922 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag 430/A der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend Aufhebung der Bestimmungen über die Sozialversicherungspflicht von sogenannten Freien Dienstverträgen

Die Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen haben diesen Initiativantrag am 10. April 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, das am 14. März 1997 infolge eines Antrags von 61 Abgeordneten zum Nationalrat erfolgt ist, wurden die Bestimmungen betreffend die Sozialversiche­rungspflicht für sogenannte dienstnehmerähnlich Beschäftigte sowie die Abzugssteuer gemäß § 109a EStG als verfassungswidrig aufgehoben.

Namhafte Steuer- und Sozialexperten machen mittlerweile darauf aufmerksam, daß sich durch die erfolgte Abschaffung der Versicherungspflicht für dienstnehmerähnlich Beschäftigte ein versicherungs­rechtliches Schlupfloch für all jene auftut, die unter das Regime des freien Dienstvertrags fallen: Mittels Abschluß von kumulativen Werkverträgen ist in vielen Fällen ein Ausweichen der als freie Dienstnehmer Beschäftigten aus der Sozialversicherungspflicht möglich geworden.

Weiters handelt es sich bei den vom VfGH bestätigten Bestimmungen insbesondere um jene Paragraphen, die nach Meinung der Höchstrichter auf Grund der Besonderheit der abstrakten Normenkontrolle von den Antragstellern nicht ausreichend begründet wurden. Wie den Ausführungen des VfGH-Referenten, Univ.-Prof. Korinek, in der Öffentlichkeit (,Zeit im Bild 2‘, 8. April 1997) zu entnehmen war, gehen die Verfassungsrichter allerdings davon aus, daß viele der bestätigten Bestimmun­gen der ,Werkvertragsregelung‘ – mittlerweile sollte man besser von einer Freien-Dienstvertrags­regelung sprechen – mittels Individualbeschwerden zu Fall gebracht werden können.

Da es dem Nationalrat, und selbstverständlich nicht dem VfGH, obliegt, durch Klarheit der Vorschriften für eine Vollzugstauglichkeit von Gesetzen zu sorgen, eröffnen die unterzeichneten Abgeordneten mit diesem Antrag die Möglichkeit, für eine sozialversicherungsrechtliche Sanierung der oben bezeichneten Bestimmungen zu sorgen, ehe diese über den kostspieligen und für die BürgerInnen aufwendigen Weg der Individualklage erfolgen wird.“

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 21. Oktober, 24. Oktober, 3. November und 4. November 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Dr. Volker Kier.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger, Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Jörg Haider, Dr. Volker Kier, Karl Öllinger, Heidrun Silhavy, Dipl.-Kfm. Dr. Günther Stummvoll, Reinhart Gaugg, Mag. Herbert Haupt, Mag. Dr. Josef Trinkl, Dr. Elisabeth Pittermann, Sigisbert Dolinschek, Winfried Seidinger, Franz Hums, Karl Donabauer, Helmut Dietachmayr, Edeltraud Gatterer, Ridi Steibl, Edith Haller, Georg Schwarzenberger sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung fand der vorliegende Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 11 04

                        Dr. Elisabeth Pittermann                                                   Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau