1153/J

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Strafverfahren gegen Kriminalbeamte wegen eines Übergriffes

 

 

 

"P.K. hat am 5.9.1995 G.S., indem er seinen rechten Arm gegen den Türstock drückte und mit der Faust gegen seinen linken Oberarm schlug, wodurch der Genannte ein Hämatom im Bereich des linken Oberarmes, Schmerzen im rechten Unterarm im Bereich des Ellbogens sowie eine Muskelzerrung erlitt, vorsätzlich am Körper verletzt; G.S. durch Vorzeigen seiner Dienstkokarde und die Aussage, er befinde sich im Dienst als Kriminalbeamter, wobei er inhaltlich falsch vorgab, gegen G.S. liege der Verdacht der schweren Sachbeschädigung, der Nötigung sowie der gefährlichen Drohung vor und ihm unter Hinweis auf die im Dienstfahrzeug wartenden Kriminalbeamten die Erstattung einer Anzeige androhte, somit durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, nämlich zur Zurückzahlung der Anzahlung von S 6.000,-- für geleistete Arbeitsleistungen an A.p. zu nötigen versucht." (Aus dem Strafantrag,-, der Staatsanwaltschaft.)

 

Der Kriminalbeamte P.K. wurde wegen Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Monat verurteilt.  Von dem Verdacht der versuchten Nötigung wurde er freigesprochen.

 

Aus dem Strafantrag ist ersichtlich, daß an und für sich bei dem Kriminalbeamten die Tatbestandsmerkmale des § 147 Abs 1 Z 3 StGB (Amtsanmaßung mit Bereicherungsvorsatz und Vermögensschädigung, zumindest aber der Tatbestand der Amtsanmaßung (§ 314 StGB) erfüllt ist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1.       Warum wurde im gegenständlichen Fall keine Anklage wegen Amtsanmaßung (§ 314 StGB) bzw Amtsanmaßung mit Bereichungsvorsatz und Vermögensschädigung (§ 147 Abs 1 Z 3 StGB) erhoben?

 

2.       Damit wurde wieder einmal der Eindruck erweckt, daß Sicherheitsbeamte vor den Gerichten "sanfter behandelt" werden.  Was werden Sie unternehmen, diese offensichtliche Ungleichbehandlung zu beseitigen?

 

3.    Häufig müssen Betroffene immer noch mit einer Gegenanzeige durch die Sicherheitsbehörden (meistens Verleumdungsanzeigen) rechnen.  Was wird von seiten der Justiz unternommen, um diese bereits vom CPT-Komitee kritisierten Zustände zu beseitigend