1144/J

ANFRAGE

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Ungerechtfertigte Beanstandungen, Anzeigen gegen eine Tierschutzorganisation

Der Internationale Verbund der Tierversuchsgegner stellt seit Jahren in der Opernpassage immer wieder einen Informationstisch auf und hält dort jeden zweiten Mittwoch eine Versammlung ab. Die Veranstaltungen wurden immer ordnungsgemäß angemeldet.

Bereits im Jahre 1992 ergingen aufgrund schon damals eingebrachter Anzeigen Bescheide des Unabhängigen Verwaltungssenates, wonach die Straferkenntnisse zur Gänze behoben wurden. Die Bescheide wurden im wesentlichen damit begründet, daß diese Veranstaltungen gemäß der geltenden Bestimmungen des Versammlungsgesetzes nicht untersagt worden seien, daher als genehmigt anzusehen seien und demnach in entsprechender Form abgehalten werden konnten. Obwohl nachweisbar ist, daß die Versammlungen der Tierversuchsgegner ordnungsgemäß angemeldet wurden, ist es auch in letzter Zeit wieder zu Anzeigen, insbesondere durch den Bezirksinspektor C.H. gekommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Handelte der Bezirksinspektor C.H. gegenüber die Tierversuchsgegner in der Opernpassage aufgrund eines übergeordneten Auftrages oder in eigenem Ermessen?

2. Welcher Zweck soll mit diesem schikanösen Vorgehen erfüllt werden?

3. Werden Sie dafür sorgen, daß derartiges Verhalten von Bezirksinspektoren in Zukunft unterbleibt, zumal die Tierversuchsgegner in der Opernpassage praktisch schon zum "Straßenbild" gehören?