136/J
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend UnkIarheiten bei Steuererklärungen österreichischer AutorInnen
Von seiten der österreichischen AutorInnen wird beklagt, daß einzelne FinanzreferentInnen
in Umgehung des Grundsatzes der Steuerbefreiung öffentlicher Zuwendungen zur
Förderung von Literatur, Einkommenssteuerforderungen an AutorInnen gerichtet haben.
Außerdem wird beklagt, daß es nahezu unmöglich sei, mit den obersten Vertretern der
österreichischen Finanzverwaltung Einvernehmen über die Besteuerung österreichischer
SchriftstellerInnen herzustellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Einkommensteuer
1 . 1 . Ab welcher Einnahmenhöhe bzw. ab welchem Zeitpunkt besteht gegenüber dem
Finanzamt Meldepflicht bzw. die Notwendigkeit zum Einholen einer Steuernummer ?
a) Ab jeder Einnahme über 0 ?
b) Ab einer bestimmten Einnahmenhöhe jährlich ?
c) Wenn diese Einnahmen zusätzlich zu einem lohnsteuerpflichtigen Einkommen anfallen ?
Gilt das auch im Fall der Zuerkennung von einkommersteuerbefreiten Zuwendungen zur
Förderung von Literatur ?
l .2. Wenn mehrere freiberufliche künstlerische Tätigkeiten vorliegen: Besteht
Einkommensteuerpflichtigkeit
a) aller Berufe unter einer Steuernummer ?
b) getrennt nach Art der Tätigkeit unter jeweils einer eigenen Steuernummer ?
1 .3 In welcher Form werden die Einnahmen und Ausgaben einer einkommensteuerlich
veranlagten literarischen Tätigkeit geeignet nachgewiesen ? Durch :
a) Einkommensteuererklärung und Belegsammlung?
b) Einkommensteuererklärung, Belegsamnlung und Loseblattführung einer Einnahmen-
Ausgaben-Aufstellung ?
c) Einkommensteuererklärung. Belegsammlung und Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung in
gebundener Form ("Kassabuch")?
d) Einkommensteuererklärung, Belegsammlung und Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung in
Anwendung eines Buchhaltungs-Computerprogrammes ?
dazu geeignete Programme?
1l .4 Die in der Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung inkludierten Kontobewegungen bedürfen
a) eines eigenen für berufliche Zwecke eingerichteten Kontos ?
b) können über ein für private und berufliche Zwecke eingerichtetes Konto abgewickelt
werden ?
1 .5 Besteht die Pflicht der Einnahmen-/Ausgabendokumentation zur
Einkommensteuererklärung
a) täglich begleitend ?
b) innerhalb einer Wochen-, Monats- oder sonstigen Frist ?
2. Anerkennung von Betriebsausgaben
Erfolgt die Anerkennung von Betriebsausgaben
a) nur im Fall eines Einnahmenüberhanges ?
b) in jeder Einnahmenhöhe ?
3. Betriebliche Nutzung von Wohnraum
3.1 Liegt betriebliche Nutzung von Wohnraum vor bei
a) teilweiser betrieblicher Nutzung eines innerhalb der Wohnung gelegenen Raumes ?
b) gänzlicher betrieblicher Nutzung eines innerhalb der Wohnung gelegenen Raumes
unabhängig von seiner Lage ?
c) gänzlicher betrieblicher Nutzung eines innerhalb der Wohnung gelegenen Raumes in
einem vom Wohnraum aus begehbaren, aber nicht zwischen Wohnräumen liegenden Raum
d) getrennten Außeneingängen in den Wohn- und in den Betriebsraum?
3.2 Ändern sich die in 3. 1 angeführten Voraussetzungen.
a) wenn diese Nutzung innerhalb eines Einpersonenhaushaltes geltend gemacht wird?
b) wenn diese Nutzung innerhalb eines Zweipersonenhaushaltes geltend gemacht wird?
c) wenn diese Nutzung innerhalb eines Familienhaushaltes geltend gemacht wird?
4. Betriebliche Einrichtungsgegenstände
4. l Gelten als betrieblich notwendige technische Einrichtungsgegenstände :
a) Schreibmaschine?
b) PC?
c) Modem?
d) Kopiergerät?
e) Scanner?
f) Telefon?
g) Fax?
h) TV-Gerät?
i) Videowiedergabegerät?
j) Radiogerät?
k) Tonträgerwiedergabegerät (CD,MC, Schallplatte)?
l) Tonband-Aufnahmegerät?
m) Sonstige?
4.2 Gilt als betrieblich notwendige Möblierung:
n) Schreibtisch?
o) Bürosessel?
p) Bücher- und Büroregale?
q) Sitzmöbel, Tisch?
r) Sitzmöbel, die sich als Liegegelegenheit eignen?
s) Sonstige?
4.3 Unter welchen Voraussetzungen sind in 4.1 und 4.2 genannte Gegenstände und Geräte
und deren laufende Kosten zur Gänze als Betriebsausgabe anrechenbar?
a) Unterbringung im betrieblich genutzten Teil der Wohnung? Gilt für welche
Einrichtungsgegenstände (a bis s)?
b) Unterbringung im nicht betrieblich genutzten Teil der Wohnung? Gilt für welche
Einrichtungsgegenstände (a bis s)?
4.4 Teilweise als Betriebsausgabe anrechenbar sind diese Gegenstände und Getäte und deren
laufende Kosten unter welchen Voraussetzungen?
a) Unterbringung im betrieblich genuten Teil der Wohnung? Gilt für welche
Einrichtungsgegenstände (a bis s)?
b) Unterbringung im nicht betrieblich genutzten Teil der Wohnung? Gilt für welche
Einrichtungsgegenstände (a bis s)?
5. Arbeitsunterlagen, Recherchen, Kommumkation
Autor/inn/eneinkommen beruhen wesentlich auf Veranstaltungshonoraren. ebenso w ie die
A.usgaben für das Zustandekommen von literari.schen Stof fen auf Informat ionsgrundlagen .
Reeherchen. Kontakten und Gesprächen beruhen.
5 . 1 Ab welcher Entfernung vom Wohnort tritt steuerrechtlich der Begriff "Reise ' in Kraft?
5 .2 Welche Ausgaben umfaßt der Begriff "Diäten " ?
5 .3 In welcher Höhe ist das amtliche Taggeld festgelegt?
5 .4 In welcher Höhe ist das amtliche Übernachtungsgeld festgelegt?
5 .5 Sind ausschließlich diese amtlich festgelegten Sätze abzugsfähig?
5 .6 In welcher sonstigen Form können Ausgaben für Aufenthalte geltend gemacht werden?
5 .7 In welcher Höhe ist das amtliche KiIometer-Geld festgelegt?
5.8 In welcher sonstigen Form können Fahrtkosten geltend gemacht werden (Zugfahrten ,
Flüge etc.)?
5.9 Als sonstige betriebliche Ausgaben bzw. Anschaffungskosten in diesem Bereich gelten?
a) Zeitungen. Zeitschriften? Wann?
b) Bücher? Wann?
c) unbespielte Tonträger? Wann?
d) bespielte Tonträger? Wann?
e) unbespielte Bildträger? Wann?
f) bespielte Bildträger? Wann?
g) Bewirtungskosten? Wann?
h) Auftrittsbekleidung? Wann?
i) Requisiten? Wann?
j) Sonstige?.Wann?
6. Einkommensteuer-Auslandseinkommen
6. 1 Muß die Einkommensteuer für Einkommen innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU
entrichtet werden:
a) in Österreich?
b) im Einkommen-Ursprungsland?
6.2 Muß die Einkommensteuer für Einkommen in europäischen Staaten außerhalb der
Mitgliedsstaaten der EU entrichtet werden
a) in Österreich?
b) im Einkommen-Ursprungsland?
7. Mehrwertsteuer-Auslandsumsätze
7. 1 Muß die Mehrwertsteuer für Umsätze innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU entrichtet
werden
a) in Österreich?
b) im Umsatz-Ursprungsland?
7.2 Muß die Mehrwertsteuer für Umsätze in europäischen Staaten außerhalb der
Mitgliedsstaaten der EU entrichtet werden?
a) in Österreich?
b) im Umsatz-Ursprungsland?
Muß die Mehrwertsteuer für Umsätze außerhalb Europas, vor allem den USA, entrichtet
werden
a) in Österreich?
b) im Umsatz-Ursprungsland?
8. Umsatzbildung
8. 1 Ergibt sich der Jahresumsatz aus den zu einer Steuernummer zugehörigen
a) einkommensteuerpflichtigen Einnahmen?
b) einkommensteuerpflichtigen Einnahmen und einkommensteuerbefreiten Zuwendungen
zur Förderung von Kunst?
c) dem einkommensteuerpflichtigen und lohnsteuerpflichtigen Einnahmen?
d) dem einkommensteuerpflichtigen und lohnsteuerpflichtigen Einkommen und
einkommensteuerbefreiten Zuwendungen zur Förderung von Kunst ?
e) sonstigen Kombinationen?
8.2 Können nicht-mehrwertsteuerpflichtige Einnahmen einkommensteuerpflichtig werden?
8.3 Können mehrwertsteuerpflichtige Einnahmen einkommensteuerbefreit bleiben?
9. Vorsteuerabzug
Besteht Parallelität bei den als Betriebsausgaben anteilig in Abzug gebrachten Rechnungen
in der Einkommenversteuerung und den im Wege des Vorsteuerabzugs geltend gemachten
Umsatzsteueraufwendungen (z.B. ein Drittel Mietanteil für Bürozweke der Wohnung = ein
Drittel der für die Miete geleisteten Mehrwertsteuer)?
10. Umsatzeigenschaften und Einkommenbesteuerung von Preisen. Stipendien und
.son.s.t igen öffentlichen und privaten Literatu rförderungen
Grundkriterium für Umsatzsteuerfähigkeit ist der Leistungsaustausc.h. Dieser liegt lt . Erlaß
de.s BMF vom 16.6.94 bei "echten Zuschüssen " nicht vor und w ird bspw. für
Wohnbauförderung. Wohnhaus- und Unternehmenssan ierung etc. gehend gemacht. auch.
wenn ein solcher Zuschuß im öffentlichen Interesse liegt . das zugleich auch ein persönliches
Interesse sein kann. Analog zu dieser Interpretation heißt e.s im
Bundeskunstförderungsgesetz von 1988. daß sich die Republik Österreich vor allem de.shalb
zur Kunstförderung verpflichtet, weil Kunst eine Angelegen heit des öffentlichen Interesses
ist. Bei allen im folgenden aufgezählten öffentlichen Unterstützungen liegt keinerlei
Anspruch des/r Förderungsgeber auf Einräumung von Rechten zur Verwertung oder des
körperlichen Eigentums an einem geförderten Manuskript bzw. Ablieferung von Waren im
Gegenwert einer Förderung vor.
10. 1 S ind demnach Arbeitsstipendien, Projektstipendien, Förderungspreise,
1 . umsatzsteuerpflichtig bzw. 2. einkommensteuerpflichtig
die zu folgenden Voraussetzungen und Bedingungen vergeben werden:
öffentliche Ausschreibung bzw. Eigenbewerbungsmöglichkeit/begonnenes literarisches
Projekt/AuswahI durch Jury/Verpflichtung des/r Stipendiaten/in zur Weiterarbeit am
Projekt/sonstige Zugangsvoraussetzung: bisher unveröffentlichte Manuskripte
A. Vergabe und Finanzierung: ein- und dieseIbe Einrichtung beim Bund, eines
Bundeslandes oder einer Gemeinde
l .
2.
B. Vergabe: eine Einrichtung des Bundes, eines Bundeslandes oder einer Gemeinde.
Finanzierung: eine davon getrennte Einrichtung innerhalb des Bundes. eines Bundeslandes
oder einer Gemeinde
1 .
2
C. Vergabe: ein Bundesland oder eine Gemeinde. Finanzierung: der Bund, ein anderes
Bundesland oder eine andere Gemeinde
l .
2.
D. Vergabe: eine öffentlich-rechtliche oder private Einrichtung. Finanzierung: der Bund,
ein Bundesland oder eine Gemeinde
1 .
2.
E. Vergabe und Finanzierung.: eine Einrichtung außerhalb Österreichs, innerhalb der EU
1 .
2.
G. Vergargabe und Finanzierung: eine Enrichtung außerhalb Österreicbs, außerhalb der EU
10.2 Sind demnach Reise- und AufenthaItsstipendien
l . um.satzsteuerpflichtig bzw. 2 . einkommen.steuerpflichtig
die zu folgenden Voraussetzungen und Bedingungen vergeben werden :
öffentliche Ausschreibung bzw. Eigenbewerbungsmöglichkeit/begonnene.s literari sches
Projekt/Auswahl durch Jury/Verpflichtung des/r Stipendiaten/in zur Weiterarbeit am
Projekt/sonstige Zugangsvoraussetzung: bisher unveröffentlichte oder veröffentlichte
Manuskripte
A. Vergabe und Finanzierung: ein- und dieselbe Einrichtung beim Bund. eine.s
Bundeslandes oder einer Gemeinde
1 .
B. Verggabe: eine Einrichtung des Bundes, eines Bundeslandes oder einer Gemeinde.
Finanzierung: eine davon getrennte andere Einrichtung innerhalb des Bundes, eines
Bundeslandes oder einer Gemeinde
1 .
2.
C. Vergabe: ein Bundesland oder eine Gemeinde. Finanzierung: der Bund, ein anderes
Bundesland oder eine andere Gemeinde
1 .
2.
D. Vergabe: eine öffentlich-rechtliche oder private Einrichtung. Finanzierung: der Bund.
ein Bundesland oder eine Gemeinde
1 .
2.
E. Vergabe und Finanzierung: eine öffentlich-rechtliche oder private Einrichtung
1 .
2.
F. Vergabe und Finanzierung: eine Einrichtung außerhalb Österreichs, innerhalb der EU
1 .
2.
G. Verg,abe und Finanzierung: eine Einrichtung außerhalb Österreichs, außerhalb der EU
1.
2.
10.3 Smd demnach Förderungspreise,
1. um.satzsteuerpflichtig bzw . 2. einkommen.steuerpflichtig
die zu folgenden Voraussetzungen und Bedingungen vergeben werden :
öffentliche Ausschreibung bzw. Eigenbewerbungsmöglichkeit/zu einem Thema oder Genre
geforderter abgeschlossener Text/Auswahl durch Jury
A. Vergabe und Finanzierung: ein- und diesselbe Einrichtung beim Bund. eines
Bundeslandes oder einer Gemeinde
2.
B. Vergabe: eine Einrichtung des Bundes , eines Bundeslandes oder einer Gemeinde.
Finanzierung: eine davon getrennte andere Einrichtung innerhalb des Bundes. eines
Bundeslandes oder einer Gemeinde
2.
C. Vergabe: ein Bundesland oder eine Gemeinde. Finanzierung: der Bund, ein anderes
Bundesland oder eine andere Gemeinde
2.
D. Vergabe: eine öffentlich-rechtliche oder private Einrichtung: Finanzierung : der Bund ,
ein Bundesland oder eine Gemeinde
1 .
2.
E. Vergabe und Finanzierung: eine öffentlich-rechtliche oder private Einrichtung
2.
F. Vergabe und Finanzierung: eine Einrichtung außerhalb Österreichs, innerhalb der EU
2.
G. Vergabe und Finanzierung: eine Einrichtung außerhalb Österreichs, außerhalb der EU
1 .
2.
10.4 Sind demach Förderungspreise,
1 . umsatzsteuerpflichtig bzw. 2. einkommensteuerpflichtig
die gleichermaßen zu folgenden Voraussetzungen und Bedingungen wie:
öffentliche Ausschreibung bzw. Eigenbewerbungsmöglichkeit/Nachweis bisheriger
Veröffentlichungen-Auflistung ak:tueller Vorhaben oder derzeit in Arbeit befindliches
Projekt/Auswahl durch Jury
als auch ohne Einreichung für bisherige Leistungen zuerkannt werden können
A. Vergabe und Finanzierung: ein- und diesselbe Einrichtung beim Bund, eines
Bundeslandes oder einer Gemeinde
l .
2.
B. Vergabe: eine Einrichtung des Bundes. eines Bundeslandes oder einer Gemeinde.
Finanzierung: eine davon getrennte andere Einrichtung innerhalb des Bundes. eines
Bundeslandes oder einer Gemeinde
1 .
2.
C. Vergabe: ein Bundesland oder eine Gemeinde. Finanzierung: der Bund. ein anderes
Bundesland oder eine andere Gemeinde
1 .
2 .
D. Vergabe: eine öffentlich-rechtliche oder private Einrichtung. Finanzierung: der Bund,
ein BundesIand oder eine Gemeinde
1 .
2.
E. Vergabe und Finanzierung: eine öffentlich-rechtliche oder private Einrichtung
1 .
2.
F. Vergabe und Finanzierung: eine Einrichtung außerhalb Österreichs, innerhalb der EU
1 .
2.
G. Vergabe und Finanzierung: eine Einrichtung außerhalb Österreichs, außerhalb der EU
1 .
2.
10.5 Sind demach Förderungspreise und Preise,
1 . umsatzsteuerpflichtig bzw. 2. einkommensteuer.pflichtig,
die ohne öffentliche Ausschreibung und Eigenbewerbungsmöglichkeit in Zuerkennung für
ein bisheriges Werk vergeben werden
A. Vergabe und Finanzierung: ein- und dieselbe Einrichtung beim Bund, eines
Bundeslandes oder einer Gemeinde
1 .
2.
B. Vergabe: eine Einrichtung des Bundes, eines Bundeslandes oder einer Gemeinde.
Finanzierung: eine davon getrennte Einrichtung innerhalb des Bundes, eines Bundeslandes
oder einer Gemeinde
1 .
2.
C. Vergabe: em Bundesland oder eine Gemeinde.Finanzierung: der Bund, ein anderes
Bundesland oder eine andere Gemeinde
1 .
2.
D. Vergabe: eine öffentlich-rechtliche oder private Einrichtung. Finanzierung: der Bund.
ein Bundesland oder eine Gemeinde
1 .
2.
E. Vergabe und Finanzierung: eine öffentlich-rechtliche oder private Einrichtung
1 .
2
F. Vergabe und Finanzierung: eine Einrichtung außerhalb Österreich , innerhalb der EU
1 .
2.
G. Vergabe und Finanzierung: eine Einrichtung außerhalb Österreich. außerhalb der EU
2.
10.6 Sind demnach Preise,
1 . umsatzsteuer.pflichtig bzw. 2. einkommensteuerpflichtig,
die ohne öffentliche Ausschreibung bzw. Eigenbewerbungsmöglichkeit für ein Lebenswerk
vergeben werden
A Vergabe und Finanzierung: ein- und dieselbe Einrichtung beim Bund, eines Bundeslandes
oder einer Gemeinde
2.
B. Vergabe: .eine Einrichtung des Bundes, eines Bundeslandes oder einer Gemeinde.
Finanzierung: eine davon getrennte Einrichtung innerhalb des Bundes , eines Bundeslandes
oder einer Gemeinde
1.
2.
C. Vergabe: ein Bundesland oder eine Gemeinde.Finanzierung: der Bund. ein anderes
Bundesland oder eine andere Gemeinde
1 .
2.
D. Vergabe: eine öffentlich-rechtliche oder private Einrichtung. Finanzierung: der Bund,
ein Bundesland oder eine Gemeinde
1 .
2.
. .. . . -. . . .
E. Vergabe und Finanzierung: eine öffentlich-rechtliche oder private Einrichtung
1 .
2
F. Vergabe und Finanzierung: eme Einrichtung außerhalb Österreichs, innerhalb der EU
1 .
2.
G. Vergabe und Finanzierung: eine Einrichtung außerhalb Österreichs. außerhalb der EU
1 .
2.
10.7 Sind demnach Buchprämien ,
1 . umsatzsteuer.pflichtig bzw. 2. einkommen.steuer.pflichtig,
die zu folgenden Voraussetzungen und Bedingungen vergeben werden
keine Eigenbewerbungsmöglichkeit - keinerlei Verpflichtungen
Vergabe und Finanzierung: ein- und dieselbe Einrichtung beim Bund, eines Bundeslandes
oder einer Gemeinde
1 .
2.
10. 8 Sind demnach Druckkostenzuschüsse für einzelne literarische Titel
umsatzsteuer.pflichtig.
die zu folgenden Voraussetzungen und Bedingungen vergeben werden :
öffentliche Ausschreibung bzw. Eigenbewerbungsmöglichkeit/Nachweis der
herstellungsabsicht/Auswahl durch Jury/Erscheinungsnachweis
Vergabe und Finanzierung: ein- und dieselbe Einrichtung beim Bund, eines Bundeslandes
oder einer Gemeinde
10.9 Sind Druckkostenzuschüsse für literarische Programme (die Titel der Frühjahrs- oder
Herbstproduktion eines Verlages) bzw. die Herausgabe einer Literatur- oder
Kulturzeitschrift innerhalb eines Jahres umsatzsteuerpflichtig,
die zu folgenden Voraussetzungen und Bedingungen vergeben werden
öffentliche Ausschreibung bzw. Eigenbewerbungsmöglichkeit/Nachweis der
herstellungsabsicht/Auswahl durch Jury/Erscheinungsnachweis
Vergabe und Finanzierung: ein- und dieselbe Einrichtung beim Bund , eines Bundeslandes
oder einer Gemeinde
10. 10 Sind die Förderung der Tätigkeit gemeinnütziger literarischer Veranstalter und
literarischer Veranstaltungstätigkeit durch eine oder mehrere Stellen der öffentlichen Hand
wenn deren Veranstaltungen frei zugänglich sind und keine Eintrittsgelder eingehoben
werden umsatzsteuerpflichtig
a) wenn deren Veranstaltungen gegen Eintrittsgelder zugänglich sind ?
b) die Eintritt.sgelder .selbst ?
c ) jewe.ils m it welchem Mehrwertsteuersatz ?
10. 11 Förderung der Tätigkeit gemeinnütziger literarischer Schriftsteller/innen/verbände
durch eine oder mehrer Stellen der öffentliche Hand
Sch rift.,stelIer/innen/verei niggggungen beste.hen zum Zweck der Interessenvert retu ng.
wech.selseit igen Informat ion und Propagierung der Interessen der M itglieder. E.s werden von
den Mitgliedern Leistungen für den V erein erbracht und der Verein erbri ngt Lei.st ungen fü r
die Mitglieder. Es wird also Leistung ausgetauscht . Die typische Form des Austausches von
Leistungen für eine solche Vereinigung ist die Leistung eines Mitgliedsbeitrages durch das
Mitglied und die Leistung einer periodisc.hen Vereinspublikat ion für die M itglieder du rch
den Verein. Der typische Austausch sonstiger Leistungen ist unentg.eltlicher Natur,
worunter z.B. Betreuung und Beratung fallen. Schriftsteller/innen/vereinigungen erhalten
häufig keine einem bestimmten einzelnen Projekt gewidmete Subvention. sondern
Zuschüsse für ein Jahr, und damit für den gesamten Komplex ihrer Tätigkeiten. Trotz
überwiegender Finanzierung dieser Vereinigungen durch die öffentliche Hand bestehen
sonstige Finanzierungsquellen auch.
Sind Förderungen gemeinütziger Autor/inn/envereinigungen demnach umsatzsteuerpflichtig
a) wenn Mitgliedsbeiträge eingehoben werden?
b) die Mitgliedsbeiträge selbst?
c) jeweils mit welchem Mehrwertsteuersatz?
Sind Förderungen gemeinütziger Autor/ inn/enverein igungen demnach umsatzsteuerp/lichtig
d) wenn Mitgliedsbeiträge einggehoben werden. die den Bezug einer Mitgliederzeitschrift
miteinbeziehen?
e) die Mitgliedsbeiträge selbst ?
f) mit welchem Mehrwertsteuersatz?
Sind Förderunggen gemeinütziger Autor/inn/envereinigungen demnach umsatzsteuerpflichtig
g) wenn Kostenlosigkeit der Mitgliedschaft besteht?
Sind Förderungen gemeinütziger Autor/inn/envereiniggungen demnach umsatzsteuerpflichtig
h) wenn Kostenrefundierungen oder anteilige Kostenübernahmen bei z.B. bei Kopien für
eigene Zwecke eines Mitgliedes oder bei Dienstleistungen gegenüber Nicht-Mitgliedern
eingefordert werden?
i) Kostenrefundierungen bzw. Kostenersätze selbst?
j ) mit welchem Mehrwertsteuersatz?
Sind Förderungen gemeinütziger Autor/inn/envereinigungen demnach umsatzsteuerp.flichtig
k) wenn Kollektiveinrichtungen eines Vereines in den Laufenden Kast en von d en diese
Einrichtungen nutzenden Mitgliedern getragen werden?
l) Nutzungsentgelte selbst?
m) mit welchem Mehrwertsteuersatz?
Sind Förderungen gemeinütziger Autor/inn/envereinigungen demnach umsatzsteuerpflichtig
n) wenn dem Vereinszweck der Förderung der Interess .n der M itglieder durch die
Herau.sgabe und dem entgeltlichen Vertrieb ein .r Literat urze it sc hri ft oder ei ne.r
Publikationenreihe entsprochen werden soll?
o) die Zeitschrift bzw. Buchpublikation selbst?
p) mit welchem Mehrwertsteuersatz?
S ind Förderungen gemeinütziger Autor/inn/envereinigungen demnach um.satzsteuerp.flichtig
q) wenn Einnahmen durch den Verkauf von Insert ionen im Vereinsperiod ikum erzielt
werden ?
r) die. Insertion selbst?
.s ) mit welchem Mehrwert steuersatz ?
t ) sonstige Bundesabgaben bei Insertionen?
sonstige Landesabgaben bei lnsertionen?
11. Vorsteuerabzugsberechtigung und literarische Veranstalter
Ein wesentlicher Teil des Bildungs- und Kulturangebotes öffentlicher Einrichtungen und
Institutionen besteht in Veranstaltungen mit Schriftstellern/innen und Künstler/innen. Da
diese die Adressaten der künftigen Mehrwertsteuerrechnungen von Autor./innen werden ist
das Wissen um deren Vorsteuerabzugsberechtigung für Autor/inn/en relevant.
Welche der nachfolgend aufgezählten Einrichtungen und Institutionen sind
vorsteuerabzugsberechtigt?
Kindergärten?
Schulen?
Akademien/Universitäten?
Büchereien/Bibliotheken?
Theater?
Galerien?
Gemeinden?
ggemeinnützige Kulturereinev
Museen?
Kulturzentren?
Sonstige öffentliche Einrichtungen?
?2. Liebhaber.ei
..
Das Umsatzsteuergesetz 1994 sieht nicht nur die Kategorie des "Kleinunternehmers"
sondern auch die des/der "Liebhabers/in " vor. ..
Wann trifft dieser Begriff zu ? -
Welche Konsequenzen folgen daraus? . .