligen Veranstaltung daher auch die Rolle des gastgebenden Ressorts ausübt.

        b)   Im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten werden hiezu neben den bereits unter Punkt 1 genannten Mehrkosten beim Personalaufwand für Sachaufwendungen............................... +  63,000

              bei den Voranschlagsansätzen 1/20063 (Anlagen), 1/20067 (Aufwendungen – gesetzliche Verpflichtungen) und 1/20068 (Aufwendungen) des neu eröffneten Paragraphen 2006 bereitgestellt.

 3.... Die übrigen gesetzlichen Verpflichtungen wurden um...................................................................... +   0,200

oder 0,44% angehoben, also praktisch gleichbelassen. Eine wesentliche Änderung war auch nach verschiedenen Hochrechnungen nicht voraussehbar.

 4.... Die Beitragszahlungen an internationale Organisationen wurden um........................................... –  35,527

oder 5,22% reduziert.

Auf Grund der erforderlichen Sparmaßnahmen wurden die als Förderungen eingestuften sogenannten freiwilligen Beiträge wegen der seit Erstellung des Bundesvoranschlages 1997 stärker gestiegenen Fremdwährungskurse zwar gekürzt, aber nur soweit, daß die Ansatz-Gesamtsumme in Schilling zumindest gleichbelassen werden konnte. Zwecks entsprechender Prioritätensetzung wurden daneben Umschichtungen bei einzelnen Beiträgen vorgenommen.

Bei den gesetzlichen Beiträgen ergab sich wegen des Wegfalls oder der Reduzierung von friedenserhaltenden Operationen der Vereinten Nationen trotz gestiegener Fremd­währungskurse ein Minderbedarf gegenüber dem Vorjahr.

 5.... Die Aufwendungen der Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegen­heiten und der Vertretungen im Ausland wurden im Verhältnis zu 1997 mit.......................................................................................... –   0,641

oder 0,05% kaum verändert.

Trotz vorgegebener Sparmaßnahmen müssen angesichts der stetigen Ausweitung der Agenden des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten ausreichende Mittel für die Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes in der Zentrale und an den Vertretungen im Ausland bereitgestellt werden.

Vorgesorgt werden mußte insbesondere auch für die Bedeckung der Beiträge zu OSZE-Institutionen, für zu erwartende Aktionen im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) und zur Beobachtermission der EU auf dem Balkan (ECMM), in der der österreichische Personalstand während der EU-Ratspräsidentschaft entsprechend verstärkt werden muß.

Sowohl in der Zentrale als auch bei den Vertretungen im Ausland muß 1998 vor allem auf den restlichen Ausbau, den ordnungsgemäßen Betrieb und die regelmäßige Instandhaltung der neuen ADV-Systeme geachtet werden und waren sohin ausreichende Mittel hiefür zur Verfügung zu stellen. Daneben wurde auch für die Instandhaltung aller bundeseigenen und angemieteten Objekte und deren Einrichtung vorgesorgt. Weiters waren entsprechende Mittel für Gebäude- und Büromieten bereitzustellen.

Die Kosten für die Errichtung neuer Vertretungsbehörden in Skopje, Wilna, Riga und Tallinn konnte trotz Schließung nur eines Konsulates in Frankfurt durch Umschich­tungen in dem zur Verfügung stehenden Gesamtrahmen untergebracht werden.

 6.... Die Voranschlagsbeträge für Anlagen wurden im Vergleich zum Vorjahr um.............................. –  83,014

oder 33,22% gekürzt.

Eine Reduzierung war einerseits möglich, da der Ausbau des ADV-Systems im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten selbst und an den Vertretungen im Ausland fast abgeschlossen ist und daher Anschaffungen im bisherigen Ausmaß nicht mehr notwendig sind. Andererseits war das Bundesministerium für auswärtige Angele­genheiten aber im Hinblick auf den ihm vorgegebenen Budgetplafond zu zusätzlichen Kürzungen gezwungen, die wegen noch zur Verfügung stehender Rücklagenbeträge bei den Voranschlagsansätzen für Anlagen vorgenommen wurden. Sollten sich unvorher­gesehene Instandsetzungskosten an bundeseigenen Büro- und Wohngebäuden oder auch

Millionen

Schilling

kurzfristige Möglichkeiten für günstige Objektankäufe ergeben, könnte daher auf diese Rücklagen zurückgegriffen werden.

An derzeit feststehenden größeren Projekten im Bereich der Vertretungsbehörden sind Neubauten in Abuja (Nigerien), Belgrad und Riyadh zu erwähnen sowie Instand­setzungsarbeiten in Budapest, London und Prag. Ferner soll die Sanierung des Kulturinstitutsgebäudes in Paris fortgesetzt werden.

 7.... Die Bezugsvorschüsse wurden in der Höhe des Bundesvoranschlages 1997 belassen................. +/–   0

 8.... Die eigentlichen Förderungsbeträge (Voranschlagsansätze 1/20006 und 1/20106) wurden um +  13,620

oder 19,68% angehoben.

Die Erhöhung ist auf eine richtlinienkonforme Umstellung in der Verrechnung der bisher als Aufwendungen veranschlagten Kosten für die Unterbringung von OSZE-Institutionen, des Sekretariates des Wassenaar Arrangements und des OPEC-Sitzes in Wien zurückzuführen.

 9.... Beim Voranschlagsansatz 1/20048 “Internationale Konferenzen in Österreich” wurden unter Bedachtnahme auf die derzeit bekannten Tagungen im Jahre 1998 um............................................................................................... +   4,950

oder 14,43% mehr veranschlagt.

An größeren Konferenzen sind neben den laufenden oder alljährlich stattfindenden Tagungen (OSZE, IAEO, UN-Suchtgiftkonferenz) zu erwähnen: CTBTO-Konferenz­tätigkeit (Atomstoppvertrags-Organisation), Menschenrechtskonferenz, Follow-up-Konferenz zum UN-Sozialgipfel 1995.

10... Der Voranschlagsansatz 1/20018 “Internationales Diplomatenseminar Hellbrunn” (früher Kleßheim) wurde im Sinne der Sparmaßnahmen in gleicher Höhe wie 1997 belassen........................................................................... +/–   0

....... Der Ansatz 1/20028 “Presse und Information” wurde ebenfalls auf gleicher Höhe wie 1997 belassen. Allfällige zusätzliche und speziell mit der EU-Ratspräsidentschaft zusammenhängende Ausgaben werden aus dem bereits genannten EU-Ressortbudget bedeckt werden................................................................................................................ +/–   0

11... Der Titel 204 “Kulturelle Veranstaltungen” mußte, um den vorgegebenen Budgetrahmenbetrag von 4 030,000 Millionen Schilling (ohne EU-Zentralbudget) zu erreichen, um......................................................................... +   7,100

oder 8,09% gekürzt werden.

Trotz dieser Kürzung wird die österreichische Auslandskulturpolitik auch 1998 ihrer Aufgabe, die Rolle der österreichischen Kultur im europäischen Kontext zu festigen, in Verbindung mit der Übernahme des EU-Ratsvorsitzes in besonderer Weise nach­kommen. Weiterhin wird auch der Ausbau der kulturellen Beziehungen zu den global besonders dynamischen Regionen Nordamerika und Ostasien ein prioritäres Anliegen der österreichischen Auslandskulturpolitik sein.

12... Beim Titel 205 “Entwicklungshilfe” wurden keine Änderungen vorgenommen............................... +/–   0

Zum Voranschlagsbetrag von insgesamt 850,000 Millionen Schilling kommt noch eine im Bundesfinanzgesetz 1998 unter Art. VII Abs. 13 vorgesehene Ausgabenermächti­gung in Höhe von 100,000 Millionen Schilling.

Der Voranschlag umfaßt Vorhaben, die der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Entwicklung der Entwicklungsländer dienen. Hiezu sind insbesondere auch Vorhaben für Bildung und Ausbildung in Entwicklungsländern sowie die entwicklungspolitische Öffentlichkeitsarbeit in Österreich zu zählen.

Einnahmen

Der Rückgang bei den Einnahmen bei Kapitel 20 “Äußeres” ist insbesondere auf den Ausfall von Darlehensrückzahlungen bzw. Zinsersätzen im Bereich der Entwicklungshilfe zurückzuführen. Sonst sind keine nennenswerten Änderungen zu verzeichnen. Neue Einnahmen sind nicht realisierbar.

An der Debatte, beteiligten sich nach den Ausführungen der Spezialberichterstatterin, die Abgeordneten Ing. Walter Meischberger, Dr. Josef Cap, Mag. Doris Kammerlander, Dr. Michael Spindelegger, Dr. Martina Gredler, Mag. Karl Schweitzer, Dr. Alfred Gusenbauer, Maria Rauch-Kallat,  Hermann Mentil, Dr. Irmtraut Karlsson, Mag. Dr. Josef Höchtl, Franz Lafer, Inge Jäger, Dipl.-Kfm. DDr. Friedrich König, Edith Haller und Ingrid Tichy-Schreder.


Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Dr. Wolfgang Schüssel nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Bei der Abstimmung am 31. Oktober 1997 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungs­gruppe III gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 20: Äußeres des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 (841 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1997 10 31

                           Ingrid Tichy-Schreder                                         Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                            Spezialberichterstatterin                                                                   Obmann

 

910 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (841 und
Zu 841 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1998 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe IV

Kapitel 11: Inneres


Der Budgetausschuß hat das Kapitel 11 “Inneres” (Beratungsgruppe IV) des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 in seiner Sitzung am 30. und 31. Oktober 1997 unter dem Vorsitz des Obmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.

Im Bundesvoranschlag 1998 sind bei Kapitel 11 für das Bundesministerium für Inneres insgesamt

Ausgaben von.................................................................................................................................. 22 622 869 000 S,

vorgesehen.

Hievon entfallen auf die

Personalausgaben............................................................................................................................ 15 466 000 000 S,

somit 68,4%

und auf die Sachausgaben..............................................................................................................   7 156 869 000 S,

somit 31,6%.

Bei den Personalausgaben tritt gegenüber dem Budgetvoranschlag 1997 eine Erhöhung um 1 198 044 000 S ein, die im wesentlichen auf die personelle Ausstattung des Grenzdienstes der Bundesgendarmerie sowie auf Auswirkungen von besoldungsrechtlichen Maßnahmen zurückzuführen ist.

Für Sachausgaben stehen dem Bundesministerium für Inneres insgesamt um 456 869 000 S mehr als im Jahre 1997 zur Verfügung.

Die Sachausgaben gliedern sich wie folgt:

Bei Titel 110 sind 1 265 756 000 S für den Aufwand der Zentralleitung veranschlagt. Hierin sind rund 576,7 Millionen Schilling für die automationsunterstützte Datenverarbeitung, 160,1 Millionen Schilling für die zentral für das gesamte Ressort veranschlagten Zahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft, 102,3 Millionen Schilling für Wahlkosten und 28,6 Millionen Schilling für Bezugsvorschüsse an alle Bedienstete des Innenressorts enthalten. Gegenüber dem Jahre 1997 ergibt sich eine Steigerung um rund 104,4 Millionen Schilling, vor allem auf Grund von höheren Zahlungen an die Bundesimmobilien­gesellschaft, durch die Einführung besonderer Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen sowie infolge zusätzlicher Erfordernisse bei den Ausgaben für die Sicherheitsakademie bzw. im Rahmen der EU-Präsidentschaft Österreichs.

Bei Titel 111 sind für den Zweckaufwand des Bundesministeriums für Inneres 1 523 555 000 S vorgesehen. Hievon entfallen auf die Flugpolizei und den Flugrettungsdienst 125 936 000 S. Mit diesen Mitteln wird der Betriebs- und Instandhaltungsaufwand für die dem Bundesministerium für Inneres zur Verfügung stehenden 23 Hubschrauber und 4 Motorflugzeuge bestritten. Die gegenüber dem Jahre 1997 um 50 Millionen Schilling erhöhten Mittel sind hauptsächlich auf die im Rahmen der Grenz- und Verkehrsüberwachungstätigkeiten vermehrten Flugleistungen sowie auf den Austausch eines Hubschraubers zurückzuführen. Im Bereich Zivilschutz stehen 75 500 000 S zur Verfügung, wovon 50 Millionen Schilling für den Warn- und Alarmdienst aus Mitteln des Katastrophenfonds finanziert werden. Für die Förderung von Opferschutzeinrichtungen und Interventionsstellen wurde erstmals eine haushaltsrechtliche Grundlage beim Paragraph 1/1113 geschaffen. Für die Entsendung Österreichischer Polizei­kontingente im Rahmen von UN-Einsätzen sind beim Paragraph 1116 insgesamt 20 180 000 S veranschlagt. Für den Einsatz von Zivildienstpflichtigen im ordentlichen Zivildienst sind 931 938 000 S vorgesehen. Bei den Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung stehen 70 000 000 S zur Verfügung, wobei diese Geldmittel im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung aus den dem Bundesministerium für Inneres gemäß § 100 StVO zufließenden Strafgeldern aufgebracht werden. Für Ersatzvornahmen im Umweltbereich stehen für die Räumung von Deponien insgesamt 300 000 000 S bereit.

Bei Titel 112 sind die Aufwendungen für die Kriegsgräberfürsorge in der Höhe von 6 427 000 S sowie die Ausgaben für das Fremdenwesen in Höhe von 11 650 000 S präliminiert.

Bei Titel 113 sind die Sachausgaben der Bundespolizei mit einem Gesamtbetrag von 1 870 111 000 S veranschlagt.

Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Ausgabensteigerung um rund 133,6 Millionen Schilling, die im wesentlichen auf höhere Zahlungen für die Durchführung von Sicherheitskontrollen auf Flughäfen durch private Firmen sowie auf vermehrte Investitionen zurückzuführen ist. Die bei diesem Titel veranschlag­ten Budgetmittel werden zur Fortführung der zur Bekämpfung der Kriminalität notwendigen weiteren Verbesserung und Modernisierung der technischen Ausstattung sowie zur Bestreitung des laufenden Aufwandes eingesetzt. Bei den Investitionen liegt das Schwergewicht auf dem Kommunikations-, Funk- und Fernsprechsektor sowie beim weiteren Ausbau der Datennetze. Auf dem Kraftfahrzeugsektor werden neben dem notwendigen Austausch von etwa 148 Kraftfahrzeugen zusätzliche 20 Fahrzeuge in den Dienst gestellt.

Bei Titel 114 sind die Sachausgaben der Bundesgendarmerie mit einem Gesamtbetrag von 2 085 039 000 S veranschlagt. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 160,9 Millionen Schilling, wobei diese Erhöhung im wesentlichen auf die zusätzlichen Aufgaben im Rahmen des Grenzdienstes zurückzuführen ist. Die der Bundesgendarmerie zur Verfügung stehenden Mittel werden zur Abdeckung des laufenden Aufwands sowie zur weiteren Verbesserung und Modernisierung der technischen Ausstattung eingesetzt. So ist zB der Austausch von etwa 274 nicht mehr einsatzfähigen Kraftfahrzeugen und die Neuanschaffung von 60 Fahrzeugen für den Grenzdienst  vorgesehen. Weiters sind Investitionen auf dem Funk-, Fernmelde- und Nachrichtensektor sowie zum weiteren Ausbau des Datennetzsystems geplant.

Bei Titel 115 ist der Aufwand für die Flüchtlingsbetreuung und Integration, für das Öffentliche Denkmal und Museum Mauthausen samt Außenstellen sowie für das Bundesasylamt veranschlagt.

Bei Paragraph 1150 wurde für Maßnahmen der Flüchtlingsbetreuung und Integration ein Betrag von 353 056 000 S vorgesehen. Neben den laufenden Aufwendungen für die in der Bundesbetreuung stehenden Asylwerber sowie für Integrationsmaßnahmen werden mit diesen Mitteln auch die Unter­stützungsleistungen an die Kriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina bestritten.

Bei Paragraph 1151 stehen für das Öffentliche Denkmal und Museum Mauthausen samt Außenstellen 10 698 000 S zur Verfügung. Mit diesen Mitteln ist der Betrieb des Museums samt Außenstellen sichergestellt und die Fortsetzung der Instandhaltungsmaßnahmen im ehemaligen Konzen­trationslager Mauthausen sowie in den ehemaligen Nebenlagern Melk und Ebensee möglich.

Bei Paragraph 1152 wurde für das Bundesasylamt ein Betrag von 30 577 000 S veranschlagt, um 11,5 Millionen Schilling mehr als im Jahre 1997, wobei diese Steigerung auf die Auswirkungen der geänderten Fremden- und Asylrechtsbestimmungen zurückzuführen ist.

Im Konjunkturausgleich-Voranschlag sind Mittel von insgesamt 56,8 Millionen Schilling enthalten. Diese Ausgaben betreffen hauptsächlich den Ausstattungs-, Fernmelde- und Kraftfahrzeugsektor.

Die Einnahmen bei Kapitel 11 sind mit insgesamt 1 302 972 000 S präliminiert.

An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloß, beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Paul Kiss, Hans Helmut Moser, Anton Leikam, Franz Lafer, Günther Platter, Günter Kiermaier, Edith Haller, Karl Freund, Ludmilla Parfuss, Dr. Karl Maitz, Anton Gaal, Jakob Auer, Walter Murauer und Hermann Mentil.

Der Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Bei der Abstimmung am 31. Oktober 1997 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungs­gruppe IV gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 11: Inneres – samt dem dazugehörenden Teil des Konjunkturausgleich-Voranschlages – des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 (841 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.


Wien, 1997 10 31

                            Helmut Dietachmayr                                           Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                     Obmann

 

 

 

910 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (841 und
Zu 841 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1998 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe V

Kapitel 30: Justiz


Der Budgetausschuß hat das Kapitel 30 “Justiz” (Beratungsgruppe V) des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 in seinen Sitzungen am 24. und 31. Oktober 1997 unter dem Vorsitz des Obmannstellvertreters Mag. Gilbert Trattner bzw. des Obmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.

Die Gesamtausgaben im Bereich des Justizressorts werden für das Jahr 1998 mit 10 526 Millionen Schilling veranschlagt. Das bedeutet gegenüber dem Bundesvoranschlag 1997 eine Erhöhung der Ausgaben um 779 Millionen Schilling, das sind 8,0%. Im Konjunkturausgleich-Voranschlag für das Jahr 1998 sind 36 Millionen Schilling vorgesehen. Davon entfallen 24 Millionen Schilling auf die Stabilisierungsquote und 12 Millionen Schilling auf die Konjunkturbelebungsquote.

Für Personalausgaben sind 5 679 Millionen Schilling vorgesehen; im Bundesvoranschlag 1997 waren es 5 547 Millionen Schilling. Die Erhöhung der Personalausgaben um 132 Millionen Schilling gegenüber dem Bundesvoranschlag 1997 ist auf die allgemeine Bezugsregelung 1998, auf die Besoldungsreform und auf Struktureffekte, wie zB Vorrückungen, zurückzuführen.

Auf Sachausgaben entfallen im Bundesvoranschlag 1998 4 847 Millionen Schilling gegenüber 4 200 Millionen Schilling im Vorjahr. Das Verhältnis von Personal- zu Sachausgaben beträgt 54,0% zu 46,0%.

Die Erhöhung der Sachausgaben gegenüber dem Bundesvoranschlag 1997 beträgt 647 Millionen Schilling. Von diesem Betrag entfallen 168 Millionen Schilling auf Gesetzliche Verpflichtungen und 479 Millionen Schilling auf Ermessensausgaben. Die Erhöhung bei den Gesetzlichen Verpflichtungen entfallen vor allem auf Ausgaben für Sachverständige und Rechtspraktikanten. Bei den Ermessens­ausgaben sind Erhöhungen bei Post- und Telefongebühren, bei ADV-Ausgaben, Vergütungen für Gefangenenarbeit und für die ärztliche Betreuung in Justizanstalten hervorzuheben.

An Einnahmen erwartet das Justizressort im Jahre 1998 7 233 Millionen Schilling, womit der Aufwand der Justiz eine Bedeckung von 68,7% finden würde. Von den veranschlagten Einnahmen entfallen 6 028 Millionen Schilling auf Gebühren und Ersätze in Rechtssachen, 313 Millionen Schilling auf Strafgelder, 290 Millionen Schilling auf Ersätze der Sozialversicherungsträger in Sozialrechtssachen, 119 Millionen Schilling auf Vollzugs- und Wegegebühren und rund 422 Millionen Schilling auf Einnahmen der Justizanstalten. Der Rest entfällt auf sonstige Einnahmen.

An der Debatte, die sich an die Ausführungen der Spezialberichterstatterin anschloß, beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Harald Ofner, Dr. Willi Fuhrmann, Mag. Dr. Heide Schmidt, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Michael Krüger, Dr. Ilse Mertel, Mag. Dr. Josef Trinkl, Dr. Martin Graf, Anna Huber, Mag. Helmut Kukacka, Dr. Elisbeth Hlavac und Mag. Johann Maier.

Zu den aufgeworfenen Fragen nahm der Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek Stellung.

Bei der Abstimmung am 31. Oktober 1997 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungs­gruppe V gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:


Dem Kapitel 30: Justiz – samt den dazugehörenden Teilen des Konjunkturausgleich-Voranschlages – des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1998 samt Anlagen (841 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1997 10 31

                  Mag. Dr. Maria Theresia Fekter                                 Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                            Spezialberichterstatterin                                                                   Obmann

 

 

 

910 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (841 und
Zu 841 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1998 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe VI

Kapitel 12: Unterricht und kulturelle Angelegenheiten


Der Budgetausschuß hat das in der Beratungsgruppe VI enthaltene Kapitel 12 “Unterricht und kulturelle Angelegenheiten” des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 unter dem Vorsitz des Obmanns
Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in seinen Sitzungen am 29. und 31. Oktober 1997 in Verhandlung genommen.

In dem von der Bundesregierung vorgelegten Bundesvoranschlagsentwurf (BVAE) 1998 ist für das Kapitel 12 – Unterricht und kulturelle Angelegenheiten ein Ausgabenrahmen von 69 487 042 000 S vorgesehen.

Hievon entfallen auf die Personalausgaben 25 988 500 000 S und auf die Sachausgaben 43 498 542 000 S.

Dies ergibt gegenüber dem BVA 1997 bei den Personalausgaben eine Erhöhung von 635 881 000 S und bei den Sachausgaben eine solche von 1 666 542 000 S.

Personalausgaben

Die gegenüber dem BVA 1997 um 635 881 000 S höheren Personalausgaben ergeben sich hauptsächlich aus dem Struktureffekt (Vorrückungen, Beförderungen) und der Berücksichtigung einer Bezugserhöhung im Ausmaß von 1%.

Die Erhöhungen ergeben sich im wesentlichen bei den drei großen Bereichen:

Titel 127 Allgemeinbildende Schulen von

11 204 106 000 S auf

11 556 329 000 S, ergibt

+ 352 223 000 S,

Titel 128 Berufsbildende Schulen von

10 772 447 000 S auf

10 895 089 000 S, ergibt

+ 122 642 000 S, und

Titel 129 Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung von

1 656 336 000 S auf

1 687 596 000 S, ergibt

+ 31 260 000 S.

Sachausgaben

Für die Sachausgaben sind 1998 um 1 666 542 000 S mehr veranschlagt als im BVA 1997.

Die wesentlichste Erhöhung bei den Sachausgaben ergibt sich bei den Aufwendungen (Gesetzliche Verpflichtungen) der Paragraphen 1/1275 – Allgemeinbildende Pflichtschulen und 1/1285 – Berufs­bildende Pflichtschulen von 33 207 498 000 S auf 33 928 776 000 S, ergibt + 721 278 000 S.

Der Grund dafür liegt – wie bei den Personalausgaben – beim Struktureffekt und der Berücksichtigung einer Bezugserhöhung im Ausmaß von 1%.

Die Sachausgaben für die “kulturellen Angelegenheiten” (Hofmusikkapelle, Museen, Nationalbiblio­thek/Phonothek und Denkmalwesen) betragen insgesamt 1 151 214 000 S und sind damit um 182 706 000 S höher veranschlagt als im BVA 1997.


Die Sachausgaben für die drei großen Bereiche im Kapitel 12 wurden für 1998 wie folgt festgesetzt:

Titel 127  Allgemeinbildende Schulen

(ohne VA-Ansatz 1/12757 – Allgemeinbildende Pflichtschulen) mit 1 237 016 000 S,

Titel 128 Berufsbildende Schulen

(ohne VA-Ansatz 1/12857 – Berufsbildende Pflichtschulen) mit 1 494 190 000 S, und

Titel 129 Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung mit 604 262 000 S.

Einnahmen

Die Einnahmen betragen 848 473 000 S.

Konjunkturausgleichsbudget

Abschließend wird noch erwähnt, daß im BVAE 1998 ein Betrag von 163 080 000 S im Konjunktur­belebungsprogramm des Konjunkturausgleich-Voranschlages vorgesehen ist.

An der sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer, Karl Öllinger, Dr. Dieter Antoni, Mag. Dr. Josef Höchtl, Maria Schaffenrath, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Brunhilde Fuchs, Dr. Gertrude Brinek, Elfriede Madl, Dr. Christa Krammer, Dr. Sonja Moser, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, Franz Riepl, Mag. Walter Posch, Mag. Kurt Gaßner, Franz Morak, Klara Motter, Helmut Dietachmayr sowie Franz Stampler.

Die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Bei der Abstimmung am 31. Oktober 1997 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungs­gruppe VI gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 12: Unterricht und kulturelle Angelegenheiten – samt dem dazugehörenden Teil des Konjunkturausgleich-Voranschlages – des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 (841 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1997 10 31

                                Johann Schuster                                              Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                     Obmann

 

910 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (841 und
Zu 841 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1998 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe VII

Kapitel 15: Soziales

Kapitel 16: Sozialversicherung

Kapitel 17: Gesundheit


Der Budgetausschuß hat das Kapitel 15 “Soziales”, das Kapitel 16 “Sozialversicherung” und das Kapitel 17 “Gesundheit” des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 in seiner Sitzung am 28. Oktober 1997 unter dem Vorsitz des Obmannstellvertreters Ing. Kurt Gartlehner und am 31. Oktober unter dem Vorsitz des Obmanns Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.


Kapitel 15 “Soziales”, Kapitel 16 “Sozialversicherung”

Der Voranschlag für 1998 sieht bei diesen Kapiteln folgende Ausgaben und Einnahmen vor:

 

Kapitel 15

Kapitel 16

insgesamt

 

 

Schilling

 

Ausgaben

84 889 788 000

67 898 000 000

152 787 788 000

Einnahmen

57 439 592 000

135 004 000

57 574 596 000

 

 

Anteil am allgemeinen Haushalt in %

 

Ausgaben

11,3

9,1

20,4

Einnahmen

 8,4

0,0

 8,4

Ausgaben

Von diesen Ausgaben entfallen

auf Personalausgaben                          1 662 868 000 S oder  1%

und auf Sachausgaben                      151 124 920 000 S oder 99%

(davon gesetzliche Verpflichtung    142 342 068 000 S oder 93%).

Die zweckgebundene Gebarung (Arbeitsmarktpolitik) beträgt 57 315 479 000 S.

Die Ausgaben im Kapitel 15 und 16 verteilen sich im einzelnen wie folgt:

                                                                                                                                                                                                                                 Milliarden                          %

                                                                                                                                                                                                                                  Schilling

Sozialversicherung.............................................................................................................          67,9                  44,4

Arbeitsmarktpolitik.............................................................................................................          57,6                  37,8

Pflegevorsorge und Impfschadengesetz........................................................................          16,7                  10,9

Kriegsopfer- und Heeresversorgung..............................................................................           6,6                   4,3

Sonstiges.............................................................................................................................           4,0                   2,6

Grundsätzlich ist zu bemerken, daß bei der Höhe der Ausgaben und Einnahmen ein tatsächlicher Vergleich mit dem Bundesvoranschlag 1997 auf Grund der während des Jahres 1997 erfolgten neuen Kompetenzverteilung nicht möglich ist.

Personalausgaben

Kapitel 15 “Soziales”

Die richtliniengemäße Budgetierung konnte durch organisatorische Maßnahmen erreicht werden.

Sachausgaben

Im einzelnen ist zu bemerken:

Bei Titel 150 “Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales” sind rund 87,5% der veranschlagten Ausgaben auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen (im wesentlichen der Beitrag des Bundes zur Arbeitsmarktpolitik – 2 500,0 Millionen Schilling – der Beitrag zur Internationalen Arbeitsorganisation sowie zur Weltgesundheitsorganisation) zu leisten. Neben den laufenden Verwaltungsaufwendungen sind ua. die Kosten von sozial innovativen Projekten, Arbeitsloseninitiativen, von Vorhaben im Interesse der Verbesserung der sozialen und beruflichen Stellung der Frau, Aufwendungen für den EU-Ratsvorsitz, für den Problemkreis Arbeit und Arbeitsbeziehungen, für sozial- und gesundheitspolitische Forschung und Grundlagenarbeit als Entscheidungshilfe im Hinblick auf die Themenschwerpunkte EU-Integration, Pflegewesen und Harmonisierung der Pensionsversicherungs­systeme, Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, Gesundheitswesen sowie für Frauenfragen des Ressorts berücksichtigt.

Bei Titel 151 “Opferfürsorge” sind Mittel zur Fürsorge für die Opfer des Kampfes für ein freies demokratisches Österreich und für die Opfer politischer Verfolgung veranschlagt.

Bei Titel 153 “Bundesministerium; Sonstige Leistungen” ist für Entschädigungen nach dem Impf­schadengesetz (Behandlungs- und Rehabilitationskosten sowie Geldleistungen) und für Leistungen nach dem Bundespflegegeldgesetz vorgesorgt.

Bei Titel 154 “Allgemeine Fürsorge” sind für die Unterstützung der Wohlfahrtsorganisationen, die sich insbesondere auch der Betreuung alter Menschen widmen, rund 17,0 Millionen Schilling veranschlagt.

Weitere Förderungsmittel in Höhe von rund 43,0 Millionen Schilling sind für den Nationalfonds zur besonderen Hilfe für Behinderte bestimmt, und zwar zur Abgeltung der den Behinderten bei Ankauf eines Behindertenkraftfahrzeuges durch die Normverbrauchsabgabe entstehenden Mehrkosten. Zwecks Aufstockung der Fondsmittel werden dem Nationalfonds zusätzlich 15,0 Millionen Schilling für Maßnahmen der medizinischen, beruflichen oder sozialen Rehabilitation zur Vermeidung von Härten zur Verfügung gestellt.

Bei Titel 155 “Arbeitsmarktpolitik (I)” ist vor allem für Unterstützungsleistungen einschließlich Krankenversicherung vorgesorgt. Der Veranschlagung liegt die Annahme von 127 000 Beziehern bzw. Bezieherinnen von Arbeitslosengeld, 75 000 Beziehern bzw. Bezieherinnen von Notstandshilfe, 8 500 Beziehern bzw. Bezieherinnen von Sondernotstandshilfe, 96 000 Beziehern bzw. Bezieherinnen von Karenzurlaubsgeld im Jahresdurchschnitt zugrunde.

Außerdem refundiert der Familienlastenausgleichsfonds nach den gesetzlichen Bestimmungen – im nachhinein – 70% des Gesamtaufwandes an Karenzurlaubsgeld sowie 100% des Aufwandes für die Wiedereinstellungsbeihilfe und die Ausgaben für die Teilzeitbeihilfe.

Für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind rund 5 160,0 Millionen Schilling vorgesehen.

Bei Titel 157 “Einrichtungen der Kriegsopfer- und Heeresversorgung” sind für die Versorgungs­gebühren rund 5 450,0 Millionen Schilling und für die Sachausgaben der Bundessozialämter rund 273,0 Millionen Schilling vorgesehen.

Bei Titel 159 “Verschiedene Dienststellen” sind die laufenden Aufwendungen der Arbeitsinspektion und der Heimarbeitskommissionen veranschlagt.

Kapitel 16 “Sozialversicherung”

Die Gesamtausgaben bei Kapitel 16 steigen von 1997 auf 1998 im Vergleich der Bundesvoranschläge um rund 4 298,5 Millionen Schilling, das sind rund 6,8%. Der relative Anteil der Gesamtausgaben des Kapitels 16 an den Ausgaben des Allgemeinen Haushaltes wird von rund 8,5% im Jahre 1997 auf rund 9,1% im Jahre 1998 ansteigen.

Im Vergleich zum voraussichtlichen Erfolg 1997 sinken hingegen die Gesamtausgaben bei Kapitel 16 um rund 3 300,0 Millionen Schilling, das sind rund 4,6%.

Trotz Ansteigens der Zahl und einer Valorisierung der Pensionen im Jahre 1998, führen die in den Budget-Begleitgesetzen enthaltenen Maßnahmen zu diesem Absinken der Gesamtausgaben gegenüber dem Vorjahr.

Kapitel 17 “Gesundheit”

Der Voranschlag für 1998 sieht bei diesem Kapitel Ausgaben von 12 171,4 Millionen Schilling vor.

Bei den Personalausgaben ist der voraussichtliche Bedarf mit 155,1 Millionen Schilling veranschlagt.

Hier gilt wie bei Kapitel 15 “Soziales”, daß ein Vergleich mit dem BVA 1997 ebenfalls nicht möglich ist.

Sachausgaben

Der Sachaufwand scheint mit 12 016,3 Millionen Schilling in diesem Voranschlag auf.

Bei Titel 172 “Gesundheitsvorsorge” sind insgesamt 5 516,8 Millionen Schilling veranschlagt.

Von den im Bereich der Gesundheitsvorsorge vorgesehenen Mitteln entfallen auf die Ausgaben für Vorsorgemedizin und Empidemiologische Maßnahmen 272,7 Millionen Schilling, das sind um 116,2 Millionen Schilling mehr als im vorangegangenen Jahr.

Für die anteiligen Bundesbeiträge für den klinischen Aufwand und die Klinikneubauten sowie auf den Bund entfallenden 50%igen Anteil am Kostenersatz für den Neubau des Allgemeinen Krankenhauses Wien sind 4 698,7 Millionen Schilling veranschlagt.

Für die Bekämpfung des Suchtgiftmißbrauches wurden in diesen Voranschlag 28,4 Millionen Schilling aufgenommen. Von diesem Betrag sollen 23,1 Millionen Schilling für Förderungen verwendet werden.

Für den “Mutter-Kind-Paß” sind 517,0 Millionen Schilling vorgesehen, das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Verminderung um 41,3 Millionen Schilling.

Bei Titel 174 “Rechtsangelegenheiten” sind 6 349,6 Millionen Schilling veranschlagt:

  6 232,8    Bundesbeitrag für die Krankenanstaltenfinanzierung;

       40,0    zur Bestreitung des Aufwandes nach dem Tuberkulosegesetz;

       21,0    für Entschädigungen nach Sanitätsgesetzen und

       55,8    für Studienförderungen und Schülerbeihilfen für Absolventen von medizinisch-technischen Fachschulen und Hebammenakademien und Sonstiges.

Bei Titel 179 “Dienststellen” wird im Jahre 1998 ein Sachaufwand von 149,9 Millionen Schilling veranschlagt:

Auf die einzelnen Dienststellenbereiche entfallen:

     130,4    auf die bakteriologisch-serologische und sonstige Untersuchungsanstalten;

       19,5    auf die Bundes-Hebammenakademien.

Zusammengefaßt ergeben sich für das Ressort Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Kapiteln 15, 16 und 17) folgende Ausgaben und Einnahmen:

 

Kapitel 15

Kapitel 16

Kapitel 17

insgesamt

 

Schilling

Ausgaben

84 889 788 000

67 898 000 000

12 171 407 000

164 959 195 000

Einnahmen

57 439 592 000

135 004 000

829 800 000

58 404 396 000

 

 

Anteil am allgemeinen Haushalt in %

Ausgaben

11,3

9,1

1,6

22,0

Einnahmen

 8,4

0,0

0,1

 8,5

Ausgaben

Von den Gesamtausgaben des Ressorts entfallen

auf Personalausgaben                          1 818 000 000 S oder  1%

und auf Sachausgaben                      163 141 195 000 S oder 99%

(davon gesetzliche Verpflichtung    149 217 774 000 S oder 90%).

Die Gesamtausgaben des Ressorts verteilen sich im einzelnen wie folgt:

                                                                                                                                                                                                                                 Milliarden                          %

                                                                                                                                                                                                                                  Schilling

Sozialversicherung.............................................................................................................          67,9                  41,2

Arbeitsmarktpolitik.............................................................................................................          57,6                  34,9

Pflegevorsorge und Impfschadengesetz........................................................................          16,7                  10,1

Kriegsopfer- und Heeresversorgung..............................................................................           6,6                   4,0

Sonstiges (Kapitel 15)........................................................................................................           4,0                   2,4

Krankenanstaltenfinanzierung.........................................................................................           6,2                   3,8

Klinischer Mehraufwand...................................................................................................           4,7                   2,8

Gesundheitsvorsorge (Rest).............................................................................................           1,3                   0,8

Der Budgetausschuß hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 1997 die in der Beratungsgruppe VII enthaltenen Kapiteln 15 (Soziales), 16 (Sozialversicherung) und 17 (Gesundheit) unter dem Vorsitz des Obmannstellvertreters Ing. Kurt Gartlehner in Verhandlung genommen. Spezialberichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Sophie Bauer.


An der Debatte, die sich an die Ausführungen der Spezialberichterstatterin anschloß, beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Alois Pumberger, Dr. Günther Leiner, Klara Motter, Mag. Walter Guggenberger, Theresia Haidlmayr, Dr. Brigitte Povysil, Ridi Steibl, Hannelore Buder, Mag. Herbert Haupt, Mag. Dr. Josef Trinkl, Heidemaria Onodi, Dr. Stefan Salzl, Mag. Johann Maier, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Manfred Lackner, Dr. Gottfried Feurstein, Annemarie Reitsamer, Winfried Seidinger und Dr. Elisa­beth Pittermann.

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonore Hostasch nahm zu den aufgewor­fenen Fragen Stellung.

Im Zuge der Debatte brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Dr. Ewald Nowotny einen Abänderungsantrag zum Kapitel 15 (Soziales) ein, der wie folgt begründet war:

“Reduktion des prognostizierten Überschusses der zweckgebundenen Gebarung Arbeitsmarktpolitik infolge Rücknahme der geplanten Höchstbeitragsgrundlagenerhöhung sowie gesonderte Darstellung der Rückflüsse aus den EU-Strukturfonds.”

Weiters brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Josef Mühlbachler  und Dr. Ewald Nowotny einen Abänderungsantrag zum Kapitel 16 (Sozialversicherung) ein, der folgendermaßen begründet war:

“Erhöhung der Ausgabensumme infolge Rücknahme der geplanten Höchstbeitragsgrundlagenerhöhung sowie Erhöhung der Pensionsanpassung.”

Schließlich brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Dr. Ewald Nowotny einen Abänderungsantrag zum Kapitel 17 (Gesundheit) ein, der wie folgt begründet war:

“Die Erhöhung des VA-Ansatzes 1/17427 ist eine Anpassung an die seinerzeit aufgenommene endgültige USt-Schätzung. Die neu einzufügenden Paragraphe bzw. VA-Ansätze haben ihre Ursache in der Vereinbarung zum UStGes. 1994, worin für Vorsorgeprojekte in Österreich zusätzliche 100 Millionen Schilling (wertgesichert) aus der Einfuhrumsatzsteuer für Tabakwaren zur Verfügung gestellt werden.”

Bei der Abstimmung am 31. Oktober 1997 hat der Budgetausschuß die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe VII gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 unter Berücksichtigung der obenerwähnten Abänderungsanträge mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 15 “Soziales”,

 dem Kapitel 16 “Sozialversicherung” und

 dem Kapitel 17 “Gesundheit”

des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 (841 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1997 10 31

                                   Sophie Bauer                                                  Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                            Spezialberichterstatterin                                                                   Obmann

Anlage

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 in 841 der Beilagen

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlags­ansätze einzufügen bzw. wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

Kapitel 15

 

Soziales

 

 

 

1/1553

 

Arbeitsmarkttechnische Maßnahmen (EU):

 

 

 

1/15536

22

Förderungen

– 

+1 249,000

1 249,000

1/15538

22

Aufwendungen

– 

+   40,000

40,000

1/15567

22

Zahlungen und Über­weisungen gemäß AMPFG



7 224,000



–  276,000



6 948,000

2/15530

22

Überweisungen für arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen (EU)



– 



+    0,005



0,005

2/15580

22

Arbeitslosenversiche­rungsbeiträge (zweckge-
bundene Einnahmen)



46 778,554



–  276,005



46 502,549

Kapitel 16

 

Sozialversicherung

 

 

 

1/16007

22

PVA der Arbeiter; Bundesbeitrag


21 445,500


+1 589,966


23 035,466

1/16027

22

VA der österreichischen
Eisenbahnen; Bundesbei­trag



426,200



+   30,700



456,900

1/16037

22

PVA der Angestellten; Bundesbeitrag


7 738,500


+1 289,100


9 027,600

1/16047

22

VA des österreichischen
Bergbaues: Bundesbeitrag


1 680,500


+  130,500


1 811,000

1/16057

22

Überweisung gemäß § 34
(1) GSVG


9 040,000


–  650,000


8 390,000

1/16067

22

SVA der gewerblichen
Wirtschaft; Bundesbeitrag


3 682,100


+  195,100


3 877,200

1/16087

22

SVA der Bauern; Bundes-
beitrag


7 711,600


+   44,100


7 755,700

1/16107

22

PVA der Arbeiter; Aus-
gleichszulagen


5 501,300


+  263,100


5 764,400

1/16127

22

VA der österreichischen
Eisenbahnen; Ausgleichs-
zulagen



43,300



+    3,000



46,300

1/16137

22

PVA der Angestellten; Ausgleichszulagen


597,200


+   29,800


627,000

1/16147

22

VA des österreichischen
Bergbaues; Ausgleichs-
zulagen



66,400



+    5,700



72,100

1/16157

22

SVA der gewerblichen
Wirtschaft; Ausgleichs-
zulagen



1 003,000



+   48,000



1 051,000

1/16167

22

SVA der Bauern; Aus-gleichszulagen


2 977,300


+  113,700


3 091,000

1/16217

22

SVA der Bauern; Bundes-
beitrag zur Krankenver-
sicherung



871,000



+    3,000



874,000

Kapitel 17

 

Gesundheit

 

 

 

1/1723

 

Gesundheitsförderung, Aufklärung und Informa­tion (zweckgebundene
Gebarung):

 

 

 

1/17236

21

Förderungen

– 

+  100,000

100,000

1/17427

21

Zweckzuschüsse nach dem Krankenanstalten-
gesetz (KAG)



6 232,800



+   84,960



6 317,760

2/1723

 

Gesundheitsförderung, Aufklärung und Informa­tion (zweckgebundene
Gebarung):

 

 

 

2/17230

21

Anteil der Umsatzsteuer

– 

+ 100,000

100,000

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in der in den Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

3. Die Anmerkung zu 1/155 lautet:

“Zweckgebunden im Sinne des § 1 AMPFG (ausgenommen die VA-Ansätzes 1/15536, 1/15538, 1/15565 und 1/15566).”

4. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage lautet die Bezeichnung des Paragraphen 1722 “Bekämpfung des Suchtmittelmißbrauches”.

 

 

 

 

 

 

 

 

910 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (841 und
Zu 841 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1998 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe VIII

Kapitel 60: Land- und Forstwirtschaft


Der Budgetausschuß hat das zur Beratungsgruppe VIII gehörende Kapitel 60 “Land- und Forstwirt­schaft” des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 in seiner Sitzung am 31. Oktober 1997 unter dem Vorsitz des Obmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.

Im Kapitel 60 des Bundesvoranschlages 1998 sind für die Land- und Forstwirtschaft 24 415,3 Mil-
lionen Schilling veranschlagt, wovon 1 686,58 Millionen Schilling auf den Personalaufwand und 22 573,394 Millionen Schilling auf den Sachaufwand entfallen.

Diese Ausgaben gliedern sich wie folgt:

 3 483,0 Millionen Schilling       für den Personal- und Sachaufwand des Bundesministeriums (Titel 600), der nachgeordneten Dienststellen (Titel 605 und 609) sowie der sonstigen Einrichtungen des Schul- und Ausbildungswesens (Titel 607);

 2 047,4 Millionen Schilling       für die nationale Förderung der Land- und Forstwirtschaft und des Ernährungswesens (Titel 601);

 3 774,4 Millionen Schilling       für die kofinanzierte agrarische Strukturförderung (Titel 602);

12 426,2 Millionen Schilling      für die Marktordnungsausgaben (Titel 603);

 1 108,5 Millionen Schilling       für Übergangsmaßnahmen auf Grund des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union (Titel 606);

 1 575,8 Millionen Schilling       für die Einrichtungen des Schutzwasserbaues und der Lawinenverbauung im gesamtvolkswirtschaftlichen Interesse (Titel 608).

Die Verwendungszwecke der einzelnen Ausgaben sind im Amtsbehelf zum Bundesfinanzgesetz eingehend erläutert.

Im Titel 600 mit einer Ausgabensumme von 1 282,4 Millionen Schilling sind neben dem Verwaltungsaufwand des Bundesministeriums 65,9 Millionen Schilling für die Internationale Nahrungs­mittelhilfe und für Internationale Maßnahmen veranschlagt.

Weiters ist für den Verwaltungsaufwand der Agrarmarkt-Austria und für das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (INVEKOS), das auf Grund der EU-Verordnungen für den Marktordnungsbereich zwingend einzuführen ist, vorgesorgt.

Unter dem Titel 601 mit einer Ausgabensumme von 2 047,4 Millionen Schilling sind die nationalen land- und forstwirtschaftlichen Förderungsmaßnahmen – soweit sie nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union weitergeführt werden – veranschlagt.

Im Titel 602 mit einer Ausgabensumme von 3 774,4 Millionen Schilling sind die kofinanzierten Förderungsmaßnahmen aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, gegliedert nach Ziel 1-, Ziel 5a- und Ziel 5b-Gebieten, veranschlagt.

Unter dem Titel 603 “Marktordnungsausgaben” mit einer Ausgabensumme von 12 426,2 Millionen Schilling sind jene Beträge veranschlagt, die seitens der Europäischen Union aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, in Form von Marktordnungsprämien an die Bauern geleistet werden. Darüber hinaus gewährt die Europäische Union weitere Förderungen (zB Flankierende Maßnahmen), für die unter diesem Titel vorgesorgt ist.

Für die Bestreitung des Personal- und Sachaufwandes der Lehr- und Versuchsanstalten, der Forstlichen Ausbildungsstätten, der sonstigen nachgeordneten Dienststellen sowie für den Ersatz der Besoldungs­kosten für die Landeslehrer an den land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und landwirtschaftlichen Fachschulen gemäß FAG sind unter den Titeln 605, 607 und 609 insgesamt 2 226 Millionen Schilling veranschlagt.

Unter dem Titel 608 sind die Ausgaben für den Schutzwasserbau und die Lawinenverbauung im gesamtvolkswirtschaftlichen Interesse in der Höhe von 1 575,8 Millionen Schilling präliminiert. In dieser Ausgabensumme sind die Beiträge Österreichs zur Erfüllung der internationalen wasserwirtschaftlichen Vereinbarungen und der Personal- und Sachaufwand für die einzelnen Sektionen der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie für das öffentliche Wassergut enthalten.

Von den unter Kapitel 60 veranschlagten Einnahmen in Höhe von 2 584,6 Millionen Schilling entfallen 1 550,4 Millionen Schilling auf die aus dem Katastrophenfonds zufließenden Mittel.

Die übrigen Einnahmen ergeben sich vor allem aus den Interessentenbeiträgen zu Maßnahmen an Bundesflüssen, aus dem Verkauf von Anstaltserzeugnissen sowie den Internatsbeiträgen an den land- und forstwirtschaftlichen Schulen und forstlichen Ausbildungsstätten.

Darüber hinaus sind im Konjunkturausgleichs-Voranschlag für das Jahr 1998 bei Kapitel 60 in der Stabilisierungsquote 152 Millionen Schilling und in der Konjunkturbelebungsquote 164 Millionen Schilling vorgesehen.

An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloß, beteiligten sich die Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr, Rainer Wimmer, Andreas Wabl, Georg Schwarzenberger, Dr. Martina Gredler, Robert Wenitsch, Heinz Gradwohl, Rudolf Schwarzböck, Franz Koller, Matthias Achs, Jakob Auer, Ing. Mathias Reichhold,  Marianne Hagenhofer, Franz Kampichler, Sophie Bauer und Johann Kurzbauer.

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler  und Dr. Ewald Nowotny brachten einen Ab­änderungsantrag ein, der wie folgt begründet war:

“VA-Ansätze 1/60018 und 1/60038:

Die von der EU vorgesehene Tierkennzeichnung soll von der AMA durchgeführt werden. Die ursprünglich beim VA-Ansatz 1/60038 vorgesehenen Mittel für die Tierkennzeichnung sollen daher auf den für die AMA-Finanzierung zur Verfügung stehenden VA-Ansatz 1/60018 umgeschichtet werden.

VA-Ansätze 1/60346 und 1/60356:

Zur klaren Darstellung der EU-Gebarung im Kapitel 60 werden die bisher beim VA-Ansatz 1/60346 für die flankierenden Maßnahmen veranschlagten Bundesmittel zum VA-Ansatz 1/60356 übertragen, sodaß beim VA-Ansatz 1/60346 nur mehr EU-Mittel verrechnet werden. Gleichzeitig ist die Bezeichnung der beiden VA-Ansätze entsprechend anzupassen.

VA-Ansätze 1/60800 und 1/60990:

Im Zusammenhang mit Umstrukturierungen im Bereich ,Wildbach- und Lawinenverbauung‘ erfolgt keine gesonderte Veranschlagung der Bauhöfe (1/6099) mehr, diese werden ab dem BVA 1998 bei der Wildbach- und Lawinenverbauung (1/6080) mitveranschlagt. Zum Zeitpunkt des Ministerratsbeschlusses über das Budget 1998 war die Frage der budgetären Darstellung noch nicht endgültig geklärt.

VA-Ansätze 1/60836 bis 1/60876 und 2/60890:

Auf Grund der Hochwasserereignisse des laufenden Jahres sollen die Mittel, die aus dem Katastrophen­fonds für vorbeugende Schutzmaßnahmen bereitgestellt werden, erhöht werden.”

Bei der Abstimmung am 31. Oktober 1997 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungs­gruppe VIII gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 unter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.


Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 60: Land- und Forstwirtschaft – samt den dazugehörenden Teilen des Konjunkturausgleich-Voranschlages – des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 (841 der Beilagen) mit den angeschlos­senen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1997 10 31

                              Johann Kurzbauer                                             Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                     Obmann

Anlage

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 in 841 der Beilagen

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlags­ansätze wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

Kapitel 60

 

Land- und Forstwirtschaft

 

 

1/60018

34

Agrarmarkt Austria

0,001

+   60,000

60,001

1/60038

34

Agrar- und forstpolitische sowie wasserwirt­schaftliche Unterlagen; Aufwendungen




404,352




–   60,000




344,352

1/60346

34

Flankierende Maßnahmen
(EAGFL-Garantie)


5 385,066


–2 868,872


2 516,194

1/60356

34

Nationale Marktordnungs-ausgaben und flankierende Maßnahmen (Bundesan­teile)




83,129




+2 868,872




2 952,001

608

 

Einrichtungen für Schutzwasserbau und
Lawinenverbauung:

 

 

 

1/60800

34

Wildbach- und Lawinen-
verbauungsdienst;
Personalausgaben



133,109



+   62,079



195,188

1/60836

34

Wildbach- und Lawinen-verbauung (Mittel des Katastrophenfonds);
Bundeszuschüsse für
vorbeugende Maßnahmen
(zweckgebundene
Gebarung)







744,334







+   75,001







819,335

1/60858

34

Bundesflüsse (Mittel des
Katastrophenfonds):
Bau-, Projektierungs-kosten, Gefahrenzonen-pläne (zweckgebundene Gebarung)






286,001






+   50,000






336,001

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 


1/60876

34

Interessentengewässer
(Mittel des Katastrophen-
fonds); Bundeszuschüsse für Bau-, Projektkosten, Gefahrenzonenplan (zweckgebundene Geba­rung)







293,717







+   25,000







318,717

1/60990

34

Bauhöfe; Personalausgaben


62,079


–   62,079


0,000

2/60890

34

Mittel des Katastrophen-
fonds (zweckgebundene
Einnahmen)



1 465,008



+  150,001



1 615,009

Weiters erhält die Fußnote zum VA-Ansatz 2/60890 folgende neue Fassung:

“Korrespondierende Ausgaben bei den VA-Ansätzen 1/60126 (102,000 Millionen Schilling), 1/60808 (0,001 Millionen Schilling), 1/60836 (819,335 Millionen Schilling), 1/60838 (38,955 Millionen Schil­ling), 1/60858 (336,001 Millionen Schilling) und 1/60876 (318,717 Millionen Schilling).”

2. Die durch die Änderungen bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

910 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (841 und
Zu 841 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1998 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe IX

Kapitel 63: Handel, Gewerbe, Industrie, Fremdenverkehr

Kapitel 64: Bauten und Technik


Der Budgetausschuß hat die in der Beratungsgruppe IX zusammengefaßten Teile des Bundes­voranschlages für das Jahr 1998 in seinen Sitzungen am 29. und 31. Oktober 1997 unter dem Vorsitz des Ausschußobmannes in Verhandlung genommen.

Im Grundbudget für das Jahr 1998 sind vorgesehen:

Kapitel 63.............................................................................................................................................   2 866 582 000 S

Kapitel 64............................................................................................................................................ 18 378 331 000 S

hievon beträgt der Personalaufwand

bei Kapitel 63........................................................................................................................................    714 224 000 S

bei Kapitel 64....................................................................................................................................... 1 782 656 000 S

Er ist gegenüber 1997 bei Kapitel 63 um 26,888 Millionen Schilling und bei Kapitel 64 um 18,129 Mil­lionen Schilling höher veranschlagt.

Der Sachaufwand beträgt

bei Kapitel 63....................................................................................................................................... 2 152 358 000 S

bei Kapitel 64..................................................................................................................................... 16 595 675 000 S

Dies ergibt gegenüber 1997 beim Kapitel 63 eine Verminderung um 669,594 Millionen Schilling und beim Kapitel 64 um 9 260,997 Millionen Schilling.

Die Einnahmen sind

bei Kapitel 63 mit..................................................................................................................................    821 406 000 S

und beim Kapitel 64 mit...................................................................................................................... 2 993 508 000 S

vorgeschätzt und somit gegenüber 1997 bei Kapitel 63 um 3,546 Millionen Schilling höher und beim Kapitel 64 um 5 100,053 Millionen Schilling geringer veranschlagt.

Außer diesen Krediten im Grundbudget sind für den Fall, daß die wirtschaftliche Entwicklung des Jahres 1998 es erfordert, in der Stabilisierungsquote des Konjunkturausgleich-Voranschlages für das Kapi­tel 64 zusätzliche Kredite in Höhe von insgesamt 800 Millionen Schilling vorgesehen. Für den Fall einer notwendigen Konjunkturbelebung enthält die Konjunkturbelebungsquote des Konjunkturausgleich-Voranschlages für das Kapitel 64 noch weitere Kredite in der Gesamthöhe von 600 Millionen Schilling. Bei Kapitel 63 sind im Konjunkturausgleich-Voranschlag 1998 keine Kredite vorgesehen.

Der Veranschlagung des Personalaufwandes, der bei Kapitel 63 24,9% und bei Kapitel 64 9,7% des Grundbudgets in Anspruch nimmt, sind im Jahr 1998 beim Kapitel 63 insgesamt 1 434 und beim Kapitel 64 insgesamt 4 631 Planstellen zugrunde gelegt, das sind – beide Kapitel zusammen – um 355 Planstellen weniger als im Vorjahr.

Diese Einsparung von Planstellen ergibt sich durch eine Verminderung des Personalstandes bei der Zentralleitung, dem Österreichischen Patentamt und der Bundesmobilienverwaltung (je 4), bei der Wasserstraßendirektion (1), dem Amt der Wasserstraßendirektion (28), den Dienststellen der Bundes­gebäudeverwaltung (109), der Bundesbaudirektion Wien (121) und dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (84).

Die Verminderung des Sachaufwandes bei Kapitel 63 ergibt sich im wesentlichen durch die Umstrukturierung von Förderungsmaßnahmen. Bei Kapitel 64 ergibt sich die Reduktion durch die Ausgliederung von Teilbereichen der Bundesstraßenverwaltung.

Der Konjunkturausgleich-Voranschlag 1998 enthält für das Kapitel 64 darüber hinaus in der Stabilisierungsquote Anlagenkredite in Höhe von 420 Millionen Schilling und Aufwandskredite von 380 Millionen Schilling für den Bundeshochbau.

Die Konjunkturbelebungsquote sieht Anlagenkredite in Höhe von 356 Millionen Schilling und Aufwandskredite von 244 Millionen Schilling vor, die ausschließlich für den Bundeshochbau bestimmt sind.

Die Veränderung bei den Einnahmen des Kapitels 63 ergibt sich durch die zu erwartende Steigerung der erfolgswirksamen Einnahmen. Die Verminderung der Einnahmen bei Kapitel 64 ergibt sich durch die Ausgliederung von Teilbereichen der Bundesstraßenverwaltung.

In der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloß, ergriffen die Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dr. Kurt Heindl, Theresia Haidlmayr, Ingrid Tichy-Schreder, Mag. Helmut Peter, Helmut Haigermoser, Rudolf Parnigoni, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger, Peter Rosenstingl, Georg Oberhaidinger, Matthias Ellmauer, Ing. Wolfgang Nußbaumer, Günter Kiermaier, Hermann Kröll, Mares Rossmann, Mag. Kurt Gaßner, Mag. Reinhard Firlinger, Kurt Eder, Mag. Franz Steindl, Mag. Johann Maier, Peter Marizzi und Ing. Erwin Kaipel das Wort.

Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner nahm zu den aufgewor­fenen Fragen Stellung.

Bei der Abstimmung am 31. Oktober 1997 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der in der Beratungs­gruppe IX zusammengefaßten Kapitel in der Fassung  eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Dr. Ewald Nowotny mit Stimmenmehrheit angenommen.

Dem erwähnten Abänderungsantrag war folgende Begründung beigegeben:

“Kapitel 63:

VA-Ansatz 1/63108:

Die Beitragserhöhung soll in Abstimmung mit dem Syndikatsvertrag die Erfüllung der dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zugewiesenen Aufgabe “Österreich Werbung” ermöglichen. Die Bedeckung für die Erhöhung ist beim Voranschlagsansatz 1/64203 gegeben.

VA-Ansatz 1/63156 und 1/63176:

Die Änderung soll die Erfüllung der dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zugewiesenen Aufgaben im Bereiche der Gewerbestrukturverbesserung sowie die Rückzahlung von bereits eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der TOP-Aktion ermöglichen. Im Bereiche der Technologie- und Forschungsförderung wird ein neues Finanzierungsmodell eingeführt, das im BVA 1998 keinen Niederschlag findet.

Kapitel 64:

Zu VA-Ansatz 1/64166 und 1/64268:

Auswirkung auf Grund der Änderung der Öffentlichen Abgaben.

Zu VA-Ansatz 1/64233:

Aufnahme des VA-Ansatzes gemäß Art. I § 11 des Infrastrukturfinanzierungsgesetzes 1997, BGBl.  I Nr. 113, wonach der Bund den Aufwand des Liegenschaftserwerbes für das hochrangige Bundesstraßen­netz zu tragen hat.”

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 63: Handel, Gewerbe, Industrie, Fremdenverkehr und

 dem Kapitel 64: Bauten und Technik

– samt dem zum Kapitel 64 gehörenden Teil des Konjunkturausgleich-Voranschlages – des Bundes­voranschlages für das Jahr 1998 (841 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.


Wien, 1997 10 31

                              Mag. Franz Steindl                                             Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                     Obmann

Anlage

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 in 841 der Beilagen

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlags­ansätze einzufügen bzw. wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

Kapitel 63

 

Handel, Gewerbe, Industrie, Fremden­verkehr:

 

 

 

1/631

 

Bundesministerium (Förderungsmaßnahmen):

 

 

 

1/63108

38

Verein “Österreich Werbung”


300,000


+ 50,000


350,000

1/6315

 

Sonstige Wirtschaft (einschließlich Energie-
wesen und Tourismus):

 

 

 

1/63156

 

Förderungen

518,138

+470,000

988,138

 

36

 

107,593

+470,000

577,593

1/6317

 

Technologie- und Forschungsförderung
(gewerblich):

 

 

 

1/63176

36

Förderungen

551,907

–470,000

81,907

Kapitel 64

 

Bauten und Technik:

 

 

 

1/64166

 

Wasserbau – Mittel des
Katastrophenfonds
(zweckgebundene Gebarung)




300,000




+ 90,228




390,228

 

33

 

299,999

+ 90,228

390,227

1/6420

 

Bundesstraßen:

 

 

 

1/64203

32

Anlagen

2 669,216

– 50,000

2 619,216

1/6423

 

Bundesstraßen A+S:

 

 

 

1/64233

32

Anlagen

+100,000

100,000

1/6426

 

Katastrophenfonds – Beseitigung von Schäden
(zweckgebundene Ge-
barung):

 

 

 

1/64268

32

Aufwendungen

286,205

– 44,512

241,693

2/64160

33

Wasserbau – Mittel des
Katastrophenfonds
(zweckgebundene Einnahmen)




300,000




+ 90,228




390,228

 

 

 

 

 

 

2/64260

32

Katastrophenfonds – Beseitigung von Schäden
(zweckgebundene Einnahmen)




286,205




– 44,512




241,693

2. Die durch die Änderungen bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

 

 

910 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (841 und
Zu 841 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1998 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe X

Kapitel 14: Wissenschaft und Forschung

Kapitel 65: Verkehr und öffentliche Wirtschaft


Der Budgetausschuß hat die in der Beratungsgruppe X zusammengefaßten Kapitel des Bundes­voranschlages für das Jahr 1998 in seiner Sitzung am 29. Oktober 1997 in Verhandlung genommen.

Der von der Bundesregierung für den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr eingebrachte Bundesvoranschlag für 1998 umfaßt die Kapitel 14 und 65 mit einem Gesamt­ausgabenrahmen von 53 189,1 Millionen Schilling.

Für das Kapitel 14 “Wissenschaft und Forschung” sieht der Bundesvoranschlagsentwurf einen Gesamtausgabenrahmen von 27 854 292 000 S vor.

In diesem Betrag ist für die Personalausgaben ein Betrag in der Höhe von 12 541 158 000 S veranschlagt, für Sachausgaben ist der noch verbleibende Restbetrag von 15 313 134 000 S vorgesehen.

Personalausgaben

Der Betrag für die Personalausgaben des Wissenschaftsressorts ist – wie bereits oben erwähnt – mit einem Gesamtausgabenrahmen von 12 541 158 000 S fixiert, wobei der größte Anteil auf die Universi­täten mit 10 669 650 000 S und die Kunsthochschulen mit 1 202 346 000 S entfällt.

Sachausgaben

Im Jahr 1998 sind 1 828 186 000 S für Zahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft vorgesehen.

Den Hochschulischen Einrichtungen steht ein Ausgabenrahmen von 2 846 450 000 S zur Verfügung. Darin sind Förderungen in der Höhe von 326 000 000 S für Mensen und Studentenheime vorgesehen. Weiters entfällt ein Betrag von 1 534 450 000 S auf die Studienförderung.

Für den Forschungsblock – das sind die Paragraphen 1413 bis 1419 – sind insgesamt Mittel in der Höhe von 2 996 652 000 S veranschlagt.

Im einzelnen entfallen davon auf den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung 600 000 000 S, auf die Anwendungsorientierte Forschung 71 005 000 S, auf die Forschungseinrichtungen 269 967 000 S, auf die Österreichische Akademie der Wissenschaften und deren Forschungsinstitute 482 000 000 S, auf Forschungsvorhaben in internationaler Kooperation 403 722 000 S sowie auf die Forschungsunternehmungen 573 958 000 S.

Des weiteren steht den Universitäten ein Kreditvolumen von 5 720 200 000 S für den Sachaufwand zur Verfügung. Darin ist ein Betrag von 3 649 344 000 S enthalten, der für den Betriebs- und Verwaltungs­aufwand sowie für die Unterrichts- und Forschungserfordernisse vorgesehen ist.

Im Bereich der Wissenschaftlichen Anstalten betragen die Budgetmittel für die Sachaufwendungen 129 900 000 S.

Für die Kunsthochschulen ist ein Sachaufwandsbudget von 588 000 000 S vorgesehen. Darin ist vor allem für den Betriebs- und Verwaltungsaufwand, die Unterrichts- und Forschungserfordernisse sowie Ersteinrichtungsvorhaben Vorsorge getroffen.

Schließlich ist für die Fachhochschulen ein Betrag von 591 590 000 S veranschlagt.

An Einnahmen sieht der BVAE 1998 für das Kapitel 14 insgesamt 923 998 000 S vor.

Im Rahmen des Konjunkturausgleich-Voranschlages ist für das Kapitel 14 eine Konjunkturbelebungs­quote in Höhe von 1 536 176 000 S budgetiert.

Im Kapitel 65 sind die Ausgaben und Einnahmen des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr, Verwaltungsbereich Verkehr, sowie die der nachgeordneten Dienststellen veranschlagt.

In die Zuständigkeit dieses Verwaltungsbereiches fallen unter anderem die Angelegenheiten:

–   der ÖBB  und bestimmter staatseigener Unternehmen;

–   der ERP-Fonds und bestimmter Regionalförderungen;

–   der Verkehrsförderung;

–   der Verkehrspolitik;

–   des Verkehrswesens bezüglich der Eisenbahnen, der Schiffahrt und der Luftfahrt;

–   des Kraftfahrwesens und der Straßenpolizei inklusive Unfallforschung und Verkehrssicherheitsfonds;

–   der Regulierung des Post- und Fernmeldewesens.

Die Regierungsvorlage enthält im Kapitel 65 “Verkehr und öffentliche Wirtschaft” Ausgaben in der Größenordnung von 26 334,8 Millionen Schilling, denen Einnahmen in Höhe von 825,1 Millionen Schilling gegenüberstehen.

Die wesentlichsten Ausgaben beziehen sich beim Kapitel 65 auf

Kosten für die Eisenbahninfrastruktur                                  rund     11        Milliarden Schilling,

Kostenersatz an die Schieneninfrastrukturfinanzierungs-

 Gesellschaft m. b. H. (SCHIG)                                                rund       1,3     Milliarden Schilling,

Gemeinwirtschaftliche Leistungen an die ÖBB

 und Privatbahnen                                                                    rund       8,8     Milliarden Schilling,

Gemeinwirtschaftliche Leistungen an die Post und

 Telekom Austria AG (PTA)                                                                   1,4     Milliarden Schilling,

Zuschüsse zu den Durchtarifierungsverlusten bei den

 Verkehrsverbünden                                                                 rund   650        Millionen Schilling.

An Förderungen sind vorgesehen:

für den Bundesbeitrag zum Wiener U-Bahnbau

 (Schienenverbund)                                                                                 1,5     Milliarden Schilling,

für die Verkehrsförderung                                                       rund     72        Millionen Schilling,

für die Regionalförderung                                                       rund   100        Millionen Schilling und

für die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit nicht

 bundeseigener Haupt- und Nebenbahnen                          rund   425        Millionen Schilling.

Für Zwecke der ITF-Förderung werden rund 74,021 Millionen Schilling an Einnahmen und Ausgaben erwartet.

Die Verminderung der Einnahmen gegenüber dem BVA 1997 resultiert aus dem Wegfall des nur einmalig veranschlagten Konzessionsentgeltes für eine GSM-Lizenz sowie aus der Bestimmung, daß ab 1998 das Entgelt für die Benützung der Eisenbahninfrastruktur von den ÖBB direkt an die SCHIG abzuführen ist.

Für das Budgetkapitel 65 sind im Konjunkturausgleich-Voranschlag 1 031,760 Millionen Schilling eingesetzt:

–   für Investitionen im Aufgabenbereich der fernmeldebehördlichen Tätigkeiten, an nicht bundeseigene Haupt- und Nebenbahnen sowie für Projekte im Bereich der Verkehrsförderung 31,760 Millionen Schilling und

–   für die Bereitstellung der erforderlichen Eisenbahninfrastruktur eine Stabilisierungsquote in Höhe von 1 000 Millionen Schilling.

An der sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten MMag. Dr. Willi Brauneder, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Dr. Martina Gredler, Dr. Irmtraut Karlsson, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Gertrude Brinek, Dr. Martin Graf, Dr. Johann Stippel, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, Dr. Günther Leiner, Elfriede Madl, DDr. Erwin Niederwieser, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Peter Rosenstingl, Mag. Helmut Kukacka, Mag. Helmut Peter, Rudolf Parnigoni, Mag. Reinhard Firlinger, Johann Kurzbauer, Josef Edler, Wolfgang Jung, Ernst Fink, Winfried Seidinger, Franz Lafer und Hermann Mentil.

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Auf Antrag des Abgeordneten Rudolf Parnigoni beschloß der Budgetausschuß daraufhin einstimmig, die Verhandlungen über die Beratungsgruppe zu vertagen.


Nach Wiederaufnahme der Verhandlungen am 31. Oktober 1997 hat der Budgetausschuß bei der Abstimmung die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe X gehörenden Teile des Bundes­voranschlages für das Jahr 1998 in der Fassung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Dr. Ewald Nowotny mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 14: Wissenschaft und Forschung sowie

 dem Kapitel 65: Verkehr und öffentliche Wirtschaft

– samt den zu den Kapiteln 14 und 65 gehörenden Teilen des Konjunkturausgleich-Voranschlages – des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 (841 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1997 10 31

                                Dr. Robert Rada                                               Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                     Obmann

Anlage

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 in 841 der Beilagen

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlags­ansätze wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

Kapitel 14

 

Wissenschaft und Forschung

 

 

 

1/14166

12

Forschungseinrichtungen; Förderungen


   165,989


+2,000


   167,989

1/14200

12

Universitäten: Personalausgaben


10 669,650


–2,000


10 667,650

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

 

910 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (841 und
Zu 841 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1998 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe XI

Kapitel 50: Finanzverwaltung

Kapitel 51: Kassenverwaltung

Kapitel 52: Öffentliche Abgaben

Kapitel 53: Finanzausgleich

Kapitel 54: Bundesvermögen

Kapitel 55: Pensionen (Hoheitsverwaltung)

Kapitel 59: Finanzschuld, Währungstauschverträge


Der Budgetausschuß hat die in der Beratungsgruppe XI zusammengefaßten finanzgesetzlichen Ansätze des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 am 31. Oktober 1997 unter Vorsitz des Ausschußobmanns Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.

Die Gruppe Finanzen umfaßt:

 

 

BVA 1998

Kap.

Bezeichnung

Ausgaben

Einnahmen

 

 

Millionen Schilling

Allgemeiner Haushalt

 

 

50

Finanzverwaltung..............................................................

43 409

19 113

51

Kassenverwaltung............................................................

4 683

15 599

52

Öffentliche Abgaben........................................................

162

450 659

53

Finanzausgleich.................................................................

42 927

5 083

54

Bundesvermögen..............................................................

16 528

24 109

55

Pensionen (Hoheitsverwaltung).....................................

73 159

18 153

59

Finanzschuld, Währungstauschverträge......................

104 376

11 844

 

 

285 244

544 560

Ausgleichshaushalt

 

 

51

Kassenverwaltung............................................................

75 000

75 000

54

Bundesvermögen .............................................................

59

Finanzschuld, Währungstauschverträge......................

157 021

224 331

 

 

232 021

299 331

Der Bundesvoranschlag wird gemäß Bundeshaushaltsgesetz, BGBl. Nr. 213/1986, in der geltenden Fassung in einen allgemeinen Haushalt und in einen Ausgleichshaushalt gegliedert.

Der Ausgleichshaushalt umfaßt die Einnahmen aus der Aufnahme und die Ausgaben für die Rückzahlung von Finanzschulden und zur vorübergehenden Kassenstärkung eingegangenen Geldverbindlichkeiten bzw. die Tilgungszahlungen auf Grund von ÖIAG-Finanzierungsgesetzen, der allgemeine Haushalt die übrigen Einnahmen und Ausgaben.

Zu den einzelnen Kapiteln wäre zu bemerken:

1. Kapitel 50 “Finanzverwaltung”

Kapitel 50 beinhaltet den Personal- und Sachaufwand und die Verwaltungseinnahmen des Bundes­ministeriums für Finanzen, der Finanzlandesdirektionen einschließlich der Finanz- und Zollämter, des Bundespensionsamtes, der Finanzprokuratur, des Hauptpunzierungs- und Probieramtes sowie die Kosten für Personal des Österreichischen Postsparkassenamtes, der Österreichischen Salinen AG, des Amtes der Münze Österreich und des Amtes der Post und Telekom AG und deren Refundierung.

2. Kapitel 51 “Kassenverwaltung”

Bei diesem Kapitel sind im allgemeinen Haushalt Ausgaben in Höhe von 4 683 Millionen Schilling und Einnahmen in Höhe von 15 599 Millionen Schilling vorgesehen.

Im Ausgleichshaushalt sind für Kassenstärkungsmaßnahmen ausgaben- und einnahmenseitig je 75 Milliarden Schilling vorgesehen.

An Zahlungen von der EU sind 12,7 Milliarden Schilling veranschlagt.

3. Kapitel 52 “Öffentliche Abgaben”

Die Bruttoeinnahmen an Öffentlichen Abgaben werden mit 666,2 Milliarden Schilling veranschlagt. Durch Überweisungen an Länder, Gemeinden und Fonds (185,0 Milliarden Schilling) sowie an die EU (30,5 Milliarden Schilling) verbleiben dem Bund 450,7 Milliarden Schilling.

4. Kapitel 53 “Finanzausgleich”

Auf Grund der für 1998 geltenden finanzausgleichsrechtlichen Bestimmungen sind hier die Leistungen und Zuschüsse an Länder und Gemeinden und die damit zusammenhängenden Einnahmen veranschlagt. Weiters ist die Gebarung des Katastrophenfonds veranschlagt.

Für das Jahr 1998 sind Ausgaben in Höhe von 42,9 Milliarden Schilling und Einnahmen in Höhe von 5,1 Milliarden Schilling veranschlagt.

5. Kapitel 54 “Bundesvermögen”

Bei diesem Kapitel werden die Ausgaben und Einnahmen des Bundes im Zusammenhang mit Kapitalbeteiligungen und Darlehen an Unternehmungen, an denen der Bund beteiligt ist, sowie Haftungsübernahmen und besonderen Zahlungsverpflichtungen veranschlagt.

Die Ausgaben für das Jahr 1998 sind in Höhe von 16,5 Milliarden Schilling und Einnahmen in Höhe von 24,1 Millionen Schilling vorgesehen.

Erlöse aus der Veräußerung von Anteilsrechten des Bundes sind mit 3,0 Milliarden Schilling budgetiert.

6. Kapitel 55 “Pensionen (Hoheitsverwaltung)”

Beim gegenständlichen Kapitel werden die Pensionen für Bedienstete der Hoheitsverwaltung, die Ersätze für Pensionen der Landeslehrer und der Österreichischen Bundesbahnen sowie der Post- und Telekom Austria AG, die Pensionen für sonstige Bedienstete, Geldaushilfen sowie die damit in Zusammenhang stehenden Einnahmen des Bundes veranschlagt.

Der Bundesvoranschlag 1998 sieht Ausgaben in Höhe von 73,2 Milliarden Schilling und Einnahmen in Höhe von 18,2 Milliarden Schilling vor.

7. Kapitel 59 “Finanzschuld”

Für Zinsen und Aufgeld sind im allgemeinen Haushalt brutto mit 101,0 Milliarden Schilling veranschlagt, für sonstigen Aufwand 3,4 Milliarden Schilling. Im Ausgleichshaushalt sind für Tilgungen brutto 157,0 Milliarden Schilling bereitgestellt. Die wirtschaftliche Belastung des Bundes beträgt jedoch netto bei den Zinsen 92,6 Millionen Schilling und bei den Tilgungen 147,3 Millionen Schilling. Einnahmenseitig sind für Schuldaufnahmen gemäß Art. II BFG 214,6 Milliarden Schilling veranschlagt.

An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloß, beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Hans Peter Haselsteiner, Dr. Ewald Nowotny, Dr. Alexander Van der Bellen,  Hermann Böhacker, Jakob Auer, Marianne Hagenhofer, Peter Rosenstingl, Mag. Dr. Josef Höchtl, Hermann Mentil sowie Ing. Mag. Erich L. Schreiner.

Der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler  und Dr. Ewald Nowotny brachten Abände­rungsanträge zu den Kapiteln 50, 51, 52, 53, 54 und 59 sowie einen Zusatzantrag, der die Einfügung eines neuen Kapitels 57 zum Inhalt hat, ein.

Bei der Abstimmung am 31. Oktober 1997 hat der Budgetausschuß die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe XI gehörenden Teile des Bundesvoranschlages in der Fassung der oben erwähnten Anträge der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Dr. Ewald Nowotny mit Stimmenmehrheit angenommen.

Diesen Anträgen waren folgende Begründungen beigegeben:

Zum Kapitel 50:


Erhöhung der Mittel zum Aufbau eines EDV-Systems, um den gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können.

Zum Kapitel 51:

Aus der für Zwecke der Parlamentsdirektion gebildeten Rücklage (Konto 2985 Ugl. 025) wird ein Betrag von 8 Millionen Schilling entnommen, um den Austausch von EDV-Geräten zu ermöglichen.

Veranschlagung der im Jahre 1998 zu erwartenden Rückflüsse aus dem Europäischen Sozialfonds.

2

Zum Kapitel 52:

Die Erhöhungen der Versicherungssteuern ergeben sich durch die Vorverlegung der gesetzlichen Fälligkeitstage für die Abfuhr der Versicherungssteuern durch das 3. Budgetbegleitgesetz.

2/528: Die Änderungen sind bedingt durch die FAG-Verhandlungen.

2/529: Die per 1. Dezember 1997 erfolgende Abrechnung der MWSt- und BSP-Zahlen für 1996 wird voraussichtlich eine Gutschrift ergeben, sodaß dieser Tendenz folgend auch die im Jahr 1998 erfolgende Abrechnung 1997 eine Reduzierung des für Abrechnungen aus den Vorjahren vorgesehenen Betrages zuläßt.

Zum Kapitel 53:

Ergebnisse der FAG-Verhandlungen.

Zum Kapitel 54:

VA-Ansatz 1/54108:

Aufwendungen (Spesen) im Zusammenhang mit der Veräußerung von Bundesvermögen.

VA-Ansatz 2/54624:

Höheres Fruchtgenußentgelt im Zusammenhang mit Art. I § 11 des Infrastrukturfinanzierungsgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 113.

Zum Kapitel 57:

Die Schaffung des neuen Kapitels 57 ergibt sich aus der Novellierung des Bundesfinanzierungsgesetzes (§ 2 Abs. 1 Z 10).

Zum Kapitel 59:

Markttechnisch können Währungstauschverträge im Nachhang zu jedem Finanzierungsinstrument reali­siert werden. Die gegenständlichen Ergänzungen erlauben die verrechnungstechnisch korrekte Dar­stellung dieser Maßnahmen in inländischer und fremder Währung. Infolge Auflösung des Null­kuponfonds werden höhere Rücküberweisungen erwartet.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 50: Finanzverwaltung,

 dem Kapitel 51: Kassenverwaltung,

 dem Kapitel 52: Öffentliche Ausgaben,

 dem Kapitel 53: Finanzausgleich,

 dem Kapitel 54: Bundesvermögen,

 dem Kapitel 55: Pensionen (Hoheitsverwaltung) und

 dem Kapitel 59: Finanzschuld, Währungstauschverträge

des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 (841 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen sowie

dem angeschlossenen Kapitel 57: sonstige Finanzierungen und Veranlagungen wird die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1997 10 31

                                 Heinz Gradwohl                                               Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                     Obmann

Anlage

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 in 841 der Beilagen

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlags­ansätze wie folgt zu ändern bzw. ein neues Kapitel 57 einzufügen:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

Kapitel 50

 

Finanzverwaltung

 

 

 

1/50128

43

Bundes-Wertpapierauf­sicht (BWA)


32,000


+   10,000


42,000

Kapitel 51

 

Kassenverwaltung

 

 

 

2/51218

43

Entnahme aus allgemeiner Rücklage (veranschlagt)


0,001


+    8,000


8,001

2/51305

43

Europäischer Sozialfonds
(EU)


0,001


+1 289,000


1 289,001

Kapitel 52

 

Öffentliche Abgaben

 

 

 

2/52644

43

Versicherungssteuer

9 800,000

+  600,000

10 400,000

2/52645

43

Motorbezogene Versiche­rungssteuer


8 600,000


+  900,000


9 500,000

2/528

 

Ab Überweisungen (I):

 

 

 

2/52804

 

Ertragsanteile der Länder
und Gemeinden


165 154,281


–  473,816


164 680,465

 

43

 

165 113,961

–  473,816

164 640,145

2/52820

21

Umsatzsteueranteil für
Gesundheitsförderung



+  100,000


100,000

2/52894

43

An den Katastrophenfonds

3 677,472

+  195,264

3 872,736

2/529

 

Ab Überweisungen (II):

 

 

 

2/52904

43

Beitrag zur Europäischen
Union


30 500,000


–  300,000


30 200,000

Kapitel 53

 

Finanzausgleich

 

 

 

1/53017

43

Finanzkraftstärkung der Gemeinden


1 060,100


–    2,174


1 057,926

1/53037

43

Bundesbahn-Betriebs-
stättengemeinden


100,000


–  100,000


534

 

Katastrophenfonds (zweckgebundene Gebarung):

 

 

 

1/53408

43

Schäden im Vermögen privater Personen


138,124


–    0,642


137,482

1/53418

43

Zahlungen an Länder

385,399

–    0,062

385,337

 

 

 

 

 

 

1/53428

43

Schäden im Vermögen der Gemeinden


297,140


–    0,101


297,039

1/53458

43

Schäden im Vermögen des Bundes


286,558


–   44,512


242,046

1/53468

43

Vorbeugung gegen Hoch­wasser- und Lawinen-
schäden



2 370,251



+  240,581



2 610,832

2/53400

43

Dotierung des Kata­strophenfonds


3 728,474


+  195,264


3 923,738

Kapitel 54

 

Bundesvermögen

 

 

 

1/541

 

Kapitalbeteiligung (Sonstiger Aufwand):

 

 

 

1/54108

43

Aufwendungen

1,057

+   90,000

91,057

2/54624

43

Fruchtgenußentgelte und
Abgeltung


970,000


+  100,000


1 070,000

Kapitel 57

 

Sonstige Finanzierungen und Veranlagungen

 

 

 

570

 

Titrierte Finanzschuld in inländischer Währung:

 

 

 

5700

 

Anleihen:

 

 

 

1/57008

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/57009

43

Tilgung

+    0,001

0,001

5701

 

Bundesobligationen:

 

 

 

1/57018

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/57019

43

Tilgung

+    0,001

0,001

5708

 

Bundesschatzscheine:

 

 

 

1/57088

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/57089

43

Tilgung

+    0,001

0,001

571

 

Nicht titrierte Finanz­schuld in inländischer Währung:

 

 

 

5710

 

Kredite und Darlehen von Vertragsversicherungs-
unternehmungen:

 

 

 

1/57108

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/57109

43

Tilgung

+    0,001

0,001

5711

 

Kredite und Darlehen von
Kreditunternehmungen:

 

 

 

1/57118

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/57119

43

Tilgung

+    0,001

0,001

5712

 

Kredite und Darlehen von Gebietskörperschaften:

 

 

 

1/57128

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/57129

43

Tilgung

+    0,001

0,001

5714

 

Sonstige Kredite und Darlehen:

 

 

 

1/57148

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/57149

43

Tilgung

+    0,001

0,001

572

 

Zahlungen in inländischer Währung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5724

 

Kredite und Darlehen:

 

 

 

1/57248

43

Sonstige Ausgaben

+    0,001

0,001

7/57249

43

Kapitalauszahlung

+    0,001

0,001

573

 

Titrierte Finanzschuld in fremder Währung:

 

 

 

5730

 

Anleihen:

 

 

 

1/57308

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/57309

43

Tilgung

+    0,001

0,001

5731

 

Schuldverschreibungen:

 

 

 

1/57318

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/57319

43

Tilgung

+    0,001

0,001

5744

 

Nicht titrierte Finanz­schuld in fremder Währung:

 

 

 

1/57448

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/57449

43

Tilgung

+    0,001

0,001

575

 

Ausgaben aus Währungs­tauschverträgen (Direkt-
zahlung):

 

 

 

5750

 

Anleihen in fremder Währung:

 

 

 

1/57508

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/57509

43

Tilgung

+    0,001

0,001

5751

 

Schuldverschreibungen in fremder Währung:

 

 

 

1/57518

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/57519

43

Tilgung

+    0,001

0,001

5754

 

Kredite und Darlehen in fremder Währung:

 

 

 

1/57548

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/57549

43

Tilgung

+    0,001

0,001

5755

 

Anleihen in inländischer Währung:

 

 

 

1/57558

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/57559

43

Tilgung

+    0,001

0,001

5756

 

Bundesobligationen und Bundesschatzscheine in inländischer Währung:

 

 

 

1/57568

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/57569

43

Tilgung

+    0,001

0,001

5757

 

Kredite und Darlehen in inländischer Währung:

 

 

 

1/57578

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/57579

43

Tilgung

+    0,001

0,001

5758

 

Finanzschuld in inländischer Währung:

 

 

 

7/57589

43

Kapitalzahlung

+    0,001

0,001

5759

 

Finanzschuld in fremder Währung:

 

 

 

7/57599

43

Kapitalzahlung

+    0,001

0,001

 

 

 

 

 

 

576

 

Ausgaben aus Währungs­tauschverträgen:

 

 

 

5760

 

Anleihen in fremder Währung:

 

 

 

1/57608

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/57609

43

Tilgung

+    0,001

0,001

5761

 

Schuldverschreibungen in fremder Währung:

 

 

 

1/57618

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/57619

43

Tilgung

+    0,001

0,001

5764

 

Kredite und Darlehen in fremder Währung:

 

 

 

1/57648

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/57649

43

Tilgung

+    0,001

0,001

5765

 

Anleihen in inländischer Währung:

 

 

 

1/57658

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/57659

43

Tilgung

+    0,001

0,001

5766

 

Bundesobligationen und Bundesschatzscheine in
inländischer Währung:

 

 

 

1/57668

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/57669

43

Tilgung

+    0,001

0,001

5767

 

Kredite und Darlehen in inländischer Währung:

 

 

 

1/57678

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/57679

43

Tilgung

+    0,001

0,001

577

 

Zahlungen in fremder Währung:

 

 

 

5774

 

Kredite und Darlehen:

 

 

 

1/57748

43

Sonstige Ausgaben

+    0,001

0,001

7/57749

43

Kapitalauszahlung

+    0,001

0,001

578

 

Pauschalvorsorge und Devisentermingeschäfte:

 

 

 

5783

 

Kreditoperationen nach Voranschlagserstellung
(PV):

 

 

 

1/57838

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/57839

43

Tilgung

+    0,001

0,001

5785

 

Devisentermingeschäfte:

 

 

 

1/57858

43

Aufwendungen

+    0,001

0,001

7/57859

43

Aufwendungen (B)

+    0,001

0,001

579

 

Sonstiger Aufwand:

 

 

 

1/57908

43

Aufwendungen

+    0,001

0,001

1/57948

43

Auszahlung der Veranla-
gungserträge



+    0,001


0,001

57

 

Sonstige Finanzierungen und Veranlagungen:

 

 

 

570

 

Titrierte Finanzschuld in inländischer Währung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5700

 

Anleihen:

 

 

 

2/57006

43

Erfolgswirksame Einnahmen



+    0,001


0,001

8/57009

43

Erlöse – Anleihen

+    0,001

0,001

5701

 

Bundesobligationen:

 

 

 

2/57014

43

Erfolgswirksame Einnahmen



+    0,001


0,001

8/57019

43

Erlöse – Bundesobliga­tionen



+    0,001


0,001

5708

 

Bundesschatzscheine:

 

 

 

2/57084

43

Erfolgswirksame Einnahmen



+    0,001


0,001

8/57089

43

Erlöse – Bundesschatz­scheine



+    0,001


0,001

571

 

Nicht titrierte Finanz­schuld in inländischer
Währung:

 

 

 

5710

 

Kredite und Darlehen von Vertragsversicherungs-
unternehmungen:

 

 

 

2/57104

43

Erfolgswirksame Einnahmen



+    0,001


0,001

8/57109

43

Erlöse – Kredite und Dar-
lehen von Vertragsver-
sicherungsunterneh­mungen







+    0,001




0,001

5711

 

Kredite und Darlehen von Kreditunternehmungen:

 

 

 

2/57114

43

Erfolgswirksame Einnahmen



+    0,001


0,001

8/57119

43

Erlöse – Kredite und Dar-
lehen von Kreditunter-
nehmungen





+    0,001



0,001

5712

 

Kredite und Darlehen von Gebietskörperschaften:

 

 

 

2/57124

43

Erfolgswirksame Einnahmen



+    0,001


0,001

8/57129

43

Erlöse – Kredite und Dar-
lehen von Gebietskörper-
schaften





+    0,001



0,001

5714

 

Sonstige Kredite und Dar­lehen:

 

 

 

2/57144

43

Erfolgswirksame Einnahmen



+    0,001


0,001

8/57149

43

Erlöse – Sonstige Kredite und Darlehen



+    0,001


0,001

572

 

Zahlungen in inländischer Währung:

 

 

 

5724

 

Kredite und Darlehen:

 

 

 

2/57244

43

Zinsen und Aufgeld

+    0,001

0,001

8/57249

43

Kapitalrückzahlung

+    0,001

0,001

 

 

 

 

 

 

573

 

Titrierte Finanzschuld in fremder Währung:

 

 

 

5730

 

Anleihen:

 

 

 

2/57306

43

Erfolgswirksame Einnahmen



+    0,001


0,001

8/57309

43

Erlöse – Anleihen

+    0,001

0,001

5731

 

Schuldverschreibungen:

 

 

 

2/57316

43

Erfolgswirksame Einnahmen



+    0,001


0,001

8/57319

43

Erlöse – Schuldverschrei­bungen



+    0,001


0,001

574

 

Nicht titrierte Finanz­schuld in fremder Währung:

 

 

 

5744

 

Kredite und Darlehen:

 

 

 

2/57444

43

Erfolgswirksame Einnahmen



+    0,001


0,001

8/57449

43

Erlöse – Kredite und Dar-
lehen



+    0,001


0,001

575

 

Ausgaben aus Währungs-
tauschverträgen (Direkt-
zahlungen):

 

 

 

5750

 

Anleihen in fremder Währung:

 

 

 

2/57506

43

Zinsen und Aufgeld

+    0,001

0,001

8/57509

43

Kapital

+    0,001

0,001

5751

 

Schuldverschreibungen in fremder Währung:

 

 

 

2/57516

43

Zinsen und Aufgeld

+    0,001

0,001

8/57519

43

Kapital

+    0,001

0,001

5754

 

Kredite und Darlehen in fremder Währung:

 

 

 

2/57546

43

Zinsen und Aufgeld

+    0,001

0,001

8/57549

43

Kapital

+    0,001

0,001

5755

 

Anleihen in inländischer Währung:

 

 

 

2/57556

43

Zinsen und Aufgeld

+    0,001

0,001

8/57559

43

Kapital

+    0,001

0,001

5756

 

Bundesobligationen und Bundesschatzscheine in inländischer Währung:

 

 

 

2/57566

43

Zinsen und Aufgeld

+    0,001

0,001

8/57569

43

Kapital

+    0,001

0,001

5757

 

Kredite und Darlehen in inländischer Währung:

 

 

 

2/57576

43

Zinsen und Aufgeld

+    0,001

0,001

8/57579

43

Kapital

+    0,001

0,001

5758

 

Finanzschuld in inländ­ischer Währung:

 

 

 

8/57589

43

Kapitalforderung

+    0,001

0,001

 

 

 

 

 

 

5759

 

Finanzschuld in fremder Währung:

 

 

 

8/57599

43

Kapitalforderung

+    0,001

0,001

576

 

Ausgaben aus Währungs-
tauschverträgen:

 

 

 

5760

 

Anleihen in fremder Währung:

 

 

 

2/57606

43

Zinsen und Aufgeld

+    0,001

0,001

8/57609

43

Kapital

+    0,001

0,001

5761

 

Schuldverschreibungen in fremder Währung:

 

 

 

2/57616

43

Zinsen und Aufgeld

+    0,001

0,001

8/57619

43

Kapital

+    0,001

0,001

5764

 

Kredite und Darlehen in fremder Währung:

 

 

 

2/57646

43

Zinsen und Aufgeld

+    0,001

0,001

8/57649

43

Kapital

+    0,001

0,001

5765

 

Anleihen in inländischer Währung:

 

 

 

2/57656

43

Zinsen und Aufgeld

+    0,001

0,001

8/57659

43

Kapital

+    0,001

0,001

5766

 

Bundesobligationen und Bundesschatzscheine in inländischer Währung:

 

 

 

2/57666

43

Zinsen und Aufgeld

+    0,001

0,001

8/57669

43

Kapital

+    0,001

0,001

5767

 

Kredite und Darlehen in inländischer Währung:

 

 

 

2/57676

43

Zinsen und Aufgeld

+    0,001

0,001

8/57679

43

Kapital

+    0,001

0,001

577

 

Zahlungen in fremder Währung:

 

 

 

5774

 

Kredite und Darlehen:

 

 

 

2/57744

43

Zinsen und Aufgeld

+    0,001

0,001

8/57749

43

Kapitalrückzahlung

+    0,001

0,001

578

 

Pauschalvorsorge und Devisentermingeschäfte:

 

 

 

2/57848

43

Zinsen und Aufgeld

+    0,001

0,001

8/57849

43

Schuldaufnahmen gemäß Art. II BFG



+    0,001


0,001

5785

 

Devisentermingeschäfte:

 

 

 

2/57854

43

Erfolgswirksame Ein­nahmen



+    0,001


0,001

8/57859

43

Bestandswirksame Ein-
nahmen



+    0,001


0,001

579

 

Sonstige Einnahmen:

 

 

 

2/57904

43

Erfolgswirksame Ein­nahmen



+    0,001


0,001

2/57944

43

Erträge aus Veranla­gungen



+    0,001


0,001

 

 

 

 

 

 

Kapitel 59

 

Finanzschuld, Währungstauschverträge

 

 

1/59148

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

5955

 

Anleihen in inländischer Währung:

 

 

 

1/59558

43

Verzinsung und Aufgeld

+   98,392

98,392

7/59559

43

Tilgung

+    0,003

0,003

5956

 

Bundesobligationen und Bundesschatzscheine in inländischer Währung:

 

 

 

1/59568

43

Verzinsung und Aufgeld

   98,396

–   98,395

0,001

7/59569

43

Tilgung

    0,005

–    0,004

0,001

5957

 

Kredite und Darlehen in inländischer Währung:

 

 

 

1/59578

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/59579

43

Tilgung

+    0,001

0,001

5965

 

Anleihen in inländischer Währung:

 

 

 

1/59658

43

Verzinsung und Aufgeld

+   36,701

36,701

7/59659

43

Tilgung

+    0,001

0,001

5966

 

Bundesobligationen und Bundesschatzscheine in inländischer Währung:

 

 

 

1/59668

43

Verzinsung und Aufgeld

   36,702

–   36,701

0,001

7/59669

43

Tilgung

    0,003

–    0,002

0,001

5967

 

Kredite und Darlehen in inländischer Währung:

 

 

 

1/59678

43

Verzinsung und Aufgeld

+    0,001

0,001

7/59679

43

Tilgung

+    0,001

0,001

5955

 

Anleihen in inländischer Währung:

 

 

 

2/59556

43

Zinsen und Aufgeld

+    0,002

0,002

8/59559

43

Kapital

+    0,001

0,001

5956

 

Bundesobligationen und Bundesschatzscheine in inländischer Währung:

 

 

 

2/59566

43

Zinsen und Aufgeld

    0,004

–    0,003

0,001

8/59569

43

Kapital

    0,003

–    0,002

0,001

5957

 

Kredite und Darlehen in inländischer Währung:

 

 

 

2/59576

43

Zinsen und Aufgeld

+    0,001

0,001

8/59579

43

Kapital

+    0,001

0,001

5965

 

Anleihen in inländischer Währung:

 

 

 

2/59656

43

Zinsen und Aufgeld

+   59,078

59,078

8/59659

43

Kapital

+    0,001

0,001

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5966

 

Bundesobligationen und Bundesschatzscheine in inländischer Währung:

 

 

 

2/59666

43

Zinsen und Aufgeld

   59,080

–   59,079

0,001

8/59669

43

Kapital

    0,003

–    0,002

0,001

5967

 

Kredite und Darlehen in inländischer Währung:

 

 

 

2/59676

43

Zinsen und Aufgeld

+    0,001

0,001

8/59679

43

Kapital

+    0,001

0,001

2/59914

43

Überweisung des Nullkuponfonds


3 300,003


+1 200,000


4 500,003

2. Die durch die Änderungen unter Punkt 1 bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

3. Beim VA-Ansatz 2/52820 ist eine Anmerkung mit folgendem Text anzufügen:

“Korrespondierende Einnahmen beim VA-Ansatz 2/52204. Überweisung an VA-Ansatz 2/17230.”

4. Die Anmerkung zu VA-Ansatz 2/53400 lautet:

“Überweisung vom VA-Ansatz 2/52894 (3 872,736 Millionen Schilling) und Zinsen aus der Veranlagung von Bankguthaben sowie aus Kursgewinnen und Rückzahlungen (51,002 Millionen Schilling). Rücklagenzuführung 50,991 Millionen Schilling beim VA-Ansatz 1/51249. Korrespondierende Ausgaben beim Titel 1/534.”

5. Die Anmerkung zu VA-Ansatz 2/54602 lautet:

“Korrespondierende Ausgaben bei den VA-Ansätzen 1/12003 (0,003 Millionen Schilling), 1/40103 (1,001 Millionen Schilling), 1/60813 (0,001 Millionen Schilling), 1/64633 (0,003 Millionen Schilling), 1/64723 (0,005 Millionen Schilling) und 1/64738 (0,001 Millionen Schilling) mitveranschlagt.”

6. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage lauten die Paragraphen:

5910 “Kredite und Darlehen von Vertragsversicherungsunternehmungen”

5911 “Kredite und Darlehen von Kreditunternehmungen”

sowie die Voranschlagsansätze

8/59109 “Erlöse – Kredite und Darlehen von Vertragsversicherungsunternehmungen”

8/59119 “Erlöse – Kredite und Darlehen von Kreditunternehmungen”.

 

 

910 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (841 und
Zu 841 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1998 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe XII

Kapitel 40: Militärische Angelegenheiten


Der Budgetausschuß hat das Kapitel 40 “Militärische Angelegenheiten” (Beratungsgruppe XII) des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 in seiner Sitzung am 28. Oktober 1997 unter dem Vorsitz des Obmannstellvertreters Ing. Kurt Gartlehner und am 31. Oktober 1997 unter dem Vorsitz des Ausschuß­obmanns Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.

In der Regierungsvorlage zum Bundesfinanzgesetz 1998 sind im Bundesvoranschlag beim Kapitel 40 “Militärische Angelegenheiten” Ausgabenbeträge in der Höhe von 21 407 933 000 S vorgesehen. Gegenüber der Voranschlagsziffer des Jahres 1997 von insgesamt 20 871 000 000 S hat sich der Gesamt­aufwand beim Kapitel 40 um 536 933 000 S erhöht.

An Einnahmen sind im Jahre 1998 538 000 000 S veranschlagt, womit sie sich gegenüber dem Voranschlag des Jahres 1997 um 20 177 000 S erhöhen.

Der Konjunkturausgleich-Voranschlag für das Jahr 1998 sieht in der Stabilisierungsquote Ausgaben in Höhe von 400 000 000 S, in der Konjunkturbelebungsquote 100 000 000 S vor. Der Konjunkturaus­gleich-Voranschlag des Jahres 1997 war in der gleichen Höhe veranschlagt.

Der Voranschlag gliedert sich in:

Titel 400

Bundesministerium für Landesverteidigung

Beim Titel 400 ist der Aufwand für das Bundesministerium für Landesverteidigung (Zentralstelle) veranschlagt:

Personalausgaben (VA-Ansatz 1/40000)............................................................................................ 685 373 000 S

Anlagen (VA-Ansatz 1/40003)..............................................................................................................   52 000 000 S

Bezugsvorschüsse (VA-Ansatz 1/40005)............................................................................................   44 350 000 S

Förderungen (VA-Ansatz 1/40006).......................................................................................................    3 650 000 S

Aufwendungen; Gesetzliche Verpflichtungen (VA-Ansatz 1/40007).............................................   13 520 000 S

Aufwendungen (VA-Ansatz 1/40008).................................................................................................   89 000 000 S

Zahlungen an die BIG (VA-Ansatz 1/40018).......................................................................................   49 933 000 S

Die Personalausgaben wurden entsprechend dem Personalstand unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen budgetiert.

Der Aufwand bei den Anlagen des VA-Ansatzes 1/40003 wurde so dotiert, daß die Kosten für die Anschaffung von EDV-Geräten, Kraftfahrzeugen und Amtsausstattung der Zentralstelle gedeckt sind. Der Mehrbetrag gegenüber 1997 ist wegen der Beschaffung des Kanzleiinformationssystems (KIS) erforderlich.

An Bezugsvorschüssen werden für aktive Bedienstete im Jahre 1998 44 350 000 S bereitgestellt. Hievon sind 13 550 000 S für Wohnzwecke vorgesehen, wobei im Einzelfall Vorschüsse bis zum Betrag von 100 000 S gewährt werden.

Die Geldmittel für Förderungen  werden beim VA-Ansatz 1/40006 bereitgestellt. Die mit 2 000 000 S dotierte zweckgebundene VA-Post für die “Vereinigten Altösterreichischen Militär­stiftungen” darf nur nach Maßgabe der korrespondierenden Einnahmeposten beim VA-Ansatz 2/40000 “Zweckgebundene erfolgswirksame Einnahmen” (Geldbußen und Geldstrafen) verausgabt werden.

Die Ausgaben beim VA-Ansatz 1/40007 enthalten neben den Familienbeihilfen und den Zahlungen für den Mutter-Kind-Paß-Bonus für die Angehörigen der Zentralstelle auch Kosten für Leistungen nach § 58 B-KUVG und § 130 ASVG sowie § 6 Abs. 6 WG.

Mit den Ausgaben beim VA-Ansatz 1/40008 ist der unbedingt erforderliche Betriebsaufwand der Zentralstelle sicherzustellen.

Die beim VA-Ansatz 1/40018 veranschlagten Beträge dienen für Mietenzahlungen der Zentralstelle und der nachgeordneten Dienststellen an die Bundesimmobliengesellschaft.

Titel 401

Heer und Heeresverwaltung

Der Titel 401 beinhaltet den Aufwand für das Heer und die Heeresverwaltung:

Personalausgaben (VA-Ansatz 1/40100)......................................................................................... 9 239 219 000 S

Liegenschaftsankäufe (VA-Ansatz 1/40103)....................................................................................     29 000 000 S

Aufwendungen; Gesetzliche Verpflichtungen (VA-Ansatz 1/40107)......................................... 2 499 033 000 S

Aufwendungen (VA-Ansatz 1/40108)............................................................................................. 8 507 509 000 S

Die Personalausgaben wurden entsprechend dem Personalstand unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen budgetiert.

VA-Ansatz 1/40103
Liegenschaftsankäufe

Die Ausgaben dieses VA-Ansatzes in der Höhe von 29 000 000 S sind zum Erwerb von Schieß- und Übungsplätzen sowie zur Arrondierung und Erweiterung bestehender Übungsplätze vorgesehen. Von diesem Voranschlagsbetrag dürfen jedoch 1 001 000 S nur nach Maßgabe zweckgewidmeter Einnahmen in Anspruch genommen werden.

VA-Ansatz 1/40107
Aufwendungen (Gesetzliche Verpflichtungen)

Der VA-Ansatz 1/40107 in der Höhe von 2 499 033 000 S wurde um 200 344 000 S niedriger veranschlagt als 1997. Die Verringerung ergibt sich vor allem aus der fallenden Anzahl an Zeitsoldaten und der geringeren Aufwendungen beim Aufgabenbereich 22 (Soziale Wohlfahrt).

Der Minderaufwand für Zulagen für Träger des Kärntner-Kreuzes ist auf die altersbedingt geringer werdende Anzahl der Medailleninhaber zurückzuführen.

VA-Ansatz 1/40108
Aufwendungen

Bei diesem VA-Ansatz stehen im Jahre 1998 8 507 509 000 S zur Verfügung. Neben der Instandhaltung bzw. Instandsetzung von vorhandenem Gerät wird auch im Jahre 1998 das Schwer­gewicht auf die Weiterführung der Modernisierung der Ausrüstung gelegt. Die im Budgetjahr möglichen Beschaffungen erfolgen im Planungsrahmen des Budgetprogrammes, wobei insbesondere der bereits vertraglich gebundene Lieferumfang zulaufen kann. Dabei ist dabei vor die Beschaffung von Fernmeldegerät, Radargerät, Abwehrlenkwaffen, Informationstechnologiegerät, Nachtsichtgeräte für GKBF, Splitter­schutz, Mitteln zur Feuerunterstützung, Sanitätsgerät sowie Ausrüstung für internationale Einsätze zu erwähnen.

Im Bereich der Infrastruktur werden die vordringlichsten Baumaßnahmen für Munitionslager und für die Schieß- und Übungsplätze unter Bedachtnahme auf die Sicherheitserfordernisse fortgesetzt. Im Rahmen des Hallenbauprogramms werden auch 1998 weitere Fertigteilhallen beschafft werden.

Im Bereich der Heeresmotorisierung sind beinahe ausschließlich Beschaffungen für den Ersatz auszuscheidenden Gerätes bzw. Modifikationen vorgesehen.

Beim Sanitätsgerät ist vor allem die Beschaffung von Ausstattung für das Heeresspital und die territorialen Sanitätseinrichtungen hervorzuheben.

Bei den für die Beschaffung von Waffen veranschlagten Krediten ist der Ankauf von Gefechtsfeld­lenkwaffen (Panzerabwehr- und Fliegerabwehrlenkwaffen), von Panzerhaubitzen M 109 sowie die Modifikation von vorhandenen Panzerhaubitzen und von 3,5 cm Fliegerabwehrkanonen besonders zu erwähnen. Eine Verbesserung wird bei den schweren Waffen durch die Beschaffung von Fahrernacht­sichtgeräten für Panzerfahrzeuge erreicht. Mit der Beschaffung von Zielzuweisungs- und Tiefflieger­erfassungsradargeräten kann eine wesentliche Kampfwertsteigerung erzielt werden.

Durch die Beschaffung von modernem Ausbildungsgerät wie Schieß- und Gefechtssimulatoren sowie von Geräten für Schieß- und Übungsplätze kann die Ausbildung gefechtsnäher gestaltet und das Einsatzgerät mit dazugehöriger Munition geschont werden, wodurch längerfristig Einsparungen sowie eine geringere Umweltbelastung erreicht werden können.

Im Bereich des Fernmeldewesens wird vor allem auf die Ausstattungsergänzung mit Fernsprechgeräten sowie Mittel für die Aufklärung und Führung Bedacht genommen.

Der weitere Ausbau der Datenverarbeitung dient vor allem der Büroautomation sowie der sparsamen Bewirtschaftung der Versorgungsgüter durch bessere Erfassung des betrieblichen Geschehens.

Im Rahmen des Konjunkturausgleich-Voranschlages für das Jahr 1998 wurde mit einem Betrag von 400 000 000 S in der Stabilisierungsquote und 100 000 000 S in der Konjunkturbelebungsquote Vorsorge getroffen, um vor allem die Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Fernmeldegeräten sowie von Bekleidung und Ausrüstung kurzfristig realisieren zu können.

Titel 402

Heer und Heeresverwaltung (zweckgebundene Gebarung)
Soldatenheime

Die bei diesem VA-Ansatz für die Soldatenheime veranschlagten Beträge können nur nach Maßgabe der korrespondierenden Einnahmeposten beim VA-Ansatz 2/40200 “Soldatenheime (zweckgebundene Einnahmen)” verausgabt werden. Für 1998 wurden 106 200 000 S veranschlagt.

Titel 404

Heeresgeschichtliches Museum, Militärhistorisches Institut

Beim Titel 404 wird der Bedarf des Heeresgeschichtlichen Museums, Militärhistorisches Institut sowie die zweckgebundene Gebarung des Heeresgeschichtlichen Museums veranschlagt:

Personalausgaben (VA-Ansatz 1/40400).............................................................................................. 36 764 000 S

Anlagen (VA-Ansatz 1/40403)................................................................................................................   2 704 000 S

Aufwendungen; Gesetzliche Verpflichtungen (VA-Ansatz 1/40407)..................................................       8 000 S

Aufwendungen (VA-Ansatz 1/40408)...................................................................................................   7 487 000 S

Anlagen zweckgebunden (VA-Ansatz 1/40413)...................................................................................     502 000 S

Aufwendungen zweckgebunden (VA-Ansatz 1/40418)......................................................................   1 201 000 S

Beim VA-Ansatz 1/40403 sind die Ausgaben für die Anschaffung von Museumseinrichtungen sowie Ausgaben für den Erwerb von musealen Objekten für die Sammlung des Heeresgeschichtlichen Museums veranschlagt.

Beim VA-Ansatz 1/40408 werden die Aufwendungen, die zur Aufrechterhaltung des Museumsbetriebes sowie zur Erhaltung der Sammlungsobjekte erforderlich sind, budgetiert.

Die VA-Ansätze der zweckgebundenen Gebarung des HGM sind für 1998 1 703 000 Schilling vorgesehen. Die veranschlagten Beträge dürfen nur nach Maßgabe der korrespondierenden Einnahme­posten beim VA-Ansatz 2/40410 verausgabt werden.

Titel 405

Heeres-Land- und Forstwirtschaftsbetriebe

Beim Titel 405 wird der Bedarf der Heeres-Forstverwaltung Allentsteig veranschlagt:

Personalausgaben (VA-Ansatz 1/40500).............................................................................................. 30 950 000 S

Anlagen (VA-Ansatz 1/40503)................................................................................................................   1 700 000 S

Aufwendungen; Gesetzliche Verpflichtungen (VA-Ansatz 1/40507)...............................................   1 140 000 S

Aufwendungen (VA-Ansatz 1/40508)...................................................................................................   8 690 000 S

Die Ausgaben wurden für das Jahr 1998 mit 42 480 000 S veranschlagt, das sind um 1 695 000 S mehr als Voranschlagsziffern 1997. Der Mehrbetrag ergibt sich aus der geringfügigen Anhebung verschiedener Ansatzsummen.

An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloß, beteiligten sich die Abgeordneten Herbert Scheibner, Anton Gaál, Dr. Karl Maitz, Hans Helmut Moser, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, Rudolf Nürnberger, Andreas Wabl, Walter Murauer, Mag. Herbert Haupt, Ing. Gerald Tychtl, Günther Platter, Dr. Harald Ofner und Wolfgang Jung.


Der Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Bei der Abstimmung am 31. Oktober 1997 hat der Budgetausschuß die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe XII gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 mit Stimmen­mehrheit angenommen.

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 40: Militärische Angelegenheiten – samt dem dazugehörenden Teil des Konjunktur­ausgleich-Voranschlages – des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 (841 der Beilagen) wird die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1997 10 31

                                Walter Murauer                                               Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                     Obmann

 

 

910 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (841 und
Zu 841 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1998 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe XIII

Kapitel 18: Umwelt

Kapitel 19: Jugend und Familie


Der Budgetausschuß hat die in der Beratungsgruppe XIII enthaltenen Kapitel 18 “Umwelt” und 19 “Jugend und Familie” des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 in seinen Sitzungen am 30. und 31. Oktober 1997 in Verhandlung genommen.

Im Bundesvoranschlag 1998 sind beim Kapitel 18 “Umwelt” an Ausgaben 3 888 514 000 S und an Einnahmen 124 099 000 S veranschlagt.

Auf die Personalausgaben entfallen insgesamt 265 047 000 S, hievon sind für das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie (Zentrale) 171 061 000 S und für das Umweltbundesamt 93 986 000 S vorgesehen.

Für den Bereich des Umweltschutzes (ausgenommen Umweltbundesamt) sind insgesamt 3 352 070 000 S vorgesehen; dieser Betrag setzt sich im wesentlichen wie folgt zusammen:

Förderungen                                                   127 000 000 S

Aufwendungen                                              231 910 000 S

Altlastensanierung                                        500 002 000 S

Siedlungswasserwirtschaft                       1 935 000 000 S

Sonstige Umweltmaßnahmen                      556 358 000 S

Die Sachausgaben für das Umweltbundesamt sind mit 124 236 000 S veranschlagt.

Im Bundesvoranschlag 1998 sind beim Kapitel 19 “Jugend und Familie” an Ausgaben 55 561 811 000 S und an Einnahmen 59 234 481 000 S veranschlagt.

Die betragsmäßig bedeutendsten Ausgaben entfallen auf den Familienlastenausgleich.

Die Gebarung des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen sieht 55 391 422 000 S an Ausgaben vor. Von diesen entfallen auf die Familienbeihilfen 31 625 000 000 S, auf den Mutter-Kind-Paß-Bonus und die Kleinkindbeihilfe 210 801 000 S und auf die Schulfahrtbeihilfen und Lehrlingsfahrtenbeihilfen 47 000 000 S. Für die Schülerfreifahrten sind 3 658 870 000 S, für die Lehrlingsfreifahrten 185 698 000 S und für die Schulbücher 1 200 000 000 S vorgesehen.

Beitragsleistungen an Sozialversicherungsträger sind in folgender Höhe vorgesehen:

für die Schülerunfallversicherung.....................................................................................................     60 000 000 S.

für Pensionsbeiträge vom Karenzurlaubsgeld............................................................................... 1 935 142 000 S.

für Teilzeitbeihilfenersatz...................................................................................................................    249 540 000 S.

für Pensionsbeiträge für Pflegepersonen.........................................................................................     95 998 000 S.

für das Wochengeld.......................................................................................................................... 2 864 500 000 S.

für die Betriebshilfe..............................................................................................................................     58 000 000 S.

 

                                                                                                                       insgesamt daher...        5 263 180 000 S.

Weiters ist ein Beitrag zum Karenzurlaubsgeld sowie ein Ersatz an Teilzeitbeihilfe (einschließlich Krankenversicherung) in Höhe von 7 785 421 000 S und für die Wiedereinstellungsbeihilfe ein Betrag von 10 500 000 S für Überweisungen an das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veranschlagt. Für Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Paß sind Kosten in Höhe von 517 000 000 S und für die Unterhaltsvorschüsse 920 000 000 S veranschlagt.


Als Überschuß des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen sind 3 842 950 000 S veranschlagt. Dieser ist an den Reservefonds für Familienbeihilfen zu überweisen.

Für die Jugendförderung sind 99 654 000 S veranschlagt; hievon entfallen auf den Bundesjugendplan 38 400 000 S.

Von den Einnahmen entfallen auf den Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen 55 391 422 000 S, davon insbesondere Dienstgeberbeiträge in Höhe von 39 718 283 000 S.

An der sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer, Dipl.-Ing. Dr. Peter Kappelmüller, Ing. Monika Langthaler, Karlheinz Kopf, Mag. Thomas Barmüller, Hermann Mentil, Georg Oberhaidinger, Georg Wurmitzer, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Hermann Kröll, Otmar Brix, Franz Stampler, Brigitte Tegischer, Dr. Robert Rada, Edith Haller, Dr. Ilse Mertel, Karl Öllinger, Dr. Sonja Moser, Klara Motter, Doris Bures, Katharina Horngacher, Franz Lafer, Hannelore Buder,  Ridi Steibl, Karl Gerfried Müller, Johann Schuster, Gabriele Binder, Franz Riepl und Manfred Lackner.

Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Dr. Ewald Nowotny brachten einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt begründet war:

“§ 39e Abs. 10 der Familienlastenausgleichsgesetznovelle sieht vor, daß Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Absinken der Mutter-Kind-Paß-Untersuchungsfrequenz im Ausmaß von 3 Millionen Schilling jährlich aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen getragen werden sollen. Zur Verrechnung dieser Ausgaben ist die Eröffnung des VA-Ansatzes 1/19388 ,Aufwendungen‘ erforderlich. Die Bedeckung ist beim VA-Ansatz 1/19387 gegeben.”

Bei der Abstimmung am 31. Oktober 1997 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungs­gruppe XIII gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 unter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.

Mit Stimmenmehrheit wurde weiters folgende Ausschußfeststellung beschlossen:

Der Budgetausschuß stellt fest:

Mit Artikel 8 GSVG und 10 BSVG des Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetzes 1997 wird das tägliche Wochengeld (Betriebshilfe) an Mütter, die in der gewerblichen Wirtschaft oder in der Land- und Forstwirtschaft selbständig sind, von 250 S auf 300 S angehoben. Der Aufwand für die Betriebshilfe wird im Ausmaß von 70% aus den Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen getragen.

Der Budgetausschuß stellt somit fest, daß durch die Erhöhung des Taggeldes ein Mehraufwand für das Jahr 1998 von 12 Millionen Schilling entsteht. Dies bewirkt eine Anhebung von 58 Millionen auf 70 Millionen Schilling bei der VA-Post 7313 “Kosten der Betriebshilfe (Teilersatz)”.

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 18: Umwelt sowie

 dem Kapitel 19: Jugend und Familie

des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 (841 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1997 10 31

                                  Josef Schrefel                                                 Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                     Obmann

Anlage

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998 in 841 der Beilagen

1. In der Anlage I (Bundesvoranschlag) der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

Kapitel 19

 

Jugend und Familie

 

 

 

1/1938

 

Sonstige familien­politische Maßnahmen:

 

 

 

1/19387

22

Sonstige Maßnahmen

13 576,103

– 3,000

13 573,103

1/19388

22

Aufwendungen

+ 3,000

   3,000

2. Die durch die Änderungen bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.