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der Abgeordneten Mag. Haupt, Dolinschek
an den Hern Bundesminister für Justiz
betreffend Verdacht der Urkundenfälschung und des Amtsmißbrauches durch den
Präsidenten des Bundesrates und Bürgermeister von Eberndorf Josef Pfeifer
Am 23. Mai 1996 faßte der Gemeinderat der Marktgemeinde Eberndorf hinsichtlich
der Umwidmung einer Schottergrube mehrheitlich einen Beharungsbeschluß. Die für
die Behandlung in höherer Instanz beim Amt der Kärntner Landesregierung
erforderliche Begründung solle, so beschloß der Gemeinderat, der zuständige
Sachbearbeiter liefern.
Dies wmrde so protokolliert und in weiterer Folge vom Bürgermeister, dem Amtsleiter,
der Schriftführerin sowie von zwei Gemeinderäten, unter ihnen der Planungsreferent
der Marktgemeinde, unterzeichnet.
Im Juli hat der Sachbearbeiter das Konzept für die Begründung des
Beharungsbeschlusses dem Bürgermeister vorgelegt. Der Bürgermeister beauftragte
die Schriftführerin, diese Begründung in das Protokoll des Gemeinderatsbeschlusses
einzuarbeiten, einen neuen Auszug herzustellen und für die Richtigkeit der
Ausfertigung zu unterzeichnen. Auch sollte die Unterschrift des Planungsreferenten
eingeholt werden. Bei den übrigen Unterzeichnern (Bürgermeister, Amtsleiter,
Gemeinderat) sollte lediglich das Kürzel "e. h." beigefügt werden.
Nach den auch in den Medien wiedergegebenen Angaben hatte die Schriftführerin
Bedenken wegen dieser Vorgangsweise und äußert die Problematik einer möglichen
Urkundenfälschung bzw. eines Amtsmißbrauches. Nach Rücksprache mit dem
Bürgermeister erstellte sie jedoch schließlich auftragsgemäß den Protokollauszug,
unterzeichnete für die Richtigkeit der Ausfertigung und legte den Auszug auch dem
Planungsreferenten zur Unterschrift vor. Dieser hat nach eigenen Angaben seine
Unterschrift in der 28. Kalenderwoche geleistet, ohne sich mit dem Inhalt vertraut zu
machen. Erst später kamen ihm diesbezüglich Bedenken, insbesondere weil er nur
diesen Protokollauszug zu unterfertigen hatte.
Am 26. Juli bat er den Amtsleiter, die Angelegenheit zu überprüfen. Der Amtsleiter
holte eine Sachverhaltsdarstellung von der Schriftführerin ein und legte diese dem
Planungsreferenten im Juli vor.
Aufgrund der Darstellung der Schriftführerin verfaßte der Planungsreferent seinerseits
eine Sachverhaltsdarstellung und übermittelte diese an die Staatsanwaltschaft.
Es ist weiters anzumerken, daß das zweite Protokoll, das mit dem Originalprotokoll
nicht übereinstimmt, bereits im Juli an das Amt der Kärntner Landesregierung zur
Behandlung übermittelt wurde und somit im Rechtsverkehr Verwendung gefunden hat.
Nach den in Kärnten geltenden Bestimmungen wird ein unbegründeter
Beharungsbeschluß einer Gemeinde nicht in Behandlung genommen und wäre somit
der Widmungsantrag vermutlich gescheitert.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat gegen den Präsidenten des Bundesrates Josef
Pfeifer Vorerhebungen wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung und des
Amtsmißbrauches eingeleitet.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusanunenhang an den Herrn
Bundesminister für Justiz nachstehende
A n f r a g e :
1. ln welchem Stadium befinden sich derzeit die Vorerhebungen der
Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen den Präsidenten des Bundesrates und
Bürgermeister der Marktgemeinde Eberndorf Josef Pfeifer?
2. Wird in diesem Fall eine Voruntersuchung eingeleitet werden und wenn ja, wann
wird dies konkret sein?
3. Welche Ermittlungsschritte wurden bisher gesetzt?
4. Wann ist in etwa mit einem Abschluß des Strafverfahrens zu rechnen?
5. Welche Weisungen wut.den bisher m dieser Strafsache erteilt?