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der Abgeordneten Mag. Haupt, Dolinschek

an den Hern Bundesminister für Justiz

betreffend Verdacht der Urkundenfälschung und des Amtsmißbrauches durch den

Präsidenten des Bundesrates und Bürgermeister von Eberndorf Josef Pfeifer

 

Am 23. Mai 1996 faßte der Gemeinderat der Marktgemeinde Eberndorf hinsichtlich

der Umwidmung einer Schottergrube mehrheitlich einen Beharungsbeschluß. Die für

die Behandlung in höherer Instanz beim Amt der Kärntner Landesregierung

erforderliche Begründung solle, so beschloß der Gemeinderat, der zuständige

Sachbearbeiter liefern.

Dies wmrde so protokolliert und in weiterer Folge vom Bürgermeister, dem Amtsleiter,

der Schriftführerin sowie von zwei Gemeinderäten, unter ihnen der Planungsreferent

der Marktgemeinde, unterzeichnet.

 

Im Juli hat der Sachbearbeiter das Konzept für die Begründung des

Beharungsbeschlusses dem Bürgermeister vorgelegt. Der Bürgermeister beauftragte

die Schriftführerin, diese Begründung in das Protokoll des Gemeinderatsbeschlusses

einzuarbeiten, einen neuen Auszug herzustellen und für die Richtigkeit der

Ausfertigung zu unterzeichnen. Auch sollte die Unterschrift des Planungsreferenten

eingeholt werden. Bei den übrigen Unterzeichnern (Bürgermeister, Amtsleiter,

Gemeinderat) sollte lediglich das Kürzel "e. h." beigefügt werden.

 

Nach den auch in den Medien wiedergegebenen Angaben hatte die Schriftführerin

Bedenken wegen dieser Vorgangsweise und äußert die Problematik einer möglichen

Urkundenfälschung bzw. eines Amtsmißbrauches. Nach Rücksprache mit dem

Bürgermeister erstellte sie jedoch schließlich auftragsgemäß den Protokollauszug,

unterzeichnete für die Richtigkeit der Ausfertigung und legte den Auszug auch dem

Planungsreferenten zur Unterschrift vor. Dieser hat nach eigenen Angaben seine

Unterschrift in der 28. Kalenderwoche geleistet, ohne sich mit dem Inhalt vertraut zu

machen. Erst später kamen ihm diesbezüglich Bedenken, insbesondere weil er nur

diesen Protokollauszug zu unterfertigen hatte.

 

Am 26. Juli bat er den Amtsleiter, die Angelegenheit zu überprüfen. Der Amtsleiter

holte eine Sachverhaltsdarstellung von der Schriftführerin ein und legte diese dem

Planungsreferenten im Juli vor.

 

Aufgrund der Darstellung der Schriftführerin verfaßte der Planungsreferent seinerseits

eine Sachverhaltsdarstellung und übermittelte diese an die Staatsanwaltschaft.

Es ist weiters anzumerken, daß das zweite Protokoll, das mit dem Originalprotokoll

nicht übereinstimmt, bereits im Juli an das Amt der Kärntner Landesregierung zur

Behandlung übermittelt wurde und somit im Rechtsverkehr Verwendung gefunden hat.

Nach den in Kärnten geltenden Bestimmungen wird ein unbegründeter

Beharungsbeschluß einer Gemeinde nicht in Behandlung genommen und wäre somit

der Widmungsantrag vermutlich gescheitert.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat gegen den Präsidenten des Bundesrates Josef

Pfeifer Vorerhebungen wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung und des

Amtsmißbrauches eingeleitet.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusanunenhang an den Herrn

Bundesminister für Justiz nachstehende

 

A n f r a g e :

1. ln welchem Stadium befinden sich derzeit die Vorerhebungen der

Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen den Präsidenten des Bundesrates und

Bürgermeister der Marktgemeinde Eberndorf Josef Pfeifer?

2. Wird in diesem Fall eine Voruntersuchung eingeleitet werden und wenn ja, wann

wird dies konkret sein?

3. Welche Ermittlungsschritte wurden bisher gesetzt?

4. Wann ist in etwa mit einem Abschluß des Strafverfahrens zu rechnen?

5. Welche Weisungen wut.den bisher m dieser Strafsache erteilt?