125/AB

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pable und Genossen vom

1 . Februar 1996, Nr. 80/J, betreffend KFZ-Pauschale für behinderte KFZ-Lenker, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1 . bis 3.:

Unter Bedachtnahme auf die Budgetkonsolidierung ist derzeit keine Änderung der

Pauschbeträge für zusätzliche Mehraufwendungen gemäß der Verordnung über außerge-

wöhnliche Belastungen vorgesehen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der erhöhten Kosten wegen

Diätverpflegung, der erhöhten Kosten für Behinderte wegen der Benützung des eigenen

Kraftfahrzeuges als auch für die Taxikosten für Gehbehinderte, die über kein eigenes Kraft-

fahrzeug verfügen.

 

ln diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf hinweisen, daß aufgrund des

Bundesbehindertengesetzes die Möglichkeit geschaffen wurde, daß unter den darin ge-

nannten Voraussetzungen bei der Anschaffung von Behindertenkraftfahrzeugen die Norm-

verbrauchsabgabe und die Kosten der zusätzlichen Behinderteneinrichtungen im wesentli-

chen ersetzt werden.