1313/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler und Kollegen

an den Herrn Bundesminister für Inneres

betreffend Schändung des jüdischen Friedhofs in Eisenstadt

 

 

Im Oktober 1992 wurde der jüdische Friedhof in Eisenstadt geschändet, wobei Grabsteine mit

Hakenkreuzen und Hetzparolen beschmiert wurden. Auffällig waren Sprüche wie ,,Heil

Haider" und ,,Sieg Haider". Die Spur sollte von der Schandtat direkt zu Haider gelenkt

werden. Zur gleichen Zeit wurde von der FPÖ die Einleitung eines Volksbegehrens ,,Östereich

zuerst" beschlossen. Bereits in der Einleitungsphase sollte die FPÖ durch die Eisenstädter Tat

diskreditiert werden.

 

Ende 1992 wurde als mutmaßlicher Täter Walter Köhler festgenommen und es wurde über ihn

die Untersuchungshaft verhängt. Köhler legte aus unverständlichen Gründen ein umfassendes

Geständnis über die Schandtat ab. In allen Mitteilungen des Innenministeriums wurde die Tat

als aufgeklärt bezeichnet und es wurde eine linksextreme Täterschaft aufgrund der politischen

Zuordnung Köhlers festgehalten. Zahlreiche Medienberichte vom Jänner 1994 belegen dies.

1995 wurde Köhler freigesprochen, nachdem er sein eigenartiges Geständnis im Strafverfahren

widerufen hatte.

 

Köhler war als Täter zur öffentlichen Propaganda gegen die FPÖ benutzt worden, nachdem er

sich auf einem Photo mit Jörg Haider ablichten ließ und dabei, unbemerkt von Haider, eine

Faustfeuerwaffe auf dem Foto präsentierte. Dieses Photo wurde zur Kompromittierung

Haiders im Kurier veröffentlicht. Ein ähnliches Foto Köhlers gibt es noch mit einem anderen

sehr hohen Repräsentanten des Staates. Haider sollte dadurch mit dem geständigen

Friedhofsschänder in Zusammenhang gebracht werden. Das falschen Geständnis und das Foto

mit Haider waren der erste Versuch, mit der Friedhofsschändung die FPÖ zu kompromittieren.

 

Gegen Christian Anderle aus StadtschIaining, Sohn eines ehemaligen VP-Funktionärs und

Obmannes der Sektion Fremdenverkehr der Wirtschaftskammer Burgenland, und Wolfgang

Tomsits aus Rechnitz, Sohn eines ehemaligen SPÖ-Gemeinderates, wurde nach dem

Sprengstoffanschlag in Oberwart aufgrund von Hinweisen, die bei der EBT einlangten,

ermittelt. Das Verfahren in der Causa ,,Sprengstoffanschlag Oberwart" wurde

zuständigkeitshalber bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt geführt.

 

Eigenartigerweise erfolgte jedoch die Ermittlung gegen Anderle und Tomsits nach dem

Verbotsgesetz nicht durch die Staatsanwaltschaft Eisenstadt, sondern durch die

Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. Weder Anderle noch Tomsits haben dort ihren Wohnsitz

und es gibt auch sonst keine Anknüpfung für eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Wiener

Neustadt. Bekannt ist jedoch, daß der EBT-Beamte Koller, der in den gesamten

Bombencausen eine äußerst undurchsichtige Rolle spielt, besonders gute Kontakte zur

Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat. So verwunderte es kaum, daß trotz einer

erdrückenden Beweislage die Anzeigen nach dem Verbotsgesetz, jedenfalls die gegen Anderle,

von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am 17. März 1995 zurückgelegt wurden.

 

 

Es bedurfte einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien, daß diese Zurücklegung

aufgehoben und das Strafverfahren gegen Anderle weitergeführt wurde. Im Strafverfahren

wurde damals bereits der PC Anderles samt Zubehör als Beweismittel sichergestellt und

verwendet.

 

Vermutlich seit März 1995, jedenfalls aber seit Juni 1995, ist aufgrund der vorgefundenen

Daten auf dem Anderle-PC bekannt, daß Anderle und sein Mittäter Tomsits die

Friedhofschänder von Eisenstadt sind!

 

Nach dem fehlgeschlagenen Versuch der Hintermänner und ihrer Helfer in der Staatspolizei,

das Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt leerlaufen zu lassen, wurden die

Fälle Anderle und Tomsits gezielt zurückgehalten. Bis heute gab es keine Verurteilungen als

Ergebnis dieser Verfahren.

 

Anderle wurde bewußt über den RFJ bei der FPÖ eingeschleust und in die Nähe des

Abgeordneten Schweitzer gebracht. Dieser Kontakt wurde ebenso gezielt durch Fotos,

Protokolle und Tonbänder gesichert. Bedeutung gewann dieser Kontakt erst nach der

Ernennung Schweitzers zum Bundesgeschäftsführer der FPÖ am 15. März dieses Jahres.

 

Im Vorfeld der EU-Wahl wurde der Kontakt Schweitzer/Anderle für eine gut vorbereitete

Medienkampagne über die Zeitschrift NEWS, mit einer Informationssteuerung aus dem Kreis

agitierender Stapo-Beamten, gespielt.

 

NEWS hat aus diesem Kreis nicht nur schriftliche Unterlagen und Aktenmaterial bekommen,

sondern auch ein kompromittierendes Foto von Anderle mit Schweitzer zur Diffamierung nach

der Methode, wie sie bei Köhler und Haider bereits früher angewendet worden war.

 

Bereits während der Totenfeier für die in Oberwart Ermordeten, sprayten einige für die

Zeitschrift NEWS arbeitende Journalisten hetzerische Parolen auf ein Denkmal in

Oberschützen, damit sie dann die Parolen fotografieren und damit einen weiteren Beleg für das

rechte Eck der Attentäter liefern können, um in weiterer Folge politische Querverbindungen

zur FPÖ zu konstruieren. Peinlicherweise wurden die NEWS-Journalisten von

burgenländischen Kriminalbeamten bei der Tat ertappt und fotografiert. Den Kriminalbeamten

wurde durch Weisung nicht gestattet, das Auto der Journalisten zu durchsuchen. Stattdessen

wurden sie zum Rapport ins Innenministerium befohlen und es wurden ihnen dort sämtliche

Akten und Unterlagen abgenommen. Ferner wurden ihnen eigene Ermittlungen streng

untersagt und es wurde klargelegt, daß sämtliche Ermittlungen nur noch über die EBT laufen

dürfen. NEWS wurde damit eindeutig aus dem Innenministerium und der EBT gedeckt. Die

Methode der falschen Fährte ist daher für NEWS genausowenig ungewöhnlich, wie das

Zus ammenspiel NEWS - BMI/EBT.

 

Eine solche falsche Fährte dürfte auch sein, was einer der fanatischsten Gegner der FPÖ bei der

Zeitschrift NEWS, der Redakteur Hans Henning Scharsach, mit anderen Co-Autoren in der

Ausgabe 34/96 auf den Seiten 19 ff veröffentlichte. Es wurde ein Brief des Franz Radl an den

Neonazi Küssel im Faksimile abgedruckt, woraus folgendes hervorgeht:

 

,,Aussicht auf langfristigen Erfolg biete auf jeden Fall nur die konsequente Arbeit mit

Jugendlichen. Und hier sollten wir uns auch überlegen, unsere Leute gezielt in den RFJ zu

schleusen, wo sie immerhin die Infrastruktur und das Angebot an Rhetorikkursen nützen,

andererseits die FPÖ kompromittieren können. "

 

Im Artikel wird behauptet, dieser Brief sei 1993 von Radl im Gefangenenhaus Graz an Küssel

ins Landesgericht Wien geschrieben worden. Bei dem Brief dürfte es sich jedoch um eine

Lohnarbeit Radls handeln. Vordergründig erweckt der Artikel den Anschein, als ob die FPÖ

Opfer einer gezielten Unterwanderung von Neonazis geworden sei, die durch Provokationen

von rechts die FPÖ kompromittieren wollten. In Wahrheit dient der Brief jedoch den beiden

Tätern Tomsits und Anderle als Alibi, um bei dem längst anhängigen Verfahren nach dem

Verbotsgesetz hinsichtlich der subjektiven Tatseite das gesetzliche Tatbild nicht zu erfüllen.

Beide werden via NEWS von ihren Hinterleuten geschützt, damit die beiden Provokateure

nicht auf der Strecke bleiben und im Strafverfahren mit Freisprüchen rechnen können (wie

Köhler und Radl).

 

Damit wird deutlich, daß NEWS in keiner Weise die Absicht hatte, der FPÖ einen Beweis zu

liefern, Opfer von Provokateuren geworden zu sein, sondern vielmehr im Auftrag der

Drahtzieher sicherstellte, daß die Täter oder Provokateure unbeschädigt bleiben. Wie aus der

Artikelserie von NEWS deutlich wird, geht es dieser Zeitschrift auch nicht um den

antisemitischen Anschlag und dessen Erhellung, sondern ausschließlich um die Desavouierung

der FPÖ und Schweitzers.

 

Die Umstände der Übernahme der Prozeßvertretung durch Rechtsanwalt Dr. Rifaat im

Briefbombenprozeß für Franz Radl sind obskur. Daß ausgerechnet einer der besten Freunde

des NEWS-Herausgebers Fellner die Prozeßvertretung eines unter Terorverdacht stehenden

Rechtsextremisten übernimmt, mutet eigenartig an. Radl konnte sich wohl während der ganzen

Prozeßphase auf seinen Freispruch im Hauptanklagepunkt verlassen. Dafür ist er offenkundig

bereit, auch als Briefschreiber Alibis hinsichtlich der jeweiligen subjektiven Tatseite für

Provokateure zu liefern. Auch die Kontakte Radls zum Profil-Journalisten Kufner spielen eine

gewisse Rolle. Der ehemalige Kufner-Vertraute Fidler, der früher bei Udo Proksch-Firmen

tätig war, hatte in der Radl-Causa Kontakte zu einem Detektivbüro in Wien, wo er aus der

Loge B' nai Brith nachweislich zumindest eine Faxsendung durchfaxte. Wie Fidler zum

Faxgerät der Loge B, nai B' rith kommt, legt Umstände offen, die für manche unaufgeklärten

Vorgänge der vergangenen Jahre interessant sind.

 

In der Loge B, nai B' rith werden unter ihrem Obmann Dr. Ariel Muzicant seit einiger Zeit

gezielte Aktionen gegen die FPÖ und Jörg Haider unternommen. Im Rahmen einer geheimen

Logensitzung am 3. Juni 1996 wurde sogar eine ,,Causa Jörg Haider" als eigener

Tagesordnungspunkt abgehandelt. Die Bemühungen der Loge, über den frühpensionierten

Richter Gallhuber mit Faschismusvorwürfen gegen die FPÖ und Haider vorzugehen, sind

gescheitert. Weitere Aktionen aus dem Kreis dieser Loge und aus dem sozialistischen

,,Republikanischen Klub", zwischen denen es enge personelle Verflechtungen gibt, sind wie in

der Vergangenheit leider auch in der Zukunft zu erwarten. Dabei verdienen die

Beratertätigkeiten einzelner Mitglieder der B' nai B' rith und des Republikanischen Klubs für

das Liberale Forum ebenso Beachtung wie die Rolle bestimmter LIF-Abgeordneter.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Inneres

folgende

 

ANFRAGE :

 

1.) Wurden im Zuge der Hausdurchsuchungen bei Christian Anderle Beweismittel

sichergestellt, die seine Täterschaft bei der Friedhofsschändung ausreichend belegen?

Wenn ja, seit welchem Zeitpunkt sind den zuständigen Behörden Anhaltspunkte bekannt,

wonach Anderle der (Haupt-)Täter der Friedhofsschändung ist?

 

2.) Warum wurden durch Ihr Ministerium keinerlei Bemühungen unternommen, angesichts

der hohen Strafdrohung nach dem Verbotsgesetz die Verhaftung des mutmaßlichen

Haupttäters Anderle wegen evidenter Fluchtgefahr zu erwirken?

 

3.) Wie war es möglich, daß Anderle als ausgeforschter Täter der Friedhofsschändung ins

Ausland abtauchen konnte, wie dies bereits in früheren spektakulären Straftaten der Fall

war (Beispiel: Ebergassing - Bassam Al Taher)?

 

4.) Besteht gegen Anderle ein internationaler Haftbefehl?

Wenn ja, seit wann?

 

5.) Seit wann ist den Sicherheitsbehörden der in der Zeitschrift NEWS, Ausgabe 34/96, im

Faksimile abgedruckte Brief des Franz Radl über die angebliche Unterwanderung des

RfJ bekannt?

 

6.) Ist es denkbar, daß dieser Brief Radls lediglich dazu dient, nach dem ersten

gezielten Kopromittierungsmanöver durch die Causa ,,Friedhofsschändung/Köhler" für

das zweite derartige Manöver gegen die FPÖ wiederum für Freisprüche der Täter das

gezielte ,,Alibi" hinsichtlich der inneren Tatseite zu liefern?