1343/J

 

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Disziplinarverfahren gegen Beamte

 

In den vergangenen Wochen sind wieder mehrere Fälle von Beamten mit

rechtsradikalen Ideen zum Gegenstand öffentlicher Diskussion geworden. Ebenso wie

in den Fällen von Polizeiübergriffen ist all diesen Fällen eines gemeinsam: in der

Regel passiert den entsprechenden Beamten auf Grund des österreichischen

Disziplinarrechtes absolut nichts.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen aus diesem Grund folgende

 

ANFRAGE:

 

1 . Wieviele Disziplinarverfahren wurden gegen österreichische Beamte jeweils in

den Jahren 1990 bis l995 eingeleitet?

2. In wievielen Fällen wurden gegen diese eingeleiteten Disziplinarverfahren

Einsprüche erhoben?

3. In wievielen dieser Fälle wurde den Einsprüchen stattgegeben?

4. In wievielen Fällen kam es zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen?

5. In wievielen Fällen kam es davon zu Suspendierungen?

6. In wievielen Fällen kam es davon jeweils zu Entlassungen?

7. In wievielen Fällen kam es zu sonstigen Disziplinarmaßnahmen?

 

8. Wieviele dieser Disziplinarverfahren wurden in den Einzeljahren jeweils wegen

Vorwürfen im Bereich von Polizieübergriffen einerseits, sowie andererseits auf

Grund des Vorwurfs rechtsradikaler Betätigung eingeleitet?

 

9. In wievielen Fällen kam es wegen dieser zwei Deliktgruppen jeweils in den

Einzeljahren zu disziplinaren Maßnahmen?

 

10. In wievielen EinzeIfällen kam es in den Einzeljahren auf Grund dieser beiden

Deliktgruppen jeweils zu EntIassungen sowie zu Dienstsuspendierungen?

 

11 . Welchen Reformbedarf sehen Sie selbst beim derzeit gültigen Disziplinarecht?

 

12. Erachten Sie das Recht, zwei Mitglieder der Disziplinarkommission ablehnen zu

können, für zeitgemäß? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche konkreten

Änderungen befürworten Sie?

 

13. Erachten Sie die notwendige Einstimmigkeit bei Lehrerentlassungen für

zeitgemäß und gerecht? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche konkreten

Reformvorhaben beabsichtigen Sie?

 

14. Welche konkreten Reformmaßnahmen im Bereich des Disziplinarrechtes werden

Sie in welchem konkreten Zeitraum vorlegen?