956 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über die Regierungsvorlage (947 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinderlähmung geändert wird


Das Bundesgesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinderlähmung sieht die Festlegung von Impfaktionen durch das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor.

Nach der jüngsten Impfempfehlung des Obersten Sanitätsrates soll die Poliomyelitisimpfung im Säuglings- und Kleinkindesalter auf den Totimpfstoff (inaktivierter Impfstoff, IPV) umgestellt werden, sobald ein entsprechender Kombinationsimpfstoff (zB Diphtherie–Tetanus–Haemophilus influenzae
b-Polio) verfügbar ist. In diesem Fall sollen Säuglinge und Kleinkinder individuell nach ihrem jeweiligen Alter mit dem Kombinationsimpfstoff geimpft werden.

Es ist davon auszugehen, daß spätestens bis Ende des Jahres 1997 die Voraussetzung, die der Oberste Sanitätsrat für die Umstellung der Impfung gegen Poliomyelitis im Säuglings- und Kleinkindesalter auf den Totimpfstoff (IPV) gefordert hat, nämlich die Verfügbarkeit eines Kombinationsimpfstoffes, erfüllt ist.

Durch die Umstellung des Impfmodus ist es nicht mehr sinnvoll, Kinder, die in der Folge ihre Grundimmunisierung mit dem Kombinationsimpfstoff beginnen werden, in die öffentlichen Impfaktionen nach diesem Bundesgesetz einzubeziehen. Daher wäre das Bundesgesetz über öffentliche Schutz­impfungen gegen übertragbare Kinderlähmung entsprechend zu novellieren. Ab dem Schuleintrittsalter bzw. für Säuglinge und Kleinkinder, deren Grundimmunisierung noch vor der Änderung der Impfstrategie mit dem Poliooralimpfstoff begonnen wurde, soll allerdings am bewährten System der öffentlichen Impfaktionen gegen Poliomyelitis festgehalten werden. Durch Beibehaltung der gut eingeführten oralen Poliomyelitis-Impfung ab dem Schuleintrittsalter soll die hohe Durchimpfungsrate bei den Kindern und Jugendlichen in Österreich aufrechterhalten werden. Dies entspricht auch dem Ziel der WHO, die Poliomyelitis weltweit bis zum Jahr 2000 auszurotten.

Der Gesundheitsausschuß hat die erwähnte Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 25. November 1997 in Verhandlung genommen.

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Klara Motter, Theresia Haidlmayr, Dr. Elisabeth Pittermann, Dr. Brigitte Povysil, Dr. Erwin Rasinger, Mag. Herbert Haupt, Mag. Johann Maier, Dr. Günther Leiner sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch und der Ausschuß­vorsitzende Abgeordneter Dr. Alois Pumberger das Wort.

Bei der Abstimmung würde der in der Regierungsvorlage (947 der Beilagen) enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (947 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1997 11 25

                                Johann Schuster                                                            Dr. Alois Pumberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann