1004/J

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Haigermoser und Kollegen

 

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

 

betreffend das Vertriebsverbot des Getränkes "Red Bull" in Italien

 

 

Nach Artikel 30 des EU-Vertrages darf ein Produkt, das in nur einem EU-Land rechtmäßig zugelassen ist, in der gesamten Union frei in Verkehr gebracht werden.  Beschränkungen im Sinne der Volksgesundheit gemäß Artikel 36 müssen wissenschaftlich begründet werden.

 

Das österreichische Erfrischungsgetränk "Red Bull" ist bereits in neun EU-Staaten und in der Schweiz nach strengen Prüfverfahren als Lebensmittel anerkannt worden.

 

Demgegenüber befürchten die italienischen Behörden, daß durch den Konsum der Inhaltsstoffe Koffein und Taurin (eine Aminosäure) "möglicherweise noch nicht abschätzbare Effekte" eintreten könnten.  Mit dieser sicherlich nicht als wissenschaftlich zu bezeichnenden Begründung hat Italien den Vertrieb von "Red Bull" verboten und Restmengen beschlagnahmt.

 

Die EU-Kommisssion prüft derzeit, ob Italien mit diesem Vertriebsverbot gegen den freien Wettbewerb im Binnenmarkt verstößt.

 

Da es nach eigener Aussage des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten eines seiner Hauptanliegen ist den österreichischen Export zu fördern, stellen die unterfertigten Abgeordneten an diesen die folgende parlamentarische

 

 

ANFRAGE

 

 

1.       Welche Schritte werden Sie unternehmen, um den ungehinderten Export des österreichischen Produkts "Red Bull" nach Italien wieder zu ermöglichen?

 

2.       Welchen Zeitrahmen haben Sie sich dafür gesetzt?

 

3.       Welche Maßnahmen werden Sie innerhalb der zuständigen EU-Gremien setzen, um solche, gegen den freien Warenverkehr verstoßende Vorgangsweisen von Mitgliedstaaten in Zukunft überhaupt hintanzuhalten?