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der Abg. Dl. Schöggl, Dr. GrolIitsch, Rossmann

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Umweltgutachter

 

Zahlreiche österreichische Unternehmen würden sich aufgrund des zu

erwartenden Wettbewerbsvorteils bereits einem Öko-Audit unterziehen.

Die im BGBL (622/199 5 ) über die Zulassung von und die Aufsicht über

Umweltgutachter sowie über die Führng des Standortverzeichnisses,

entsprechend dem EU-Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die

Umweltbetriebsprüfung (Umweltgutachter- und Standortverzeichnisgesetz

UGStVG) vorgegebenen Ziele zur Verbesserung der umweltbezogenen

Leistungen von Unternehmen sowie der darauf bezogenen Informationen der

Öffentlichkeit können jedoch noch nicht umgesetzt werden, weiI wichtige

Rahmenbedingungen (Zulassungsbedingungen von Umweltgutachtern, die

Aufsicht über die Umweltgutachter, das Verzeichms eingetragener Standorte etc.)

fehlen.

Da schon jetzt Auditierungen von Unternehmen gemäß EMAS -V- VO

durchgeführt werden, stellt sich die Frage, ob die als Ergebnis dieser Audits zu

veröffentlichenden Umwelterklärungen in formeIIer und inhaltlicher Weise den

Verordnungen entsprechen und seitens der zuständigen Behörde akzeptiert

werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten steIlen daher an den Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten folgende

 

 

ANFRAGE

 

1. Wie weit sind die Arbeiten zur Zulassung der UmweItgutachter gediehen

und wieviele Personen oder juristische GeseIIschaften haben einen Antrag zur

ErteiIung der UmweItgutachtertätigkeit eingebracht ?

 

2. Welche und wievieIe Institutionen bzw. Personen sind bereits als

UmweItgutachter zugeIassen ?

 

3 . Wie weit sind die Arbeiten für die Führung des Verzeichnisses der

eingetragenen Standorte nach den Art. 8 und 9 der EMAS-V gediehen ?

 

4. Werden die bereits derzeit ohne VorIiegen der notwendigen Verordnungen

durchgeführte Öko-Audits von den zuständigen Behörden voIlinhaItIich

anerkannt werden ?

Wenn nein, weIche zusätzIichen Bedingungen müssen von den Betroffenen

erfülIt werden, um eine voIIinhaItIiche Anerkennung zu erlangen ?