1117/J

 

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Partik-Pabl@, Lafer

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Schlepperei

 

 

Den Anfragestellern ist bekannt, daß am Freitag den 21.06.1996, 2.00 Uhr, vier Personen wegen illegalen Grenzübertritts, im Rahmen eines Grenzschutzeinsatzes des Bundesheeres im Gebiet Deutsch-Schützen von einem Posten gemeldet wurden.  Kurz darauf fuhr ein roter PKW mit Wiener Kennzeichen entlang einer der Grenze nahegelegenen Straße und rief einige unverständliche Worte Richtung Grenze.  Währenddessen wurden die vier Personen von einer Streifenpatrouille gestellt und nach gültigen Papieren befragt.  Der Lenker des roten PKW versuchte die Soldaten abzulenken, in der Folge stürmten die vier Personen das Fahrzeug und wollten mit dem Lenker flüchten, wobei ein Grenzsoldat versuchte durch Schüsse auf den Hinterreifen des Fahrzeuges dieses zu stoppen.  Bei dieser Aktion hätte der Fahrzeuglenker beinahe einen der Soldaten angefahren.  In Folge kam das Fahrzeug zum Stillstand und die Flüchtigen konnten von weiteren Posten gestellt werden.  Die vier Personen wurden wegen illegalen Grenzübertritts festgenommen.  Der Lenker des Fahrzeuges und dessen Bruder wurden an die Gendarmerie übergeben.  Kurze Zeit später jedoch wurden sie, obwohl der Lenker den Gendarmen schon von derartigen Schleppertätigkeiten bekannt war, mit der Begründung eine Schleppertätigkeit sei erst ab fünf Personen strafbar, wieder auf freien Fuß gesetzt.

 

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

A n f r a g e

 

 

1.    Wie beurteilen Sie den genannten Vorfall?

 

2.    Welche Veranlassungen wurden bezüglich der Fremden, die beim gegenständlichen Grenzübertritt beteiligt waren, sowie den beteiligten Österreichern bisher getroffen?

 

3.    Wurde hinsichtlich der Fremden von einer Ausweisung gern. § 17 Abs. 1 Zi.6 FremdenG Gebrauch gemacht?

 

4.    Würden Sie eine Gesetzesinitiative gutheißen, die den Tatbestand der Schlepperei schon bei weniger als fünf Fremden erfüllt sieht?

 

5.       Wie viele Schlepper wurden, unabhängig von der Zahl der beim illegalen Grenzübertritt gestellten Personen, in den Jahren 1995/96 gestellt?

 

6.       Wie viele davon wurden gerichtlich verurteilt?

 

7.       Gibt es Hinweise auf eine organisierte Kriminalität in diesem Bereich?

 

8.       Ist Ihnen bekannt, daß Grenzabschnitte auf Grund von landwirtschaftlicher Nutzung oder durch von Jägern aufgestellte Schutzvorrichtungen oder aus anderen Gründen, von der Grenzüberwachung durch das Bundesheer ausgenommen sind?

Wenn ja, wo und wie breit sind diese ungeschützten Grenzabschnitte?

 

9.       Wenn ja, wodurch ist dies gerechtfertigt?

 

10.     Bestehen auch Weisungen, daß Bereiche der Grenze von einer Überwachung durch Exekutivkörper ausgespart werden?  Wenn ja, warum und welche Bereiche sind davon betroffen?