1206/J

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler

 

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Drogendelikte in Vorarlberger Drogenberatungsstellen

 

 

Die beiden Anlauf.- und Beratungsstellen für Drogenabhängige, ,,H.I.O.B". in Feldkirch und

.,Ex & Hopp" in Dornbirn, entwickelten sich im Laufe der Zeit - wie befürchtet - immer mehr

zu Drogenumschlagplätzen. Süchtige frequentieren die Beratungsstellen nicht mehr nur um

sich beraten oder helfen zu lassen. sondern auch um sich die benötigten Suchtmittel zu

beschaffen. Drogendealer können in den sogenannten Beratungsstellen ungehindert ihre

Geschäfte machen.

 

Anstatt zu versuchen, die physischen und psychischen Schäden der Drogensüchtigen zu

minimieren. ihnen den Zugang zu Ausstiegshilfen zu erleichtern bzw. den Ausstieg zu

ermöglichen. wird von seiten der sogenannten Beratungsstellen ..H.l.O.B." und ,,Ex & Hopp"

genau das Gegenteil bewirkt. Der Zugriff auf Suchtmittel wird den Süchtigen erleichtert. die

Konsumation derselben ermöglicht und geschützt. Der Wiedereinstieg von ehemaligen

Drogenkonsumenten wird dadurch sogar unterstützt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

lnneres folgende

 

 

ANFRAGE :

 

 

 

l .) Sind lhrem Ministerium die oben geschilderten Mißstände bekannt?

 

Wenn ja , was werden Sie dagegen unternehmen?

 

 

2.) Wieviele Einsätze mußte die Exekutive in der Beratungsstelle ,,H.I.O.B." in Feldkirch

 

seit Bestehen derselben unternehmen?

 

 

3.) Wieviele Einsätze mußte die Exekutive in der Beratungsstelle ,,Ex & Hopp" in Dornbirn

 

seit Bestehen derselben unternehmen?

 

 

4.) Welche Kosten entstanden der Republik Österreich durch die notwendigen Einsätze?

 

 

5.) Wieviele Verhaftungen von Drogendealern wurden im Bereich und Umfeld der beiden

 

Beratungsstellen seit deren Bestehen vorgenommen?

 

6.) Wieviel Rauschgift verschiedenster Art wurde in den beiden Drogenberatungsstellen von

Beamten Ihres Ministeriums beschlagnahmt?

 

7.) Gab es Anzeigen und Verfahren gegen Verantwortliche der beiden Einrichtungen?

Wenn ja, wieviele und mit welchen Vorwurfen?