979 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Budgetausschusses


über die Regierungsvorlage (897 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem weitere Über­schreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 1997 bewilligt werden (2. Budgetüberschreitungsgesetz 1997 – 2. BÜG 1997)

Verschiedene Maßnahmen, die bei der Erstellung des Bundesvoranschlages 1997 nicht voraussehbar bzw. ziffernmäßig nicht abschätzbar waren, sind nunmehr aktuell geworden und bedingen bei ihrer Durch­führung Überschreitungen bei verschiedenen Voranschlagsansätzen des Bundesvoranschlages 1997.

Die wesentliche Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997, BGBl. I Nr. 113, wonach für die Tilgung der Forderungen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) bzw. der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) 77,9 bzw. 5,1 Milliarden Schilling in Ausgabe und in gleicher Höhe als Einnahme (Fruchtgenuß-Entgelt) darzustellen ist. Diese Vorgangsweise ist auf Grund der in den Haushaltsvorschriften des Bundes festgelegten Verrechnungsgrundsätzen erforderlich.

Weitere wesentliche Maßnahmen betreffen Kapitalbeteiligungen an der Gesellschaft des Bundes für industriepolitische Maßnahmen (GBI) (250 Millionen Schilling) und an der Finanzierungsgarantie Gesellschaft mbH (FGG) im Rahmen des Ausbaues zu einer Investitionsgesellschaft (100 Millionen Schilling), weiters für EDV-Ausstattung der Finanzverwaltung (148 Millionen Schilling) und für das Österreichische Forschungszentrum Seibersdorf (100 Millionen Schilling).

Die Durchführung dieser Maßnahmen bedingt Überschreitungen von Ausgabenansätzen des Bundes­voranschlages, wobei ein Teil durch Ausgabenumschichtungen und Mehreinnahmen, der restliche Teil durch Entnahme bzw. Auflösung von Rücklagen Bedeckung finden kann.

Nach der in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Ausdruck kommenden Rechtsauffassung unterliegen die Bestimmungen dieses Gesetzentwurfes im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates.

Der Budgetausschuß hat die erwähnte Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 27. November 1997 in Verhandlung genommen.

In der Debatte ergriffen außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner, Dr. Alexan­der Van der Bellen, Reinhart Gaugg, Ernst Fink und Dipl.-Kfm. Holger Bauer sowie der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger das Wort.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mehrstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (897 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustim­mung erteilen.

Wien, 1997 11 27

                                Rainer Wimmer                                                Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann