136/J

 

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend UnkIarheiten bei Steuererklärungen österreichischer AutorInnen

 

 

Von seiten der österreichischen AutorInnen wird beklagt, daß einzelne FinanzreferentInnen

in Umgehung des Grundsatzes der Steuerbefreiung öffentlicher Zuwendungen zur

Förderung von Literatur, Einkommenssteuerforderungen an AutorInnen gerichtet haben.

Außerdem wird beklagt, daß es nahezu unmöglich sei, mit den obersten Vertretern der

österreichischen Finanzverwaltung Einvernehmen über die Besteuerung österreichischer

SchriftstellerInnen herzustellen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

 

1. Einkommensteuer

 

1 . 1 . Ab welcher Einnahmenhöhe bzw. ab welchem Zeitpunkt besteht gegenüber dem

Finanzamt Meldepflicht bzw. die Notwendigkeit zum Einholen einer Steuernummer ?

a) Ab jeder Einnahme über 0 ?

b) Ab einer bestimmten Einnahmenhöhe jährlich ?

c) Wenn diese Einnahmen zusätzlich zu einem lohnsteuerpflichtigen Einkommen anfallen ?

 

Gilt das auch im Fall der Zuerkennung von einkommersteuerbefreiten Zuwendungen zur

Förderung von Literatur ?

 

 

l .2. Wenn mehrere freiberufliche künstlerische Tätigkeiten vorliegen: Besteht

Einkommensteuerpflichtigkeit

a) aller Berufe unter einer Steuernummer ?

b) getrennt nach Art der Tätigkeit unter jeweils einer eigenen Steuernummer ?

 

1 .3 In welcher Form werden die Einnahmen und Ausgaben einer einkommensteuerlich

veranlagten literarischen Tätigkeit geeignet nachgewiesen ? Durch :

a) Einkommensteuererklärung und Belegsammlung?

b) Einkommensteuererklärung, Belegsamnlung und Loseblattführung einer Einnahmen-

Ausgaben-Aufstellung ?

c) Einkommensteuererklärung. Belegsammlung und Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung in

gebundener Form ("Kassabuch")?

d) Einkommensteuererklärung, Belegsammlung und Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung in

Anwendung eines Buchhaltungs-Computerprogrammes ?

dazu geeignete Programme?

 

 

1l .4 Die in der Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung inkludierten Kontobewegungen bedürfen

a) eines eigenen für berufliche Zwecke eingerichteten Kontos ?

b) können über ein für private und berufliche Zwecke eingerichtetes Konto abgewickelt

werden ?

 

 

1 .5 Besteht die Pflicht der Einnahmen-/Ausgabendokumentation zur

Einkommensteuererklärung

a) täglich begleitend ?

b) innerhalb einer Wochen-, Monats- oder sonstigen Frist ?

 

 

2. Anerkennung von Betriebsausgaben

 

Erfolgt die Anerkennung von Betriebsausgaben

a) nur im Fall eines Einnahmenüberhanges ?

b) in jeder Einnahmenhöhe ?

 

 

3. Betriebliche Nutzung von Wohnraum

 

 

3.1 Liegt betriebliche Nutzung von Wohnraum vor bei

a) teilweiser betrieblicher Nutzung eines innerhalb der Wohnung gelegenen Raumes ?

b) gänzlicher betrieblicher Nutzung eines innerhalb der Wohnung gelegenen Raumes

unabhängig von seiner Lage ?

c) gänzlicher betrieblicher Nutzung eines innerhalb der Wohnung gelegenen Raumes in

einem vom Wohnraum aus begehbaren, aber nicht zwischen Wohnräumen liegenden Raum

d) getrennten Außeneingängen in den Wohn- und in den Betriebsraum?

 

 

3.2 Ändern sich die in 3. 1 angeführten Voraussetzungen.

a) wenn diese Nutzung innerhalb eines Einpersonenhaushaltes geltend gemacht wird?

b) wenn diese Nutzung innerhalb eines Zweipersonenhaushaltes geltend gemacht wird?

c) wenn diese Nutzung innerhalb eines Familienhaushaltes geltend gemacht wird?

4. Betriebliche Einrichtungsgegenstände

 

 

4. l Gelten als betrieblich notwendige technische Einrichtungsgegenstände :

a) Schreibmaschine?

b) PC?

c) Modem?

d) Kopiergerät?

e) Scanner?

f) Telefon?

g) Fax?

h) TV-Gerät?

i) Videowiedergabegerät?

j) Radiogerät?

k) Tonträgerwiedergabegerät (CD,MC, Schallplatte)?

l) Tonband-Aufnahmegerät?

m) Sonstige?

 

4.2 Gilt als betrieblich notwendige Möblierung:

n) Schreibtisch?

o) Bürosessel?

p) Bücher- und Büroregale?

q) Sitzmöbel, Tisch?

r) Sitzmöbel, die sich als Liegegelegenheit eignen?

s) Sonstige?

 

 

4.3 Unter welchen Voraussetzungen sind in 4.1 und 4.2 genannte Gegenstände und Geräte

und deren laufende Kosten zur Gänze als Betriebsausgabe anrechenbar?

a) Unterbringung im betrieblich genutzten Teil der Wohnung? Gilt für welche

Einrichtungsgegenstände (a bis s)?

 

b) Unterbringung im nicht betrieblich genutzten Teil der Wohnung? Gilt für welche

Einrichtungsgegenstände (a bis s)?

 

 

4.4 Teilweise als Betriebsausgabe anrechenbar sind diese Gegenstände und Getäte und deren

laufende Kosten unter welchen Voraussetzungen?

a) Unterbringung im betrieblich genuten Teil der Wohnung? Gilt für welche

Einrichtungsgegenstände (a bis s)?

 

b) Unterbringung im nicht betrieblich genutzten Teil der Wohnung? Gilt für welche

Einrichtungsgegenstände (a bis s)?

 

5. Arbeitsunterlagen, Recherchen, Kommumkation

 

 

Autor/inn/eneinkommen beruhen wesentlich auf Veranstaltungshonoraren. ebenso w ie die

A.usgaben für das Zustandekommen von literari.schen Stof fen auf Informat ionsgrundlagen .

Reeherchen. Kontakten und Gesprächen beruhen.

 

5 . 1 Ab welcher Entfernung vom Wohnort tritt steuerrechtlich der Begriff "Reise ' in Kraft?

 

5 .2 Welche Ausgaben umfaßt der Begriff "Diäten " ?

 

5 .3 In welcher Höhe ist das amtliche Taggeld festgelegt?

 

5 .4 In welcher Höhe ist das amtliche Übernachtungsgeld festgelegt?

 

5 .5 Sind ausschließlich diese amtlich festgelegten Sätze abzugsfähig?

 

5 .6 In welcher sonstigen Form können Ausgaben für Aufenthalte geltend gemacht werden?

 

5 .7 In welcher Höhe ist das amtliche KiIometer-Geld festgelegt?

 

5.8 In welcher sonstigen Form können Fahrtkosten geltend gemacht werden (Zugfahrten ,

Flüge etc.)?

 

5.9 Als sonstige betriebliche Ausgaben bzw. Anschaffungskosten in diesem Bereich gelten?

a) Zeitungen. Zeitschriften? Wann?

b) Bücher? Wann?

c) unbespielte Tonträger? Wann?

d) bespielte Tonträger? Wann?

e) unbespielte Bildträger? Wann?

f) bespielte Bildträger? Wann?

g) Bewirtungskosten? Wann?

h) Auftrittsbekleidung? Wann?

i) Requisiten? Wann?

j) Sonstige?.Wann?

 

 

6. Einkommensteuer-Auslandseinkommen

 

 

6. 1 Muß die Einkommensteuer für Einkommen innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU

entrichtet werden:

a) in Österreich?

b) im Einkommen-Ursprungsland?

 

6.2 Muß die Einkommensteuer für Einkommen in europäischen Staaten außerhalb der

Mitgliedsstaaten der EU entrichtet werden

a) in Österreich?

b) im Einkommen-Ursprungsland?

7. Mehrwertsteuer-Auslandsumsätze

 

 

7. 1 Muß die Mehrwertsteuer für Umsätze innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU entrichtet

werden

a) in Österreich?

b) im Umsatz-Ursprungsland?

 

 

7.2 Muß die Mehrwertsteuer für Umsätze in europäischen Staaten außerhalb der

Mitgliedsstaaten der EU entrichtet werden?

a) in Österreich?

b) im Umsatz-Ursprungsland?

 

 

Muß die Mehrwertsteuer für Umsätze außerhalb Europas, vor allem den USA, entrichtet

werden

a) in Österreich?

b) im Umsatz-Ursprungsland?

 

 

8. Umsatzbildung

 

 

8. 1 Ergibt sich der Jahresumsatz aus den zu einer Steuernummer zugehörigen

a) einkommensteuerpflichtigen Einnahmen?

b) einkommensteuerpflichtigen Einnahmen und einkommensteuerbefreiten Zuwendungen

zur Förderung von Kunst?

c) dem einkommensteuerpflichtigen und lohnsteuerpflichtigen Einnahmen?

d) dem einkommensteuerpflichtigen und lohnsteuerpflichtigen Einkommen und

einkommensteuerbefreiten Zuwendungen zur Förderung von Kunst ?

e) sonstigen Kombinationen?

 

8.2 Können nicht-mehrwertsteuerpflichtige Einnahmen einkommensteuerpflichtig werden?

 

8.3 Können mehrwertsteuerpflichtige Einnahmen einkommensteuerbefreit bleiben?

 

9. Vorsteuerabzug

 

 

Besteht Parallelität bei den als Betriebsausgaben anteilig in Abzug gebrachten Rechnungen

in der Einkommenversteuerung und den im Wege des Vorsteuerabzugs geltend gemachten

Umsatzsteueraufwendungen (z.B. ein Drittel Mietanteil für Bürozweke der Wohnung = ein

Drittel der für die Miete geleisteten Mehrwertsteuer)?

10. Umsatzeigenschaften und Einkommenbesteuerung von Preisen. Stipendien und

.son.s.t igen öffentlichen und privaten Literatu rförderungen

 

 

Grundkriterium für Umsatzsteuerfähigkeit ist der Leistungsaustausc.h. Dieser liegt lt . Erlaß

de.s BMF vom 16.6.94 bei "echten Zuschüssen " nicht vor und w ird bspw. für

Wohnbauförderung. Wohnhaus- und Unternehmenssan ierung etc. gehend gemacht. auch.

wenn ein solcher Zuschuß im öffentlichen Interesse liegt . das zugleich auch ein persönliches

Interesse sein kann. Analog zu dieser Interpretation heißt e.s im

Bundeskunstförderungsgesetz von 1988. daß sich die Republik Österreich vor allem de.shalb

zur Kunstförderung verpflichtet, weil Kunst eine Angelegen heit des öffentlichen Interesses

ist. Bei allen im folgenden aufgezählten öffentlichen Unterstützungen liegt keinerlei

Anspruch des/r Förderungsgeber auf Einräumung von Rechten zur Verwertung oder des

körperlichen Eigentums an einem geförderten Manuskript bzw. Ablieferung von Waren im

Gegenwert einer Förderung vor.

 

10. 1 S ind demnach Arbeitsstipendien, Projektstipendien, Förderungspreise,

1 . umsatzsteuerpflichtig bzw. 2. einkommensteuerpflichtig

die zu folgenden Voraussetzungen und Bedingungen vergeben werden:

 

öffentliche Ausschreibung bzw. Eigenbewerbungsmöglichkeit/begonnenes literarisches

Projekt/AuswahI durch Jury/Verpflichtung des/r Stipendiaten/in zur Weiterarbeit am

Projekt/sonstige Zugangsvoraussetzung: bisher unveröffentlichte Manuskripte

 

A. Vergabe und Finanzierung: ein- und dieseIbe Einrichtung beim Bund, eines

Bundeslandes oder einer Gemeinde

l .

2.

 

B. Vergabe: eine Einrichtung des Bundes, eines Bundeslandes oder einer Gemeinde.

Finanzierung: eine davon getrennte Einrichtung innerhalb des Bundes. eines Bundeslandes

oder einer Gemeinde

1 .

2

 

C. Vergabe: ein Bundesland oder eine Gemeinde. Finanzierung: der Bund, ein anderes

Bundesland oder eine andere Gemeinde

l .

2.

 

D. Vergabe: eine öffentlich-rechtliche oder private Einrichtung. Finanzierung: der Bund,

ein Bundesland oder eine Gemeinde

1 .

2.

 

E. Vergabe und Finanzierung.: eine Einrichtung außerhalb Österreichs, innerhalb der EU

1 .

2.

 

G. Vergargabe und Finanzierung: eine Enrichtung außerhalb Österreicbs, außerhalb der EU

 

 

 

10.2 Sind demnach Reise- und AufenthaItsstipendien

l . um.satzsteuerpflichtig bzw. 2 . einkommen.steuerpflichtig

die zu folgenden Voraussetzungen und Bedingungen vergeben werden :

öffentliche Ausschreibung bzw. Eigenbewerbungsmöglichkeit/begonnene.s literari sches

Projekt/Auswahl durch Jury/Verpflichtung des/r Stipendiaten/in zur Weiterarbeit am

Projekt/sonstige Zugangsvoraussetzung: bisher unveröffentlichte oder veröffentlichte

Manuskripte

 

A. Vergabe und Finanzierung: ein- und dieselbe Einrichtung beim Bund. eine.s

Bundeslandes oder einer Gemeinde

1 .

 

 

B. Verggabe: eine Einrichtung des Bundes, eines Bundeslandes oder einer Gemeinde.

Finanzierung: eine davon getrennte andere Einrichtung innerhalb des Bundes, eines

Bundeslandes oder einer Gemeinde

1 .

2.

 

C. Vergabe: ein Bundesland oder eine Gemeinde. Finanzierung: der Bund, ein anderes

Bundesland oder eine andere Gemeinde

1 .

2.

 

D. Vergabe: eine öffentlich-rechtliche oder private Einrichtung. Finanzierung: der Bund.

ein Bundesland oder eine Gemeinde

1 .

2.

 

E. Vergabe und Finanzierung: eine öffentlich-rechtliche oder private Einrichtung

1 .

2.

 

F. Vergabe und Finanzierung: eine Einrichtung außerhalb Österreichs, innerhalb der EU

1 .

2.

 

G. Verg,abe und Finanzierung: eine Einrichtung außerhalb Österreichs, außerhalb der EU

1.

2.

 

10.3 Smd demnach Förderungspreise,

1. um.satzsteuerpflichtig bzw . 2. einkommen.steuerpflichtig

die zu folgenden Voraussetzungen und Bedingungen vergeben werden :

öffentliche Ausschreibung bzw. Eigenbewerbungsmöglichkeit/zu einem Thema oder Genre

geforderter abgeschlossener Text/Auswahl durch Jury

 

A. Vergabe und Finanzierung: ein- und diesselbe Einrichtung beim Bund. eines

Bundeslandes oder einer Gemeinde

 

2.

 

B. Vergabe: eine Einrichtung des Bundes , eines Bundeslandes oder einer Gemeinde.

Finanzierung: eine davon getrennte andere Einrichtung innerhalb des Bundes. eines

Bundeslandes oder einer Gemeinde

 

2.

 

C. Vergabe: ein Bundesland oder eine Gemeinde. Finanzierung: der Bund, ein anderes

Bundesland oder eine andere Gemeinde

 

2.

 

D. Vergabe: eine öffentlich-rechtliche oder private Einrichtung: Finanzierung : der Bund ,

ein Bundesland oder eine Gemeinde

1 .

2.

 

E. Vergabe und Finanzierung: eine öffentlich-rechtliche oder private Einrichtung

 

2.

 

F. Vergabe und Finanzierung: eine Einrichtung außerhalb Österreichs, innerhalb der EU

 

2.

 

G. Vergabe und Finanzierung: eine Einrichtung außerhalb Österreichs, außerhalb der EU

1 .

2.

 

 

10.4 Sind demach Förderungspreise,

1 . umsatzsteuerpflichtig bzw. 2. einkommensteuerpflichtig

die gleichermaßen zu folgenden Voraussetzungen und Bedingungen wie:

öffentliche Ausschreibung bzw. Eigenbewerbungsmöglichkeit/Nachweis bisheriger

Veröffentlichungen-Auflistung ak:tueller Vorhaben oder derzeit in Arbeit befindliches

Projekt/Auswahl durch Jury

als auch ohne Einreichung für bisherige Leistungen zuerkannt werden können

 

A. Vergabe und Finanzierung: ein- und diesselbe Einrichtung beim Bund, eines

Bundeslandes oder einer Gemeinde

l .

2.

 

B. Vergabe: eine Einrichtung des Bundes. eines Bundeslandes oder einer Gemeinde.

Finanzierung: eine davon getrennte andere Einrichtung innerhalb des Bundes. eines

Bundeslandes oder einer Gemeinde

1 .

2.

 

C. Vergabe: ein Bundesland oder eine Gemeinde. Finanzierung: der Bund. ein anderes

Bundesland oder eine andere Gemeinde

1 .

2 .

 

D. Vergabe: eine öffentlich-rechtliche oder private Einrichtung. Finanzierung: der Bund,

ein BundesIand oder eine Gemeinde

1 .

2.

 

E. Vergabe und Finanzierung: eine öffentlich-rechtliche oder private Einrichtung

1 .

2.

 

F. Vergabe und Finanzierung: eine Einrichtung außerhalb Österreichs, innerhalb der EU

1 .

2.

 

G. Vergabe und Finanzierung: eine Einrichtung außerhalb Österreichs, außerhalb der EU

1 .

2.

 

10.5 Sind demach Förderungspreise und Preise,

1 . umsatzsteuerpflichtig bzw. 2. einkommensteuer.pflichtig,

die ohne öffentliche Ausschreibung und Eigenbewerbungsmöglichkeit in Zuerkennung für

ein bisheriges Werk vergeben werden

 

A. Vergabe und Finanzierung: ein- und dieselbe Einrichtung beim Bund, eines

Bundeslandes oder einer Gemeinde

1 .

2.

 

B. Vergabe: eine Einrichtung des Bundes, eines Bundeslandes oder einer Gemeinde.

Finanzierung: eine davon getrennte Einrichtung innerhalb des Bundes, eines Bundeslandes

oder einer Gemeinde

 

1 .

2.

C. Vergabe: em Bundesland oder eine Gemeinde.Finanzierung: der Bund, ein anderes

Bundesland oder eine andere Gemeinde

1 .

2.

 

D. Vergabe: eine öffentlich-rechtliche oder private Einrichtung. Finanzierung: der Bund.

ein Bundesland oder eine Gemeinde

1 .

2.

 

E. Vergabe und Finanzierung: eine öffentlich-rechtliche oder private Einrichtung

1 .

2

 

F. Vergabe und Finanzierung: eine Einrichtung außerhalb Österreich , innerhalb der EU

1 .

2.

 

G. Vergabe und Finanzierung: eine Einrichtung außerhalb Österreich. außerhalb der EU

 

2.

 

10.6 Sind demnach Preise,

1 . umsatzsteuer.pflichtig bzw. 2. einkommensteuerpflichtig,

die ohne öffentliche Ausschreibung bzw. Eigenbewerbungsmöglichkeit für ein Lebenswerk

vergeben werden

 

A Vergabe und Finanzierung: ein- und dieselbe Einrichtung beim Bund, eines Bundeslandes

oder einer Gemeinde

 

2.

 

B. Vergabe: .eine Einrichtung des Bundes, eines Bundeslandes oder einer Gemeinde.

Finanzierung: eine davon getrennte Einrichtung innerhalb des Bundes , eines Bundeslandes

oder einer Gemeinde

 

1.

2.

 

C. Vergabe: ein Bundesland oder eine Gemeinde.Finanzierung: der Bund. ein anderes

Bundesland oder eine andere Gemeinde

1 .

2.

 

D. Vergabe: eine öffentlich-rechtliche oder private Einrichtung. Finanzierung: der Bund,

ein Bundesland oder eine Gemeinde

1 .

2.

. .. . . -. . . .

E. Vergabe und Finanzierung: eine öffentlich-rechtliche oder private Einrichtung

1 .

2

 

F. Vergabe und Finanzierung: eme Einrichtung außerhalb Österreichs, innerhalb der EU

1 .

2.

 

G. Vergabe und Finanzierung: eine Einrichtung außerhalb Österreichs. außerhalb der EU

1 .

2.

 

 

10.7 Sind demnach Buchprämien ,

1 . umsatzsteuer.pflichtig bzw. 2. einkommen.steuer.pflichtig,

die zu folgenden Voraussetzungen und Bedingungen vergeben werden

keine Eigenbewerbungsmöglichkeit - keinerlei Verpflichtungen

 

Vergabe und Finanzierung: ein- und dieselbe Einrichtung beim Bund, eines Bundeslandes

oder einer Gemeinde

1 .

2.

 

10. 8 Sind demnach Druckkostenzuschüsse für einzelne literarische Titel

umsatzsteuer.pflichtig.

die zu folgenden Voraussetzungen und Bedingungen vergeben werden :

öffentliche Ausschreibung bzw. Eigenbewerbungsmöglichkeit/Nachweis der

herstellungsabsicht/Auswahl durch Jury/Erscheinungsnachweis

 

Vergabe und Finanzierung: ein- und dieselbe Einrichtung beim Bund, eines Bundeslandes

oder einer Gemeinde

 

 

 

10.9 Sind Druckkostenzuschüsse für literarische Programme (die Titel der Frühjahrs- oder

Herbstproduktion eines Verlages) bzw. die Herausgabe einer Literatur- oder

Kulturzeitschrift innerhalb eines Jahres umsatzsteuerpflichtig,

die zu folgenden Voraussetzungen und Bedingungen vergeben werden

öffentliche Ausschreibung bzw. Eigenbewerbungsmöglichkeit/Nachweis der

herstellungsabsicht/Auswahl durch Jury/Erscheinungsnachweis

 

Vergabe und Finanzierung: ein- und dieselbe Einrichtung beim Bund , eines Bundeslandes

oder einer Gemeinde

 

 

10. 10 Sind die Förderung der Tätigkeit gemeinnütziger literarischer Veranstalter und

literarischer Veranstaltungstätigkeit durch eine oder mehrere Stellen der öffentlichen Hand

wenn deren Veranstaltungen frei zugänglich sind und keine Eintrittsgelder eingehoben

werden umsatzsteuerpflichtig

 

a) wenn deren Veranstaltungen gegen Eintrittsgelder zugänglich sind ?

b) die Eintritt.sgelder .selbst ?

c ) jewe.ils m it welchem Mehrwertsteuersatz ?

 

10. 11 Förderung der Tätigkeit gemeinnütziger literarischer Schriftsteller/innen/verbände

durch eine oder mehrer Stellen der öffentliche Hand

 

Sch rift.,stelIer/innen/verei niggggungen beste.hen zum Zweck der Interessenvert retu ng.

wech.selseit igen Informat ion und Propagierung der Interessen der M itglieder. E.s werden von

den Mitgliedern Leistungen für den V erein erbracht und der Verein erbri ngt Lei.st ungen fü r

die Mitglieder. Es wird also Leistung ausgetauscht . Die typische Form des Austausches von

Leistungen für eine solche Vereinigung ist die Leistung eines Mitgliedsbeitrages durch das

Mitglied und die Leistung einer periodisc.hen Vereinspublikat ion für die M itglieder du rch

den Verein. Der typische Austausch sonstiger Leistungen ist unentg.eltlicher Natur,

worunter z.B. Betreuung und Beratung fallen. Schriftsteller/innen/vereinigungen erhalten

häufig keine einem bestimmten einzelnen Projekt gewidmete Subvention. sondern

Zuschüsse für ein Jahr, und damit für den gesamten Komplex ihrer Tätigkeiten. Trotz

überwiegender Finanzierung dieser Vereinigungen durch die öffentliche Hand bestehen

sonstige Finanzierungsquellen auch.

 

Sind Förderungen gemeinütziger Autor/inn/envereinigungen demnach umsatzsteuerpflichtig

a) wenn Mitgliedsbeiträge eingehoben werden?

b) die Mitgliedsbeiträge selbst?

c) jeweils mit welchem Mehrwertsteuersatz?

 

Sind Förderungen gemeinütziger Autor/ inn/enverein igungen demnach umsatzsteuerp/lichtig

d) wenn Mitgliedsbeiträge einggehoben werden. die den Bezug einer Mitgliederzeitschrift

miteinbeziehen?

e) die Mitgliedsbeiträge selbst ?

f) mit welchem Mehrwertsteuersatz?

 

Sind Förderunggen gemeinütziger Autor/inn/envereinigungen demnach umsatzsteuerpflichtig

g) wenn Kostenlosigkeit der Mitgliedschaft besteht?

 

Sind Förderungen gemeinütziger Autor/inn/envereiniggungen demnach umsatzsteuerpflichtig

h) wenn Kostenrefundierungen oder anteilige Kostenübernahmen bei z.B. bei Kopien für

eigene Zwecke eines Mitgliedes oder bei Dienstleistungen gegenüber Nicht-Mitgliedern

eingefordert werden?

i) Kostenrefundierungen bzw. Kostenersätze selbst?

j ) mit welchem Mehrwertsteuersatz?

 

 

Sind Förderungen gemeinütziger Autor/inn/envereinigungen demnach umsatzsteuerp.flichtig

k) wenn Kollektiveinrichtungen eines Vereines in den Laufenden Kast en von d en diese

Einrichtungen nutzenden Mitgliedern getragen werden?

l) Nutzungsentgelte selbst?

m) mit welchem Mehrwertsteuersatz?

 

Sind Förderungen gemeinütziger Autor/inn/envereinigungen demnach umsatzsteuerpflichtig

n) wenn dem Vereinszweck der Förderung der Interess .n der M itglieder durch die

Herau.sgabe und dem entgeltlichen Vertrieb ein .r Literat urze it sc hri ft oder ei ne.r

Publikationenreihe entsprochen werden soll?

o) die Zeitschrift bzw. Buchpublikation selbst?

p) mit welchem Mehrwertsteuersatz?

 

 

S ind Förderungen gemeinütziger Autor/inn/envereinigungen demnach um.satzsteuerp.flichtig

q) wenn Einnahmen durch den Verkauf von Insert ionen im Vereinsperiod ikum erzielt

werden ?

r) die. Insertion selbst?

.s ) mit welchem Mehrwert steuersatz ?

t ) sonstige Bundesabgaben bei Insertionen?

sonstige Landesabgaben bei lnsertionen?

 

 

11. Vorsteuerabzugsberechtigung und literarische Veranstalter

 

 

Ein wesentlicher Teil des Bildungs- und Kulturangebotes öffentlicher Einrichtungen und

Institutionen besteht in Veranstaltungen mit Schriftstellern/innen und Künstler/innen. Da

diese die Adressaten der künftigen Mehrwertsteuerrechnungen von Autor./innen werden ist

das Wissen um deren Vorsteuerabzugsberechtigung für Autor/inn/en relevant.

 

Welche der nachfolgend aufgezählten Einrichtungen und Institutionen sind

vorsteuerabzugsberechtigt?

 

Kindergärten?

 

Schulen?

Akademien/Universitäten?

Büchereien/Bibliotheken?

Theater?

Galerien?

Gemeinden?

ggemeinnützige Kulturereinev

Museen?

Kulturzentren?

Sonstige öffentliche Einrichtungen?

 

 

?2. Liebhaber.ei

 

..

Das Umsatzsteuergesetz 1994 sieht nicht nur die Kategorie des "Kleinunternehmers"

sondern auch die des/der "Liebhabers/in " vor. ..

 

Wann trifft dieser Begriff zu ? -

Welche Konsequenzen folgen daraus? . .