1160/J

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Pyhrnprozeß

 

Der Skandal rund um den Bau der Pyhrnautobahn beschäftigt seit 6 Jahren Öffentlichkeit und Justiz.

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz folgende schriftliche

 

 

ANFRAGE:

 

 

1 .  Gegen welche Teile des Urteilspruches beim Innsbrucker Pyhrnprozeß wurden jeweils von den Beschuldigten sowie der Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt?

 

2.       In welchem Stadium befinden sich derzeit die Anklageschriften 5 und 6 in dieser Causa?  Von wem werden sie derzeit bearbeitet?  Welcher Zeithorizont ist bis zur Anklageerhebung geplant?

 

3.    Welche konkreten Verdachtsbereiche umfassen jeweils die nun im Bereich der Innsbrucker sowie der Grazer Staatsanwaltschaft befindlichen Pyhrnerhebungen?

 

4.    Mit welcher Begründung wurden welche Bereiche neuerlich an den Untersuchungsrichter in Graz zurückverwiesen?

 

5.    In welchem Stadium befinden sich die Erhebungen betreffend der Karawankenautobahn?  Seit wann wird ermittelt?  Welche konkreten Verdachtsbereiche sind betroffen?  Welches konkrete Prozedere ist geplant?

 

6.    Ist eine Konzentration der beiden oben angeführten Verfahren geplant?  Soll die Innsbrucker Staatsanwaltschaft und damit das in 6 Jahren angesammelte Fachwissen neuerlich mit einem der beiden Fälle betraut werden?