1280/J XX.GP

 

der Abgeordneten Haller, Koller, Apfelbeck

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Nachgehen von Hinweisen bei Kindesmißbrauch

Bei einigen Fällen von Kindesmißbrauch wurden der Polizei, Gendarmerie oder Jugendwohlfahrt Hinweise auf

den Mißbrauch der Jugendlichen schon viel früher von Personen zugetragen . In fast allen Fällen wurden diese

Informationen oder Hinweise von den Behörden höchstens zur Kenntnis genommen, aber es wurden keine

Nachforschungen angestellt.

Aufgrund dieser Informationen die dem erstgenannten Anfrager zugetragen wurden und der Aussage des

Vertreters des Innenministeriums bei der Sendung zur Sache Herrn Sektionschef Dr. Wolf Szymanski , daß zu

wenige Fälle von Kindesmißbrauch der Polizei zugetragen bzw. angezeigt werden,

stellen die unterfertigten Abgeordneten im gegebenen Zusammenhang den Bundesminister für Inneres

folgende

ANFRAGE

1. Wie werden Hinweise und Informationen über Mißbrauch von Kindern gehandhabt?

2. Gibt es Richtlinien wie Beamte der Exekutive mit solchen Hinweisen und Informationen verfahren sollen?

3. Werden alle Informationen und Hinweise behördlich verfolgt ?

4. Wenn nein, nach welchen Auswahlkriterien werden die Informationen und Hinweise bearbeitet?

5. Gibt es eine Aufzeichnungspflicht für solche Hinweise, auch wenn keine Anzeige erstattet wird?

6. Ist Ihnen bekannt, wieviele Fälle von Kindesmißbrauch) nicht durch die Exekutive untersucht werden , da sie

von Institutionen und Personen die nicht der Meldepflicht unterliegen, entdeckt werden?

7. Ist Ihnen bekannt, daß Personen, die der Behörde Hinweise auf Kindesmißhandlungen gegeben haben, durch

die mutmaßlichen Kindesmißhandler bedroht oder sogar angegriffen wurden ?

8. Was werden Sie unternehmen, um diese Leute zu schützen, damit ihre Intenditit nicht bekannt wird?