1001/J

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Grollitsch, Dr. Brauneder, Dr. Krüger und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

 

betreffend Zweifel an der Effizienz des im UOG 1993 vorgesehenen Universitätenkuratoriums

 

 

 

Das UOG 1993 (Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten, BGBl. 1993/805) sieht in seinem § 83 die Einrichtung eines Universitätenkuratoriums vor, das als Bindeglied zwischen dem Staat, repräsentiert durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, den Universitäten, aber auch der Wirtschaft und Gesellschaft fungieren soll.

 

Zu den wesentlichsten Aufgaben dieser neuen Institution gehören schwerpunktmäßig:

 

1)      Universitätsübergreifende Entwicklungsplanungen in Forschung und Lehre und Ausar­beitung langfristiger Leitvorstellungen in den Universitäten und auf der universitätsüber­greifenden Ebene.

 

2)      Ausarbeitung von Richtlinien und Erstellung von Gutachten bei

a)    Einrichtung und Auflassung von Studienrichtungen,

b)    Zuweisung und Einziehung von Planstellen sowie

c)    Berufungsverhandlungen für Universitätsprofessoren im Falle von Hausberufungen.

 

3)    Veranlassung von universitätsübergreifenden Evaluierungsmaßnahmen in Forschung und Lehre

 

Das UOG bestimmt weiter, daß das Gremium, welches mit je vier anerkannten "Fachleuten von innerhalb und außerhalb der Universitäten" beschickt werden soll, dem Nationalrat jährlich einen Tätigkeitsbericht vorzulegen habe.

 

Der nunmehr vorliegende erste Tätigkeitsbericht des Universitätenkuratoriums über den Zeitraum vom 20.  Oktober 1994 bis 3 1. Dezember 1995 ist aus freiheitlicher Sicht sehr unverbindlich ausgefallen und weist wenig inhaltliche Substanz auf Zahlreiche Unklarheiten und offene Fragen legen den Verdacht nahe, daß die mit dem UOG 1993 intendierte Autonomie der Universitäten - bedingt durch unklare gesetzliche Formulierungen auf Umwegen staatlicherseits ausgehöhlt werden soll.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft Verkehr- und Kunst

 

ANFRAGE

 

1.    Im Vorfeld von Universitätsbesuchen wurde ein Fragenkatalog zu Strukturen, Besonder­heiten, Stärken und Schwächen ausgearbeitet und den Universitäten übermittelt.  Wie lauten die Fragen konkret und im einzelnen?

 

2.       Gibt es zu diesen Fragen bereits Antworten bzw.  Stellungnahmen seitens der Betroffenen?  Wenn ja, wie lauten diese?

 

3.       An und von welchen Universitäten wurden bereits die als Ziel definierten universitätsüber­greifenden Entwicklungsplanungen und langfristigen Leitvorstellungen konkret ausgear­beitet bzw. dem Universitätenkuratorium vorgestellt?

 

4.       Was ist konkret unter dem Terminus "Fachleute" im Zusammenhang mit der Beschickung des Universitätenkuratoriums zu verstehen?

 

5.       Inwieweit bleiben im Zuge der Bestellung dieser "Fachleute" durch den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung "Sachrationalität" und Objektivität gewahrt bzw. wie kann ministerielle Patronage durch subjektive Interpretation des schwammigen Begriffs "Fach­leute" vermieden werden?

 

6.       Faßt der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung die an ihn ergehenden Gutachten als verbindlich auf?

          Wenn ja, welche Änderungen von Studienrichtungen und Planstellen wurden auf der Basis         von Gutachten des Kuratoriums vorgenommen?

          Wenn nein, warum wurden diesbezügliche Gutachten nicht berücksichtigt?

 

7.       Ist Ihrerseits daran gedacht, die Kompetenzen des Universitätenkuratoriums im Zuge einer Gesetzesnovelle zu heben, um die Wirksamkeit dieses Bindegliedes zwischen Staat und Universitäten zu erhöhen und damit künftig substantiellere Tätigkeitsberichte als jenen, der uns vorliegt, zu ermöglichen?

 

8.       Wann ist damit zu rechnen, daß die für das Kuratoriumsbüro gewidmeten Planposten besetzt werden, und aus welchem Bereich werden die genannten Posten umgewidmet?