1151/J

 

ANFRAGE

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Übergriff von Sicherheitsbeamten am 4.6.1996

 

 

 

Am Dienstag, den 4. Juni 1996 reiste der deutsche Mitarbeiter der IG-Autorinnen/Autoren für Buchmesseaufbauten und Buchmessebetreuungen in Frankfurt und Leibzig, S.S. zu einem Buchbesprechungstermin mit der IG-Autorinnen/Autoren von Mainz nach Wien.  In Linz wurde er von einem österreichischen Zollbeamten ohne Angabe von Gründen zum Mitkommen aufgefordert, in ein Bahnhofszimmer gebracht und dort anstelle der Aufklärung über diesen Vorgang von einem der vier anwesenden Beamten ins Gesicht geschlagen.  Erst danach wurde S. S. über den. gegen ihn gerichteten "Verdacht auf Drogenbesitz" informiert und in abermals entwürdigendster Weise einer weiteren "Untersuchung" unterzogen.  Zehn Minuten lang mußte sich S.S. den Beamten gegenüber nackt "präsentieren".  Mitgeführte Schriftstücke wurden gelesen, sämtliche mitgeführte Gegenstände wurden in alle Einzelheiten zerlegt.  Ohne Entschuldigung wurde S.S. "entlassen".

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.       Wie lautet der Polizeibericht über nachstehend mit Datum, Opfer und Ortsangabe bezeichneten Vorfall?

 

2.       Wurde gegen in diesen Vorfall verwickelte Beamte Strafanzeige erstattet?

 

3.       Falls Strafverfahren gegen in den Vorfall verwickelte Beamte stattfanden, wie endeten diese Verfahren in erster, wie in zweiter Instanz?

 

4.       Falls es rechtskräftige Verurteilungen von in diese Verfahren verwickelte Beamte gab, welche dienstrechtlichen Konsequenzen wurden gezogen?

 

5.       Falls es zu Versetzungen von Beamten kam, in welche Kommissariate bzw.  Gendarmerieposten erfolgten diese?

 

6.       Wurden gegen den Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der Strafanzeige gegen die Polizeibeamten strafrechtliche Schritte eingeleitet?

 

7.       Bejahendenfalls: Nach welchen Bestimmungen des Strafgesetzbuches wurden strafrechtliche Schritte gegen den Beschwerdeführer eingeleitet?

 

8.       Wurde gegen einen der beschuldigten Beamten bereits einmal ein Disziplinarverfahren eingeleitet?  Wenn ja, warum und wie endete dies?

 

9.    Wann nach der Festnahme wurde eine Vertrauensperson, wann ein Rechtsbeistand verständigt?

 

10.     Wann konnte die Vertrauensperson, wann der Rechtsbeistand mit dem Betroffenen erstmals Kontakt aufnehmen (genauer Zeitpunkt)?

 

11.     Wurde vom Betroffenen eine ärztliche Untersuchung verlangt?  Wenn ja, wurde diese durchgeführt?

 

12.     Falls eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde, wann wurde diese durchgeführt (genauer Zeitpunkt) und was ergab diese Untersuchung?

 

13.     Wurde psychologisch geschultes Fachpersonal beigezogen?  Wenn nein, warum nicht?

 

14.     Ist daran gedacht, in solchen Fällen in Zukunft psychologisch geschultes Fachpersonal einzusetzen?