96 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Budgetausschusses


über die Regierungsvorlage (70 und Zu 70 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1996 samt Anlagen

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat am 19. März 1996 die Entwürfe der Bundesfinanzgesetze für das Jahr 1996 und für das Jahr 1997 vorgelegt.

Budgetpolitische Zielsetzung

Die Bundesregierung hat sich das fiskalpolitische Ziel gesetzt, mittelfristig das Budget zu konsolidieren und das Nettodefizit auf unter 3 vH des Bruttoinlandsproduktes zu senken und die im Maastrichter-Vertrag über die Europäische Union festgelegten Konvergenzkritierien für die öffentlichen Haushalte zu erreichen. Bereits 1997 soll das Nettodefizit des Bundes auf 2,7 vH des BIP gesenkt werden.

Bedingt durch eine Reihe von Entwicklungen – rezessionsbedingte Einnahmenausfälle und Ausgabensteigerungen, Ausweitung des Personalaufwandes, Expansion der Familien- und Sozialleistungen, Einnahmenausfälle durch die Steuerreform sowie Kosten des EU-Beitritts – hat sich von 1992 bis 1995 die budgetäre Situation des Bundes erheblich verschlechtert und das Defizit beträchtlich erhöht. Eine Fortführung dieser Entwicklung hätte den budgetpolitischen Handlungsspielraum weiter verringert und zu einer immer höheren Budgetbelastung durch Zinsenzahlungen geführt. Darüber hinaus hätten sich negative Auswirkungen für die Währungspolitik ergeben, welche über höhere Zinssätze wiederum negative Rückwirkungen auf Wirtschaftsentwicklung und das Budget gehabt hätten.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung wurde eine breit angelegte sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite treffende Konsolidierungsstrategie, die auch mit den anderen Gebietskörperschaften und den Sozialpartnern abgestimmt wurde, gewählt. Zwei Drittel der Konsolidierung werden über ausgabenseitige Einsparungsmaßnahmen in den Bereichen Personalausgaben im öffentlichen Dienst, Einsparungen bei familienpolitischen Leistungen, Arbeitslosenversicherung, Pensionsversicherung erzielt. Ein Drittel wird über einnahmenseitige Maßnahmen – Schließen von Steuerlücken, Streichung von Ausnahmebestimmungen, Wegfall von nicht mehr zeitgemäßen Steuersubventionen sowie Einbeziehung von Gas und Strom in die Energiebesteuerung – erzielt. Die Konsolidierung erfolgt sozial ausgewogen, höhere Einkommen tragen mehr bei als niedrigere Einkommen und betrifft alle Einkommensarten und Bevölkerungsgruppen.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Unter dem Eindruck nachlassender Auslandsnachfrage schwächt sich das Wirtschaftswachstum in Österreich 1996 und 1997 ab. Die europaweiten Bemühungen zum Abbau der Budgetdefizite werden die Konjunktur bis in das Jahr 1997 dämpfen. Dennoch geht die EU davon aus, daß es sich derzeit nur um eine Wachstumspause handelt, welche auf Grund guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen 1997 wieder von stärkerem Wachstum abgelöst werden wird. Anfang 1996 treten in Deutschland Steuersenkungen in Kraft, welche über höhere Importe auch auf die Nachbarländer ausstrahlen werden. Für den gesamten OECD-Raum wird für 1996 und 1997 ein Wachstum von jeweils 2,3 vH erwartet, für die EU ergibt sich für 1996 und 1997 ein Wachstum von jeweils knapp unter 2 vH. Die USA werden im gleichen Zeitraum mit jeweils 2,5 vH wachsen, und die osteuropäischen Reformstaaten können mit einem durchschnittlichen realen Wirtschaftswachstum von 4,5 vH rechnen.


In Österreich haben das schleppende Wachstum der Produktion und sparsamer Arbeitskräfteeinsatz – auch im Dienstleistungssektor – einen Rückgang der Beschäftigung zur Folge. Bis 1996 kann dies weitgehend durch den Abbau des Arbeitskräftepotentials durch Frühpensionen aufgefangen werden. Für 1997 ist mit einer Arbeitslosenquote von 5,5 vH (internationale Definition) zu rechnen.

Der Bundesvoranschlag 1996 und 1997 wurde unter Zugrundelegung der Dezemberprognose 1995 des Wirtschaftsforschungsinstitutes erstellt, wobei von folgenden Eckdaten ausgegangen wurde:

Beim Bruttoinlandsprodukt (= BIP) wird 1996 ein reales Wachstum von 1,6 vH und für 1997 von 1,2 vH erwartet. Das nominelle BIP wird 1996 2 449 Milliarden und 1997 2 517 Milliarden Schilling betragen. 1996 werden sowohl die Netto-Masseneinkommen als auch die verfügbaren persönlichen Einkommen nur schwach zunehmen, 1997 werden sie stagnieren. Auf Grund einer abnehmenden Sparquote ergibt sich daraus für den privaten Konsum ein reales Wachstum von 1,5 vH für 1996 und 1 vH im Jahre 1997. Die Warenexporte sollen 1996 und 1997 nominell jeweils um 7,1 vH zunehmen, real wird die Zuwachsrate jeweils 6 vH betragen. Die Warenimporte werden 1996 und 1997 nominell um 4 vH zunehmen. Für die Leistungsbilanz ergibt sich für 1996 ein Defizit von 35 Milliarden (1,4 vH des BIP) und für 1997 ein Defizit von 20 Milliarden Schilling (das sind 0,8 vH des BIP). Die Arbeitslosenquote wird 1996 4,7 vH und 1997 5,5 vH betragen. Der Anstieg der Verbraucherpreise wird für 1996 mit 2,2 vH und für 1997 mit 1,9 vH prognostiziert.

Auch auf Grund der sich leicht abschwächenden konjunkturellen Entwicklung stand die Bundesregierung bei der Erstellung des Bundesvoranschlages für 1996 und 1997 vor einer großen Herausforderung. Das Budgetdefizit des Bundes soll bis Ende 1997 auf 2,7 vH des BIP reduziert werden.

Die Netto-Kosten des EU-Beitritts für den Bundeshaushalt betragen 1995 1,4 vH des BIP. 1996 und 1997 fallen sie auf 0,8 vH des BIP.

Konjunkturausgleich-Voranschlag

Um im Jahre 1996 bei Bedarf konjunkturbelebende Maßnahmen setzen zu können, ist dem Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1996 ein Konjunkturausgleich-Voranschlag (Anlage II) mit einer Stabilisierungs- und einer Konjunkturbelebungsquote in Höhe von insgesamt rund 5,1 Milliarden Schilling angeschlossen.

Budgetvollzug 1995

Der Bundesvoranschlag 1995 sah ein Defizit von 102,3 Milliarden Schilling oder 4,3 vH des Bruttoinlandsprodukts vor. Der vorläufige Gebarungserfolg weist einen Abgang im Bundeshaushalt von 117,9 Milliarden Schilling oder 5,0 vH des BIP aus. Im Vergleich zum Voranschlag wurden im allgemeinen Haushalt die Ausgaben um rd. 11,8 Milliarden Schilling überschritten und die Einnahmen um rd. 3,9 Milliarden Schilling unterschritten.

Die Überschreitung auf der Ausgabenseite wurde in erster Linie durch höhere Bundeszuschüsse für die Pensionsversicherung (8 Milliarden Schilling), durch vermehrte Beihilfen für Erzeugung und Verwertung von Getreide und anderen landwirtschaftlichen Produkten sowie durch höhere Ausgleichszahlungen im Bereich der Landwirtschaft verursacht.

Auf der Einnahmenseite wurde einerseits der Voranschlag für Veräußerungserlöse um 7,1 Milliarden Schilling unterschritten, weil der Verkauf von Anteilsrechten des Bundes an Unternehmungen nur zum Teil realisiert wurde, andererseits lag das Nettoergebnis bei den öffentlichen Abgaben – trotz geringerer Bruttoeinnahmen – um 4,3 Milliarden Schilling über dem BVA 1995, da die Überweisungen an die Länder und Gemeinden (Ertragsanteile) sowie an die EU wesentlich niedriger waren.

Bundesvoranschlag für das Jahr 1996

Der Bundesvoranschlag für das Jahr 1996 zeigt nachstehende Schlußziffern, die gegenüber dem Bundesvoranschlag für das Jahr 1995 bzw. dem vorläufigen Gebarungserfolg 1995 und dem Erfolg 1994 folgendes Vergleichsbild ergeben:


 

 

Bundesvoranschlag
1996

Bundesvoranschlag
1995

Vorläufiger
Gebarungserfolg
1995


Erfolg 1994

 

in Millionen Schilling


Allgemeiner Haushalt:

 

 

 

 

 Ausgaben..................................................

746 631

752 820

764 581

731 447

 Einnahmen................................................

656 054

650 547

646 678

626 629

Abgang ...

90 578

102 273

117 903

104 818

Ausgleichshaushalt:

 

 

 

 

 Ausgaben..................................................

198 136

214 194

204 840

121 092

 Einnahmen................................................

288 714

316 467

322 743

225 910

Überschuß ...

90 578

102 273

117 903

104 818

Bruttoinlandsprodukt (BIP)

 

 

 

 

in Mrd. S 1)......................................................

2 449,4

2 360,1 2)

2 360,1

2 262,9


Abgang des allgemeinen

 

 

 

 

Haushaltes in vH des BIP..........................

3,7

4,3

5,0

4,6

 

 

 

 

 

 

RUNDUNGSDIFFERENZEN

1) Prognose des WIFO vom Dezember 1995.

2) Bei Berücksichtigung der bei Erstellung des BVA 1995 vorliegenden WIFO-Prognose vom Dezember 1994 (BIP: 2 372,9 Mrd. S) entspricht dies ebenfalls einem Anteil von 4,3 vH.


Der Budgetausschuß hat den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1996 samt dessen Anlagen am 25. März und am 12. April 1996 in Verhandlung gezogen.

Am 25. März 1996 wurde ein Hearing zu den Themenschwerpunkten Budget- und Wirtschafts­politik, Steuern und Wirtschaft, Gesundheit sowie Wissenschaft durchgeführt. Als Experten nahmen Dr. Otto Farny, Univ.-Prof. Dr. Robert Holzmann, Prof. Dr. Gerhard Lehner, Landesrat a. D. Fredy
Mayer, Univ.-Prof. Dr. Georg Pflug, Univ.-Prof. Dr. Kurt Rothschild, Univ.-Prof. Dr. Friedrich Schneider, Dr. Johannes Strohmayer, Dr. Klaus Voget und Dr. Ewald Walterskirchen teil. An der Debatte, die sich an die Ausführungen der Experten anschloß, beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Holger Bauer, Dr. Alexander Van der Bellen, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Eleonora Hostasch, Helmut Haigermoser, Dr. Hans Peter Haselsteiner, Mag. Franz Steindl, Johann Kurzbauer, Hermann Kröll, Hermann Böhacker, Marianne Hagenhofer, Karl Gerfried Müller, Mag. Gilbert Trattner, Dr. Helene Partik-Pablé, Dr. Alois Pumberger, Dr. Günther Leiner, Dr. Gottfried Feurstein, Rosemarie Bauer und Dr. Volker Kier sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima.

Zur Vorbehandlung der Regierungsvorlage wurde am 25. März 1996 ein Unterausschuß gewählt und diesem eine Frist zur Berichterstattung bis 12. April 1996 gesetzt. Zum Obmann des Unterausschusses des Budgetausschusses wurde Abgeordneter Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler, zu Stellvertretern wurden die Abgeordneten Ernst Fink, Ing. Kurt Gartlehner und Mag. Gilbert Trattner gewählt. Die Funktion der Schriftführer übernahmen die Abgeordneten Robert Sigl und Johann Kurzbauer.

Den Beratungen wurden gemäß § 35 Abs. 7 in Verbindung mit § 40 der Geschäftsordnung Mitglieder des Bundesrates im fraktionellen Verhältnis 2 : 2 : 1 sowie im Sinne des § 35 Abs. 7 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 der Geschäftsordnung je ein weiterer Abgeordneter jeder Fraktion mit beratender Stimme beigezogen.

2

Die Verhandlungen im Unterausschuß waren am 29. März sowie vom 10. bis 12. April 1996 wie folgt strukturiert:

Freitag, 29. März                     9 bis 11.30 Uhr      Oberste Organe

                                                                                  Kapitel 01       Präsidentschaftskanzlei

                                                                                  Kapitel 02       Bundesgesetzgebung

                                                                                  Kapitel 03       Verfassungsgerichtshof

                                                                                  Kapitel 04       Verwaltungsgerichtshof

                                                                                  Kapitel 05       Volksanwaltschaft

                                                                                  Kapitel 06       Rechnungshof

                                                  12 bis 15 Uhr         Landwirtschaft

                                                                                  Kapitel 60       Land- und Forstwirtschaft
(einschließlich Konjunkturausgleich-Voran­schlag)

                                                                                  Kapitel 77       Österreichische Bundesforste
(einschließ­lich Kon­junk­tur­ausgleich-Vor­an­schlag)

                                                  15 bis 18 Uhr         Inneres

                                                                                  Kapitel 11       Inneres
(einschließlich Kon­junk­tur­ausgleich-Vor­an­schlag)

Mittwoch, 10. April                 9 bis 12 Uhr        Gesundheit

                                                                                  Kapitel 17       Gesundheit und Konsumentenschutz

                                                  12 bis 15 Uhr         Unterricht

                                                                                  Kapitel 12       Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
(einschließlich Konjukturausgleich-Vor­an­schlag)

                                                  15 bis 18 Uhr         Landesverteidigung

                                                                                  Kapitel 40       Militärische Angelegenheiten
(einschließlich Kon­junk­tur­ausgleich-Vor­an­schlag)

Donnerstag, 11. April             9 bis 12 Uhr        BKA und Frauenangelegenheiten

                                                                                  Kapitel 10       Bundeskanzleramt mit Dienststellen

                                                  12 bis 15 Uhr         Justiz

                                                                                  Kapitel 30       Justiz
(einschließlich Kon­junk­tur­ausgleich-Vor­an­schlag)

                                                  15 bis 18 Uhr         Äußeres

                                                                                  Kapitel 20       Äußeres

Freitag, 12. April                      9 bis 12 Uhr        Wirtschaftliche Angelegenheiten

                                                                                  Kapitel 63       Handel, Gewerbe, Industrie, Fremdenverkehr

                                                                                  Kapitel 64       Bauten und Technik
(einschließlich Kon­junk­tur­ausgleich-Vor­an­schlag)

                                                  12 bis 14 Uhr         Sonstiges

                                                                                  Kapitel 13       Kunst
(einschließlich Kon­junk­tur­ausgleich-Vor­an­schlag)

                                                                                  Kapitel 14       Wissenschaft und Forschung
(einschließlich Kon­junk­tur­ausgleich-Vor­an­schlag)

                                                                                  Kapitel 15       Soziales

                                                                                  Kapitel 16       Sozialversicherung

                                                                                  Kapitel 18       Umwelt

                                                                                  Kapitel 19       Jugend und Familie

                                                                                  Kapitel 50       Finanzverwaltung

                                                                                  Kapitel 51       Kassenverwaltung

                                                                                  Kapitel 52       Öffentliche Abgaben

                                                                                  Kapitel 53       Finanzausgleich

                                                                                  Kapitel 54       Bundesvermögen

                                                                                  Kapitel 55       Pensionen (Hoheitsverwaltung)

                                                                                  Kapitel 59       Finanzschuld, Währungstauschverträge

                                                                                  Kapitel 65       Öffentliche Wirtschaft und Verkehr
(einschließlich Kon­junk­tur­ausgleich-Vor­an­schlag)

                                                                                  Kapitel 71       Bundestheater

                                                                                  Kapitel 75       Alkohol (Monopol)

                                                                                  Kapitel 78       Post- und Telegraphenverwaltung

                                                                                  Text zum Bundesfinanzgesetz, Stellenplan, Fahrzeugplan und Plan für Datenverarbeitungsanlagen für das Jahr 1996

Am 29. März 1996 beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Kohl, der Dritte Präsident des Nationalrates Mag. Dr. Willi Brauneder, Mag. Terezija Stoisits, Peter Schieder, Mag. Herbert Haupt, Anton Leikam, Karl Donabauer, Dr. Elisabeth Hlavac, Georg Wurmitzer, Maria Rauch-Kallat, Dr. Martin Graf und Ute Apfelbeck an der Debatte über den Themenbereich Oberste Organe. Die aufgeworfenen Fragen wurden vom Präsidenten des Nationalrates Dr. Heinz Fischer, vom Präsidenten des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler, den Volksanwälten Mag. Evelyn Messner, Ingrid Korosec und Horst Schender sowie vom Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima beantwortet.

Zum Thema Land- und Forstwirtschaft ergriffen am selben Tag die Abgeordneten Ing. Mathias Reichhold, Matthias Achs, Georg Schwarzenberger, Andreas Wabl, Heinz Gradwohl, Katharina Horngacher, Anna Elisabeth Aumayr, Verena Dunst, Karl Freund, Dr. Stefan Salzl, Otmar Brix, Rudolf Schwarzböck, Rainer Wimmer, Marianne Hagenhofer, Franz Koller und Josef Trenk das Wort. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer beantwortete die an ihn gerichteten Fragen.

Zur Debatte über den Themenbereich Inneres ergriffen die Abgeordneten Robert Elmecker, Paul Kiss, Dr. Helene Partik-Pablé, Matthias Achs, Karl Freund, Herbert Scheibner, Anton Leikam, Walter Murauer, Emmerich Schwemlein, Dr. Karl Maitz, Ludmilla Parfuss, Günter Kiermaier, Franz Lafer und Dipl.-Ing. Max Hofmann das Wort. Der Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem beantwortete die aufgeworfenen Fragen.

An der Debatte am 10. April 1996 beteiligten sich zum Themenbereich Gesundheit die Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger, Dr. Alois Pumberger, Dr. Günther Leiner, Manfred Lackner, Dr. Brigitte Povysil, Rosemarie Bauer, Ing. Erwin Kaipel, Dr. Stefan Salzl, Johann Schuster, Dr. Elisabeth Pittermann, Dr. Udo Grollitsch, Anna Huber, Heidemaria Onodi, Dr. Erwin Rasinger, Theresia Haidlmayr, Mag. Johann Maier, Karl Donabauer, Hannelore Buder, Verena Dunst sowie Annemarie Reitsamer. Die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer beantwortete die an sie gerichteten Fragen.

In der daran anschließenden Debatte zum Themenbereich Unterricht ergriffen die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Susanne Preisinger, Mag. Dr. Josef Höchtl, Karl Öllinger, Dr. Dieter Antoni, Mares Rossmann, Franz Morak, Dr. Robert Rada, Dr. Alfred Brader, Franz Riepl, Verena Dunst, Dr. Gertrude Brinek, Dr. Udo Grollitsch und Brunhilde Fuchs das Wort. Die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer erläuterte die aufgeworfenen Fragen.

In der Debatte zum Themenbereich Landesverteidigung ergriffen die Abgeordneten Anton Gaal, Herbert Scheibner, Dr. Karl Maitz, Ing. Gerald Tychtl, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, Walter
Murauer, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Dr. Udo Grollitsch, Willi Sauer, Rudolf Nürnberger, Dr. Stefan Salzl, Werner Amon, Anton Leikam und Marianne Hagenhofer das Wort. Die aufgeworfenen Fragen wurden vom Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend beantwortet.

In der Sitzung am 11. April 1996 beteiligten sich die Abgeordneten Peter Schieder, Karl Donabauer, Dr. Martin Graf, Dr. Dieter Antoni, Ridi Steibl, Dr. Udo Grollitsch, Mag. Cordula Frieser, Edith Haller, Karlheinz Kopf, Fritz Neugebauer, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Ilse Mertel, Rosemarie Bauer, Mag. Doris Kammerlander, Dr. Elisabeth Hlavac, Dr. Martin Graf und Dr. Günther Kräuter an der Debatte zum Themenbereich Bundeskanzleramt und Frauenangelegenheiten. Die damit verbundenen Fragen wurden vom Bundeskanzler Dipl.-Kfm. Dr. Franz Vranitzky, der Bundesminsterin für Frauenangelegenheiten Dr. Helga Konrad und Staatssekretär Mag. Karl Schlögl beantwortet.

Zum Themenbereich Justiz ergriffen die Abgeordneten Dr. Willi Fuhrmann, Mag. Dr. Maria Fekter, Dr. Liane Höbinger-Lehrer, Doris Bures, Mag. Helmut Kukacka, Dipl.-Kfm. Holger Bauer, Anna Huber, Mag. Dr. Josef Trinkl, Mag. Johann Maier, Josef Schrefel, Gisela Wurm, Edith Haller, Dr. Günther Kräuter, Dr. Walter Schwimmer, Dr. Elisabeth Hlavac und Mag. Terezija Stoisits das Wort. Der Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

An der Debatte zum Themenbereich Äußeres beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Peter Schieder, Ing. Walter Meischberger, Mag. Doris Kammerlander, Mag. Dr. Josef Höchtl, Dr. Alfred Gusenbauer, Herbert Scheibner, Ingrid Tichy-Schreder, Dr. Alois Mock und Hermann Mentil. Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Dr. Wolfgang Schüssel beantwortete die an ihn gerichteten Fragen.

Am 12. April 1996 ergriffen die Abgeordneten Dr. Kurt Heindl, Ing. Leopold Maderthaner, Helmut Haigermoser, Georg Oberhaidinger, Ingrid Tichy-Schreder, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Erhard Koppler, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger, Mares Rossmann, Helmut Dietachmayr, Anton Blünegger, Rudolf Parnigoni, Kurt Eder, Hermann Kröll, Peter Rosenstingl, Mag. Herbert Kaufmann, Maria Rauch-Kallat, Dipl.-Ing. Max Hofmann, Peter Marizzi, Mag. Johann Maier und Karl Gerfried Müller zum Thema Wirtschaftliche Angelegenheiten das Wort. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johannes Ditz nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Zu den unter „Sonstiges“ zusammengefaßten Kapiteln ergriffen die Abgeordneten Erhard Koppler, Hermann Böhacker, Mag. Gilbert Trattner, Peter Rosenstingl, Hermann Mentil, Dr. Ewald Nowotny und Mag. Franz Steindl das Wort. Der Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima beantwortete die Fragen.

Über die Vorlage wurde kein Einvernehmen erzielt. Der Obmann des Unterausschusses Abgeordneter Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler berichtete dem Budgetausschuß am 12. April 1996 über das Ergebnis der Verhandlungen.

 

 

Bei der Abstimmung wurde der Text des Bundesfinanzgesetzes unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Ing. Kurt Gartlehner mehrstimmig angenommen.

Die Anlage I – Bundesvoranschlag 1996 wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny, Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler, Mag. Gilbert Trattner, Dr. Heide Schmidt und Dr. Alexander Van der Bellen sowie mehrerer Abänderungsanträge der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Ing. Kurt Gartlehner einschließlich Gesamtübersichten (Anlagen Ia bis Ic), diese unter Berücksichtigung der angenommenen Abänderungs­anträge, sowie der Konjunkturausgleich-Voranschlag (Anlage II) teils einstimmig, teils mit wechselnden Mehrheiten angenommen. Ein Abänderungsantrag des Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner betreffend das Kapitel 10 fand nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Die Anlage III – Stellenplan für das Jahr 1996 wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Ing. Kurt Gartlehner mit Stimmenmehrheit angenommen.

Die Anlage IV – Fahrzeugplan für das Jahr 1996 wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Ing. Kurt Gartlehner mehrstimmig angenommen.

Ferner wurde die Anlage V – Plan für Datenverarbeitungsanlagen für das Jahr 1996 in der Fassung der Regierungsvorlage vom Ausschuß mehrstimmig beschlossen.

Den vom Ausschuß beschlossenen Abänderungsanträgen – sofern diese nicht lediglich durch die Novelle des Bundesministeriengesetzes 1986 bedingt sind – waren folgende Erläuterungen beigegeben:

Text des Bundesfinanzgesetzes:

Zu Z 1:

Die Änderungen der Schlußsummen sind bedingt durch die Abänderung verschiedener Voranschlagsbeträge des Bundesvoranschlages.

Zu Z 2:

Die Überschreitungsermächtigung für den Voranschlagsansatz 1/17218 soll einen flexibleren Vollzug der betreffenden Gebarung ermöglichen.

Zu Z 4:

Redaktionelle Berichtigung.

Kapitel 02: Bundesgesetzgebung:

Die Abänderungen der Ansätze 1/02107 bis 1/02403 bewirken, daß der Bundesvoranschlag 1996 wieder mit dem der Präsidialkonferenz des Nationalrates zur Kenntnis gebrachten und vom Präsidenten des Nationalrates im Sinne des § 14 Abs. 2 GOG im Einvernehmen mit dem Zweiten und Dritten Präsidenten erstellten und dem Bundesminister für Finanzen erstmals am 19. Juni 1995 übermittelten Voranschlagsentwurf für 1996 übereinstimmt. (Gegenüber diesem Entwurf kam lediglich die Dotierung des Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus hinzu, die nur budgettechnisch dem Parlamentsbudget hinzuzurechnen ist.)

Kapitel 06: Rechnungshof:

Der Rechnungshof soll die von der Bundesregierung vorgeschlagene jährliche zweiprozentige Planstellenkürzung in vollem Umfang mittragen. Dies bedeutet, daß im Planstellenbereich des Rechnungshofes 1996 höchstens 338 und 1997 vorerst höchstens 331 Planstellen besetzt werden dürfen.

Mit den in der Regierungsvorlage betreffend das Kapitel 06 auf der Basis des Erfolges des Haushaltsjahres 1995 erstellten Voranschlagsbeträgen wird aber dem Rechnungshof nicht einmal für einen Personalstand von 331 Mitarbeitern eine budgetäre Bedeckung ermöglicht, weshalb die oben angeführte Abänderung beim Voranschlagsansatz 1/06000 beantragt wird.

Kapitel 15: Soziales:

Auswirkung der Revision der Wirtschaftsprognose auf die Arbeitslosenrate.

Kapitel 51: Kassenverwaltung:

VA-Ansätze 1/51003 und 2/51017:

Die budgetneutrale Änderung begründet sich durch die Möglichkeit des höheren Eigenerwerbes an Bundesanleihen im Rahmen des Tendersystems.

VA-Ansatz 1/51249:

Die Reduzierung der veranschlagten Rücklagenzuführung ergibt sich durch die Änderung der öffentlichen Abgaben.

Kapitel 52: Öffentliche Abgaben:

Auswirkung der Revision der Wirtschaftsprognose auf die Abgaben und die damit zusammenhängenden Gebarungen.

Kapitel 53: Finanzausgleich:

Auswirkung der Revision der Wirtschaftsprognose auf die Abgaben und die damit zusammenhängende Gebarung sowie der FAG-Novelle.

Kapitel 54: Bundesvermögen:

VA-Ansatz 1/54108:

Aufwendungen (Spesen) im Zusammenhang mit der Veräußerung von Bundesvermögen.

VA-Ansatz 2/54187:

Die Auswirkungen der revidierten Wirtschaftsprognose sollen durch verstärkte Veräußerungen von Bundesvermögen ausgeglichen werden.

Kapitel 55: Pensionen (Hoheitsverwaltung):

Auswirkung der Novelle zum Bundesbahngesetz (§ 21 Abs. 3 zweiter Satz).

Kapitel 59: Finanzschuld, Währungstauschverträge:

Die Änderung ergibt sich durch die eingebrachten Abänderungsanträge zum BFG 1996.

Kapitel 60: Land- und Forstwirtschaft:

Auswirkung auf Grund der Änderung der öffentlichen Abgaben.

Kapitel 63: Handel, Gewerbe, Industrie, Fremdenverkehr:

Übertragung der Anteilsrechte der ABA (Austria Business Agency) vom Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr und Bereitstellung höherer Voranschlagsbeträge für die Wirtschafts- und Technologieförderung.

Kapitel 64: Bauten und Technik:

Auswirkung auf Grund der Änderung der Öffentlichen Abgaben.

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1996 in der Fassung der angeschlossenen Abänderungen

sowie dessen

Anlage I – Bundesvoranschlag in der Fassung der angeschlossenen Abänderungen zu den Kapiteln

02: Bundesgesetzgebung

06: Rechnungshof

14: Wissenschaft und Forschung

15: Soziales

17: Gesundheit und Konsumentenschutz

18: Umwelt

19: Jugend und Familie

50: Finanzverwaltung

51: Kassenverwaltung

52: Öffentliche Abgaben

53: Finanzausgleich

54: Bundesvermögen

55: Pensionen (Hoheitsverwaltung)

59: Finanzschuld, Währungstauschverträge

60: Land- und Forstwirtschaft

63: Handel, Gewerbe, Industrie, Fremdenverkehr

64: Bauten und Technik

65: Öffentliche Wirtschaft und Verkehr

Anlagen Ia bis Ic – Gesamtübersichten unter Berücksichtigung der sich aus den obigen Änderungen ./2 bis ./19 ergebenden Abänderungen


Anlage II – Konjunkturausgleich-Voranschlag samt dessen summarischer Aufgliederung in der Anlage IIa

Anlage III – Stellenplan in der Fassung der angeschlossenen Abänderungen

Anlage IV – Fahrzeugplan in der Fassung der angeschlossenen Abänderungen

Anlage V – Plan für Datenverarbeitungsanlagen

(70 und Zu 70 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1996 04 12

                                     Ernst Fink                                                    Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1996 in 70 der Beilagen

1. Im Artikel I lauten die Schlußsummen:

 

Allgemeiner
Haushalt

Ausgleichs-
haushalt

Gesamt-
haushalt

 

Millionen Schilling

Ausgaben

752 476,596

198 135,970

950 612,566

Einnahmen

662 664,549

287 948,017

950 612,566

Abgang

 89 812,047

Überschuß

 89 812,047

2. Im Artikel V Abs. 1 ist nach der Z 40 der Punkt durch einen Strichpunkt zu ersetzen und wird als neue Z 41 eingefügt:

       „41.  beim Voranschlagsansatz 1/17218 bis zur Höhe des Betrages, der sich auf Grund der Überstellung der betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten sowie Angelegenheiten der Kostenbeteiligung des Bundes an der Errichtung, Ausgestaltung und dem Betrieb von Universitätskliniken durch das Bundesministeriengesetz 1996, in der Fassung BGBl. Nr. XXX/1996, durch gleichhohe Einsparungen beim Voranschlagsansatz 1/14208 ergibt.“

3. Im Artikel VII Z 8 lautet der Voranschlagsansatz „1/17218“.

4. Im Artikel VII Z 12 lautet der Voranschlagsansatz „1/18608“.

5. Im Artikel X Abs. 1 Z 2 ist der Voranschlagsansatz „1/14208 (für die VOEST-Alpine Medizintechnik Ges.m.b.H. und den klinischen Aufwand)“ zu streichen und nach dem Voranschlagsansatz 1/15006 der Voranschlagsansatz „1/17218“ einzufügen.

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1996 in 70 der Beilagen

Kapitel 02: Bundesgesetzgebung

1. In der Anlage I (Bundesvoranschlag) sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

1/02107

43

Bundesgesetzgebung;
Nationalrat
Aufwendungen
(Ges. Verpflichtungen)




561,562




15,000




576,562

1/02207

43

Bundesgesetzgebung;
Bundesrat
Aufwendungen
(Ges. Verpflichtungen)




 85,471




 5,000




 90,471

1/02400

43

Bundesgesetzgebung;
Parlamentsdirektion
Personalausgaben



166,877



 15,545



182,422

1/02403

43

Bundesgesetzgebung;
Parlamentsdirektion
Anlagen



 49,006



 20,235



 69,241

2. Die durch die Änderung unter Punkt 1. bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1996 in 70 der Beilagen

Kapitel 06: Rechnungshof

1. In der Anlage I (Bundesvoranschlag) ist der nachfolgende Voranschlagsansatz wie folgt zu
ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

1/06000

43

Rechnungshof
Personalausgaben


212,966


14,768


227,734

2. Die durch die Änderung unter Punkt 1. bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1996 in 70 der Beilagen

Kapitel 14: Wissenschaft und Forschung

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage lautet die Bezeichnung des Titels 140 „Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst“. Weiters ist der Paragraph 1400 „Verwaltungsbereich Wissenschaft und Kunst“ zu eröffnen.

2. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

1/14000

43

Verwaltungsbereich
Wissenschaft und Kunst;
Personalausgaben



  229,400



2 732,200



  227,200

1/14208

 

Universitäten;
Aufwendungen


7 311,586


–2 730,376


4 581,210

 

12

 

7 311,536

–2 730,376

4 581,160

2/14204

 

Universitäten; Erfolgs­wirksame Einnahmen


  336,927


–  176,628


  160,299

 

12

 

  336,926

–  176,628

  160,298

3. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1996 in 70 der Beilagen

Kapitel 15: Soziales

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

1/15057

22

Bundesbeitrag zur Arbeitsmarktpolitik


 2 500,001


+2 257,634


 4 757,635

1551/15

 

Arbeitsmarktpolitik (I):

 

 

 

1/15547

22

Sonderunterstützung

 3 180,558

–  609,044

 2 571,514

1/15557

22

Leistungen nach dem AlVG


41 160,324


+2 123,006


43 283,330

2/15580

22

Arbeitslosen­versicherungsbeiträge
(zweckgeb. Einnahmen)



46 004,886



–  743,672



45 261,214

2/15591

22

Bundesbeitrag zur Arbeitsmarktpolitik


 2 500,001


+2 257,634


 4 757,635

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1996 in 70 der Beilagen

Kapitel 17: Gesundheit und Konsumentenschutz

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze einzufügen bzw. wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

1/17000

 

Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz:

 

 

 

1/17000

 

Zentralleitung:

 

 

 

1/17000

43

Personalausgaben

  182,780

+  002,200

  184,980

1/17217

21

Überweisung an den Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds



5 616,206



–   34,986



5 581,220

1/17218

12

Klinischer Mehraufwand (Universitätskliniken)



+2 730,376


2 730,376

2/17200

 

Bundesministerium; Gesundheitsvorsorge:

 

 

 

2/17294

 

Erfolgswirksame Einnahmen


1 365,362


+  165,714


1 531,076

 

12

 

+  176,628

  176,628

 

21

 

1 365,362

–   10,914

1 354,448

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1996 in 70 der Beilagen

Kapitel 18: Umwelt

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage lautet die Bezeichnung des Titels 180 „Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie“.

2. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

1/18000

43

Personalausgaben

110,222

+30,898

141,120

1/18003

43

Anlagen

 19,024

+ 5,434

 24,458

1/18005

 

Bezugsvorschüsse

  1,235

+ 0,565

  1,800

 

23

 

  0,650

+ 0,350

  1,000

 

43

 

  0,585

+ 0,215

  0,800

1/18007

 

Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)


  1,605


+ 0,334


  1,939

 

22

 

  1,291

+ 0,300

  1,591

 

43

 

  0,314

+ 0,034

  0,348

1/18008

 

Aufwendungen

105,314

+18,695

124,009

2/18000

43

Zweckgebundene erfolgs­wirksame Einnahmen


  0,001


+ 0,002


  0,003

2/18007

43

Bestandswirksame Einnahmen


  0,008


+ 0,008


  0,016

2/18009

 

Bezugsvorschußersätze

  0,438

+ 0,303

  0,741

 

23

 

  0,131

+ 0,062

  0,193

 

43

 

  0,307

+ 0,241

  0,548

3. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1996 in 70 der Beilagen

Kapitel 19: Jugend und Familie

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze einzufügen bzw. wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

1901/00

 

Bundesministerium für Jugend und Familie:

 

 

 

1/19000

43

Personalausgaben

00 049,681

–30,898

18,783

1/19003

43

Anlagen

00 0 5,474

– 5,434

 0,040

1/19005

 

Bezugsvorschüsse

00 0 0,665

– 0,565

 0,100

 

23

 

00 0 0,350

– 0,350

 

43

 

00 0 0,315

– 0,215

 0,100

1/19007

 

Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)


00 0 0,636


– 0,334


 0,302

 

22

 

00 0 0,599

– 0,300

 0,299

 

43

 

00 0 0,037

– 0,034

 0,003

1/19008

 

Aufwendungen

00 052,350

–47,278

 5,072

2/19000

43

Zweckgebundene erfolgs­wirksame Einnahmen


00 0 0,002


– 0,002


2/19007

43

Bestandswirksame Einnahmen


00 0 0,008


– 0,008


2/19009

 

Bezugsvorschußersätze

00 0 0,313

– 0,303

 0,010

 

23

 

00 0 0,062

– 0,062

 

43

 

00 0 0,251

– 0,241

 0,010

19112/1

 

Familienpolitische Maßnahmen:

 

 

 

1/19118

22

Aufwendungen

+28,583

28,583

2/19110

22

Zweckgebundene erfolgs­wirksame Einnahmen



+ 0,001


 0,001

2/19300

 

Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (zweckgeb. Geb.):

 

 

 

2/19300

22

Dienstgeberbeiträge (Sektion A)


38 777,868


+45,480


38 823,348

2/19310

22

Anteil der Einkommen- und Körperschaftsteuer


 4 966,000


–45,480


 4 920,520

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1996 in 70 der Beilagen

Kapitel 50: Finanzverwaltung

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze einzufügen bzw. wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

1/50000

43

Bundesministerium für Finanzen;
Personalausgaben



541,062



+00   1,202



00542,264

1/50008

43

Bundesministerium für Finanzen;
Aufwendungen



191,760



+00  1,200



00192,960

1/50295

 

Bezugsvorschüsse

 28,804

+00 36,420

00 65,224

 

23

 

 13,545

+00  8,760

00 22,305

 

33

 

+00 27,660

00 27,660

1/50830

 

Amt der Post und Telekom Austria AG:

 

 

 

1/50830

33

Personalausgaben

+10 666,700

10 666,700

1/50838

33

Aufwendungen

+00 993,600

00993,600

2/50299

 

Bezugsvorschußersätze

 29,373

+00 37,200

00 66,573

 

23

 

  9,877

+00  9,600

00 19,477

 

33

 

+00 27,600

00 27,600

2/50830

 

Amt der Post und Telekom Austria AG:

 

 

 

2/50830

33

Zweckgebundene erfolgs­wirksame Einnahmen



+00   0,001


00   0,001

2/50834

33

Erfolgswirksame Einnahmen



+11 660,299


11 660,299

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1996 in 70 der Beilagen

Kapitel 51: Kassenverwaltung

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

Kapitel 51

 

Kassenverwaltung:

 

 

 

1/51003

43

Erwerb von Bundestiteln

2 800,001

+2 000,000

4 800,001

1/51249

43

Zuführung an zweck­gebundene Einnahmen-Rücklage



  167,963



–   20,000



  147,963

2/51017

43

Entnahmen aus dem Bundesbesitz


2 600,001


+2 000,000


4 600,001

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1996 in 70 der Beilagen

Kapitel 52: Öffentliche Abgaben

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

2/52000

 

Öffentliche Abgaben:

 

 

 

2/52014

 

Lohnsteuer

162 300,000

–2 300,000

160 000,000

 

22

 

 10 399,193

–   48,531

 10 350,662

 

43

 

151 900,807

–2 251,469

149 649,338

2/52024

 

Kapitalertragsteuer

 

 

 

 

22

 

000 078,060

+    0,010

000 078,070

 

43

 

  3 621,940

–    0,010

  3 621,930

2/52204

43

Umsatzsteuer

210 700,000

–1 700,000

209 000,000

2/52444

43

Mineralölsteuer

 33 500,000

+1 500,000

 35 000,000

2/52800

 

Ab Überweisungen (I):

 

 

 

2/52804

 

Ertragsanteile der Länder und Gemeinden


152 700,162


–1 193,754


151 506,408

 

43

 

152 659,842

–1 193,754

151 466,088

2/52805

43

Steueranteil für die Fonds

  1 352,694

–   10,914

  1 341,780

2/52874

22

An Ausgleichsfonds
für Familienbeihilfen (Anteile)



  4 969,041



–   48,521



  4 920,520

2/52894

43

An den Katastrophenfonds

  3 669,090

–   35,834

  3 633,256

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1996 in 70 der Beilagen

Kapitel 53: Finanzausgleich

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

Kapitel 53

 

Finanzausgleich:

 

 

 

1/53017

43

Finanzkraftstärkung der Gemeinden


 1 005,507


0   7,166


   998,341

1/53027

43

Bedarfszuweisung an Länder



+2 968,736


 2 968,736

1/53097

33

Finanzzuweisungen in Nahverkehrsangelegen­heiten



 1 787,480



+0  73,320



 1 860,800

1/53247

23

Zuschüsse nach § 1 und § 5 WBF-ZG


27 680,865


–3 180,865


24 500,000

1/534

 

Katastrophenfonds
(zweckgeb. Geb.):

 

 

 

1/53408

43

Schäden im Vermögen privater Personen


00 130,253


0   1,272


   128,981

1/53418

43

Zahlungen an Länder

00 365,074

0   3,565

   361,509

1/53428

43

Schäden im Vermögen
der Gemeinden


00 281,419


0   2,748


   278,671

1/53458

43

Schäden im Vermögen
des Bundes


00 229,318


0   2,240


   227,078

1/53468

43

Vorbeugung gegen Hochwasser- und Lawinenschäden



 2 487,026



0  26,009



 2 461,017

2/53400

43

Dotierung des Katastrophenfonds


 3 729,091


0  55,834


 3 673,257

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1996 in 70 der Beilagen

Kapitel 54: Bundesvermögen

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze einzufügen bzw. wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

Kapitel 54

 

Bundesvermögen:

 

 

 

1/54215

36

Österreichische Industrie­holding Aktiengesell­schaft:



+0   0,001


    0,001

1/541   

 

Kapitalbeteiligung (Sonstiger Aufwand):

 

 

 

1/54108

43

Aufwendungen

   61,057

+  100,000

  161,057

2/541   

 

Kapitalbeteiligung (Erlöse):

 

 

 

2/54187

 

Bestandswirksame Einnahmen


4 700,008


+3 800,000


8 500,008

 

38

 

4 700,003

+3 800,000

8 500,003

2/5421  

 

Österreichische Industrie­holding Aktien­gesellschaft:

 

 

 

2/54214

36

Zinsen

+0   0,001

    0,001

2/54219

36

Darlehensrückzahlungen

+0   0,001

    0,001

2/54854

36

Konzessionsabgabe gem. § 9 Poststrukturgesetz



+4 400,000


 4 400,000

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1996 in 70 der Beilagen

Kapitel 55: Pensionen (Hoheitsverwaltung)

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage ist der nachfolgende Voranschlagsansatz wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

Kapitel 55

 

Pensionen (Hoheits­verwaltung):

 

 

 

2/55504

33

Beitrag der österreichi­schen Bundesbahnen

5 110,000

+603,000

5 713,000

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1996 in 70 der Beilagen

Kapitel 59: Finanzschuld, Währungstauschverträge

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage ist der nachfolgende Voranschlagsansatz wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

Kapitel 59

 

Finanzschuld; Währungstausch­verträge:

 

 

 

8/59849

43

Schuldaufnahmen gem. Art. II BFG


123 164,457


–765,889


122 398,568

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1996 in 70 der Beilagen

Kapitel 60: Land- und Forstwirtschaft

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

Kapitel 60

 

Land- und Forstwirtschaft:

 

 

 

1/6083  

 

Wildbach- und Lawinenverbauung
(Mittel des Katastrophen­fonds):

 

 

 

1/60836

34

Bundeszuschüsse für vorbeugende Maßnahmen (zweckgeb. Geb.)



  721,205



–13,629



  707,576

1/6087  

 

Interessentengewässer (Mittel des Katastrophen­fonds):

 

 

 

1/60876

34

Bundesz. f. Bau-, Projektk., Gefahren­zonenpl. (zweckgeb. Geb.)



  338,717



–12,380



  326,337

2/60890

34

Mittel des Katastrophen­fonds (zweckgebundene Einnahmen)



1 508,879



–26,009



1 482,870

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1996 in 70 der Beilagen

Kapitel 63: Handel, Gewerbe, Industrie, Fremdenverkehr

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

Kapitel 63

 

Handel, Gewerbe, Industrie, Fremden­verkehr:

 

 

 

1/6301  

 

Kapitalbeteiligungen:

 

 

 

1/63016

 

Zuschüsse an Unter­nehmungen mit Bundes­beteiligung



 40,000



+ 5,149



 45,149

 

36

 

+ 5,149

  5,149

 

38

 

 40,000

 40,000

1/6311  

 

Tourismus:

 

 

 

1/63116

38

Förderungen

288,647

+61,900

350,547

1/6315  

 

Sonstige Wirtschaft einschließlich Energie­wesen:

 

 

 

1/63156

 

Förderungen

605,891

+81,700

687,591

 

36

 

517,891

+81,700

599,591

1/6317  

 

Technologie- und Forschungsförderung (gewerblich):

 

 

 

1/63176

36

Förderungen

710,857

+24,400

735,257

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1996 in 70 der Beilagen

Kapitel 64: Bauten und Technik

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

Kapitel 64

 

Bauten und Technik:

 

 

 

1/6426  

 

Katastrophenfonds – Beseitigung von Schäden (zweckgeb. Geb.):

 

 

 

1/64268

32

Aufwendungen

228,965

–2,240

226,725

2/64260

32

Katastrophenfonds – Beseitigung von Schäden (zweckgeb. Einn.)



228,965



–2,240



226,725

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1996 in 70 der Beilagen

Kapitel 65: Öffentliche Wirtschaft und Verkehr

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage lautet die Bezeichnung des Kapitels 65 „Verkehr und öffentliche Wirtschaft“, die des Titels 650 „Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst“ und die des Paragraphen 6500 „Verwaltungsbereich Verkehr“.

2. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze einzufügen bzw. wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

Kapitel 65

 

Öffentliche Wirtschaft und Verkehr:

 

 

 

1/65000

43

Verwaltungsbereich Verkehr; Personal­ausgaben



   265,361



–     1,202



264,159

1/65008

43

Verwaltungsbereich Verkehr; Aufwendungen


   103,262


–     1,200


102,062

1/65133

 

Kapitalbeteiligungen

     0,005

+    10,000

 10,005

 

33

 

     0,003

+    10,000

 10,003

1/65225

36

Unternehmungen mit Bundesbeteiligung


     
0,001


–     0,001


1/65266

33

Förderungen an Privat­bahnen


   
449,196


–    10,000


439,196

1/65286

 

Sonstige Förderungen; Förderungen


    14,316


–     5,149


  9,167

 

36

 

     6,255

–     5,149

  1,106

1/65295

 

Bezugsvorschüsse

    38,914

–    36,420

  2,494

 

23

 

     9,392

–     8,760

  0,632

 

33

 

    27,660

–    27,660

1/659   

 

Amt der Post und Telekom Austria AG:

 

 

 

1/65900

33

Personalausgaben

10 666,700

–10 666,700

1/65908

33

Aufwendungen

   993,600

–   993,600

2/65174

33

Konzessionsabgabe

 4 400,000

– 4 400,000

2/6522  

 

Unternehmungen mit Bundesbeteiligung:

 

 

 

2/65224

36

Erfolgswirksame Einnahmen


     0,001


–     0,001


2/65229

36

Unternehmungen mit Bundesbeteiligung


     0,001


–     0,001


2/65299

 

Bezugsvorschußersätze

    38,510

–    37,200

  1,310

 

23

 

     9,790

–     9,600

  0,190

 

33

 

    27,600

–    27,600

2/659   

 

Amt der Post und Telekom Austria AG:

 

 

 

2/65900

33

Zweckgebundene erfolgs­wirksame Einnahmen


     0,001


–     0,001


2/65904

33

Erfolgswirksame Einnahmen


11 660,299


–11 660,299


3. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1996 in 70 und Zu 70 der Beilagen

Anlage III – Stellenplan für das Jahr 1996

Der Stellenplan für das Jahr 1996 wird wie folgt abgeändert:

1.       Teil I. Allgemeiner Teil

1.1.    Im Punkt 2 Abs. 6 wird nach der Wortfolge „. . . . . und „1425 Museen – zweckgebundene Gebarung“ “ das Wort „die“ eingefügt.

1.2.    Im Punkt 3 Abs. 1 letzter Absatz hat die Wortfolge „. . . . . können mit Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppen c bis e und p1 bis p5 besetzt werden.“ richtig zu lauten „. . . . . können mit Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppen a bis e und p1 bis p5 besetzt werden.“.

2.       Die Teile II. bis VI. erhalten in den einzelnen Kapiteln und Planstellenbereichen jene Fassung, wie sie aus der Beilage ersichtlich sind.




































Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1996 in 70 und Zu 70 der Beilagen

Anlage IV – Fahrzeugplan für das Jahr 1996

1. In der Anlage IV „Fahrzeugplan des Bundes für das Jahr 1996“ (II. Abschnitt TZ 1 „Plan der Kraftfahrzeuge“) der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind bei den nachfolgenden Voranschlagsansätzen folgende Änderungen vorzunehmen:

 

 

Personenkraftwagen (Kategorie)

VA-Ansatz

Bezeichnung

von

um

auf

 

 

Anzahl der Fahrzeuge

 

 

 

 

 

1/1000

Bundeskanzleramt; Zentralleitung

15 Kat. III

–2 Kat. III

13 Kat. III

1/180  

Bundesministerium für Umwelt

+1 Kat. Ia

 1 Kat. Ia

1/190  

Bundesministerium für Jugend und Familie


 1 Kat. III


–1 Kat. III


1/6500

Öffentliche Wirtschaft und Verkehr; Zentralleitung


 1 Kat. III


–1 Kat. III


1/6500

Öffentliche Wirtschaft und Verkehr; Zentralleitung


 3 Kat. Ia


–1 Kat. Ia


2 Kat. Ia

2. Die durch diese Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage IV enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.