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der Abgeordneten Schieder
und Genossen
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend einen Runderlaß des Außenministeriums über den Bezug der "Wiener Zeitung"
Nach den unterzeichneten Abgeordneten zugekommenen lnformationen gibt es vom
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten einen "Runderlaß an alle österreichischen
Vertretungsbehörden im Ausland sowie an den Informationsdienst Washington", wonach
"einigen Vertretungsbehörden angesichts der Informationsvielfalt über die die
Vertretungsbehörden verfügen der Weiterbezug der 'Wiener Zeitung' entbehrlich sei" und
wonach die Vertretungsbehörden eingeladen werden, zu prüfen und darüber zu berichten,
"welche Gründe für einen Weiterbezug oder einen Verzicht auf das Abo der 'Wiener Zeitung'
sprechen..."
Nach Ansicht der unterzeichneten Abgeordneten bietet die "Wiener Zeitung" eine Reihe von
gerade für österreichische Vertretungsbehörden im Ausland wichtigen Informationen, die
letztere anderswo trotz aller Informationsvielfalt" nicht ohne weiteres erlangen können: Es
.sei auch darauf hingewiesen, daß neben den Ordensverleihungen und Beförderungen vor
allem
* wichtige Kommuniques
* Tischreden des Herrn Bundespräsidenten und anderer hochrangiger Vertreter der
Republik
* detailliert dargelegte offizielle Standpunkte von Organen der Republik und
insbesondere der Bundesregierung
in der Wiener Zeitung ausführlich abgedruckt werden, während der Großteil dieser
Informationen in anderen Printmedien naturgemäß nicht zu finden ist.
Zwar wäre es sicher möglich, daß alle österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland vom
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten gesondert mit diesen Informationen
beliefert werden. Es ist aber anzunehmen, daß diese gesonderte Zurverfügungstellung der
lnformationen teurer ist, als das Abonnieren und Versenden der "Wiener Zeitung".
Selbstverständlich wird in Zukunft die bestmögliche Informationsübermittlung in der
elektronischen Datenübertragung liegen - bis die diesbezüglichen finanziellen und
technischen Voraussetzungen im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten vorhanden sind, wird aber wohl noch einige Zeit vergehen.
Auc.h die Bestimmung des § 75 Abs. 2 des Handbuches, wonach die "Wiener Zeitung" zu
.sammeln und mindestens ein Jahr aufzubewahren ist, hat derzeit ihren Sinn, wenn man will,
daß den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland die Standpunkte und wesentlichen
Stellungnahmen von höchsten Organen der Republik bekannt sind.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für auswärtige
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1 . Aus welcher Motivation heraus hat das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten den in der Einleitung dargestellten Runderlaß herausgegeben ?
2. Was war das Ergebnis dieses Runderlasses ?
3. Sind Sie der Meinung, daß es sich bei der "Wiener Zeitung" um einen für die
österreichischen Vertretungsbehörden wichtigen Amtsbehelf handelt ?
4. Welche Kosten würde es verursachen, wenn das Außenministerium alle
Informationen, die für die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland von
Bedeutung sind und die derzeit von der "Wiener Zeitung" vermittelt werden, auf
andere Weise durch das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur
Verfügung gestellt werden müßte ?