1308/J

 

 

 

A n f r a g e

 

 

der Abg. Aumayr , Koller , Ing.Reichhold , Wenitsch , Dr. Salzl

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend Rückzahlung von Importausgleichsbeträgen nach dem

Geflügelwirtschaftsgesetz

 

Im Geflügelwirtschaftsgesetz , BGBl. Nr. 579/1987 , wurden die Importeure

anstelle des Zolles mit einem Importausgleich für Geflügel und Eier

belastet. Der damalige FPÖ-Agrarsprecher Hintermayer übte Kritik am

sozialpartnerschaftlichen Geflügelbeirat und an dem Umstand, daß die

Einnahmen nicht den Geflügelbauern, sondern dem Viehexport zugute kämen.

 

Spätestens mit dem EU-Beitritt am 1.1.1995 war diese Gesetzeskonstruktion

hinfällig und hätte zu diesem Stichtag entweder ersatzlos gestrichen oder

EU-konform gestaltet werden müssen. Dies wurde jedoch vom Bundesminister

für Land- und Forstwirtschaft verabsäumt, ein Ministerialentwurf zur

Abschaffung oder Novellierung des Geflügelwirtschaftsgesetzes wurde nicht

vorgelegt. Auch die diesbezüglichen Verordnrdnungen aus den Jahren 1990 und

1994 wurden weder geändert noch aufgehoben.

 

Mit Erkenntnis vom 19.6.1996 hob daher der Verfassungsgerichtshof die

entsprechenden Bestimmungen auf (BGBl. Nr. 458 vom 30.8.1996) , und zwar

rückwirkend per Oktober 1990 bzw. Oktober 1994.

 

Durch dieses Versäumnis entsteht nun dem Bund anscheinend die Verpflichtung,

den Importeuren die entrichteten Importausgleichsbeträge zurückzuerstatten.

Die Anfragesteller konnten in Erfahrung bringen, daß ein Beamter des Bundes-

ministeriums für Finanzen diesen Schaden mit bis maximal 800 Mio S beziffert,

zumal der VfGH auch schon frühere Verordnungen zum GeflWG aufgehoben hat.

 

Angeblich wurden auch schon Millionenbeträge an die Importeure ausbezahlt,

obwohl ein vom BMLF in Auftrag gegebenes Rechsgutachten von Fehlinterpreta-

tionen des GATT-Subventionskodex durch den VfGH spricht und die Auffassung

vertritt, die 1994 und 1995 erfolgten Verordnungsaufhebungen seien zu Unrecht

erfolgt.

 

Da infolge der Versäumnisse des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt-

schaft der Republik großer Schaden zu erwachsen droht, richten die unter-

zeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirt-

schaft die nachstehende

 

A n f r a g e :

 

1. Wie hoch waren die jährlichen Bruttoeinnahmen aus Importausgleichsbeträgen

nach dem Geflügelwirtschaftsgesetz ab 1.1.1988 ?

 

2. Für welche einzelnen Maßnahmen wurden die jeweiligen Jahreseinnahmen aus

Geflügel-Importausgleichsbeträgen verwendet ?

 

3. Aus welchem Anlaß /welchen Anlässen wurde der VfGH motiviert, sich

wiederholt mit dem Geflügelwirtschaftsgesetz und seinen Verordnungen

zu befassen ?

 

4 . Welche z urückliegenden Budgetjahre sind von den Aufhebungserkenntnissen

des VfGH betroffen ?

 

5 . Wie hoch ist die Summe der Importausgleichsbeträge , die durch die

Aufhebungen betroffen sind ?

 

6 . Welche Beträge wurden bereits wann rückerstattet ?

 

7 . Aus welcher Budgetpost /welchen Budgetposten erfolgten die Rückerstattungen

in den einzelnen Jahren ?

 

8 . Bei welchen Maßnahmen Ihres Ressorts kommt es seither zu Einsparungen ,

um diese Rückerstattungen aufzubringen ?

 

9 . Wie viele Eier- und Geflügelimportfirmen haben bisher Rückerstattungen

von Importausgleichsbeträgen erhalten ?

 

10 . Was war der höchste Betrag , der einer einzelnen Firma rückerstattet wurde

( in Summee über die gesamten Jahre ) ?

 

11 . Wieviel wurde durchschnittlich in Summe jder einzelnen Firma rückerstattet

 

12 . Stimmt die Einschätzung des Beamten aus dem Bundesministerium für Finanzen ,

der den der Republik entstandenen Schaden mit bis zu 800 Mio S beziffert ?

 

13 . Bei wievielen Geflügel- Importfirmon ist die ausbezahlte Rückerstattung

bereits in die Konkursmasse eingeflossen ?

 

14 . Welche Beamten Ihres Ressorts waren mit der seinerzeitigen Erstellung

der vom VfGH "als gesetzwidrig" aufgehobenen Verordnungen beauftragt ?

 

15 . Wie lauteten die Stellungnahmen bzw. Anhörungen des sozialpartner-

schaftlich-ministeriellen Geflügelbeirates anläßlich der Erlassung

der jeweiligen Verordnungen ?

 

16 . Welche personellen Maßnahmen haben Sie aufgrund des durch die Verord-

nungsaufhebungen entstandenen Millionenschadens in Ihrem Ressort getroffen ?

 

17 . Welche Personen waren seit 1.1.1988

a ) für Ihr Ressort ,

b ) für das Bundesministerium für Finanzen ,

c ) für das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten ,

d ) für die Bundeswirtschaftskammer ,

e ) für die Bundesarbeitskammer ,

f ) für die Präsidentenkonferenz der Landwirtschafts kammern Österreichs

im Geflügelbeirat gemäß § 9 GeflWG tätig ?

 

18 . Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem von Ihrhrem Ressort in Auftrag

gegebenen Rechtsgutachten , wonach die in den Jahren 1994 und 1995

erfolgten Aufhebungen von Geflügelwirtschafts -Verordnungen durch den

VfGH zu Unrecht erfolgten , in finanzieller und personeller Hinsicht ?