997 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (913 der Beilagen): Bundesgesetz über die Veräußerung von beweglichem und unbeweglichem Bundesvermögen


Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr und das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten haben die Veräußerung der für Bundeszwecke entbehrlichen Liegenschaft „Bundes­staatliche Studienbibliothek Linz“ beantragt.

Da bei dieser Verfügung über bewegliches und unbewegliches Bundesvermögen im Hinblick auf die in den Artikeln XI und XII Bundesfinanzgesetz 1997 normierten Wertgrenzen dem Bundesminister für Finanzen keine Veräußerungsgenehmigung zusteht, ist die Einholung einer gesetzlichen Veräußerungsermächtigung erforderlich.

Da es sich im Gegenstand um Verfügungen über Bundesvermögen handelt, steht dem Bundesrat gem. Art. 42 Abs. 5 B-VG keine Mitwirkung zu.

Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Dezember 1997 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Mag. Erich Schreiner, Reinhard Gaugg, Mag. Reinhard Firlinger sowie der Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehr­heit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (913 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1997 12 02

                                    Anna Huber                                                                   Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann