1248/J
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Bespitzelung ausländischer Mitbürger im Auftrag des Landes Oberösterreich
Ausländer, die in Oberösterreich um die Verleihung der Staatsbürgerschaft ansuchen,
müssen seltsame Praktiken über sich ergehen lassen. Da wird einerseits von den
Landesbehörden eine regelrechte "Oberösterreicher-Prüfung " gefordert und zusätzlich
werden die Bewerber auf illegale Art durchleuchtet, Dienstgeber und
Wohnortgemeinde als illegale Spitzel eingesetzt.
In einem Oberösterreich-Leitfaden werden die angeblichen Besonderheiten
Oberösterreichs dokumentiert: die "lebendige Volkskultur" , die "großartigen
Bauernhofformen" , das "Brauchtum in Oberösterreich" , die "geschmückten
Christbäume, mit deren Hilfe das Weihnachtsfest gefeiert" wird. Anschließend
werden die Staatsbürgerschaftswerber vom zuständigen Beamten über dieses
spezifische Oberösterreich-Wissen befragt.
"Es wird um Bekanntgabe von Art und Umfang seiner (ihrer) Tätigkeit sowie um
Mitteilung gebeten, ob Arbeitsleistung und Führung - insbesondere das Verhalten des
(der) Bewerber(in) gegenüber Vorgesetzten und Arbeitskollegen - die Verleihung der
Staatsbürgerschaft rechtfertigen und ob die Einbürgerung befürwortet wird" , schreibt
die Staatsbürgerschaftsabteilung des Landes Oberösterreich an Dienstgeber, die
Ausländer beschäftigen, die um die österreichische Staatsbürgerschaft angesucht
haben. Ähnliche Schreiben, die das wohlgefällige Verhalten der
Staatsbürgerschaftsbewerber prüfen sollen, gehen an die Wohnsitzgemeindeämter.
Nach Überzeugung der Anfragesteller stellt diese Praxis des Landes Oberösterreich
einen klassischen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz dar.
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für Inneres folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Ist dem Innenminister die Oberösterreicher-Prüfung des Landes Oberösterreich
für Staatsbürgerschaftsbewerber bekannt? Wenn ja, seit wann? Welche
konkreten Informationen liegen vor?
2. Wie bewertet der Innenminister diese Oberösterreicher-Prüfung? Ist sie mit den
Gesetzen vereinbar?
3. Ist dem Innenminister die Aufforderung des Landes,
Staatsbürgerschaftsbewerber zu bespitzeln, bekannt? Wenn ja, seit wann?
Welche konkrete Informationen liegen dem Innenminister vor?
4. lst dieses Vorgehen des Landes gesetzeskonform?
5. Hält der Innenminister dieses Vorgehen für vereinbar mit dem
Datenschutzgesetz?
6. Welche konkreten Maßnahmen und Konsequenzen werden seitens des
Innenministeriums gesetzt?