1095/J

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Apfelbeck, Dr. Ofner, Rossmann

an den Herrn Bundesminister für Justiz

betreffend die Dauer der Urteilsausfertigungen im Falle BIB

 

 

 

Im Oktober des Vorjahres standen in Graz vier Angeklagte im Zusammenhang mit der BHI vor einem Schöffensenat.  Am 20.  Oktober wurde das Quartett schuldig gesprochen und zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Umgehend wurden dagegen Rechtsmittel eingelegt, das Urteil wurde daher nicht rechtskräftig.  Bis heute gibt es aber noch immer kein schriftlich ausgefertigtes Urteil.

Nach acht Monaten warten die Prozeßparteien daher immer noch auf die Begründung, warum diese vier Angeklagten schuldig gesprochen wurden.

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1.    Warum liegen für die im Zusammenhang mit der BFU-Bank gefällten Urteile noch keine schriftlichen Urteilsausfertigungen vor?

 

2.    Wann werden die schriftlichen Urteilsausfertigungen tatsächlich vorliegen?

 

3.    Aus welchen Gründen kommt es inuner wieder zu derartigen gesetzwidrigen Verzögerungen?

 

4.    Wie hat sich die Quote der verspätet ausgefertigten Urteile in Zivil- und Strafsachen seit 1993 entwickelt?

 

5.    Planen Sie weitere Maßnahmen, um eine Beschleunigung zu erzielen?  Wenn ja, welche?