1182/J

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Umsetzung von EU-Richtlinien

 

Im Zusammenhang mit der Umsetzung von EU-Richtlinien entsteht der Eindruck, daß von Arbeitgeberseite unterstützte Richlinien rascher umgesetzt werden als Richtlinien zugunsten der Arbeitnehmerinnen.  Beispiel hierfür ist aus Sicht der unterzeichneten Abgeordneten der ArbeitnehmerInnenschutz.  Dessen Umsetzung ist für den öffentlichen Dienst noch völlig offen ist, und im Bereich des existierenden ArbeitnehmerInnenschutzes müssen große Umsetzungsprobleme festgestellt werden. Österreich hat von Anfang an autonom den Zeitrahmen für die Umsetzung der Bestimmungen ins nächste Jahrtausend verlegt, und die schrittweisen Maßnahmen hinken bereits jetzt dem vorgegebenen Zeitplan hinten nach.  Auch bei der Mutterschutzrichtlinie hat Österreich bei den im Rahmen des Konsolidierungspaketes vorgenommenen Verschlechterungen nicht gleichzeitig die von der EU vorgegebene Möglichkeit ergriffen, die Inanspruchnahme der (in der EU geringeren) Karenzzeit bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes zu ermöglichen.

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende

 

 

 

ANFRAGE:

1.    Bei welchen EU-Richtlinien besteht seitens Österreichs noch Anpassungsbedarf?

 

la) Warum wurde bisher noch nicht angepaßt?

 

2.    Wann wird diesem Anpassungsbedarf Rechnung getragen werden?

 

3.    Gibt es Statistiken, die den Stand der Umsetzung von Richtlinien im Vergleich zu

       anderen EU-Ländern angeben?  Wenn ja, nennen sie diese und geben Sie an, an wievielter Stelle Österreich im Vergleich liegt.