1248/J

 

 

 

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Bespitzelung ausländischer Mitbürger im Auftrag des Landes Oberösterreich

 

 

 

Ausländer, die in Oberösterreich um die Verleihung der Staatsbürgerschaft ansuchen,

müssen seltsame Praktiken über sich ergehen lassen. Da wird einerseits von den

Landesbehörden eine regelrechte "Oberösterreicher-Prüfung " gefordert und zusätzlich

werden die Bewerber auf illegale Art durchleuchtet, Dienstgeber und

Wohnortgemeinde als illegale Spitzel eingesetzt.

 

In einem Oberösterreich-Leitfaden werden die angeblichen Besonderheiten

Oberösterreichs dokumentiert: die "lebendige Volkskultur" , die "großartigen

Bauernhofformen" , das "Brauchtum in Oberösterreich" , die "geschmückten

Christbäume, mit deren Hilfe das Weihnachtsfest gefeiert" wird. Anschließend

werden die Staatsbürgerschaftswerber vom zuständigen Beamten über dieses

spezifische Oberösterreich-Wissen befragt.

 

"Es wird um Bekanntgabe von Art und Umfang seiner (ihrer) Tätigkeit sowie um

Mitteilung gebeten, ob Arbeitsleistung und Führung - insbesondere das Verhalten des

(der) Bewerber(in) gegenüber Vorgesetzten und Arbeitskollegen - die Verleihung der

Staatsbürgerschaft rechtfertigen und ob die Einbürgerung befürwortet wird" , schreibt

die Staatsbürgerschaftsabteilung des Landes Oberösterreich an Dienstgeber, die

Ausländer beschäftigen, die um die österreichische Staatsbürgerschaft angesucht

haben. Ähnliche Schreiben, die das wohlgefällige Verhalten der

Staatsbürgerschaftsbewerber prüfen sollen, gehen an die Wohnsitzgemeindeämter.

Nach Überzeugung der Anfragesteller stellt diese Praxis des Landes Oberösterreich

einen klassischen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz dar.

 

 

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister

für Inneres folgende schriftliche

 

 

 

ANFRAGE:

 

1. Ist dem Innenminister die Oberösterreicher-Prüfung des Landes Oberösterreich

für Staatsbürgerschaftsbewerber bekannt? Wenn ja, seit wann? Welche

konkreten Informationen liegen vor?

 

2. Wie bewertet der Innenminister diese Oberösterreicher-Prüfung? Ist sie mit den

Gesetzen vereinbar?

 

3. Ist dem Innenminister die Aufforderung des Landes,

Staatsbürgerschaftsbewerber zu bespitzeln, bekannt? Wenn ja, seit wann?

Welche konkrete Informationen liegen dem Innenminister vor?

 

4. lst dieses Vorgehen des Landes gesetzeskonform?

 

5. Hält der Innenminister dieses Vorgehen für vereinbar mit dem

Datenschutzgesetz?

 

6. Welche konkreten Maßnahmen und Konsequenzen werden seitens des

Innenministeriums gesetzt?