955 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


betreffend den Gesundheitsbericht 1997 der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Berichtszeitraum 1993 bis 1995) (III-105 der Beilagen)


Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat dem Nationalrat am 13. November 1997 den Gesundheitsbericht 1997 (Berichtszeitraum 1993 bis 1995) (III-105 der Beilagen) zur geschäfts­ordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

Mit Entschließung vom 16. Dezember 1989 ersuchte der Nationalrat den Gesundheitsminister, alle drei Jahre einen Gesundheitsbericht vorzulegen.

Der Berichtszeitraum des gegenständlichen Berichts erstreckt sich auf die Jahre 1993 bis 1995 und schließt damit unmittelbar an die im vorangegangenen Bericht referierten Jahre 1989 bis 1992 an. Der Abstand des Berichtszeitraumes zum Erscheinungsjahr ist durch den Zeitbedarf für die Zusammenführung und Aufarbeitung des benötigten Datenmaterials bedingt. Bei entsprechender Datenlage wurde aber auch die Weiterentwicklung im Jahre 1996 berücksichtigt. Datenunabhängige Aussagen, insbesondere aber wichtige gesundheitspolitische Entscheidungen, werden bis ins Jahr 1997 dokumentiert. Mit dieser Vorgangsweise soll dem Aktualitätsanspruch des Gesundheitsberichts Rechnung getragen werden.

Den Auftrag zur Erstellung des Gesundheitsberichts an den Nationalrat 1997 erteilte Frau Bundes­ministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer an das Österreichische Bundes­institut für Gesundheitswesen, das eng mit Mitarbeitern des Gesundheitsressorts zusammenarbeitete. Die Endredaktion erfolgte unter Verantwortung der Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Zum Aufbau des Berichts ist auszuführen:

Im Kapitel 2 werden die gesundheitspolitischen Zielsetzungen der österreichischen Bundesregierung für den Berichtszeitraum anhand der Regierungserklärungen vom Dezember 1990 und November 1994 referiert. Aus Aktualitätsgründen bzw. wegen der gesundheitspolitischen Bedeutung wird auch auf die Regierungserklärung vom März 1996 und auf die im Oktober 1996 zwischen Bund und Ländern getroffene Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997 bis 2000 eingegangen. Diese Zielsetzungen bestimmten als Orientierungspunkte die Berichterstattung in den nachfolgenden Kapiteln.

Kapitel 3 bietet eine stark komprimierte, zusammenfassende Standortbestimmung des österreichischen Gesundheitswesens im Berichtszeitraum, abgeleitet aus den nachfolgenden, thematisch ins Detail gehenden Kapiteln.

Kapitel 4 enthält eine gestraffte Darstellung des Gesundheitszustands der österreichischen Bevölkerung anhand ausgewählter Kennzahlen, Statistiken und Untersuchungen.

Kapitel 5 beschäftigt sich mit den Gesundheitsausgaben und stellt insbesondere die Ergebnisse ihrer Neuberechnung vor, die aus Gründen der internationalen Vergleichbarkeit notwendig geworden ist.

Kapitel 6 faßt unter dem Titel „Rechtliche Grundlagen“ die wichtigsten gesetzgeberischen Leistungen mit Bezug zum Gesundheitswesen ab dem Jahr 1993 zusammen.

Die Kapitel 7 und 8 sind der eingehenden Darstellung der einzelnen Tätigkeitsbereiche des Gesundheits­ressorts gewidmet, wobei das umfangreiche Kapitel 7 die verschiedenen Versorgungsbereiche und Kapitel 8 die Ausbildung und Ausbildungsreform in den Gesundheitsberufen behandelt.

Der Gesundheitsausschuß hat den Bericht in seiner Sitzung am 25. November 1997 in Verhandlung genommen.


Vor Eingang in die Debatte beschloß der Gesundheitsausschuß gemäß § 28b Abs. 4 GOG, den gegen­ständlichen Bericht nicht endzuerledigen.

An der sich an die Ausführungen der Berichterstatterin anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger, Klara Motter, Theresia Haidlmayr, Dr. Günther Leiner, Mag. Herbert Haupt, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Rosemarie Bauer, Ridi Steibl, Dr. Erwin Rasinger, Johann Schuster, Dr. Brigitte Povysil, Dr. Elisabeth Pittermann sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch und der Ausschußvorsitzende Abgeordneter Dr. Alois Pumberger.

Bei der Abstimmung hat der Gesundheitsausschuß mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Hause die Kenntnisnahme dieses Berichtes zu empfehlen. Ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Theresia Haidlmayr fand nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Zur Berichterstatterin für das Haus wurde Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den von der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgelegten Gesundheitsbericht 1997 (Berichtszeitraum 1993 bis 1995) (III-105 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 11 25

                         Dr. Elisabeth Pittermann                                                     Dr. Alois Pumberger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann