1152/J

 

ANFRAGE

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Übergriffe eines Kriminalbeamten am 5.9.1995

 

 

 

"P.K. hat am 5.9.1995 G.S., indem er seinen rechten Arm gegen den Türstock drückte und mit der Faust gegen seinen linken Oberarm schlug, wodurch der Genannte ein Hämatom im Bereich des linken Oberarmes, Schmerzen im rechten Unterarm im Bereich des Ellbogens sowie eine Muskelzerrung erlitt, vorsätzlich am Körper verletzt; G.S. durch Vorzeigen seiner Dienstkokarde und die Aussage, er befinde sich im Dienst als Kriminalbeamter, wobei er inhaltlich falsch vorgab, gegen G.S. liege der Verdacht der schweren Sachbeschädigung, der Nötigung sowie der gefährlichen Drohung vor und ihm unter Hinweis auf die im Dienstfahrzeug wartenden Kriminalbeamten die Erstattung einer Anzeige androhte, somit durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, nämlich zur Zurückzahlung der Anzahlung von S 6.000,-- für geleistete Arbeitsleistungen an A.p. zu nötigen versucht." (Aus dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft.)

 

Der Kriminalbeamte P.K. wurde wegen Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Monat verurteilt.  Von dem Verdacht der versuchten Nötigung wurde er freigesprochen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.       Wie lautet der Polizeibericht über nachstehend mit Datum, Opfer und Ortsangabe bezeichneten Vorfall?

 

2.       Welche dienstrechtlichen Konsequenzen wurden gegen den verurteilten Beamten gezogen?

 

3.       Falls es zu Versetzungen von Beamten kam, in welche Kommissariate bzw.  Gendarmerieposten erfolgten diese?

 

4.       Wurden gegen den Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der Strafanzeige gegen die Polizeibeamten strafrechtliche Schritte eingeleitet?

 

5.       Bejahendenfalls: Nach welchen Bestimmungen des Strafgesetzbuches wurden strafrechtliche Schritte gegen den Beschwerdeführer eingeleitet?

 

6.       Wurde gegen einen der beschuldigten Beamten bereits einmal ein Disziplinarverfahren eingeleitet?  Wenn ja, warum und wie endete dies?

 

7.       Wann nach der Festnahme wurde eine Vertrauensperson, wann ein Rechtsbeistand verständigt?

 

8.       Wann konnte die Vertrauensperson, wann der Rechtsbeistand mit dem Betroffenen erstmals Kontakt aufnehmen (genauer Zeitpunkt)?

 

9.     Wurde vom Betroffenen eine ärztliche Untersuchung verlangt?  Wenn ja, wurde diese durchgeführt?

 

10.     Falls eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde, wann wurde diese durchgeführt (genauer Zeitpunkt) und was ergab diese Untersuchung?