1275/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer, Ute Apfelbeck und Kollegen

an den Herrn Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffeud Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes zur Altlastensanierung

 

Im vorliegenden RH-Bericht (September 96) wird u.a. auf Mängel in der Erfassung von

Verdachtsflächen, Unregelmäßigkeiten in den Vergabeverfahren und eine ineffiziente

Ablauforganisation hingewiesen. Die sich immer mehr verschärfende Problematik um die

Altlastensanierung und vor allem deren Finanzierung beschäftigt zuständige Behörden nun

bereits seit Jahren. Weder die Vorgängerinnen des Herrn Bundesministers noch er selbst

waren bisher in der Lage, völlige Klarheit in die verworrene Lage der Altlastensanierung zu

bringen und deren Finanzierung mit einem entsprechend anwendbaren Modell

sicherzustellen. Die jüngsten Novellierungen des ALSAG und des UFG im Rahmen des

Strukturanpassungsgesetztes 1996 werden zwar über die akute Situation kurzfristig hinweg

helfen, als dauerhafte Lösung kann man sie jedoch nicht werten. Darüber hinaus bringt die

drastische Anhebung der Altlastensanierungsbeiträge einige Unternehmen betroffener

Wirtschaftsbranchen in existenzgefährdende Situationen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für

Umwelt, Jugend und Familie folgende

 

Anfrage

 

1) Sind Sie der Meinung, daß die jüngsten Novellierungen des ALSAG und des UFG

ausreichen, um eine geordnete Fortführung der Altlastensanierung in Österreich

garantieren zu können? Wenn nein, welche zusätzlichen Maßnahmen werden Sie setzen?

2) Sehen Sie Möglichkeiten, für die Altlastensanierung in Österreich EU - Förderungsmittel

zu erhalten?

3) Welche Initiativen werden Sie aufgrund des vorliegenden RH - Berichtes kurzfristig

veranlassen?

4) An welche Firmen wurden die unter Punkt 11.1. des Berichtes erwähnten Aufträge

vergeben?

5) Ist Ihrem Ressort bekannt, daß auf mehreren Deponien große Mengen von Abfall als

Abdecklagen, Stützlagen u.ä. deklariert werden, dies als Verwertungsmaßnahme gilt und

somit dafür kein Altlastenbeitrag bezahlt werden muß?

6) Kann dies Ihrer Meinung nach eine Erklärung für die eklatante Differenz zwischen dem

theoretischen Abgabenaufkommen und den tatsächlichen Einnahmen sein?

7) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen haben Sie bisher gesetzt bzw. werden Sie setzen,

um ein solches Vorgehen zu unterbinden?

8) Werden von seiten Ihres Ressort Überlegungen angestellt, zusätzliche

Finanzierungsmodelle für die Altlastensanierung heranzuziehen? Wenn ja, welcher Art

werden diese Modelle sein?

9) Halten Sie das US Superfund - Modell für auf österreichische Verhältnisse übertragbar?