1309/J XX.GP

 

 

der Abgeordneten

Mag. Ewald Stadler und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die auffällige Schonung des Vereines

Freimaurervereinigung des Schottischen Rittts

Das Mitglied des Vereines ,,Freimaurervereinigung des Schottischen Ritus“,

Dr. Stephan Tull, hat Ihnen am 28. August 1996 einen eingeschriebenen Brief folgen-

den Inhaltes übermittelt:

Geehrter Herr Bundesminister,

ich habe Ihnen in: Zusammenhang mit meinen: Anbringen an die Bundespolizeridirektion Wien

als Vereinsbehörde wegen gesetz- und statutenwidriger Handlungen in: Verein ,, Freimaurer-

Vereinigung des Schottischen Ritus am 12. Jänner 1996 eingeschrieben eine Eingabe über-

mittelt

Ich habe in dieser Eingabe zwei, für mich wichtige, Fragen an Sie gerichtet:

A.) Halten Sie es für möglich, daß es in der Bundespolizeidirektion Wien Beschäftigte

gibt, die an der Durchführung des von mir beantragten Schiedsgerichtsverfahrens

kein Interesse, haben?

B) Halten Sie es für möglich, daß es in der Bundespolizeidirektion Wien Beschäftigte gibt>

die der Durchsetzung der gesetzlich gebotenen Informationspflicht gem. § 13 VG. -

aus welchen Gründen immer - ‚aus dem Wegen gehen?

Wenn Sie mir bis heute die obige Frage nicht beantwortet haben, so führe ich dies da-

rauf zurück, daß es Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit entgangen sein dürfte, daß wir in

Österreich seit 1987 das Auskunftspflichtgesetz haben.

Damit Sie Ihre kostbare Zeit nicht dem Studium dieses Gesetzes und der seither ergangenen

Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes opfern müssen, teile ich Ihnen mit daß gem.

§3 des Auskunftspflichtgesetzes Auskünfte ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen

acht Wochen nach einlangen des Auskunftsbegehrens zu erteilen sind. Kann aus beson-

deren Gründen diese Frist nicht eingehalten werden, so ist der Auskunftswerber jeden-

falls zu verständigen.

Sie haben genau 32 Wochen verstreichen lassen, ohne mir eine Antwort, gleich welchen In-

haltes, zukommen zu lassen.

Herr Bundeminister Dr.Einem,Sie müssen doch zugeben,daß Ihre Vorgangsweise gesetz-

lich nicht gedeckt ist.

Ich will diese, Ihre Vorgangsweise rechtlich nicht qualifizieren, ich will Ihnen selbstver-

ständlich nicht unterstellen, daß sie etwas zu verschweigen haben und stelle daher hier-

mit den

Antrag

gem.  4 des Auskunftspflichtgesetzes über die Gründe Ihres bisherigen beharr-

liche‘: Schweigens in dieser Sache einen Bescheid zu erlassen.

gez. Stephan Tull“

Auf diesen Brief ist bis heute(!) ist keine Antwort eingelangt.

Nun konnte aber gerade in den vergangenen Tagen verschiedenen

Tageszeitungen, wie der „Presse“, der „Kleinen Zeitung“, der „Süddeutschen

Zeitung“ oder der „Neuen Zürcher Zeitung“, um nur einige zu nennen, zuletzt

sogar der Fernsehsendung „Zeit im Bild“ vom 30.9. 1996, um 19.30 Uhr,

entnommen werden, daß die hermetisch abgeschottete italienische Freimaurer-

Loge‘ P2‘ die dem Großorient von Italien untersteht, in gigantische, in diesem

Ausmaß noch nie zuvor dagewesene Korruptionsskandale verstrickt ist.

Die P2, die äußerst konspirativ organisiert ist, arbeitet seit vielen Jahren

sehr erfolgreich mit der italienischen Mafia zusammen. Sie betätigt sich

grenzüberschreitend nicht nur in europäischen Ländern, sondern auch in

Südamerika. In dieser Loge arbeiten auch Angehörige des frmr.

Hochgradsystems vom „Alten und Angenommenen Schottischen Ritus“.

Da die italienische Mafia die Freimauerei Italiens bereits mit Erfolg

durchdrungen hat, scheint nun auch die östliche Mafia zu versuchen, sich der in

Italien praktizierten Methoden zu bedienen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Inneres folgende

ANFRAGE:

1.), Mit welcher Begründung weigern Sie sich, gegenüber dem ehemaligen SP

Abg. Dr. Tull den Bestimmungen des Auskunftspflicht - Gesetzes zu

entsprechen?

2.) Halten Sie es für möglich, daß es in der Vereinsabteilung der BPD

Wien Bedienstete gibt, die an der Durchführung bestimmter Schieds-

gerichte selbst „kein Interesse“ haben und so ihrer Aufsichtspflicht

gegenüber Vereinen in gesetzwidriger Weise nicht nachkommen?

3.) Wann und wie werden Sie im vorliegenden Fall den Grundsatz der

Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bei den Ihnen unterstellten Behörden

durchsetzen?

4.) Werden Sie bei den in Frage kommenden Dienststellen Untersuchungen

darüber anstellen lassen, warum die Aufsichtspflicht so sträflich

vernachlässigt wurde, und werden Sie uns ohne weitere Anfrage vom

Ergebnis dieser Untersuchung berichten?

5.) Haben Sie inzwischen den vom Einschreiter Dr. Tull mit Schreiben vom

28.8.1996 beantragten Bescheid erlassen bzw. wann gedenken Sie dies zu

tun?