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der Abgeordneten Schieder

und Genossen

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend einen Runderlaß des Außenministeriums über den Bezug der "Wiener Zeitung"

 

 

Nach den unterzeichneten Abgeordneten zugekommenen lnformationen gibt es vom

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten einen "Runderlaß an alle österreichischen

Vertretungsbehörden im Ausland sowie an den Informationsdienst Washington", wonach

"einigen Vertretungsbehörden angesichts der Informationsvielfalt über die die

Vertretungsbehörden verfügen der Weiterbezug der 'Wiener Zeitung' entbehrlich sei" und

wonach die Vertretungsbehörden eingeladen werden, zu prüfen und darüber zu berichten,

"welche Gründe für einen Weiterbezug oder einen Verzicht auf das Abo der 'Wiener Zeitung'

sprechen..."

 

Nach Ansicht der unterzeichneten Abgeordneten bietet die "Wiener Zeitung" eine Reihe von

gerade für österreichische Vertretungsbehörden im Ausland wichtigen Informationen, die

letztere anderswo trotz aller Informationsvielfalt" nicht ohne weiteres erlangen können: Es

.sei auch darauf hingewiesen, daß neben den Ordensverleihungen und Beförderungen vor

allem

 

* wichtige Kommuniques

* Tischreden des Herrn Bundespräsidenten und anderer hochrangiger Vertreter der

Republik

* detailliert dargelegte offizielle Standpunkte von Organen der Republik und

insbesondere der Bundesregierung

 

in der Wiener Zeitung ausführlich abgedruckt werden, während der Großteil dieser

Informationen in anderen Printmedien naturgemäß nicht zu finden ist.

 

Zwar wäre es sicher möglich, daß alle österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland vom

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten gesondert mit diesen Informationen

beliefert werden. Es ist aber anzunehmen, daß diese gesonderte Zurverfügungstellung der

lnformationen teurer ist, als das Abonnieren und Versenden der "Wiener Zeitung".

 

Selbstverständlich wird in Zukunft die bestmögliche Informationsübermittlung in der

elektronischen Datenübertragung liegen - bis die diesbezüglichen finanziellen und

technischen Voraussetzungen im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige

Angelegenheiten vorhanden sind, wird aber wohl noch einige Zeit vergehen.

 

Auc.h die Bestimmung des § 75 Abs. 2 des Handbuches, wonach die "Wiener Zeitung" zu

.sammeln und mindestens ein Jahr aufzubewahren ist, hat derzeit ihren Sinn, wenn man will,

daß den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland die Standpunkte und wesentlichen

Stellungnahmen von höchsten Organen der Republik bekannt sind.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für auswärtige

Angelegenheiten nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1 . Aus welcher Motivation heraus hat das Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten den in der Einleitung dargestellten Runderlaß herausgegeben ?

 

2. Was war das Ergebnis dieses Runderlasses ?

 

3. Sind Sie der Meinung, daß es sich bei der "Wiener Zeitung" um einen für die

österreichischen Vertretungsbehörden wichtigen Amtsbehelf handelt ?

 

4. Welche Kosten würde es verursachen, wenn das Außenministerium alle

Informationen, die für die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland von

Bedeutung sind und die derzeit von der "Wiener Zeitung" vermittelt werden, auf

andere Weise durch das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur

Verfügung gestellt werden müßte ?