1007/J

ANFRAGE

des Abgeordneten Haigermoser und Kollegen

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend die sogenannte 137-er Kommission

 

Nach dem Bericht des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten betreffend Südtirol (III-35 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen) arbeitet derzeit in Südtirol eine Sechser- bzw.  Zwölferkommission, die laut Autonomiestatut vor Erlassung jeder Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut gehört werden muß.  Diese hat sich mit den neuen Staatsvertretern, die durchwegs die italienische Bevölkerung der Region vertreten, von einer Brücke zwischen Minderheit und Zentralregierung zu einem Forum der Diskussion zwischen deutschsprachiger Minderheit und der italienischen Bevölkerung der autonomen Provinzen bzw. der Region gewandelt.

 

Nach Südtiroler Auffassung sollte aber zusätzlich zur gegenständlichen Kommission auch die in der Paketmaßnahme 137 vorgesehene und nach dieser benannte Kommission für grundsätzliche Fragen der Autonomie nach dem Paketabschluß ihre Arbeit aufnehmen.  Diese wurde zwar konstituiert, ist aber bisher nicht zu Arbeitssitzungen zusammengetreten.

 

Nach dem zitierten Bericht ist der Pariser Vertrag "unter einem die Grundlage für das fortbestehende Recht Österreichs, weiter über seine volle Durchführung zu wachen."

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten die folgende parlamentarische

 

ANFRAGE

 

1.    Haben Sie bereits diplomatische Schritte gesetzt, um durchzusetzen, daß die sogenannte

       137-er Kommission auch tatsächlich zu arbeiten beginnt?

 

2.    Falls nein, wann werden Sie dies tun?

 

3.    Werden Sie auch die regelmäßigen Treffen mit Ihrem italienischen Amtskollegen zu diesem

       Zweck benützen oder die "politischen Koordinatoren" in den Außenministerien mit dieser Frage befassen?